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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:10:32 *
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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz Kindesunterhalt  (Gelesen 413 mal)
blaupeg
Schon was gesagt
*
Beiträge: 26


« am: 03. Januar 2012, 17:18:05 »

Habe da mal eine Frage
Welches Nettoeinkommen zählt eigentlich bei Unterhaltsberechnungen?

Auf meiner Abrechnung steht immer: Bruttobetrag
                                                      Alle möglichen Zulagen
                                                      Abzüge
                                                      Pfändungsbetrag
                                                      Auszahlungsbetrag

Zählt das Netto vor dem Gepfändeten Betrag oder nach dem gepfändeten Betrag für die Jahresberechnung des Kindesunterhalts?

Ich hoffe, mir da jemand helfen
Gespeichert

Wolf
blaupeg
Schon was gesagt
*
Beiträge: 26


« Antwort #1 am: 03. Januar 2012, 19:34:31 »

*Vollquoting gelöscht
Kann mir wirklich niemand helfen?
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 19:43:10 von 82Marco » Gespeichert

Wolf
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #2 am: 03. Januar 2012, 19:46:45 »

Servus blaupeg!
Mal unabhängig davon, dass Deine Frage von freiwilligen Helfern in der Abendbrotzeit nicht  sofort beantwortet wurde: ich finde, Deine Ausführungen sind ein wenig zu "mager", um konkret helfen zu können.
Schreib doch ein wenig ausführlicher, wie es sich mit Inso und KU verhält...

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
blaupeg
Schon was gesagt
*
Beiträge: 26


« Antwort #3 am: 03. Januar 2012, 19:56:43 »

Für die Neuberechnung von kindesunterhalt, weiß ich nicht, was unterhaltsrelevantes Netto ist.

Angenommen 2400,- Netto
Lohnpfändung   350,-
auszahlungbetrag: 2050,-€

Welches Netto wird dann für eine Neuberechnung genommen? Das Netto vor der Pfändung oder nach der Pfändung?

Danke schon mal
Gespeichert

Wolf
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #4 am: 03. Januar 2012, 20:04:35 »

Das Netto vor Pfändung.

Ob und wenn ja welche Schulden Unterhaltsmindernd anerkannt werden ist eine andere Sache.
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
blaupeg
Schon was gesagt
*
Beiträge: 26


« Antwort #5 am: 03. Januar 2012, 20:14:34 »

Das Netto vor Pfändung.

Ob und wenn ja welche Schulden Unterhaltsmindernd anerkannt werden ist eine andere Sache.

Die Pfändung macht mein Insolvenzverwalter. Ich musste Insolvenz anmelden, weil ich das Haus welches wir in der Ehe gekauft haben nicht mehr bezahlen konnte. In diesem Haus lebt nun meine Frau mit meinen Kindern.

Im übrigen wollte meine Ex- Frau damals, dass ich die Raten für das Haus 970.-€ und zusätzlich Kindesunterhalt von 647,-bezahle.

Weil ich Miteigentümer des Hauses war, und mir nichts zu Schulden kommen lassen wollte, habe ich das auch ein dreiviertel Jahr getan, bis dann Schornsteinfegerrechnungen kamen sowie GEZ, Wasserrechnungen usw. Alles sollte ich bezahlen.

dann hat mir meine neue Freundin geraten Insolvenz anzumelden, damit das endlich aufhört.
Gespeichert

Wolf
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