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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:48:03 *
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Autor Thema: Weihnachten war mal eine glückliche Zeit  (Gelesen 1063 mal)
snorre
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« am: 30. Dezember 2011, 23:29:40 »

Hallo zusammen,

ich habe leider die letzen Tage auch die Kündigung meiner Frau bekommen, da ich hier schon ein paar Wochen mitlese wollte ich mich nun outen.

Kurz zum Verlauf unserer Geschichte:

Wir sind (waren) seit ca. 15 Jahren zusammen, haben dann vor 8 Jahren gemeinsam ein Haus gebaut und vor drei Jahren Nachwuchs bekommen. Im Anschluss haben wir vor zwei Jahren zur Absicherung des Kleinen noch geheiratet, was sich nun als Fehler herausstellte.

Nachdem meine zukünftige EX bereits im Sommer immer mehr Freiheiten suchte habe ich sie im Herbst darauf angesprochen und wollte wissen was denn los ist, da sie immer mehr auf Distanz ging. Als Antwort bekam ich nur die Aussage sie benötigt mehr Freiheiten und die Gefühle mir gegenüber seinen schon längere Zeit nicht mehr vorhanden.
Total geschockt habe ich um einem Termin bei der Paarberatung gebeten und musste feststellen dass da wohl nicht mehr viel zu machen ist, was mir auch die Therapeutin so attestierte. Bei einem weitern Gespräch zu dem meine Frau alleine bestellt wurde, kam sie mit Adressen von Anwälten und von einem Mediator zurück.
Beim anschließenden Gespräch im weihnachtlich geschmücktem Wohnzimmer wurde mir dann mitgeteilt dass sie sich so schnell wie möglich eine Wohnung suchen möchte und Geld bräuchte da sie neu anfangen muss.

So, nun stehe ich vor dem Scherbenhaufen meines Lebens und werde an Silvester auf meinen Kleinen aufpassen , da Madame auf eine Gala mit ihrer Schwester gehen wird. Aber ich mach es gerne für meinen Knopf.

Was mich nach dem Schock mit dem Auszug am meisten beschäftigt, wie hoch ist die Chance dass sie wieder zurückkommt, wie erhalte ich den Kontakt zum Kleinen und was ist mit unserem Haus.

So das wars erst mal, den Rest werde ich wohl in den Unterforen schreiben.

by

snorre aus Bayern       

 
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« Antwort #1 am: 30. Dezember 2011, 23:44:14 »

Hallo Snorre,

warum gibst Du Deiner Frau nicht ihre "Freiheit" und behältst Kind und Haus? Oder ist für Dich schon geschriebenes Gesetz, dass das Kind zur Mutter gehört und mit ihr gehen "muss"?

Solange keiner von euch ausgezogen ist, lässt sich über den Verbleib des Kindes noch gut verhandeln. Ist das Kind erst mal "weg" wird das ungleich schwerer.

Wie sieht es denn aus, wer von euch arbeitet, wieviel, wie sieht es mit Verdienst und Kinderbetreuung aus? Wäre ein Wechselmodell denkbar? Du solltest Dich von dem Gedanken verabschieden, dass SIE wiederkommt.

Und schönen Gruß an Deine Frau von einer AE: Da ist nicht viel mit Selbstverwirklichung und Freiheit, wenn man mit einem 3jährigen Kind allein lebt....

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
snorre
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« Antwort #2 am: 31. Dezember 2011, 00:15:48 »

Hi LBM,

das ging ja schnell, nach ein paar Tagen mit Bekannten die das selbe schon erleben durften, hab ich mich nun gefangen und bin beim Joggen zu folgendem Entschluss gekommen.

1. Reisende soll mann nicht aufhalten, ich werde ihr die Freiheit gönnen

2. Das Kind bleibt bei der Mutter, Sie will auch in die nächste Stadt zu ihrer (großen Familie) ziehen, wo wir gebaut haben, ist leider kein familiäres Umfeld, und das wird benötigt, da sie ja wohl wieder arbeiten gehen muss.

