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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:20:47 *
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Autor Thema: Fürsorgepflicht Verletzung  (Gelesen 570 mal)
carlo40470
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 04. Januar 2012, 20:24:07 »

Hallo,
ich habe eine Frage zur Fürsorgepflicht.

Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird?

Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?


Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 22:39:18 »

Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird? Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?

Hallo,

das ist weder  noch.

/elwu
Gespeichert
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 22:58:23 »

Moin!

Ich würde sagen das ist eher ein Kind mit einer offensichtlichen Essstörung.

Greetz,
Milan
Gespeichert

Budo76
Schon was gesagt
*
Beiträge: 19


« Antwort #3 am: 05. Januar 2012, 12:35:59 »

Hallo Carlo,

ich gebe Milan Recht.
Wie klappt es mit dem Umgang? Ich würde mit ihm regelmäßig Sport treiben. Möglichkeiten gibt es viele: Schwimmen/Joggen/Fußball etc.
Wenn er nicht weit wohnt - dann "verordne" ihm doch gemeinsames joggen/schwimmen 2x wöchentlich.
Die Fürsorgepflicht kannst du und musst du auch erfüllen.
Gruß
Dennis
Gespeichert
Fischkopf
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 96


« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 07:38:15 »

Moin Carlo,

mir stellt sich die Frage, was dein Ziel ist?
Die Gesundheit des Kindes oder ein alleiniges Sorgerecht oder....
Und, wieviel Zeit kannst du selber aufbringen dafür?

Gruss Fischkopf
Gespeichert
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