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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:16:32 *
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Autor Thema: Wichtig ! Wer hat beim Familiengericht mehr Einfluss GA oder JA ?  (Gelesen 1143 mal)
Justin
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« am: 04. Januar 2012, 13:51:49 »

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage? Bald ist eine Verhandlung beim FG. Hierzu wurde auch ein Gutachter bestellt, der letztendlich die Erziehungsunfähigkeit der KM bestätigt. Er sieht aufgrund psychologischer Krankheit seitens der KM auch das Kindeswohl als gefährdet an. Natürlich wird auch das JA bei diesen Termin am FG beteiligt sein. Da ich das GS beantragt habe, muß ich leider sagen dass das JA dieses nicht befürwordet exclamation_smile Das JA kennt jedoch auch nicht das Schreiben vom Gutachter. Meine Frage, mit hoffentlich schneller Antworten  : Wie könnte das FG wohl reagieren ? Ich weiß, hier gibt es keine Hellseher, stelle mal die Frage anders, könnte das Gutachten wohl die Argumentation vom JA überwiegen ? Es ist nicht so, dass ich Probleme mit dem JA habe, aber Hilfe und Unterstützung habe ich dort nicht finden können. Mein Fehler war jedoch, dass ich dieses auch dem JA wohl auch zu verstehen gegeben habe.  c Das JA ist, meine Erfahrung, immer sehr, sehr skeptisch wenn ein Vater auf sie zugeht. Dieses ist jedoch nur meine Erfahrung in meinem Fall. Der GA schreibt: KM= Erziehungsunfähig aufgrund langjähriger psychologischer Krankheiten. Das JA sagt: GS nicht vorstellbar da zu viel Konflikte zwischen KM und KV.  question Ich hoffe es geht gut aus, ich liebe meinen kleinen...
Der GA wurde übrigens selbst vom Familiengericht bestellt. Also, nicht von mir. Ich wußte in der Vergangenheit immer dass die KM nicht in der Lage ist unser Kind vernünftig zu erziehen, jetzt habe ich weitere Bestätigung bekommen. Wie wird das ganze Enden ?

Vielen Dank, für Eure Antworten ! 

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jenpa
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 259



« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 14:05:39 »

Leider kann dir diese Frage keiner mit 100%iger Gewissheit beantworten.
Die Meinungen beider können ausschlaggebend fürs Urteil sein.

das Gericht wird genau prüfen und abwägen,was für euer Kind am besten ist.
Es kann also sein das du kein GSR bekommst aber vielleicht das ABR oder eben
andere wichtige Teilsorgebereiche.

Mal eine andere Frage,das Gutachten hat das Gericht in Auftrag gegeben oder
hast du dies selber anfertigen lassen ?

jenpa
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..dem Kind beide Eltern
Justin
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 14:32:52 »

Nein, das Gutachten kommt vom GA selbst. Ich kenne den GA nicht. Dadurch das meine Ex einen Antrag auf Befangenheit gestellt hat, wurde vom GA eine Stellungsnahme abgegeben. Aus diesem Grund habe ich die Info. Die Stellungsnahme wurde an mich weitergeleitet. In dieser Stellungsnahme wurde die Diagnose beschrieben. Ich mach mir einfach nur auch Sorgen  cry_smile  Es ist so, das jemand (unbeteiligter) etwas bestätigt, was ich schon immer wußte, jedoch nur gegen Bäume gelaufen bin...  c Gegenüber dem JA sieht dieses nach einem "Rosenkrieg" aus. Dieses ist aber nicht der Fall !! Mich interesiert nur der kleine. Die Beziehung zu meiner Ex, das sind Monate her...

