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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:32:13 *
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Autor Thema: KM möchte 6 Wochen mit unserem Kind nach Afrika  (Gelesen 1403 mal)
marecello
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« am: 12. Januar 2012, 08:19:00 »

Ich bin geschieden und wir haben eine Tochter, sie wird im Juli 6 Jahre alt.
Ich habe unsere Kind jedes WE.
KM ist Äthiopierin und lebt seit 2005 in Deutschland.
Sie ist seit der Trennung Hartz IV Empfängerin und arbeitet seit ca. einem halben Jahr Samstag und Sonntag auf 400.- Euro Basis.
KM bezieht noch Leistungen vom Jobcenter, besonders Unterkunft- und Heizungskosten und andere Leistungen.

KM und ich hatten vergangenes Jahr beschlossen, dass unsere Tochter 2012 als Kann- Kind eingeschult werden soll. Hortplatz steht in der Kita zur Verfügung und die Vorstellung in der Grundschule ist am 6. Februar 2012. Ich bin der Überzeugung das sie in der Schule aufgenommen wird.

 Nun überraschte mich die KM per Telefonat mit der Ankündigung, sie wolle mit unserer Tochter nach Äthiopien fliegen, etwa 6 Wochen lang.
 Nein, nicht in den Sommerferien, weil die Flüge teurer sind, sondern nach den Sommerferien.
 Das Geld werde sie sich irgendwo ausleihen.
 Der Flug wird für Kind und KM etwa 1200.- Euro kosten.
 Dann benötigen sie noch Geld für Lebenshaltungskosten.

 KM meint nun, dass unser Kind doch noch ein Jahr länger in die Kita gehen soll.
 Obwohl KM zunächst mit der Einschulung in 2012 einverstanden war.

 Unsere Tochter möchte gerne dieses Jahr auch die Grundschule besuchen, sie ist seit Anfang an eingeweiht worden.
 Und ich fördere sie, wo es nur geht und ich kann.
 Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
 Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?

 Was würdet ihr mir raten, wie ich mich verhalten soll?
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 12. Januar 2012, 08:30:25 »

Hallo marcello,

erste und wichtigste Frage:

Wie ist das SR geregelt? Besitzt die KM das ASR oder habt ihr das GSR?

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
marecello
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« Antwort #2 am: 12. Januar 2012, 08:36:58 »

Hallo Tina,

beide Elternteile haben das Sorgerecht.
KM hat das ABR.

Grüße marecello
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mahjoko
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« Antwort #3 am: 12. Januar 2012, 12:33:34 »

Hallo marcello,

was will sie denn in Afrika?

Ich will dir keinen Floh ins Ohr setzen, aber bei mir klingeln einfach alle Alarmglocken. (Alter, Reisedauer, alles andere egal)

Wie traditionell ist sie?
Ist deine Ex selbst beschnitten? (Genitalverstümmelung)

LG, mahjoko 
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LG - Life´s good, meistens!  ;)
marecello
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« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 16:59:55 »

Sie möchte mit iunserer Tochter nach Äthiopein fliege, um ihre Familie und Freunde zu besuchen und unser Kind zu zeigen.
Meine geschiedene Frau ist als Kind in Äthiopien beschnitten worden.
Sie hat wenig darüber erzählt, obwohl ich mehrere Mal danach gefragt habe.
Natürlich sehr behutsam.
Sie lebt relativ traditionell, ist orthodox, erzählt unserer Tochter das sie Äthiopierin ist (obwohl in Deutschland geboren), äthiopische Feiertage werden gefeiert und zelebriert, Genna (äthiopische Weihnachten), Enkutatash (äthiopischer Neujahrstag),  Maskaltag (Auffindung des wahren Kreuzes) usw. ausgiebige Kaffeezeremonien, tradionelle Kleidung (Habescha) zu Anlässen angezogen, unsere Tochter geht sonst immer in die Kirche wenn ihre Mama nicht arbeitet, sie spricht zu Hause mit unserer Tochter nur äthiopisch (was unsere Tochter nicht so gut gefällt), ihre Mutter kennt nur Menschen aus ihrem Herkunftsland, hat sehr regen telefonischen Kontakt nach Äthiopien, isst fasst nur traditionelles äthiopisches Essen wie Injera mit Doreo Wot u.a.
In Addis Abeba ist Genitalverstümmelung (politisch) verboten, wer aber hält sich daran.
Man fährt 100 - 200 Kilometer weiter und schon ist dort die reinste Pampa und dort wird niemand beim beschneiden gestört.
Dort gilt dies noch als Brauchtum und wird weiterhin gepflegt.




