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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:56:48 *
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Autor Thema: ab welcher Verspätung darf gepfändet werden?  (Gelesen 881 mal)
L3NNOX
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« am: 02. Januar 2012, 19:42:15 »

Hallo,
meine Ex nervt mich mal wieder  c
Sie meint dass sie beim JA sich beschwert weil heute, am 2.1. noch kein KU auf ihrem Konto ist.
Wie ist da die Rechtslage? Ab wann kann/wird überlichweise gepfändet?
Ich bekomme mein Geld am 30/31. des Monats und habe einen Dauerauftrag auf den 1. des Monats beauftragt.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #1 am: 02. Januar 2012, 19:58:18 »

Hi

"monatlich im Voraus" ist nicht zwingend an den Kalender gebunden, sondern stellt vielmehr einen Zeitabstand dar, welcher sich am Kalendermonat orientiert. Wenn kein konkreter Tag des Monats festgelegt wurde, gilt häufig bis zum Monatsdritten.
Da aber KU ein beliebtes Dauerstreitthema ist, versuche doch Deine Zahlungsweise kurz- bis mittelfristig so anzupassen, dass die KM den KU am Monatsersten auf dem Konto hat. Es lohnt nicht, sich wegen diesem Thema hierrüber aufzuregen und noch viel weniger lohnt es sich zu streiten.

Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Lausebackesmama
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« Antwort #2 am: 02. Januar 2012, 19:59:37 »

Hi,

Du musst gucken, was der Titel sagt. Das BGB sagt sonst "monatlich im Voraus", Fälligkeit tritt danach zum Ersten eines Monats ein (Palandt/Diederichsen, § 1612, Rn 4).

Ich würde die Überweisung so vornehmen, dass zum 1. das Geld da ist. Wobei ich glaube, dass sich am 2. des Monats noch kein GV auf den Weg macht.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
L3NNOX
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« Antwort #3 am: 02. Januar 2012, 20:03:27 »

Danke für die schnelle Antwort!
Im Titel steht (leider) dass es am 1. des Monats gezahlt werden muss. Ich bekomme jedoch erst am 30. mein Gehalt.
Wie pünktlich muss das Geld da sein?

DAnke und liebe Grüße!
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Lausebackesmama
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« Antwort #4 am: 02. Januar 2012, 20:07:19 »

Hi,

wenn im Titel steht am 1. dann eben am 1. Ich denke, es ist dann Deine Verpflichtung, Dich so umzustrukturieren, dass Du die Zahlung zum 1. des Monats leisten kannst. Wenn Dein Konto nicht bis auf den letzten Cent ausgereizt ist, sollte das auch kein Problem sein (geduldete Überziehung), da sich Ausgang und Gehtaltseingang ja theoretisch überschneiden. Rede mit der Bank.

LG LBM
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Beppo
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« Antwort #5 am: 02. Januar 2012, 20:20:32 »

Auch wenn im Titel der 1. steht, würde ich mich deswegen nicht verrückt machen.
Soll sie sich doch beim JA, beim GV oder beim Gericht lächerlich machen.

Üblich ist übrigens der dritte Werktag.
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Burzel
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« Antwort #6 am: 02. Januar 2012, 20:48:59 »

Hi!

Noch ein kleiner Tipp. Der 01.01. ist ein Feiertag. Da kann deine Gute auf und nieder springen, an dem Tag werden keine Überweisungen gemacht.
Also bleibt nur der 02.01.

Sie soll die Kirche im Dorf lassen.

LG
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 02. Januar 2012, 20:58:56 »

Moin,

kann nur zustimmen. Hast Du nen Mietvertrag? Guck mal da rein, was da steht. Was machst Du denn wenn gerade ein Feiertag ist etc.? Genau... dann wird der Dauerauftrag auch erst am nächsten Banktag ausgeführt. Und kein Hahn kräht danach. Gruß Ingo
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L3NNOX
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« Antwort #8 am: 02. Januar 2012, 21:42:02 »

Vielen Dank für eure Antworten, das baut auf.
Ich könnte natürlich auch KU und BU paar Tage früher überweisen, aber da das dann VOR Gehaltseingang wäre (Überschneidung) muss ich ja Geld ausgeben was ich zu dem Zeitpunkt noch garnicht habe, ZUSÄTZLICH zu den schon bestehenden finanz. Belastungen die hier ja jeder zur genüge kennt.
Meine Frage zielte darauf ab, zu erfahren ob sie einen GV (Gerichtsvollzieher, nicht das andere  mad3 ) beauftragen könnte, was ja dann schon wieder zusätzliche Kosten meinerseits verursachen würde..ich bin ja eh schon Mangelfall und bis auf den SB runtergerechnet.

Liebe Grüße

L3NNOX
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ginnie
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« Antwort #9 am: 02. Januar 2012, 21:53:50 »

Hi


Meine Frage zielte darauf ab, zu erfahren ob sie einen GV (Gerichtsvollzieher, nicht das andere  mad3 ) beauftragen könnte, was ja dann schon wieder zusätzliche Kosten meinerseits verursachen würde..ich bin ja eh schon Mangelfall und bis auf den SB runtergerechnet.

Liebe Grüße

L3NNOX

Na ja bis der Gerichtsvollzieher so in die Puschen kommt, sind Monate vergangen und dem könntest du ja dann deine Zahlungen nachweisen. Dann blieben nur Zinsen. (die sind ja im centbereich...) Ob sie dir dann noch Kosten auferlegen können, weiß ich aber nicht.

Wenn im Titel steht am 1., dann pass doch den Dauerauftrag an den letzten Tag des Vormonats an. Daueraufträge muss man immer einen Tag vorher terminieren, damit das Geld am richtigen Tag ankommt, so hat es uns unsere Bank mal erklärt wenn ich mich richtig erinnere... oder du machst statt Dauerauftrag immer manuelle Überweisungen, die gehen wohl schneller (einfach mal bei deiner Bank fragen).

Übrigens, wenn der Tag der Fälligkeit auf einen Feiertag oder einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Jedenfalls im normalen (BGB) Leben, siehe § 193 BGB, außer es wäre etwas anderes geregelt.

ligr ginnie
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« Antwort #10 am: 12. Januar 2012, 19:52:09 »

habakuk

Hallo !

Ich kann das Problem von L3NNOX da schon verstehen: Ohnehin muss er den Unterhalt ja sowieso 1 Monat vorfinanzieren (Da das Gehalt für den betreffenden Monat ja am MonatsENDE kommt, der UH aber am Monatsanfang zu zahlen ist).
Von daher kann ich nachvollziehen das es jemanden in arge Bedrängniss bringt wenn der UH jetzt 2 Monate vorfinanziert werden soll.

Ich würde hExe da zum JA rennen und sich auslachen lassen. Die werden ihr schon klar machen das sie einen Sockenschuß hat sich zu beschweren das der UH erst am 3. und nicht am 1. da ist ....
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #11 am: 12. Januar 2012, 19:52:28 »

staengler

Servus L3NNOX,

unternimm in dieser Angelegenheit bitte rein gar nichts.
Am allerwenigsten solltest Du Dich darüber aufregen.

Wenn Exe meint, dann lasse sie laufen und sich blamieren.

Ich hatte diese Geschichte auch.
Ich bekam sogar ein Urteil welches besagt, dass "im Voraus" keinen bestimmten Kalendertag bedeutet.

In meinem neuen Titel lies ich dann nicht den 1. sondern den 7. eintragen. War überhaupt kein Problem.
Meine Ex hat`s geärgert und ich habe es einfach abgeheftet.

Gruß, Michael
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