Das Netto vor Pfändung.
Ob und wenn ja welche Schulden Unterhaltsmindernd anerkannt werden ist eine andere Sache.
Die Pfändung macht mein Insolvenzverwalter. Ich musste Insolvenz anmelden, weil ich das Haus welches wir in der Ehe gekauft haben nicht mehr bezahlen konnte. In diesem Haus lebt nun meine Frau mit meinen Kindern.
Im übrigen wollte meine Ex- Frau damals, dass ich die Raten für das Haus 970.-€ und zusätzlich Kindesunterhalt von 647,-bezahle.
Weil ich Miteigentümer des Hauses war, und mir nichts zu Schulden kommen lassen wollte, habe ich das auch ein dreiviertel Jahr getan, bis dann Schornsteinfegerrechnungen kamen sowie GEZ, Wasserrechnungen usw. Alles sollte ich bezahlen.
dann hat mir meine neue Freundin geraten Insolvenz anzumelden, damit das endlich aufhört.