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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:57:05 *
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Autor Thema: Gemeinsames SR und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt...  (Gelesen 271 mal)
Justin
Schon was gesagt
*
Beiträge: 11


« am: 02. Januar 2012, 21:15:43 »

Also, ich habe im Oktober 2011 das gemeinsame SR eingeklagt, weil die KM - mit der ich seit Monaten nicht mehr zusammen bin - großen Ärger mit dem Jugendamt hat. In Erweiterung habe ich im Dezember 2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls eingeklagt. Bislang lief der Kontakt zu meinem Sohn regelmäßig. Da meine Ex jedoch zum 01.11. 2011 gut 70 km von mir weg gezogen ist, und ich dann Post vom Gericht bekommen habe zwecks JA und meiner Ex, so habe ich gehandelt. Das Gericht hat einen Gutachter bestellt, dessen Ergebniss eigentlich zu meinem Gunsten ausfallen wird, daher auch nachträglich das ABR. Nur der kleine leidet im Moment darunter  exclamation_smile Die Umgangskontakte sind durch meinen Antrag beim FG -stark eingeschränkt-. Dass macht meine Ex natürlich aus Wut, und der kleine leidet darunter und natürlich auch ich  mad Es ist so verdammt schwierig eine gemeinsames SR zu bekommen, wenn ein Kind unehelich geboren wurde. Und das JA tut sich in solchen Situationen auch immer schwerr. Das JA hat diesen Prozess angefangen, gegen meine Ex, und obwohl ich in der Vergangenheit regelmäßigen Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter des JA habe bzw. hatte, ist eine positive Stellungsnahme des JA nicht zu erwarten...  achtung thumbdown Obwohl es ja heisst "Nach dem der europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 03.09.2009 entschieden hatte, dass die Rechtslage bzgl. des alleinigen Sorgerechtes nicht ehelicher Kinder in der Bundesrepublik Deutschland unverhälnismäßig sei" - Vergisst dieses  mad Es ist wirklich unmöglich, als Vater eines uneheliches Kindes das GSR zu bekommen...  exclamation_smile  Mir tut es für meinen Sohn sehr leid, da wo er jetzt ist, ich weiß es, geht es ihm nicht gut. Zwischen Weihnachten und Neujahr war er mehrere Tage bei mir, und als Vater eines Kindes von 2 Jahren und 3 Monaten merke ich sehr wohl dass er nicht mehr zurück wollte. Bei der "Rückgabe" - ich weiß, blödes Wort- nahm er die KM kurz im Arm und rannte dann zurück zu meinem Auto...
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