Liebe Freunde,
vor einiger Zeit hat die Anwältin meiner Ex ja die Schlacht durch Anrufung eines Anwältin eröffnet. Nach ein paar Briefen hin und her, Offenlegung meiner Einkünfte etc. wurde ich Ende Dezember zu einer Unterhaltszahlung aufgefordert. Ca 1.600 € monatlich, basierend auf der Steuerklasse 3. Nun habe ich zurückgeschrieben, dass ich ab dem 01.01. Stkl 1 habe, und die Rechnung der Gegenseite nicht stimmt etc. Heute kommt die Antwort der Gegenseite, ich würde euch bitten, einmal drüberzuschauen und mir dabei zu helfen, zu beurteiln, ob das so seine Richtigkeit hat. Die Einkommensrelevanten Details, stehen alle weiter unten:
Brief der Gegenseite:
.... weise ich darauf hin, dass bei Ihnen Stkl 1 und ein halber Kinderfreibetrag anzusetzen sind. Allerdings ist dann das sog. Realsplitting zu beachten. Der geleistete Trennungsunterhalt kann von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden. Der daraus erwachsende Steuervorteil ist beim Unterhalt zu berücksichtigen. Sie schulden daher ab dem 01.01.12 einen TU von 1243 € und einen KU von 289 €, somit insgesamt monatlich 1532€, zu zahlen ab sofort....
Hier die Berechnung:
Einkommen Exe:
steuerliches realsplitting: 13.805 €
1. Kind: Freibetrag für 6 Monate
Kinderfreibetrag: 1.452 €
Alleinerzieherentlastungbetrag: 1.308 €
steuerfreie Vorsorge und Sonderausgaben: 36 €
steuerpflichtig nur 12.461 €Steuervorteil aus Kinderfreibeträgen: 302 €
Der Kindergeldanteil übersteigt den Steuervorteil
Einkommenssteuer: -805 €
Steuernachteil Realsplitting - 805 €
zuzuüglich Nachteilsausgleich: 805 €
beibt: 0,00 €
PaulPeter
Bruttolohn: 65.000 €
Lst Klasse 1
Kinderfreibeträge 0,5
(1569,04+(869+1675+1618)/3/12=246,36)
einkommensteuerpflichtige mtl. Nebe neinkünfte
246,36 €
Lst: -1587,00 €
Soli: -791,89 €
Kirchensteuer: -1151,84 €
RV (19,9%/2) -6467,50 €
ALV (3,0%/2): -975,00 €
((557,44+72,39-271,01-36,20)*12=4087,44)
KV -4087,44€
Pflegeversicherung AN Anteil 0,00 €
Nettolohn: 35.656,33 €pro Monat: 2971,36 €
jährliches Realsplitting: 13.805,00 €
daraus Realsplittingvorteil 6.324,89 €
6324,89/12= 527,07
abz. Nachteilsausgleich -67,08 €
bleibt: 3431,35 €
weitere Einkünfte netto: 246,36-102,06= 144,30 €
insgesamt: 3575,65 €
abzgl. pauschaler berufsbedingter Auasgaben: 178,78
BU 123,71 €
AV 221,90 €
insgesamt: 345,61 €
Schulden, Belastungen -345,61 €
unterhaltsrelevantes Einkommen: 3051,00 €
Daraus dann:
Tabellenunterhalt DT 5/1 381 €
- kindergeld:
zu zahlen: 289 €
Exenunterhalt:
Einommen ich: 3051,00
- Kindesunterhalt: 289 €
- Erwerbsbonus: 276 €
bleibt; 2486 €
zu zahlen an Ex: 1243 €
zu zahlen an Kind: 289 €
Rahmendaten:
Verheiratet, 1 Kind, Trennung Juli 2011.
Ex will Anfang März wieder arbeiten.
Ich verdiene o.a. gehalt und habe 1569 € Nebeneinkünfte gehabt plus im Schnitt 1387 € Kapitaleinkünfte
Zur Zeit zahle ich nach Berechnung meines Anwaltes, der das Realsplitting nicht berücksichtigt hat folgendes:
(er hat meine tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt)
Beim Kindesunterhalt geht er übrigens nach DT 4/1, die Exenanwältin DT 5/1, es gelten die Süddeutschen Leitlinien
Bruttolohn:. . 65.000,00 Euro
LSt-Klasse 1
Kinderfreibeträge 0,5
einkommensteuerpflichtige mtl. Nebeneinkünfte
. . . . . 246,36 Euro
Lohnsteuer: . . . -15.870,00 Euro
Solidaritätszuschlag . . -791,89 Euro
Kirchensteuer 8 % . . -1.151,84 Euro
Rentenversicherung (19,9 % / 2) -6.467,50 Euro
Arbeitslosenversicherung (3,0 % / 2) . -975,00 Euro
Krankenversicherung: (14,6 % /2 + 0,9 %)*44.550,00 Euro
. . . . . . . -3.653,10 Euro
Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,975 %) . -434,36 Euro
Nettolohn: . . . . . 35.656,31 Euro
35656,31 / 12 = . . . . 2.971,36 Euro
weitere Einkünfte netto 246,36 - 111,78 =134,58 Euro
insgesamt . . . 3.105,94 Euro
berufsbedingte Aufwendg. 222,87 Euro
berufsbedingte Aufwendg. -222,87 Euro
bleibt . . 2.883,07 Euro
Schulden, Belastungen
AV . . . . 221,90 Euro
BU-Vers. . . .. 101,91 Euro
insgesamt: . . .. 323,81 Euro
Schulden, Belastungen . -323,81 Euro
unterhaltsrechtliches Einkommen . . 2.559,00 EuroKindesunterhalt:
Tabellenunterhalt DT 4/1 . . . 365,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
zu zahlen. . . . . 273,00 Euro
Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von PaulPeter . . . . . 2.559,00 Euro
abzüglich Kindesunterhalt . . . . . -273,00 Euro
bleibt . . .. . . . . . 2.286,00 Euro
abzüglich Erwerbsbonus - 2286 * 10% = . . . -229,00 Euro
Gesamtbedarf . .. . . . . . 2.057,00 Euro
Einzelbedarf 2057 / 2 = .. . . . . . 1.029,00 Euro
Unterhalt von Exe:
Unterhalt . .. . . . . . . 1.029,00 Euro
Kindesunterhalt:.. .. .. .. .. .. .. .. 273 €
Summe nach meine Anwalt: .. .. .. .. .. .. 1302 €
Nun die Frage an die Unterhaltscracks: wer hat denn nun Recht?

??
Vlt. kann mir jemand helfen,
liebe Grüße,
PP
P.S. und kann mir jemand helfen, wie ich es schaffe, alle Zahlen säuberlich untereinanderzuschreiben? Ich bin da zu doof dazu.