Gruß, Justin  mad3
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Justin
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Beiträge: 11


« Antwort #3 am: 04. Januar 2012, 14:46:43 »

Hallo 

Nochmals geschrieben, ich habe das GA nicht in Auftrag gegeben sondern das Familiengericht.
Ich habe zu diesem Zeitpunkt auch nicht gewußt, wie dieses Gutachten überhaubt aussehen könnte.
Das Familiengericht hat das Gutachten im Auftrag gegeben, und wie schon bereits geschrieben, es wurde gegenüber der KM festgestellt: "Der Untersucher teilte Frau ... am Ende der Untersuchung mit, dass er das Wohl ihrer Kinder für gefährdet halte. Diese Gefährdung der Kinder wird vom Untersucher uneingeschränkt bekräftigt, da die für die Erziehung verantwortliche Kindesmutter an einer schweren und chronischen psychischen Erkrankung leidet, die die in ihrem Fall die Erziehungsfähigkeit ausschließt." (original Text)

Grüße ! puzzled
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Mux
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #4 am: 04. Januar 2012, 14:52:21 »

Hi Justin,

Deiner Frage ist einfach zu beantworten: Das JA gibt bei Gericht eine Stellungnahme ab,
der Gutachter als ein vom Gericht bestellter Sachverständiger ein Gutachten.

Die Stellungnahme kann ein Richter ingnorieren, ein Gutachten nicht. Als Richter
hat er die Möglichkeit, dem Gutachten nicht zu folgen, wenn es ihm nicht schlüssig
erscheint, muss dieses aber im Urteil darlegen, da er sich sonst angreifbar in der
Revision macht. Da Richter sich gern hinter Gutachten verstecken, ist ein Gutachten
im eingenen Sinne erst mal ein sehr großer Vorteil. 

Worum geht es den in dem Verfahren? Nur um das GSR?

LG,
Mux   
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Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #5 am: 04. Januar 2012, 14:55:06 »

Moin.

Bei der Klärung von Sachverhalten kann ein Gericht neben anderen Beweismitteln die Erstellung eines Gutachtens anordnen.
Verfahrensrechtlich gehört das so in Auftrag gegebene und erstellte Gutachten eines Sachverständigen zu den Beweisen, auch Strengbeweis genannt.
Es hat ohne Frage formell einen höheren Stellenwert als eine Stellungnahme irgendeines Sachbearbeiters eines Amtes.  Ein Richter ist in der Be- und Verwertung allerdings recht frei.

W.
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Justin
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Beiträge: 11


« Antwort #6 am: 04. Januar 2012, 15:09:05 »

Hallo Mux, hallo Wildlachs...

O.K. dann bin ich jetzt etwas zuversichtlicher. Mir macht dieses überhaupt sehr viel Sorgen. Ich habe das Gemeinsame SR beantragt- um dann- auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Mein RA sagte mir, es müße erst dass eine entschieden werden um das nächste zu bekommen. Also erst GSR und dann ABR.
Dieses leuchtet mir auch ein. Vieleicht kommt es ja auch zu einem alleinigen Sorgerecht ?? (Oder, bin ich jetzt sehr am träumen ?)  question

Gut, ich möchte jetzt nicht überfliegen...

Gruß  mad3
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Justin
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Beiträge: 11


« Antwort #7 am: 04. Januar 2012, 15:11:38 »

Erst mal Danke, für Eure Antworten 

Es ist schwierig für mich abzuwarten...

 
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Beppo
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #8 am: 04. Januar 2012, 16:21:12 »

Re: Wichtig ! Wer hat beim Familiengericht mehr Einfluss GA oder JA ?
In der Praxis haben oft beide keinen Einfluss.

In der Regel haben Richter schon eine recht fest gefügt Meinung im Kopf und benötigen JA oder GA eigentlich nur, um ihre vorgefaste Meinung zu begründen und sich dahinter zu verstecken.

Und da der GA seine Aufträge vom Richter bekommt und ihn als Kunden nicht verärgern möchte, versucht er natürlich die Meinung des Richters zu erahnen und entsprechend gut zu achten.
Ansonsten schreibt er sein Gutachten so, dass der Richter damit alle möglichen Varianten rechtfertigen kann.

