Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:15:57 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Unterhalsberechnung bei, jeder ein Kind, einer geht arbeiten  (Gelesen 482 mal)
brasil2
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


WWW
« am: 04. Januar 2012, 12:06:14 »

Hallo ihr lieben hier,

Ich bin ganze "frisch" hier, und bevor ich mit der Frage komme, stelle ich mich kurz vor.

Bin Vater(41) von einer Tocher (13) und Sohn (15). geschieden 2005 nach 9 Jahre Ehe.
Der Sohn wohnt bei mir, die Tochter bei ihr. Abstand der Wohnungen 20km
Das Verhältnis mit allen untereinander ist sehr gut, auch zwischen den neuen Partnern
Die Kinder können kommen und gehen so wie sie es möchten, eigentlich nur noch regelemtiert von der Schulzeit 
Zur Lage:

Ich selbst gehe Arbeiten verdiene ca. 1750 Netto + Kindergeld

Die Mutter geht Arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient ca. 600-700 Netto, dazu bekommt sie ALG2, Unterhalt von mir und Kindergeld. In der Summe ca. 1200 €

Der Unterhalt wurde bisher nie Tituliert und wir vereinbarten eine Zahlung von 200€.- monatlich, die ich an ihr zahle (Arge berechnet dies bei ihr mit ein).

Jetzt möchte ihre Arge, das erste mal nach Jahren eine Selbstauskunft von mir haben.
FRAGE: wie berechnet die Arge nun, was ich zahlen muss. Und wie hoch ist die Mutter Unterhalspflichtig, da sie ja auch arbeiten geht ?
Nun habe ich 14 Tage den Brief der Arge zu beantworten.

Am liebsten wäre es mir und ihr, das alles so bleibt wie es ist.

Lg  Jens
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 12:37:52 »

Moin.

In dieser Konstellation wirst du um den Mindestunterhalt von 334,-€ für eure Tochter wohl nicht rum kommen, andererseits aber selbst keinen Unterhalt bekommen, da deine Ex zuwenig verdient. Es sei denn, du prügelst sie in eine besser bezahlte Stellung.
Möglicherweise wird die Arge auch mehr (Stufe 2) von dir verlangen. Dann meldest du dich nochmal.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhalsberechnung bei, jeder ein Kind, einer geht arbeiten
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team