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mahjoko
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 21:44:13 »

Marecello,

um der Gesundheit, des Lebens meines Kindes Willen würde ich alles tun, um diese Reise zu unterbinden!!!

Weisst du, dass die KM das Kind NICHT verstümmeln lassen wird?

ICH GEHE MIT ALL MEINER KENNTNIS ABSOLUT VON DIESEM ANLASS ALS REISEGRUND AUS!

Wäre dir egal, wenn die Tochter dabei verblutet? Das passiert soooo häufig!  Abgesehen davon, dass sie hinterher ein Krüppel ist!  Physisch und seelisch!



Herrgott nochmal,

DAS MUSST DU VERHINDERN!

VERHINDERE DIESE REISE MIT ALLEN DIR ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTELN!  


Ich fasse es nicht, und ich will nur noch das Beste hoffen,

mahjoko    gun gun gun
« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 21:50:56 von mahjoko » Gespeichert

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marecello
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« Antwort #6 am: 13. Januar 2012, 08:30:07 »

Ich bin deiner Meinung, dass eine große Gefahr besteht, dass meine Tochter verstümmelt werden  kann.

Ich werde alles tun, aber auch alles, damit meine geliebte Tochter nicht mit ihrer Mutter nach Äthiopien fliegt.

Welche Maßnahmen, welche Wege sind möglich, dies zu unterbinden?

Gerichtlich durchsetzen lassen, dass die KM die Reise mit unserer Tochter unterlassen soll?
Was ist, wenn das Familiengericht der Reise zustimmt?

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Beppo
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« Antwort #7 am: 13. Januar 2012, 08:32:41 »

Was ist, wenn das Familiengericht der Reise zustimmt?
Dann hast nicht mehr verloren als wenn du es nicht machst.
Die größte Gefahr wäre, das ABR zu verlieren aber das ABR hast du ja schon verloren.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
marecello
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« Antwort #8 am: 13. Januar 2012, 08:56:33 »

Das ABR hat die KM, seit der Trennung.
Kennt jemand einen guten RA in Frankfurt?

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82Marco
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« Antwort #9 am: 13. Januar 2012, 09:11:41 »

Servus!
Das ABR hat die KM, seit der Trennung.
Gibt es dazu ein Urteil? Zum Verständnis:
Dass Euer Kind seinen Lebensmittelpunkt derzeit bei KM hat, heisst nicht, dass KM automatisch alleiniges ABR hat, es sei denn, ein Gericht hat ABR der KM übertragen ... gibt es kei Urteil, habt ihr seit Geburt (da ehelich) des Kindes gemeinsames Sorgerecht und damit verbunden gemensames ABR. Oder habe ich da was überlesen?

Grüßung
Marco
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
marecello
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« Antwort #10 am: 13. Januar 2012, 09:52:02 »

Ich habe einen Beschluss des zuständigen Amtsgericht vom Mai 2008 (Familiengericht) wörtlich:

1. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird das Aufenthaltsbetimmungsrecht für das Kind .... geb......,
auf die Kindesmutter übertragen.

Gründe:

Sie streiten (die Eltern) über den zukünftigen Lebensmittelpunkt des Kindes.

Die Kindeseltern und das Jugendamt wurden persönlich angehört.