Durch ein wohlwollendes GA hast du jedenfalls ein klein wenig mehr als wenn nur das JA auf deiner Seite wäre.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Justin
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« Antwort #9 am: 31. Januar 2012, 12:38:37 »

Hallo,
ich weiß nicht mehr weiter, seit 4 Wochen bekomme ich keine Info mehr vom FG. Ich habe im Oktober 2011 das GS beantragt Es wurde ein Gutachter gerichtlich bestellt, nur das meine EX einen Befangenheitsantrag gestellt hat, verzögerte sich diese Angelegenheit... thumbdown O.K. Es gab eine Frist vom FG, daß der Gutachter Stellung hierzu nimmt. Dieses hat er auch getan. Es gab wieder eine Frist seitens der Rechtsanwältin meiner EX sich hierzu zu äußern.( Also, zu der Stellungsnahme des Gutachters ) Diese Frist ist am 02.01. 2012 abgelaufen. Und jetzt  question Es passiert nichts mehr...
In dem Gutachten wurde die Erziehungsunfähigkeit der KM festgestellt.

Ich weiß nicht mehr weiter, weil ich nichts mehr über den zukünftigen Verlauf weiß...  exclamation_smile

Natürlich, bin auch ich durch ein RA vertreten, aber er kann mir auch nur sagen, ein Richter hat keinen Vorgesetzten und kann frei entscheiden in seiner Handlungsweise... cry_smile

Gerichtlich wurde auch ein GA für mich bestellt (Anfang Dezember) - keine Reaktion. Gerichtlich wurde ein Verfahrensbeistand bestellt (Anfang Dezember) - keine Reaktion

Warum  question passiert hier nichts ??

Vielen Dank für Eure Antworten 
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timtom
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« Antwort #10 am: 31. Januar 2012, 16:23:44 »



Hi,

ich bin jetzt mal böse "ganz einfach weil Du der Vater bist", und die ganzem Ämter Jugendamt, Verfahrensbeistand, Kinderschutzbund usw. nicht wirklich die Interessen der kinder ganz davon abgesehen die Interessen der Väter umsetzen, warum auch die Frau hat doch die Kinder bekommen.....leider findet das denken immer noch statt.

Du bist da übrigens nicht alleine, seit über 3 Wochen meldet sich der Verfahrensbeistand auch bei mir nicht, obwohl am Wo umgang statt finden sollte.....in Begleitung.....

Also Kopf hoch ....

Gruss Tim
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Wegnachvorn
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« Antwort #11 am: 31. Januar 2012, 16:47:31 »

Gerichtlich wurde auch ein GA für mich bestellt (Anfang Dezember) - keine Reaktion. Gerichtlich wurde ein Verfahrensbeistand bestellt (Anfang Dezember) - keine Reaktion

Dass Du rd. 2 Monate nach Bestellung noch gar nichts von GA oder Verfahrensbeistand gehört hast, ist allerdings ungewöhnlich. Bei mir hat beides nur rd. 3 Wochen gedauert.

Angesichts dieser Wartezeiten ist es sicher angemessen, wenn Dein Anwalt oder Du den Sachstand bei Gericht nachfragt. Dies kann zunächst beim zuständigen Rechtspfleger erfolgen...

Hast Du bereits den Namen und die Kontaktdaten des bestelllten GA bzw. Verfahrensbeistandes erhalten? Dann rufe dort doch mal an und frage nach...

