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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:11:06 *
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Autor Thema: Post vom Anwalt, Realsplitting und TU  (Gelesen 610 mal)
PaulPeter
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« am: 03. Januar 2012, 19:13:08 »

Liebe Freunde,

vor einiger Zeit hat die Anwältin meiner Ex ja die Schlacht durch Anrufung eines Anwältin eröffnet. Nach ein paar Briefen hin und her, Offenlegung meiner Einkünfte etc. wurde ich Ende Dezember zu einer Unterhaltszahlung aufgefordert. Ca 1.600 € monatlich, basierend auf der Steuerklasse 3. Nun habe ich zurückgeschrieben, dass ich ab dem 01.01. Stkl 1 habe, und die Rechnung der Gegenseite nicht stimmt etc. Heute kommt die Antwort der Gegenseite, ich würde euch bitten, einmal drüberzuschauen und mir dabei zu helfen, zu beurteiln, ob das so seine Richtigkeit hat. Die Einkommensrelevanten Details, stehen alle weiter unten:

Brief der Gegenseite:

.... weise ich darauf hin, dass bei Ihnen Stkl 1 und ein halber Kinderfreibetrag anzusetzen sind. Allerdings ist dann das sog. Realsplitting zu beachten. Der geleistete Trennungsunterhalt kann von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden. Der daraus erwachsende Steuervorteil ist beim Unterhalt zu berücksichtigen. Sie schulden daher ab dem 01.01.12 einen TU von 1243 € und einen KU von 289 €, somit insgesamt monatlich 1532€, zu zahlen ab sofort....


Hier die Berechnung:

Einkommen Exe:
steuerliches realsplitting: 13.805 €
1. Kind: Freibetrag für 6 Monate
Kinderfreibetrag: 1.452 €
Alleinerzieherentlastungbetrag: 1.308 €
steuerfreie Vorsorge und Sonderausgaben: 36 €
steuerpflichtig nur 12.461 €

Steuervorteil aus Kinderfreibeträgen: 302 €
Der Kindergeldanteil übersteigt den Steuervorteil

Einkommenssteuer: -805 €
Steuernachteil Realsplitting - 805 €
zuzuüglich Nachteilsausgleich: 805 €

beibt: 0,00 €


PaulPeter
Bruttolohn: 65.000 €

Lst Klasse 1
Kinderfreibeträge 0,5
 (1569,04+(869+1675+1618)/3/12=246,36)
einkommensteuerpflichtige mtl. Nebe neinkünfte
246,36 €
Lst: -1587,00 €
Soli: -791,89 €
Kirchensteuer: -1151,84 €
RV (19,9%/2) -6467,50 €
ALV (3,0%/2): -975,00 €
((557,44+72,39-271,01-36,20)*12=4087,44)
KV -4087,44€
Pflegeversicherung AN Anteil 0,00 €

Nettolohn: 35.656,33 €

pro Monat: 2971,36 €

jährliches Realsplitting: 13.805,00 €
daraus Realsplittingvorteil 6.324,89 €
6324,89/12= 527,07
abz. Nachteilsausgleich -67,08 €

bleibt: 3431,35 €

weitere Einkünfte netto: 246,36-102,06= 144,30 €

insgesamt: 3575,65 €
abzgl. pauschaler berufsbedingter Auasgaben: 178,78
BU 123,71 €
AV 221,90 €

insgesamt: 345,61 €
Schulden, Belastungen -345,61 €

unterhaltsrelevantes Einkommen: 3051,00 €


Daraus dann:
Tabellenunterhalt DT 5/1 381 €
- kindergeld:
zu zahlen: 289 €

Exenunterhalt:
Einommen ich: 3051,00
- Kindesunterhalt: 289 €
- Erwerbsbonus: 276 €

bleibt; 2486 €


zu zahlen an Ex: 1243 €
zu zahlen an Kind: 289 €


Rahmendaten:
Verheiratet, 1 Kind, Trennung Juli 2011.
Ex will Anfang März wieder arbeiten.
Ich verdiene o.a. gehalt und habe 1569  € Nebeneinkünfte gehabt plus im Schnitt 1387 € Kapitaleinkünfte
Zur Zeit zahle ich nach Berechnung meines Anwaltes, der das Realsplitting nicht berücksichtigt hat folgendes:
(er hat meine tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt)
Beim Kindesunterhalt geht er übrigens nach DT 4/1, die Exenanwältin DT 5/1, es gelten die Süddeutschen Leitlinien

Bruttolohn:.   .   65.000,00 Euro
LSt-Klasse 1
Kinderfreibeträge 0,5
einkommensteuerpflichtige mtl. Nebeneinkünfte
   .   .   .   .   .   246,36 Euro
Lohnsteuer:    .   .   .   -15.870,00 Euro
Solidaritätszuschlag    .   .   -791,89 Euro
Kirchensteuer 8 %    .   .   -1.151,84 Euro
Rentenversicherung (19,9 % / 2)    -6.467,50 Euro
Arbeitslosenversicherung (3,0 % / 2) .   -975,00 Euro
Krankenversicherung: (14,6 % /2 + 0,9 %)*44.550,00 Euro
   .   .   .   .   .     .     .       -3.653,10 Euro
Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,975 %)    .   -434,36 Euro
                    
