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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:28:15 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Krankenversicherung
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Autor Thema: Krankenversicherung  (Gelesen 305 mal)
Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« am: 06. Januar 2012, 10:56:16 »

Ich stell es mal hier rein.

Derzeit sind die Kinder über mich versichert. Meine Ex möchte jetzt, dass die Kinder über sie laufen.

Haltet ihr dass für sinnvoll? Hätte ich dadurch irgendwelche Nachteile, wenn die Kinder über sie laufen?

Danke im voraus.
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 06. Januar 2012, 11:05:16 »

Hi,

wenn ihr geschieden seid und deine Ex das nun möchte kannst du es im Prinzip gar nicht verhindern. Sie könnte die Kinder ohne deine Zustimmung und sogar ohne dein Wissen auf ihre Versicherung ummelden.

Nachteil ist sicher, das du dich dann ggf. nicht mehr über die Versicherung erkundigen kannst bei welchen Ärzten die Kinder in Behandlung sind.

Vorteil wäre, das du bei Kieferorthopädischen Behandlungen nicht als Rechnungsampfänger für den Eigenanteil oder auch Zusatzleistungen stehst.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #2 am: 06. Januar 2012, 11:25:35 »

@tina
Bei uns habe ich immer die Rechnunge für Kieferorthopäde bekommen, obwohl die Kinder beim Vater versichert sind.

Sophie
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #3 am: 06. Januar 2012, 11:34:56 »

Hi Sophie,

ja, aber nur wenn du das extra angibst. Ich hatte das Theater grade erst. Als REchnungsempfänger stand der versicherte Vater drin und es mußte extra geändert werden, da die Softewaare des Artzes das nicht so einfach mitmacht   c

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.404



« Antwort #4 am: 06. Januar 2012, 12:26:53 »

Moin Marko,

ein weiterer Vorteil ist: Du kannst Dich selbst privat krankenversichern. Mit Kindern ist die PKV meist unbezahlbar; wenn sie jedoch über die Ex familienversichert sind, kann das - je nach Einkommen - ordentlich Geld sparen, sofern Du die Voraussetzungen für die PKV erfüllst.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #5 am: 06. Januar 2012, 13:55:43 »

Danke erstmal.
Das mit der PKV hatte ich auch schon mal überlegt. Aber da ich ja noch nen festen Arbeitsvertrag habe über den ich versichert bin, fällt die erstmal weg.

Da ich schon zweimal Rechnungen vom Zahnarzt bekommen habe, weil meine Ex Termine versäumt hatte, ist dass natürlich ein Vorteil. Und wenn der Mahnlauf dann auch noch beginnt... ne, da möcht ich mich nicht unbedingt mit befassen:-)

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Wegnachvorn
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #6 am: 06. Januar 2012, 15:08:42 »

wenn ihr geschieden seid und deine Ex das nun möchte kannst du es im Prinzip gar nicht verhindern. Sie könnte die Kinder ohne deine Zustimmung und sogar ohne dein Wissen auf ihre Versicherung ummelden.

Hi Tina,
kurze Verständnis-Nachfrage, da das Thema auch bei mir relevant ist:

Ich hatte es bisher so verstanden, dass die Kinder über den Elternteil krankenversichert sein MÜSSEN, bei dem sie gemeldet sind- wäre also in dem Fall des TO(und auch bei mir) der Fall...

Oder ist es tatsächlich möglich, dass das Kind bei mir versichert bleibt, obwohl es nicht bei mir lebt?

Danke & gruß
WNV
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #7 am: 06. Januar 2012, 15:28:35 »

Hi,

ja können sie.

Sie müssen nach einer Scheidung weder zwangsläufig beim besser verdienenden, noch beim betreuenden Elternteil mitversichert werden. Die Eltern können das einvernehmlich untereinander regeln. Bei Wiederheirat des betreuenden Elternteil können sie u.U,. sogar über den Stiefelternteil familienversichert werden.

LG Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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