3. Wechselmodell dürfte durchsetzbar sein, da sie ja auch Freiräume benötigt.

4. Ich arbeite Vollzeit, sie ist jetzt von der Erziehungszeit heraus und am AA gemeldet

5. Das Haus will ich behalten, sie will es nicht und könnte es nicht finanzieren, nur ist die Aufspaltung der Eigentumsverhältnisse und Ansprüche ein wenig kompliziert, da das Gebäude natürlich noch zu einem großen Teil der Bank gehört und die Barreserven natürlich nicht für so einen Lebensumstand vorhanden sind.

6. Deine Grüße behalte ich mal für mich

7. Nach weiterem stöbern im Forum bin ich zum Entschluss gekommen, dass ich am Dienstag einen Termin beim RA vereinbaren muss, damit ich rechtlich genau ausloten kann was mir alles passieren kann oder wie ich am besten weiter vorgehen werde. Ich habe mich mit dem Thema Unterhalt für KM noch nicht auseinandergesetzt, für das Kind werde ich selbstverständlich aufkommen.
 


Ich hoffe ich mach keinen kapitalen Fehler und wünsche dir noch einen schönen Abend


by

snorre
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« Antwort #3 am: 31. Dezember 2011, 07:31:58 »

Hi snorre,

wenn sie heute abend auf der Gala ist, nutze die Zeit, alles an ihren wichtigen Unterlagen zu kopieren oder zu sichern; die Chance bekommst Du nie wieder.

Ausserdem würde ich
2. Das Kind bleibt bei der Mutter
noch mal überdenken, bevor es zu spät ist und Du Dich ärgerst. Noch ist es bei Dir.

Gruss von der Insel
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 31. Dezember 2011, 10:04:16 »

Hi Snorre,

Insel hat Recht. Alle Unterlagen sichern, kopieren, sofort ausser Haus bringen. Wie immer ist Zeit der wichtigster Faktor bei einer Trennung und wer meint Parties feiern zu müssen, der soll das tun in einer solchen Situation. Als nächstes machst Du bitte sofort einen Termin bei einem guten Anwalt für FamRecht für das nächste Jahr.
Die Trennung sämtlicher Konten und sofortiger Ausschluss aller Vollmachten hast Du natürlich auch durchgeführt. Dazu meldest Du bitte sofort ein KFZ was sie benutzt und auf Dich zugelassen ist auf sie um. Denn Exen produzieren sehr gerne Verkehrsunfälle mit auf Dich zugelassenen Fahrzeugen in dieser Zeit, da ja alles so "schlimm" ist und man mit den Gedanken "woanders" war. Gruß Ingo

P.S. Wenn sie kein Einkommen hat und arbeitslos gemeldet ist, wird sie auch Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, zumindest für ein Jahr. Du kannst hier auch Deine Zahlen mal einstellen, unserere Unterhaltsexperten können Dir dann weiterhelfen.
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2011, 10:10:32 von Ingo30 » Gespeichert
Lausebackesmama
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« Antwort #5 am: 31. Dezember 2011, 10:34:47 »

Hallo,

ein WM wird dann schon schwer umsetzbar sein, wenn ihr in verschiedenen Städten lebt. Je nachdem wie weit die Entfernung ist, je nachdem wo dann die Kita/Schule ist, liegt das auf dem Weg zur Arbeit, ist es für das Kind mit viel Fahrerei oder Zeitverlust (früh aufstehen) verbunden. Es wird auch vermutlich schwerer sein, weil die ihr dann nah wohnende Familie Unterstützung anbietet und sie die "von dem" (=Du) nicht brauchen wird. Und schon bist Du schneller Wochenendpapa, als Dir lieb ist.

Es wird allerdings schwer sein, bei einer arbeitslosen KM in/nach Elternzeit das Kind bei Dir zu behalten, wenn Du selber in Vollzeit arbeitest. Ich würde allerdings Kind und Mutter (so das Dein Wunsch ist) erst ziehen lassen, wenn ihr euch wirklich mit allem völlig einig seid.