Das Amtsgericht ....... ist örtlich zuständig. Das Kind hat im hiesigen Bezirk einen vom Kindesvater abgeleiteten Wohnsitz.
Der vorübergehende Aufenthalt der Kindesmutter in Frankfurt hebt diesen Wohnsitz nicht auf.
Er begründet auch keinen Wohnsitz des Kindes in Frankfurt.
Eine Abgabe des Varfahrens ist daher nicht möglich.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist im Wege der einstweiligen Anordnung auf die Kindesmutter zu übertragen.

Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine sofortige Änderung der tatsächlichen Betreuungssituation im Wege einer einstweiligen Anordnung erforderlich machen würden.
Die vom KV geäußerten Bedenken gegen die Erziehungsfähigkeit der KM sind grundsätzlicher Natur.
Über sie ist in der Hauptsache zu entscheiden.
Sie haben nicht zur Folge, dass dem Kind ein weiterer Verbleib in der Obhut der KM nicht zum Abschlus des Verfahrens zugemutet werden kann.

Danach gab es im September 2008 eine (Umgangs-) Vereinbarung ich zitiere wörtlich:

§ 1  Wir sind uns darüber einig, dass Kind ihren Lebensmittelpunkt bei ihrer Mutter haben soll.
       Die KM verpflichtet sich, ihren Lebensmittelpunkt nur mit Einverständnis des KV ins Ausland oder an einen anderen Ort,
       der weiter als 120 Kilometer vom Wohnort des Vaters entfernt ist, zu verlegen.

§ 2  Die elterliche Sorge wollen wir weiterhin gemeinsam ausüben.

Danach war das Amtsgericht Frankfurt zuständig, weil dort das Kind und KM gemeldet sind.

Es gab im Mai 2011 eine neue Umgangsvereinbarung von dortigen Familiengericht, dort wurde nicht über das ABR verhandelt.


« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 09:56:16 von marecello » Gespeichert
Beppo
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« Antwort #11 am: 13. Januar 2012, 10:16:00 »

Wie wurde denn in der Hauptsache entschieden?
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marecello
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« Antwort #12 am: 13. Januar 2012, 10:23:40 »

In der Hauptsache wurde nicht weiter entschieden.
Da wir das ABR nicht weiter verfolgt haben.

Beim Wohnortgericht der KM und dem Lebensmittelpunkt meiner Tochter wurde nur noch über die Scheidung und
eine erweiterte Umgsregelung verhandelt.

Heißt das dann, dass beide Elternteile das ABR inne haben?
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midnightwish
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« Antwort #13 am: 13. Januar 2012, 10:31:42 »

Nö,

per EA wurde das ABR der KM übertragen. Das liegt nun bei der KM.

Es wurde lediglich kein Hauptsacheverfahren in Sachen Bereuungssituation eröffnet.

Gruß Tina
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« Antwort #14 am: 13. Januar 2012, 14:34:23 »

Hi Marecello,

Mahjokos Sorgen teile ich zu 200%!!!

Eine EA zu Kindschaftssachen kannst du SOFORT auch ohne Anwalt beantragen.

Dann hast du noch höchstens 2 Wochen Zeit, um einen guten Anwalt mit dem Sachverhalt vertraut zu  machen.

Und auch wenn die Feministen-Fresser hier im Forum mich dafür steinigen werden: Wende dich wegen eines erfahrenen Anwalts in solchen Dingen an die Organisation INTACT o.ä..

Genitalverstümmelung ist kein Kinderspiel, sondern das Leben deines Kindes steht auf dem Spiel!!!

Günstigstenfalls wird sie nur für den Rest ihres Lebens traumatisiert.
Schlimmstenfalls stirbt sie noch in Äthiopien.

Oder umgekehrt ...
möglicherweise sind die Kinder besser dran, die so etwas nicht überleben ...

Viel Erfolg!

Und lass von dir hören.

Besorgte Grüße
Biggi
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
marecello
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« Antwort #15 am: 14. Januar 2012, 15:19:36 »

Herzlichen Dank für eure Antworten.

