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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:17:17 *
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Autor Thema: Zweitwohnungssteuer  (Gelesen 368 mal)
elwu
Gast
« am: 04. Januar 2012, 14:56:36 »

wird verlangt. Von meiner Tochter. Ihre Mutter hatte sie nach ihrem Umzug zu mir vor vier Jahren bei sich mit Nebenwohnsitz angemeldet. Das hängt wohl mit dem ALG II-Bezug zusammen, der Größe der finanzierten Wohnung (weil verständlicherweise das Kind ein Zimmer für die Umgangszeiten braucht) etc.. Beim SGB kenn' ich mich nicht aus.

Nun wurde Tochting 18, und schon begehrt die Stadt von ihr umfangreich Auskunft zwecks Zweitwohnungssteuer. Auf dem Formular ist allerdings nicht vorgesehen, dass sie derzeit noch einkommenslose Schülerin ist und die Zweit'wohnung', also das Zimmer, zum Behufe des Besuchs beim getrennt lebenden Elternteil von demselben unterhalten wird.

Laut telefonischer Auskunft der Sachbearbeiterin bei der Stadt könne sie sich ja abmelden. Klar, nur, dann würde vermutlich ihre Mutter die Wohnung verlieren. Und das schafft sie aufgrund ihrer Krankheit und ihrer sozialen Isolierung ganz sicher nicht, mit Wohnung suchen, Umzug etc. - ein Ende auf der Straße wäre ziemlich sicher. Was weder Tochter noch ich wollen.

Zur Vermeidung der Steuer bleibt ihr laut dem Formular nach meinem Verständnis nur, eine Einkommenssteuererklärung für letztes Jahr abzugeben und den Bescheid an die Stadt zu senden, woraufhin sie dann befreit würde. Das müsste sie dann jedes Jahr wiederholen; ich glaube allerdings nicht, dass die Stadt das lange mitmachen würde. Über kurz oder lang wird also ihre Mutter die Wohnung verlieren, oder Tochter zahlt die Steuer.

Was tun, any ideas?

/elwu
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papajo
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« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 15:27:01 »

moin Elwu,

guckst Du mal hier:

http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/

Du haben da auch ein Forum.

Meiner Einschätzung nach, vermute ich mal, Du wirst der Mutter wohl finanziell etwas unter die Arme greifen müssen.
Allerdings stellt sich dann auch die Frage, da das ja nicht ewig so weiter gehen kann, ob der evtl tiefe Fall später schlimmer sein wird als jetzt ober bald?

grüße
jo
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Beppo
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« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 15:34:22 »

Soweit ich weiß, hängt der SGBII Bezug aber nicht davon ab, ob Töchting dort einen Zweitwohnsitz hat, sondern nur, wie lange sie sich dort aufhält.
Bin zwar nicht sicher aber vielleicht wäre das auch ein gangbarer Weg.
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« Antwort #3 am: 04. Januar 2012, 17:42:27 »

Hi,

in welcher Stadt befindet sich denn die Zweitwohnung?

In Stuttgart zB sind elterliche Wohnungen bei Kindern, die studieren oder in Ausbildung sind und deren Hauptwohnung sich am Studienort befindet, von der Zweitwohnungssteuer befreit.

Jede Regelung hat da so ihre Eigenarten. Daher wäre es hilfreich zu wissen, wo der Zweitwohnsitz begründet wurde, vielleicht greift ein Ausnahmetatbestand?

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
elwu
Gast
« Antwort #4 am: 04. Januar 2012, 18:16:35 »

in welcher Stadt befindet sich denn die Zweitwohnung?

Hallo,

die ist in Augsburg. Ich hab' auf die Schnelle im Netz nichts brauchbares zu Sonderregelungen dort gefunden :/

/elwu
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« Antwort #5 am: 04. Januar 2012, 18:25:09 »

Hi,

na super! Augsburg hat nun wirklich die ungünstigste Satzung, die möglich ist. Kann man auch abkürzen unter: Klappe halten und zehn Prozent zahlen.

Blöd gelaufen. Bleibt nur zu prüfen, ob sich Töchterchen abmelden kann, ohne dass es ALG2-Probleme für die Mutter gibt.

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« Antwort #6 am: 04. Januar 2012, 18:43:58 »

Hi,

Du kannst mal versuchen, nach § 13 (1) Nr. 4b Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG) i. V. m. § 163 (1) Nr. 1 AO ein Absehen von der Steuerfestsetzung wegen Unbilligkeit zu beantragen. Die Festsetzung ist unbillig, weil Deine Tochter als Schülerin über keine Einkünfte verfügt, aus denen sie diese Steuerzahlung leisten könnte.

Ich würde diesem Antrag die Schulbescheinigung beifügen und eine Erklärung, dass sie keine eigenen Einkünfte hat und zu ihrer Mutter ohnehin nur zu Besuchszwecken ist.

Wenn sie das ablehnen, gibts einen Bescheid, gegen den kann Einspruch eingelegt werden, Rechtsbehelfsverfahren, etc. Der Streitwert ist so gering, dass ggf. keiner dort Lust auf langwierige Verfahren hat.