LG LBM
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snorre
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« Antwort #6 am: 31. Dezember 2011, 11:15:37 »

Danke an alle für eure Tipps,

Als ich heute morgen vom Bäcker kam und mein Kleiner von oben zu mir rief "Papi, mach mer Frühstück Mami ist auch schon fit" da war ich ganz gerührt, das hat was von Leichenschmaus denn ich weis ich werd den Bengel echt vermissen.
So nun weis ich was ich heute Abend zu tun habe, erst spielen, dann kopieren und sichern, damit ist der Tag nicht ganz so sinnfrei wie ich noch Gestern dachte.

by

snorre
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 31. Dezember 2011, 14:10:38 »

HI Snorre,

sehr empfehlswert für "Einsteiger" ist auch der TrennungFAQ, der mit seinen Tipps wirklich sehr nahe an der Realität liegt. Gruß Ingo

http://www.trennungsfaq.de/
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snorre
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« Antwort #8 am: 04. Januar 2012, 23:11:19 »

Hallo zusammen,

nach dem ich nun die meisten eurer Tipps umgesetzt habe, hatte heute den Termin beim RA, der meinte nur dass ich bisher soweit er es beurteilen kann alles richtig gemacht habe.

Wir haben noch über die Themen Sorge- und Umgangsrecht sowie die finanziellen Details und die zeitlichen Abläufe gesprochen. Nun seh ich doch einiges strukturierter und klarer.

Nach dem ich dann nach Hause kam, habe ich meiner Nochfrau die Fakten auf den Tisch gelegt worauf sie meinte sich ebenfalls rechtlich beraten zu lassen, was ich schon vermutete, da auf meinem Routerprotokoll eindeuteige Nummern waren.

Sie traf auch noch eine Aussage, die mich nun einwenig nachdenklich stimmt, was haltet ihr von folgendem Satz:
"Ich bleibe so lange mit dem Kleinen im Haus, bis ich einen Job und eine Wohnung habe, wir müssen uns eben arrangieren und so gut es eben geht klar kommen".
Im Nachsatz meinte Sie auch noch dass sie sich eventuell nicht Scheiden lassen muß sondern auch nur in einem Trennungsverhältniss leben kann.

Ich denke, sie möchte das Trennungsjahr komplett mitnehmen , was aber vermutlich für mich nicht ganz schlecht ist, da dann ihr Einkommen höher ausfallen dürfte als ihr aktuelles Arbeitslosengeld.

.

Ich hoffe ich habe hier keinen Denkfehler, falls doch dann teilt es mir bitte mit.

so long

snorre
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« Antwort #9 am: 04. Januar 2012, 23:15:01 »

Sie traf auch noch eine Aussage, die mich nun einwenig nachdenklich stimmt, was haltet ihr von folgendem Satz:
"Ich bleibe so lange mit dem Kleinen im Haus, bis ich einen Job und eine Wohnung habe, wir müssen uns eben arrangieren und so gut es eben geht klar kommen".
Im Nachsatz meinte Sie auch noch dass sie sich eventuell nicht Scheiden lassen muß sondern auch nur in einem Trennungsverhältniss leben kann.

Ich denke, sie möchte das Trennungsjahr komplett mitnehmen , was aber vermutlich für mich nicht ganz schlecht ist, da dann ihr Einkommen höher ausfallen dürfte als ihr aktuelles Arbeitslosengeld

Jo, oder bis sie keinen Anspruch auf ALG 1 mehr hat und Du somit für ihren kompletten Unterhalt aufkommen musst. Trennungsunterhalt ist übrigens i. d. R. mehr als nachehelicher Unterhalt. Sie spielt auf Zeit und die Zeit für sie.

LG LBM
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« Antwort #10 am: 04. Januar 2012, 23:28:32 »

Hi snorre,

Sie spielt auf Zeit und die Zeit für sie.

und von daher würde ich, solltet ihr erst einmal noch länger im gleichen Haus bleiben, auf eine saubere Dokumentation zum Trennungszeitpunkt achten. Zum Beispiel durch gemeinsame Anzeige beim Finanzamt.
Ebenso solltet ihr zusehen, dass alle Kosten klar geregelt sind und Dinge mit verbrauchsabhängigen Kostenfallen wie Telefon möglichst rasch getrennt und von jedem selbst bezahlt werden.

Gruss von der Insel
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snorre
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« Antwort #11 am: 04. Mai 2012, 22:54:50 »

Hallo Leute,

ich wollte mich mal wieder kurz melden und meinen aktuellen Stand abgeben.

Ich habe eure Tipps zum größten Teil umgesetzt und habe nun auch kein so schlechtes Gefühl mehr bei der ganzen Aktion. Was mir entgegenkommt ist das meine zukünftige EX nun wieder einen Job hat und selbst für ihren Unterhalt sorgen kann. KU werde ich selbstverständlich nach D.Tabelle bezahlen.
Das einzige was mir noch einwenig Sorgen bereitet ist unsere Hütte.
Welche Möglichkeiten seht ihr?