Ich habe mich an eine Organisation gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen gewandt.

Jugendamt werde ich nicht einschalten, schlechte Erfahrung gemacht, zu mütterzentriert.

Lieber direkt zum Familiengericht.

Kindesmutter ist beschnitten.

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Ingo30
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« Antwort #16 am: 14. Januar 2012, 19:24:56 »

Hi Marcelleo,

kann den anderen nur zustimmen. Dazu kommt ja auch, dass Du, sobald Dein Kind in Äthiopien ist, wohl keine rechtsstaatlichen Mittel mehr haben wirst, um das Kind dort wieder raus zu bekommen. Hier im Forum gibts ja auch den Fall, wo die Mutter für ein paar Jahre mit dem Kind nach Südamerika gegangen ist (trotz gerichtlicher Intervention des Vaters) und sich die KM jetzt, wo das Kind gar kein Deutsch mehr spricht, wohl langsam über eine Rückehr in den Sozialstaat Deutschland Gedanken macht.

Neben der Verstümmelungsproblematik herrscht in den Nachbarländern von Athiopien auch nachwievor Bürgerkrieg (Sudan, Somalia). Somit ist das auch keine nette "Urlaubsreise". Auch das sind Gründe, sein Kind dort auf keinen Fall hingehen zu lassen. Auf zum Fachanwalt und sofort die Dinge in die Hand nehmen. Gruß Ingo
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marecello
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« Antwort #17 am: 18. Januar 2012, 10:15:51 »

Hallo @Biggi62, mahjoko, Ingo30, u.a.

Ich habe heute von (I)ntact eine Antwort erhalten.

Ich gebe die Antwort einfach weiter:



Sehr geehrter Herr .........,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Vertrauen.

Wir teilen die Sorge um Ihre Tochter. Nach Ihren Schilderungen sollte der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre gemeinsame Tochter entzogen werden, um zu verhindern, dass sie das Mädchen mit dem Zweck der Genitalverstümmelung nach Äthiopien verbringt.

Der Schwerpunkt der Arbeit von (I)NTACT liegt in Aufklärungsprojekten in Benin, Togo, Burkina Faso, Senegal und Ghana.  Wir möchten Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung (www.taskforcefgm.de) zu wenden. Die Taskforce hat große Erfahrung mit Jugendämtern, Gerichten und eine umfangreiche Sammlung von Urteilen zu dieser Problematik.

Ich gehe davon aus, dass die Taskforce Sie mit Rat und Tat unterstützt. Wenn wir darüber hinaus etwas für Sie tun können, wenden Sie sich bitte wieder an uns. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten könnten. 

Mit freundlichen Grüßen

....... ...............


Ich werde heute TaskForce schreiben und in dieser Problematik um Unterstützung bitten.

Viele Grüße,
marecello
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« Antwort #18 am: 18. Januar 2012, 10:19:19 »

Hallo Marecello,

hör auf zu schreiben, geh zum Anwalt!!!!!! Mit jedem Tag, den Du verlierst steigen die Chancen der KM.

lg
sleepy
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« Antwort #19 am: 18. Januar 2012, 10:38:01 »

Servus marecello!
Ich schliesse mich sleepy an, geh zum Anwalt und lasse ihn alles Erforderliche vorbereiten. Parallel kannst Du ihn mit den "Ergebnssen" der Taskforce füttern...
Halte Dir bitte vor Augen, dass weder Taskforce noch JA KM hindern können, mit Eurem Kind wegzuziehen, ein Gericht mit entsprechendem Urteil/Beschlusseher schon.

