Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:53:51 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Betreuungsunterhalt  (Gelesen 722 mal)
VaterAusHalle
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 02. Januar 2012, 13:32:05 »

Ich befinde mich momentan im Trennungsjahr und meine Frau verlangt Betreuungsunterhalt für unser gemeinsames Kind. Meine Frau lebt aber nachweißlich bei Ihren Eltern. Hat Sie trotzdem Anspruch auf Betreungsunterhalt auch wenn Sie nachweißlich keinen eigenen Haushalt führt.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 02. Januar 2012, 13:35:05 »

Moin.
und meine Frau verlangt Betreuungsunterhalt für unser gemeinsames Kind.
Verlangt sie nun BU für sich oder KU fürs Kind?
Wie alt ist euer Kind?

Grundsätzlich hängt der Unterhaltsanspruch aber nicht davon ab, wo die Berechtigte wohnt.
Im Übrigen wird hier ein freundlicher Gruß recht gerne gesehen.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #2 am: 02. Januar 2012, 19:07:29 »

Moin,

ergänzend zu Beppo.

Grundsätzlich hängt der Unterhaltsanspruch aber nicht davon ab, wo die Berechtigte wohnt.
Das Wohnen bei den Eltern hat weder Auswirkungen auf den Anspruch an sich noch auf die Höhe des ggf. fälligen Unterhalts, da es sich hierbei um freiwillige Leistungen Dritter handeln dürfte ...

Besten Gruß
United
Gespeichert
VaterAusHalle
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #3 am: 03. Januar 2012, 09:59:32 »

Hallo Zusammen,

ihr habt natürlich Recht viele Grüße und ein gesundes 2012 an alle Forumsteilnehmer, natürlich erwartet meine Frau neben dem Betreuungsunterhalt auch Kindesunterhalt unser kleiner ist erst ja 6 Monaten auf der Welt.

Viele Grüße

der Papa aus Halle
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Betreuungsunterhalt
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team