Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:22:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Sonderbedarf bei Kieferorthopädie  (Gelesen 609 mal)
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« am: 05. Januar 2012, 11:40:58 »

Hallo zusammen,
nach dem ich das Forum lange nicht mehr "benötigt" habe (zum Glück !!!), habe ich jetzt doch mal wieder Bedarf. Und da ich weiss, dass ich hier gute Informationen bekommen kann, versuch ichs einfach mal:

Meine Kinder leben bei der KM und ich zahle KU. Insgesamt habe ich 3 Kinder von 2 KM´s. Es geht um 2 davon. Diese benötigen jetzt Kieferorthopädische Behandlungen. Hierzu leistet die Krankenkasse ja die Kosten, es fällt aber der laufende Selbstbehalt von 20 % (bzw. 10 % beim zweiten Kind) an.

Ich bin auf Grund der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Kinder Mangelfall (zahle also nicht den Regelbetrag nach DT) und die Mutter Hartz IV Empfängerin. Kann es hier dazu kommen, dass ich Sonderbedarf leisten muss ?

Bitte nicht falsch verstehen - ich würde auch freiwillig etwas dazu tun, möchte aber gerne abgesichert sein (Kontakt zur KM ist nicht einfach).

Die selbst zu zahlenden laufenden Kosten werden wohl ca. 80 - 100 € im Quartal betragen, es kommt aber auch zu höheren Beträgen.


Danke im vorraus !!!

Luhnitoon
Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 05. Januar 2012, 12:03:22 »

Hallo,

diesen Eigenbedarfsanteil bekommt man nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Allerdings zahlt das im Regelfall der betreueende Elternteil, da der Umgangselternteil ja keine großen Möglichkeiten hat auf die Behandlungs Einfluss zu nehmen.



Sophie
Gespeichert
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« Antwort #2 am: 05. Januar 2012, 12:06:53 »

Hallo Sophie,
die Rückerstattung war mir bekannt - bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung.

Ich frage mich halt, ob ich zu den laufenden Kosten was dazu zahlen muss. Was dann mit der Rückerstattung passiert (dauert ja ein paar Jahre) steht auf nem anderen Blatt !

Trotzdem DANKE für die Antwort - weitere nehm ich auch gerne noch entgegen .....   
« Letzte Änderung: 05. Januar 2012, 12:08:32 von Luhnitoon » Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« Antwort #3 am: 05. Januar 2012, 13:19:28 »

So, ich hab jetzt (also in meiner Mittagspause) hier auf der HP noch ein wenig rumgestöbert. Und auch das Thema "Sonderbedarf" im Lexikon gefunden.

Es heisst, dass es sich bei Sonderbedarf um "einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf geht, der überraschend auftritt und in seiner Höhe vorher nicht einschätzbar war" handelt. Da stellt sich mir doch die Frage, ob es sich bei Kieferorthopädischen Kosten bei gesetzlich Krankenversicherten Kindern wirklich um Sonderbedarf handelt.

Weil ....
"unregelmäßig" - es geht um laufende Kosten
"außerordentlich hohen Bedarf " - wir reden von 80 - 100 € pro Quartal, also 25 - 35 € pro Monat
"in seiner Höhe vorher nicht einschätzbar war" - mit der kieferorthopädischen Behandlung war zu rechnen.

Weiter heisst es, "Durch die Zahlung von Sonderbedarf darf der Selbstbehalt nicht unterschritten werden" - heisst das, dass ich als Mangelfall im Selbstbehalt bin und mir gar kein Sonderbedarf abgezogen werden kann ?

Und ich frage mich, ob es sich um Sonderbedarf handeln kann, da die laufenden Zahlungen ja nur eine Vorauszahlung sind, die man zurück bekommt.

Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #4 am: 05. Januar 2012, 13:41:21 »

Hallo,

in meinen Augen ist es kein Sonderbedarf. Denn das Geld gibt es ja wieder zurück.

Sophie
Gespeichert
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« Antwort #5 am: 05. Januar 2012, 13:46:09 »

So verstehe ich es mittlerweile auch. Und die Urteile die ich per google gefunden habe und bei denen KFO Sonderbedarf war, befassen sich auch immer mit Kosten, die dadurch entstehen, dass die Krankenkasse die Behandlung eben nicht übernimmt - was bei meinen Kids nicht so sein wird.

Es wäre schön, wenn mir jemand (vielleicht einer aus den Spezialgruppen ?) antworten geben könnte, die einen Bezug zu entsprechenden Urteilen haben, die auf mich anwendbar sind.

Ich möchte aber auch gerne noch mal betonen, dass ich nur wissen möchte, ob ich eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung habe - ob ich dann freiwillig doch etwas zahle, hat damit nichts zu tun. Bei der KM wäre ich einfach nur gerne abgesichert, was das rechtliche anbetrifft !!!!

Michael

@ AnnaSophie
Das soll deine Antworten jetzt aber auf keinen Fall abwerten !!!!!
Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #6 am: 05. Januar 2012, 13:51:34 »

Hi

Da Du bereits Mangelgfall bist, wie soll es da eine weitere Leistungsfähigkeit für den angebl. Sonderbedarf von Dir geben?

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #7 am: 05. Januar 2012, 13:56:53 »

Moin Luhnitoon,

Oldie war schneller, lasse es dennoch stehen:
Wenn Du anerkannter Mangelfall bist, dürfte Dir keine Beteiligung an den verbleibenden Kosten drohen.

Per Definition handelt es sich bei Sonderbedarf um Kosten, die den "Normalbedarf" übersteigen.
Da Du nach meinem Verständnis nicht in der Lage bist den Normalbedarf (in Form von Mindestunterhalt) zu decken, erübrigt sich die Frage, ob Du darüber hinaus an Kosten zu beteiligen bist.

Gruß
United
Gespeichert
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« Antwort #8 am: 05. Januar 2012, 14:20:29 »

Moin United     Hi oldie

Danke für die Info ! Also ich zahle für keins der 3 Kinder den Betrag gem. DT - und das ist auch so vom JA festgesetzt worden. Damit dürfte ich ja ein "anerkannter" Mangelfall sein, oder ?

Also wäre ich ja aus einer ZahlungsPFLICHT raus !

Gruß
Luhnitoon
Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Garfield
Schon was gesagt
*
Beiträge: 16


« Antwort #9 am: 05. Januar 2012, 15:05:43 »

Hallo,

ja, davon gehe ich auch aus. Ich denke, Du brauchst nichts dazu zu bezahlen (weil kein Sonderbedarf) und wenn die KK die Kosten später erstattet, besteht ja sowieso kein Prob.

Gruß

Garfield.
Gespeichert
Luhnitoon
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 233



« Antwort #10 am: 05. Januar 2012, 15:29:48 »

@ Garfield

Naja ........... ein Prob besteht schon ! Die KM ist Hartz IV Empfängerin und sie wird die Kosten nicht so einfach tragen können.

Aber ......... das ist dann ja erstmal nicht mein Problem !

Gespeichert

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Sonderbedarf bei Kieferorthopädie
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team