Grüßung
Marco
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« Antwort #20 am: 18. Januar 2012, 10:58:13 »

Hallo
Eine  Beschneidung von Mädchen stellt auch hier einen Tatbestand der Auslandsstraftat da!!!
Vermutlich ist die Reise auch ohne Rückflug....sollte sie mit Kind nach D zurück kommen würde hier ein Strafverfahrten auf sie warten.
ANWALT-POLIZEI vermutlich kann dein RA mit der Polizei eine Ausreiseuntersagung bei der Staatsanwaltschaft erreichen.
Einfach wir dies m.e. aber nicht du mußt alles versuchen

ich wünsche dir/ deiner Tochter alles Glück der Welt.
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« Antwort #21 am: 18. Januar 2012, 17:19:32 »

Hi,

Zitat
Neben der Verstümmelungsproblematik herrscht in den Nachbarländern von Athiopien auch nachwievor Bürgerkrieg (Sudan, Somalia). Somit ist das auch keine nette "Urlaubsreise". Auch das sind Gründe, sein Kind dort auf keinen Fall hingehen zu lassen. Auf zum Fachanwalt und sofort die Dinge in die Hand nehmen. Gruß Ingo

Die jüngsten Vorfälle dort vor Ort (Tot von deutschen Staatsbürgern durch Überfall) sollte auch noch mal zum nachdenken anregen. Dazu bestehen wohl auch Reiswarnungen des AA für bestimmte Gebiete dort. Gruß Ingo
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« Antwort #22 am: 18. Januar 2012, 22:37:23 »

Hi,

hat die KM für die Tochter auch ein Rückflugticket gebucht ?

Gehe notfalls mit derTochter kurz vor Abreise zum Kinderarzt und lass sie "sehr krank" schreiben.

Eine Woche mal ins Krankenhaus zur Beobachtung ...

Bei dem heutigen Klimawandel kann man sich nie sicher sein, ob sie nicht doch eine verdeckte Erkrankung hat. Bei all diesen Viren im Kindergarten ...

Das Krankenhaus sollte aber etwas weiter weg sein ... und fernab von der nächsten Autobahn und Bahnstation.

Danach (Erholungsphase, Kur,o.ä.) sollte sie unbedingt pünktlich zur Schule in Deutschland gehen.

Ähm, leider gerade keine Zeit für one-way-Fernreisen nach Afrika.

Echt ärgerlich mit diesen Viren in der heutigen Zeit.

Trage du auch vorab Sorge dafür - und das bist DU deiner Tochter als Vater schuldig - dass die KM keine (!) Reiserücktrittversicherung abschliesst. Die Post soll in der heutigen Zeit unzuverlässig sein. Liegt wohl am Wetter.

Das Kind muss unbedingt baldigst eingeschult werden !


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marecello
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« Antwort #23 am: 21. Januar 2012, 18:49:30 »

Jugendamt wird nicht eingeschaltet.

Letzten Mittwoch den Fall telefonisch mit TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. erörtert.
Unterstützung und Hilfe von dort zugesichert.

Letzten Donnerstag meinem Fachanwalt für Famileinrecht angerufen und Termin in der nächsten Woche ausgemacht.
Meine RA wird sich mit TaskForce in Verbindung setzen, die meiner RA alle Informationen zur Lage in Äthiopien zukommen lassen werden.
Sie werden meiner RA über alle bisherigen Gerichtsbeschlüsse, insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen informieren.

Dann werden die nötigen Anträge an das Familiengericht gestellt.

Meine Tochter wird auf keinen Fall mit meiner geschiedenen Frau nach Äthiopien einreisen.
Da meine geschiedene Frau selbst Opfer der Genitalverstümmelung wurde, muss man von einer Verbreitung der
Praktik in der Familie ausgehen.
Das heißt, selbst wenn die Mutter unseres Kindes aufgrund eigener Erfahrung von der Tat absehen wollte,
würde sie unsere Tochter unter dem Einfluß des Umfeldes nicht von dieser schweren Misshandlung schützen können.

Ein schönes Wochenende und viele Grüße
marecello
 
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« Antwort #24 am: 21. Januar 2012, 19:38:36 »


Dann werden die nötigen Anträge an das Familiengericht gestellt.


Falls das FG dich im Regen stehen lässt - denke bitte an das Attest wie oben beschrieben.

Viele Väter hier im Forum haben furchtbares beim FG erlebt.

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