Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:55:37 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Schriftverkehr Gericht-Kläger/Beklagter  (Gelesen 518 mal)
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« am: 02. Januar 2012, 18:12:26 »

Hallo,

ich hab mal ne Frage. Die KU-Klage wurde schon vor 2 Monaten eingereicht, aber wir haben bislang nichts vom Gericht bekommen. Aber heute erreichte uns ein Schrieben unserer Anwältin, die folgendes ans FG schreibt:

In der Familiensache xx ./. xx - Aktenzeichen - wird beantragt, sollte die Beklagte sich nicht fristgerecht verteidigen bzw. den Anspruch anerkennen, Versäumnisurteil bzw. Anerkenntnisurteil zu erlassen.

Was genau bedeutet das? Ist das Gericht also doch schon tätig geworden? Bekommt man nicht eine Kopie der Schreiben, die an den Gegner gesendet werden, auch?

Und was für ein Urteil wäre das dann, wenn KM den Kopf in den Sand steckt und auf nichts reagiert?

LG v. Romy
« Letzte Änderung: 02. Januar 2012, 18:18:21 von RomyH » Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #1 am: 02. Januar 2012, 18:18:13 »

Hallo Romy

wer ist Kläger?

Sorry habs nicht genau auf dem Schirm.

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #2 am: 02. Januar 2012, 18:18:51 »

KV klagt im Namen seiner Töchter, die seit Mai bei uns leben, auf KU gegen die KM.
Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #3 am: 02. Januar 2012, 18:21:21 »

OK.

die Anwältin des Klägers, also die deines Mannes, hat die Nase voll weil die Gegenseite nicht antwortet und beantragt dann eben ein Urteil ohne Antwort in Form eines Versäumnis- oder Anerkenntnisurteiles in dem der KU ausgeurteilt wird. Sie will also etwas die Sache beschleunigen.

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #4 am: 02. Januar 2012, 18:24:02 »

aha. ok. d.h. das gericht könnte urteilen, ohne dass die km sich geäußert hat, weil diese alle fristen verstreichen ließ? aber was sol man denn da als grundlage der berechnung nehmen? und, hat dann das gericht bis jetzt nicht gearbietet, oder hat die km einfach nicht reagiert...wie schon immer üblich?
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #5 am: 02. Januar 2012, 18:24:35 »

Hi Romy,

wenn die KM keinen RA hat, wird ihr die Klage persönlich zugestellt. Sie wird - so lese ich es - diese Klageschrift ignoriert haben. Da Ignorieren im Fall von gerichtlichen Verfahren ne doofe Idee ist, soll dann ohne ihre Stellungnahme ein Urteil, hier Versäumnisurteil, ergehen. Das heißt, wenn sie sich nicht verteidigt, dann wird euer Anspruch nach Aktenlage geprüft und vermutlich anerkannt.

Ist dann schlecht für sie, weil sie ggf. zu einem Unterhalt verurteilt wird, den sie nicht leisten kann, der aber gleiche Wirkung hat wie titulierter KU (Vollstreckbarkeit).

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #6 am: 02. Januar 2012, 18:25:26 »

Dann urteilen sie vermutlich den Mindest-KU aus.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Inselreif
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 473


« Antwort #7 am: 02. Januar 2012, 18:29:39 »

Hi RomyH,

Versäumnisurteil bzw. Anerkenntnisurteil zu erlassen.

[Klug...modus on] Im Familienrecht lautet der korrekte Antrag allerdings auf Versäumnisbeschluss bzw. Anerkenntnisbeschluss.
Dieser Antrag gehört eigentlich routinemässig in den Antragsschriftsatz. Kopf-in-den-Sand-stecken der Gegenseite allein reicht allerdings nicht aus. Einen Versäumnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung gibt es nur dann, wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde, ansonsten wenn in der Verhandlung niemand für die Gegenseite (oder Ex ohne Anwalt - wegen Anwaltszwang) erscheint.

Gruss von der Insel
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #8 am: 02. Januar 2012, 18:34:45 »

Anwaltszwang? Gibt es den in UH-Fragen denn? Selbst wenn KM dann auf einmal erscheint, ohne dass sie vorher irgendwie reagiert hätte, kann der Richter dann ein Urteil nach Aktenlage sprechen, oder muss das dann noch aufgenommen werden, was Exilein dann mündlich vorbringt? (Ich bin so arm, hab keine Arbeit, nur H4, kann es mir nichtmal leisten, meine Kinder zu sehen (was sie eh nicht will), blablabla...) Wie sind eure Erfahrungen da?

Ich bin erstaunt, dass sie sich gar nicht gerührt hat. Wenn's ums Geld geht, war sie nämlich eig immer recht fix...
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 02. Januar 2012, 18:44:40 »

Anwaltszwang? Gibt es den in UH-Fragen denn?
Ja. Seit 2009.
Jedenfalls für Unterhaltspflichtige.
Der Berechtigte kann sich auch vom JA begleiten lassen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Inselreif
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 473


« Antwort #10 am: 02. Januar 2012, 18:47:18 »

Hi RomyH,

Ja, in Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang. Wenn sie alleine erscheint, gilt sie als nicht anwesend. Was den Richter aufgrund der eingeschränkten Amtsermittlung aber nicht hindern muss, sie anzuhören und sich ein Bild von der Sache zu machen. Sie kann aber auf jeden Fall keine Anträge stellen.
Beim Versäumnisbeschluss urteilt der Richter quasi nach Aktenlage. Es wird geprüft, ob der Antrag zulässig und begründet ist und entsprechend wird ausgeurteilt. Der Richter muss die Begründetheit des Antrags aber nicht weiter im Beschluss darlegen, er muss nur davon überzeugt sein. Da das keine Arbeit macht, wird er sich mit den Argumenten der Gegenseite in so einem Fall praktisch nicht beschäftigen. Im allgemeinen Zivilrecht ist es (leider) inzwischen Usus, diese Prüfung ganz unter den Tisch fallen zu lassen und praktisch jedes beantragte VU zu erlassen.

Gruss von der Insel
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #11 am: 02. Januar 2012, 18:56:32 »

dh, bzgl der erlangung eines vollstreckbaren titels wäre es gut für uns, wenn sie sie vogel strauß straegie weiter verfolgt.
ob sie dann zahlt, ist ne andere frage....

vielen dank für diese tollen antworten!

lg aus berlin
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #12 am: 23. Februar 2012, 11:20:04 »

Hallo,

gestern kam Post: Die KM wurde im Zuge einer EA zu Unterhalt von 68 € pro Kind pro Monat verurteilt. Das Hauptsacheverfahren, in dem der Mindestunterhalt gefordert wird, steht noch aus. Soweit wir wissen, hat sie bislang noch keine Unterlagen eingesandt, dabei ist die Frist schon abgelaufen.

Liebe Grüße
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Behörden, Gerichte (Moderator: Schmusepapa)  |  Thema: Schriftverkehr Gericht-Kläger/Beklagter
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team