Nettolohn:    .   .   .   .   .   35.656,31 Euro
35656,31 / 12 =    .   .   .   .   2.971,36 Euro
weitere Einkünfte netto 246,36 - 111,78 =134,58 Euro
                    
insgesamt    .   .   .   3.105,94 Euro
berufsbedingte Aufwendg.    222,87 Euro
berufsbedingte Aufwendg.    -222,87 Euro
                    
bleibt       .   .        2.883,07 Euro
Schulden, Belastungen
AV    .   .   .   .   221,90 Euro
BU-Vers.    .   .   ..   101,91 Euro
                
insgesamt:    .   .   ..   323,81 Euro
Schulden, Belastungen    .   -323,81 Euro
                    
unterhaltsrechtliches Einkommen    .   .   2.559,00 Euro

Kindesunterhalt:
Tabellenunterhalt DT 4/1    .   .   .   365,00 Euro
abzüglich Kindergeld    .   .   .   .   -92,00 Euro
zu zahlen.   .   .   .   .                  273,00 Euro


Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von PaulPeter   .   .   .   .   .   2.559,00 Euro
abzüglich Kindesunterhalt   .   .   .   .   .   -273,00 Euro
                    
bleibt    .   .   ..   .   .   .   .   .        2.286,00 Euro
abzüglich Erwerbsbonus - 2286 * 10% =    .   .   .   -229,00 Euro
                    
Gesamtbedarf    .   ..   .   .   .   .   .   2.057,00 Euro
Einzelbedarf 2057 / 2 =    ..   .   .   .   .   .   1.029,00 Euro
Unterhalt von Exe:
Unterhalt    .   ..   .   .   .   .   .   .   1.029,00 Euro
Kindesunterhalt:..   ..   ..   ..   ..   ..   ..   ..   273 €

Summe nach meine Anwalt: ..   ..   ..   ..   ..   ..   1302 €



Nun die Frage an die Unterhaltscracks: wer hat denn nun Recht?Huch??


Vlt. kann mir jemand helfen,

liebe Grüße,

PP

P.S. und kann mir jemand helfen, wie ich es schaffe, alle Zahlen säuberlich untereinanderzuschreiben? Ich bin da zu doof dazu.
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« Antwort #1 am: 03. Januar 2012, 20:58:07 »

Hi,

die Rechnung habe ich jetzt nicht nachvollzogen. Aber vorab die Ungereimtheiten:

Exe hat einen Anspruch auf 12 Monate Kinderfreibetrag = 3.504 Euro, das vermindert ihre Einkünfte und somit ihren Nachteilsausgleich.
Sie kann nicht mit 2011 rechnen, weil da kein Realsplitting möglich ist, denn ihr wart in 2011 nicht ganzjährig dauerhaft getrennt lebend. Ihr veranlagt gemeinsam. Ergo: Unterhalt kein Einkommen.

Wenn Exe ab März wieder arbeitet, kann sie ebenfalls nicht von ihrer Rechnung ausgehen, weil Dein zu erwartender Nachteilsausgleich noch gar nicht berechnet werden kann (wie hoch sind tatsächliche Vorsorgeaufwendungen? Die fehlen ganz. Hat sie außergewöhnliche Belastungen?). Ich würde mich daher weigern irgendeinen über den Daumen gepeilten Vorteil aus Realsplitting mit einberechnen zu lassen. Mir ist auch nicht bekannt, dass das vorab überhaupt sein muss.

LG LBM
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« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 08:45:25 »

Nun die Frage an die Unterhaltscracks: wer hat denn nun Recht?Huch??

Hi PaulPeter,

Redest Du von Recht oder Familienrecht? Die beiden Dinge haben garnichts miteinander tu tun.

Anscheined scheint die Differenz der beiden Berechnungen ja wirklich nur das Realsplitting zu sein.

Und ja, in den Leitlinien (auch den süddeutschen, http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2002.html) steht was von der Obliegenheit, Steuervorteile wie z.B. Realsplitting in Anspruch zu nehmen. Wie LBM zu Recht anmerkt, ist das aber garnicht so einfach, weil Du den "Nachteil" auf Exenseite ja garnicht kennst.

Die Exen-RAin hat zwar ausgerechnet, dass es 67,08€ sind. Aber was, wenn am Ende Ex ankommt und was von einem höhren Steuernachteil durch tatsächlich höheres Einkommen, von erhöhten Krankenkassenbeitägen, erhöhten Kitagebühren und von Steuerberatungskosten erzählt?

Ein Stress, den Du Dir nicht antuen solltest und auch nicht antun musst.

