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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:22:56 *
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Autor Thema: Anlage U / Einkommenssteuer vorauszahlung erstatten ?  (Gelesen 355 mal)
habakuk
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« am: 05. Januar 2012, 18:41:15 »

Hallo zusammen !

Eine Frage an die Steuercracks:

durch eine UH-Nachzahlung musste hExe für 2010 tatsächlich Steuern zahlen. Nun hat das FA natürlich routinemäßig Abschlagszahlungen für das kommende Jahr festgesetzt.
Mal ganz davon abgesehen das diese natürlich quatsch sind, da der laufende Unterhalt niedrig genug ist um keine Steuerzahlung erforderlich zu machen: Wäre ein Unterhaltszahler dazu verpflichtet diese Vorauszahlungen auch laufend zu erstatten?

Gruß

Habakuk
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Beppo
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« Antwort #1 am: 05. Januar 2012, 18:50:42 »

Moin.

Also ich habe mich dagegen erfolgreich gewehrt, mit dem Argument, dass für den Nachteilsausgleich die Vorlage des Steuerbescheides erforderlich ist.
Da von Unterhaltsempfängern auch keine Überzahlungen zurück gefordert können, ist eine, möglicherweise zu hohe Zahlung nicht möglich.
Sie könne aber bei Vorlage des Steuerbescheids, ihre Zinsen in Rechnung stellen,
Diese dürften im 2 stelligen Centbereich liegen, zumindest wenn sie ihre Steuererklärung zügig abgibt, was du in diesem Falle voraussetzt.

Außerdem solltest du ihr anbieten, ihr bei der Steuererklärung zu helfen damit sie nicht noch einen Steuerberater einschaltet und meint, diesen von dir bezahlen zu lassen.
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habakuk
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« Antwort #2 am: 05. Januar 2012, 19:05:37 »

Hallo !

Genau das waren auch meine Gedankengänge - außer das mit der Hilfe bei der Steuererklärung. Nachdem Sie nur exakt die Einkommensart "Unterhalt" hat wird sich wohl kaum ein Richter finden der der Meinung ist das eine Steuererklärung dafür die Hilfe eines Beraters erfordert ....
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« Antwort #3 am: 05. Januar 2012, 19:12:51 »

Biete es trotzdem an.
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« Antwort #4 am: 05. Januar 2012, 20:32:18 »

Hi,

wenn die Steuer nur durch eine zusätzliche Einmalzahlung zustande kam, dann soll sie einen Antrag auf Anpassung der ESt-Vorauszahlungen stellen. Sie erklärt darin, dass die monatlichen Zahlungen bei X liegen und sie keine weiteren Einkünfte oder Einmalzahlungen erwartet.

Die passen auf 0 Euro an, Problem gelöst.

LG LBM
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habakuk
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« Antwort #5 am: 05. Januar 2012, 20:57:13 »

Hallo !

Das die Vorauszahlung auf 0 gesetzt werden kann weiß ich - das ist aber nicht mein Problem (denn das weiß ihr allwissender Vater sicher auch).
Dies ist einfach wieder ein Abzock versuch.

Im ersten Anlauf hat sie mir einen selbstgebastelten - natürlich viel zu hohen - "Steuerbescheid" geschickt und die Zahlung der dort geforderten Summe gefordert (Und sich dabei nich für extrem großmütig erklärt das sie KEINE Erstattung der Steuern für das fiktive Einkommen das IHR im Urteil zugerechnet wurde verlangt).

Da ist kein Raum mehr für irgendwelche Hinweise zu ihrem Vorteil.
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Beppo
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« Antwort #6 am: 05. Januar 2012, 21:41:11 »

Was ist denn dann dein Problem?
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habakuk
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« Antwort #7 am: 05. Januar 2012, 21:46:43 »

Problem würde ich es nicht nennen.
Es war die Frage, ob es irgend eine Rechtsgrundlage / ein Urteil gibt nach dem die Vorauszahlung vom UZ zu tragen ist, denn in Fam Fall könnte man ja auch  bei meiner Konstellation auf den Gedanken kommen "Wenn das FA sowas festsetzt, dann ist das auch zu zahlen - egal ob im nachhinein berechtigt oder nicht".
Zumindest würde mich das nicht wundern.
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Beppo
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« Antwort #8 am: 05. Januar 2012, 21:58:24 »

Ja aber du scheinst dieses Problem nicht lösen zu wollen sondern willst es benutzen um deiner Ex eins rein zu würgen.
Irgendein Gesetz in dem dieses Problem behandelt würde, gibt es jedenfalls nicht
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habakuk
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« Antwort #9 am: 06. Januar 2012, 08:30:01 »

Nein, so kann man das nicht sagen.
Ich bin nur der entschiedenen Meinung das Madame mit Ende 30 dann jetzt doch mal anfangen sollte ihr Leben selber zu regeln, und nicht immer davon auszugehen das schon jemand anders Ihre Probleme löst - inclusive des Problems wie sie ihr Leben denn finanziert. (Sie vertritt da die Ansicht das Sie ja verheiratet war und 2 Kinder zur Welt gebracht hat, und entsprechend nie wieder zu arbeiten braucht).

Und ICH bin in der Tat nicht daran interessiert die Steuerprobleme einer notorischen Umgangsverweigerin und Kinderbeeinflusserin zu lösen - sondern nur daran ob ich in irgend einer Weise dazu verpflichtet bin.
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