« Letzte Änderung: 31. Januar 2012, 16:50:45 von Wegnachvorn » Gespeichert
brille007
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« Antwort #12 am: 31. Januar 2012, 16:56:43 »

Moin,

ich bin jetzt mal böse "ganz einfach weil Du der Vater bist", und die ganzem Ämter Jugendamt, Verfahrensbeistand, Kinderschutzbund usw. nicht wirklich die Interessen der kinder ganz davon abgesehen die Interessen der Väter umsetzen, warum auch die Frau hat doch die Kinder bekommen.....leider findet das denken immer noch statt.
dieses Denken ist oft vor allem den eigenen Vorurteilen und dem daraus resultierenden Tunnelblick geschuldet. Wer ein Sofa oder einen Telefonanschluss bestellt hat, kann in vielen Fällen genau dasselbe erleben: Schlechten Service und/oder überlastete Mitarbeiter. Trotzdem würde sich dort niemand zu der Behauptung versteigen, der Grund hierfür eine absichtliche Diskriminierung des Kunden, weil er das falsche Geschlecht, die falsche Hautfarbe oder den falschen Nachnamen habe.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
timtom
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« Antwort #13 am: 31. Januar 2012, 20:45:36 »



Nabend,

stimmt da gebe ich zu 100 % Recht nur handelt es sich nicht um eine Ware sondern um Kinder, die darauf angewiesen unterstützung zu erhalten.

Wenn ich die Herrschaften am JA sehe....die immer einen Weg finden aber nie eine Lösung, und sich dann noch verstecken hinten den eigenen Aussagen......aber es gibt mit Sicherheit auch sehr gute Mitarbeiter...leider hatte ich bis jetzt immer die falschen ....:-)

Also nicht falsch verstehen....ich habe nichts gegen die fürsorglichen MA die schön KM unterstützen.....:-)

Gruss aus der mitte Deutschlands
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DeepThought
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WWW
« Antwort #14 am: 31. Januar 2012, 22:01:00 »

*verschoben * zusammengeführt*

Bleib bitte im thematischen Zusammenhang. In "Deine Geschichte" hatte es nun wirklich nichts zu suchen. Danke.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Justin
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« Antwort #15 am: 07. März 2012, 19:56:38 »

Seit Oktober 2011 läuft ein Verfahren, weil ich GSR und das ABR beantragt habe. Monatelang ist nichts passiert... Immer und immer wurde ich vertröstet. Jetzt habe ich seit gestern eine gerichtliche Ladung. Am Freitag ist Verhandlung. Natürlich bin ich froh... thumbup Das zuständige JA hat diesen Termin beantragt. Das Verfahren läuft nicht unter meinem Aktenzeichen. O.K. das Ergebniss ist ja gleich... Es wird über das GSR und ABR entschieden.  Drückt mir die Daumen, ich kämpfe schon so lange. Nur verstehen kann ich es nicht. Vom Gericht aus wurde ein Gutachter bestellt- niemals kennengelernt, vom Gericht aus wurde ein Verfahrensbeistand bestellt- niemals kennengelernt. Am Freitag ist das zuständige JA sowie der Verfahrensbeistand als auch KM und ich geladen.
Es kam zu einer einstweiligen Anordnungssache des zuständigen JA.
Habt Ihr damit Erfahrungen  question Warum passiert monatelang nichts, und jetzt so schnell  question Ich wünsche meinem Sohn und mir das allerbeste.
Ich bin nur davon ausgegangen dass ein Gerichtstermin in etwa 2-3 Wochen vorher angekündigt wird. Jetzt aber, innerhalb von 3 Tagen  question
Warum auf einmal so schnell, wenn monatelang nichts passier ist. mad3
Was meint Ihr ?
Natürlich bin ich froh, aber- kann es nicht genau verstehen
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« Antwort #16 am: 07. März 2012, 21:10:05 »

Ich wiederhole meinen Text vom 31.01.2012  mad

Zitat
*verschoben * zusammengeführt*

Bleib bitte im thematischen Zusammenhang. In "Deine Geschichte" hatte es nun wirklich nichts zu suchen. Danke.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
pai de gemeos
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« Antwort #17 am: 17. März 2012, 20:34:51 »

und Huch
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wichtig ! Wer hat beim Familiengericht mehr Einfluss GA oder JA ?
 
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