Haus 200T€ (realistisch geschätzt) gemeinsam finanziert und noch mit 100T€ belastet.
Autos und Kapital ca. 50T
Wenn ich richtig rechne dann stehen ihr 75T€ zu um diese Summe zu reduzieren würde ich vom Wert des Hauses ca. 10% abziehen für Gebühren und Kosten für die Umschreibung und Zinsentschädigung falls ich das Haus doch noch verkaufen müsste.
So käme ihr Anteil auf 200-10% = 180T€
- Schulden                                   100T€
+ Autos und Kapital                       50 T€
Summe                                        130T€
Hiervon die Hälfte würde 65T€ für sie machen, wenn ich ihr alles mitgebe was ich nicht benötige, dann bleiben mir noch  ca. 25T€ zum abstottern was ich in ca. 5 Jahren leisten könnte ohne dass ich mich riesig einschränken müsste.
Wer von euch hat denn so einen Ablösevertrag mit seiner EX geschlossen und wie sind die Erfahrungen?


Vielen Dank für eure Infos

snorre
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« Antwort #12 am: 05. Mai 2012, 09:17:24 »

Hi snorre,

das kann man nicht beurteilen, wenn die anderen Rahmenbedingungen unklar sind.

Wohnt sie immer noch mit in dem Haus? Zahlst Du bislang keinen KU? Ist Deine Steuerklasse schon abgeändert (ihr habt Euch letztes Jahr getrennt!)?
Bist Du Dir sicher, dass da keine TU-Ansprüche auf Dich zurollen? Deine 25T, die Du ohne grosse Einschränkung abstottern willst, sind über 500,- monatlich. Die zählen bei der Bereinigung des Einkommens nicht mit. Die Immobilie, die Dir alleine gehört, wird beim Unterhalt für Dich viel ungünstiger gewertet. Verdient sie so gut?
Oder kann es passieren, dass sie nach Abgabe des Hauses (und der Verpflichtungen!) an Dich angesichts des Alters des Kindes den Job wieder schmeisst und unter Verweis auf geänderte Verhältnisse einen Batzen TU möchte - so viel, dass Du die Immobilie nicht mehr zahlen kannst (was ihr dann reichlich egal ist, weil sie nicht mehr drinhängt)? Alternativ muss diese Forderung nicht mal von ihr kommen, wenn die ARGE mit im Spiel ist.

Angenommen, es käme ein Gegenangebot, in dem die Immobilie vollkommen bescheiden geschätzt 250T wert ist und das Auto und so mindestens 60T und sie Dir grosszügig eine Ausgleichszahlung von 100T anbietet. Ihr trefft Euch dann in der Mitte bei 80T. Könntest Du das noch finanzieren?

Und zu Eurem Kind, dessen Betreuung und der Frage, wieso es nicht bei Dir wohnen sollte, schreibst Du leider gar nichts.

Gruss von der Insel
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« Antwort #13 am: 06. Mai 2012, 00:38:03 »

Hallo Insel,

ich glaube ich sehe das ein wenig zu positiv. Vielen Dank für deine Denkanstöße.

Zu deinen Fragen:

Aktuell wohnt sie noch mit im Haus,
ich zahle auch noch keinen KU

Steuerklasse wird die kommende Woche geändert weil Sie erst einen Monat im neuen Job ist.
Die 25T durch 60 Monate sind 416€

Sie behauptet dass sie finanziell nichts von mir will, bis auf einen Teil des Wertes unseres Hauses und den KU, denn sie will auf eigenen Füßen stehen (das glaube ich zwar noch nicht ganz, aber evt. zieht sie es ja doch so durch)

Selbst wenn sie TU bekommen würde dann wäre das ja auf 12 Monate begrenzt und das abstottern des Hauses würde eben um diesen Zeitraum länger dauern.
Unser Kind ist 3,5 Jahre ich denke hier wäre ich wenn sie den job schmeisst auch nach einem Jahr frei und meine Mutter steht wenn es brennen sollte auch noch mit einer gewissen Summe hinter mir.

