Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:21:42 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Frage
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Frage  (Gelesen 742 mal)
samir
Frischling

Beiträge: 3


« am: 05. Januar 2012, 01:10:49 »

Hallo bin getrent seit 2 jahre meine frau ist weggezogen von jetzige wohnort  750 km mit unsren gemeinsame sohn
zahle unterhalt regelmessig.Hab Sohn bis jetzt auch immer regelmessig besucht oder zu mir abgeholt aber mit der zeit
habe ich bemerkt das ich das nicht finanziel nicht mehr hinbekomme ich hänge richtig an unsere sohn aber weiss selber nicht
wie es weiter gehen soll.Frage muss die KM sohn entgegen brinngen oder irgend andere hilfe KM zu erhalten oder muss ich
weiter das alles zahlen und alles auf mich übernemmen..
Gespeichert
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #1 am: 05. Januar 2012, 09:28:23 »

Hallo samir,

da Deine Exfrau die Entfernung geschaffen hat, muss sie sich an den Umgangskosten
beteiligen. Wie diese Beteiligung jedoch aussieht, ist vom Einzelfall abhängig. Die gängige Recht-
sprechung geht zumindest davon aus, dass die KM das Kind zum nächsten Bahnhof oder
Flughafen bringt und wieder abholt.

Ich habe in einem Gerichtsurteil erreicht, dass die Mutter meines Kindes den Sohn einmal
im Monat zum Flughafen bringen und abholen musste und sich mit 100 € an den Flugkosten
beteiligen musste. (Entfernung war 550 km).

Wie alt ist denn Dein Sohn?

LG,
Mux

Gespeichert
samir
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 05. Januar 2012, 23:01:50 »

Erstmal danke für deine anwort..
Unsere sohn ist jetzt vier wird fünf. muss ich da jugendamt anschalten oder mit KM reden
Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #3 am: 06. Januar 2012, 09:35:39 »

Servus samir und willkommen!
Zitat
muss ich da jugendamt anschalten oder mit KM reden
1. Mit Mutter reden, wenn das kein Erfolg bringt
2. JA (am Wohnort Eures Kindes) um Mithilfe/Vermittlung bitten, führt das auch nicht zum Erfolg
3. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung mit Beteiligung der KM an den Umgangskosten und mit Ordnugsgeld für den Fall von Umgangsvereitelung.

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Fischkopf
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 96


« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 08:14:46 »

Moin samir,

für 30 Euro Zusatzkosten fährt bei Hauptstrecken der Bahn ein Betreuer mit.
Leider erst ab Alter 6 Jahren.
Da du den Unterhalt regelmässig zahlst, kann dir die Mutter doch ab und zu entgegen kommen?

Gruss Fischkopf
Gespeichert
Schwarzwaldmaedel
_Schwarzwaldmaedel
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 223



« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 11:43:21 »

Hallo samir!

Hast du schon mal darüber nachgedacht die Mitfahrzentrale zu benutzen bzw. selbst Plätze im Auto anzubieten? Je nach Strecke kommen da schon ein paar € zusammen, sodass es oft erschwinglicher ist, als z.B. mit der Bahn zu fahren.

Grüsse sendet das Schwarzwaldmädel
Gespeichert
samir
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #6 am: 15. Januar 2012, 22:39:04 »

Hallo
Danke euch alle für eure unterstützung ich hab an alles gedacht bahn flug aber da der kind noch vier ist bleibt mir nicht als mit flug oder auto zu fahren mit mutter hab auch geredet das sie mir abundzu was gibt aber erfolglos ist mir auch verstendlich. Jugendamt will ich nicht anschallten da ich angst hab das es sich noch verschlechtert die ruft mich an das ich abundzu kleine noch hören kann oder per skyp sehen kann also muss ich tanzen wie sie das will wenn ich was mache muss ich mir gut uberlägen wie es dannach wird..
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Frage
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team