Daher mein Rat: Realsplitting ist prinzipiell eine gute Sache, wenn alle wissen, was sie tun und sich nicht anschliessend wundern. Ex-en RAin hat vorlgelegt und so getan, als wisse sie genau, was sie tut. Also nagel sie drauf fest:

Biete an, die geforderten 1243 + 67,08 = 1310€ zu zahlen gegen eine unterschriebene Anlage U und eine verbindliche Erlärung, dass damit der Anspruch auf Nachteilsausgleich vollständig abgegolten ist.

Und bis dahin zahlst Du die 1029€, die der Rechnung ohne Realsplitting entsprechen.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 04. Januar 2012, 08:47:57 »

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elwu
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« Antwort #4 am: 04. Januar 2012, 10:14:58 »

Einkommen Exe: [...] bleibt: 0,00 €

Woher wollen die das wissen, arbeitet die Dame etwa für Umme ab März? Den Teil bzgl. Realsplitting würde ich unter Verweis auf die geplante Arbeitsaufnahme zurückweisen (lassen), 2011 zählt eh nicht, wie LBM erläuterte. Und erklären, dass die beiderseitige Pflicht dazu selbstverständlich beizeiten erfüllt und eingefordert wird. Also sobald die tatsächlichen Daten feststehen, was der Natur der Sache nach erst Anfang 2013 sein kann.

Gegenanwältin: Nettolohn: 2971,36 €
Dein Anwalt: Nettolohn: 2.971,36 Euro

Beim Netto also zunächst Einigkeit der jeweils verwendeten Software. Dann trennen sich die Rechenwege. Am Ende kommt bei den Rechtsverdrehern raus

Gegenanwältin: unterhaltsrelevantes Einkommen: 3051,00 €
Dein Anwalt: unterhaltsrechtliches Einkommen 2.559,00 Euro

Zu der Differenz von 492€ trägt allein das Realsplitting 460€ bei. Das ist aber derzeit irrelevant. Die unterschiedlichen ermittelten Zahlbebträge entstehen aus dieser Differenz.

Nun die Frage an die Unterhaltscracks: wer hat denn nun Recht?Huch??

Davon abgesehen dass deine '?' Taste prellt: IMO dein Anwalt. Und wenn du das zahlen würdest was die Gegenseite verlangt, würdest du Fakten schaffen - Unterhalt, der mal gezahlt ist, kommt nie mehr zurück. Ich würde also raten, das zu zahlen, was dein Anwalt berechnet hat und die Sache mit dem Realsplitting auf die Zukunft verlagern. Das Geld dafür aber auf die Seite legen. Übrigens: kaum jemand weiß, dass der Nachteilsausgleich im Folgejahr steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn man das Timing geschickt hinbekommt, erfährt die Gegenseite nichts davon (die würde ja wieder davon profitieren).

P.S. und kann mir jemand helfen, wie ich es schaffe, alle Zahlen säuberlich untereinanderzuschreiben? Ich bin da zu doof dazu.

Ich auch.

/elwu
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 19:47:44 »

PaulPeter

Liebe Freunde,

vielen dank für eure Antworten, ich komme jetzt erst dazu zu antworten. Langes Umgangs-WE, Umgang mit Zwerg etc.... Forenumstellung....

Eine Grundsätzliche Frage habe ich noch:

Ich bekomme jetzt monatlich ein Gehalt überwiesen, ca. 2900 €. Das erscheint auf meinem Konto. Exenanwältin rechnet so, als ob ich das begrenzte Realsplitting durchführen würde und pro Monat ca 3400€ überwiesen bekäme. Mal abgesehen davon, dass meine Ex dem begrenzten Realsplitting noch nicht zugestimmt hat 8weil sie eh zu blöd ist, das zu kapieren, was ihre Anwältin schreibt) bleibt bei mir die Frage, woher ich das Geld nehmen soll, um den Unterhalt zu zahlen. Das geht ja nur, wenn ich einen Freibetrag in Höhe des Unterhaltes auf meine Lohnsteuerkarte eintrage.
Daher meine Frage: Könnte ich den gezwungen werden, bzw. besteht für mich die Pflicht, einen Freibetrag eintragen zu lassen oder kann ich mich zurücklehnen und das begrenzte Realsplitting erst mit der Steuererklärung durchführen?

Liebe Grüße, PP 
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #6 am: 12. Januar 2012, 19:48:01 »

Beppo

Es ist denkbar, dass ein Richter dich zu einem Unterhalt auf Basis des Netto inkl. Realsplitting verurteilt.
Sollte sich das abzeichnen musst du unbedingt den steuerlichen Nachteilsausgleich grob errechnet und gegen gerechnet haben.
Ab dann ist es wurscht, ob du das auf der Steuerkarte eingetragen hast oder nicht oder ob du das sonstwo auftreibst. Du hast es dann einfach zu bezahlen.

Bis dahin würde ich mich auf solche Mätzchen nicht einlassen, sondern nur absolut unterste Ende der möglichen Unterhaltsbandbreite bezahlen.
Im Zweifelsfall 0,-.

In diesem Fall eben das, was bei der für dich günstigsten Rechnung raus kommt.
Ohne Realsplitting.
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