LG LBM
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« Antwort #7 am: 04. Januar 2012, 18:56:52 »

Klappe halten und zehn Prozent zahlen.
10% von was denn?
Wenn es von der Einkommenssteuer ist, ist das doch 0,-
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elwu
Gast
« Antwort #8 am: 04. Januar 2012, 19:00:53 »

na super! Augsburg hat nun wirklich die ungünstigste Satzung, die möglich ist.

Uff!

Kann man auch abkürzen unter: Klappe halten und zehn Prozent zahlen.

Ja, von der Bemessungsgrundlage, also der Kaltmiete. Kommt nicht in Frage. Die gute Frau ist mit rund 20.000€ KU im Rückstand. Also theoretisch jedenfalls. Praktisch war ja nie was zu holen, weil sie nicht arbeiten konntewollte. Ich zahl' keinen Cent mehr für die, sie hat mich eh schon eine sechsstellige Summe an Unterhalt, Anwaltskosten, Umgangskosten etc. gekostet.

Bleibt nur zu prüfen, ob sich Töchterchen abmelden kann, ohne dass es ALG2-Probleme für die Mutter gibt.

Das soll die mal selbst klären. Vielleicht ist das ja ein Anstoß für sie, nach all den Jahren doch noch einen Versuch zu machen, sich aus der Situation zu befreien, in die sie sich selbst gebracht hat. Nach dem, was ich im Netz inzwischen gefunden habe, kommt es wohl vor allem auf die Miete an, die vom Steuerzahler für die Wohnung aufgebreacht wird, weniger auf die Größe. Vielleicht hat sie ja Glück.

(Alternative) Ich würde diesem Antrag die Schulbescheinigung beifügen und eine Erklärung, dass sie keine eigenen Einkünfte hat und zu ihrer Mutter ohnehin nur zu Besuchszwecken ist.

Ich hab's ihr ausgreichtet. Sie meint, ganz richtig, ab September müsste sie aber auf jeden Fall zahlen, da sie dann mit dem Vorpraktikum fürs Verwaltungsstudium beginnt, und das ist gut bezahlt. Von daher wäre das nur ein Aufschub um ein paar Monate. Jetzt ist sie am Überlegen, was sie tun soll. Tja. So ist das mit dem Erwachsenwerden, plötzlich muss man Entscheidungen treffen, die weitreichende Auswirkungen haben...

/elwu,

hier wird man geholfen, 1000 Dank LBM!
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« Antwort #9 am: 04. Januar 2012, 19:03:16 »

10% von was denn?
Wenn es von der Einkommenssteuer ist, ist das doch 0,-

Nein, die Bemessungsgrundlage ist die jährliche Nettokaltmiete und auf diese werden 10% Steuern erhoben. In Augsburg ist das frecherweise auch noch für die gesamte Wohnung, während andere Gemeinden nur auf die vom Steuerpflichtigen persönlich genutzte Fläche plus Anteile der Gemeinschaftsflächen abstellen.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
brille007
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« Antwort #10 am: 04. Januar 2012, 19:08:01 »

Moin,

Blöd gelaufen. Bleibt nur zu prüfen, ob sich Töchterchen abmelden kann, ohne dass es ALG2-Probleme für die Mutter gibt.
ich sags mal so: Die Mutter hält (fremdgesponserten) Wohnraum vor, den sie für den behaupteten Unterbringungszweck nicht benötigt, weil die Tochter den Umgang in praxi nicht wahrnimmt. An anderer Stelle nennen wir das "Sozialbetrug"...

Grüssles
Martin
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« Antwort #11 am: 04. Januar 2012, 19:13:17 »

Hi elwu,

na prima dann kann sich dein Töchterchen ja überlegen, ob sie das gerne von ihrem Praktikumsgehalt zahlen will und gleichzeitig soll sie überlegen wieviele Jahre sie das dann noch machen will. Wie lange und oft sie in den nächsten 50 Jahren ihre Mama noch besuchen wird und diese dafür extra ein Zimmer für sie benötigt.

So oder so wird sie ja irgendwann ihren Zweitwohnsitz bei mama aufgeben müssen oder eben ihr leben lang zahlen, damit Mami nicht  umziehen muß. Und dann ist für mich nach wie vor die Frage, warum das Kind als zweitwohnsitz angemeldet sein muß, um das Zimmer für den Umgang zu rechtfertigen.

LG Tina
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elwu
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« Antwort #12 am: 04. Januar 2012, 19:23:05 »

ich sags mal so: Die Mutter hält (fremdgesponserten) Wohnraum vor, den sie für den behaupteten Unterbringungszweck nicht benötigt, weil die Tochter den Umgang in praxi nicht wahrnimmt.

Hallo,

wie kommst du da darauf? Sie fährt zwar nicht mehr wie die ersten Jahre alle zwei Wochenenden, aber einmal im Monat. Plus nach wie vor die hälftigen Ferien. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.

/elwu
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brille007
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« Antwort #13 am: 04. Januar 2012, 19:28:00 »

wie kommst du da darauf? Sie fährt zwar nicht mehr wie die ersten Jahre alle zwei Wochenenden, aber einmal im Monat. Plus nach wie vor die hälftigen Ferien. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.
oops, dann hatte ich da etwas falsch in Erinnerung; ich dachte, das Thema "Besuche bei Mama" hätte sich schon vor längerer Zeit erledigt.
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