Zum Thema Gegenangebot, kann ich nur sagen dass ich das Haus nicht zu jedem Preis halten werde und wenn ich auf unabsehbare Zeit nicht mehr genug Geld zum Leben haben würde, dann wird die Hütte eben verkauft.
Allerdings wäre das meine allerletzte Option.

Gruß

snorre
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« Antwort #14 am: 06. Mai 2012, 01:07:54 »

Moin snorre,

Selbst wenn sie TU bekommen würde dann wäre das ja auf 12 Monate begrenzt und das abstottern des Hauses würde eben um diesen Zeitraum länger dauern.
Unser Kind ist 3,5 Jahre ich denke hier wäre ich wenn sie den job schmeisst auch nach einem Jahr frei
ich habe den Eindruck, dass es hier ein Missverständnis gibt: TU ist nicht auf 12 Monate begrenzt, sondern auf den Zeitpunkt der Scheidung. Diese kann frühestens 12 Monate nach der Trennung stattfinden; ggf. aber auch um Jahre verzögert werden. Direkt an die Scheidung kann sich nachehelicher Unterhalt (EU) anschliessen, der sich im Wesentlichen aus der Differenz Eurer Einkommen berechnet. "Frei" bist Du dann, wenn Deine Ex sich a.) selbst unterhalten kann und b.) über einen längeren Zeitraum keinen nachehelichen Unterhalt verlangt (Stichwort: Unterbrochene Unterhaltskette).

Eure Zugewinn-Auseinandersetzung hat damit nichts zu tun; die wird separat abgewickelt.

Grüssles
Martin
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« Antwort #15 am: 06. Mai 2012, 01:09:22 »

Hi Snorre,

bin voll auf Martins Linie.

Zitat
Sie behauptet dass sie finanziell nichts von mir will, bis auf einen Teil des Wertes unseres Hauses und den KU, denn sie will auf eigenen Füßen stehen (das glaube ich zwar noch nicht ganz, aber evt. zieht sie es ja doch so durch)

Solange nicht die berühmten Einflüsterinnen auf den Plan treten mag das stimme, verlassen würde ich mich nicht darauf. KU hat sie eh Anspruch drauf. Sollte sie den Sozialkassen zur Last fallen, fällt dieses Konstrukt eh in sich zusammen, da dann die ARGE an Dich herantreten wird und dann von Dir direkt kassieren wird. Also sind diese "Absichtserklärungen" der Exen mit Vorsicht zu genießen.

Zitat
Selbst wenn sie TU bekommen würde dann wäre das ja auf 12 Monate begrenzt und das abstottern des Hauses würde eben um diesen Zeitraum länger dauern
Auch das ist nicht sichergestellt. Auch wenn es nach Ablauf eines Jahres TU Änderungsmöglichkeiten gibt, läuft der TU im Regelfall in voller Höhe weiter bis zur rechtskräftigen Scheidung. Und diese ist in den wenigsten Fällen gleich nach Ablauf des Trennungsjahres spruchreif vorbereitet. Dazu gibt es auch die beliebte Exentaktik Scheidungen rauszuzögern (bis zu 3 Jahre möglich) um den "attraktiveren" TU noch voll auszukosten.

Wenn das Haus zu groß ist, weg damit - ganz hart gesagt. Es ist meist der größte Klotz am Bein während einer Trennung. Gruß Ingo
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« Antwort #16 am: 06. Mai 2012, 07:46:09 »

Hi snorre,

nur dazu:

Die 25T durch 60 Monate sind 416€

wenn sie schon "sonst nichts will", kann ich mir nicht vorstellen, dass sie noch ewig auf das Geld warten und Dir in der Zeit ein zinsloses Darlehen gewähren wird. Du wirst damit rechnen müssen, das Geld sofort auf den Tisch zu legen. Daher mein Ansatz von über 500,-.

Gruss von der Insel
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snorre
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« Antwort #17 am: 13. Mai 2012, 20:18:36 »

Hallo Jungs,

vielen Dank für eure Unterstützung, nun seh ich doch einiges klarer Ich dachte bei vielen Umständen und Details wohl einwenig zu gutmütig.

Falls es doch noch anders kommt, an wen kann ich mich denn hier im Forum wegen dem TU wenden. Am liebesten wäre mir die Geschichte als PN denn so offen sollte es nicht im Netz stehen.

Vielen Dank und einen sonnigen Abend

snorre
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