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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:44:15 *
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Autor Thema: Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter :(  (Gelesen 654 mal)
Rico
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 30. Dezember 2011, 22:24:07 »

Hallo zusammen,

Ich würde mir gerne ein paar Meinungen bzw. Tipps einholen wie oder was ich machen kann oder sollte.

Zunächst muss ich allerdings etwas zu den Hintergründen los werden.
Und zwar bin ich 29 Jahre alt und bin am 24. Vater geworden ( Ein unglaublich süßer kleiner Fratz <3 ).
Dazu muss ich sagen, dass die Mutter ( jetzt 25 Jahre alt ) des Jungen, nachdem sie schwanger wurde, die Beziehung beendet hat und wieder zu ihrem Ex-Freund zurück gegangen der sie bevor wir zusammenkamen Fast ein Jahrzehnt lang zu einem Psychischen Wrack gemacht hat (Borderline.. Sie hat sehr viele Schnittwunden an den Armen und Beinen ) indem er sie permanent, sogar auf offener Straße zusammenbrüllte, Extrem Psychisch unter Druck setzte um seinen Willen durch zu setzen (Seine Worte waren zu ihr: "Es ist mir egal ob du glücklich bist solange du zu mir zurück kommst!"), sie schlug und sie über mehrere 1000 Euro abzocken wollte und mir zudem auch noch drohte. Auch während unserer Beziehung nahm das kein Ende und sie zog sogar zu ihm in die Wohnung und hat mich mehrmals mit ihm betrogen. Im nachhinein sagte sie mir auch, dass sie ihn die ganze Zeit weiterhin liebte.
Das es aber mein Sohn ist, da bin ich mir schon sicher.
Wie ihr euch sicher denken könnt, sorgte eine solche Situation auch für Stress in unserer Beziehung bis diese letztendlich daran kaputt ging, dass sie sich trotz sehr vieler Gespräche nicht von ihrem Ex lösen konnte. Selbst unser gemeinsame kommende Sohn änderte leider nichts an dieser Situation Traurig
Nun wendete sich ihre Mutter an mich und verlangte von mir das ich mich von ihr und den Kind fernhalten soll und das ich Post vom Jugentamt bekommen werde. Ich habe ihr nichts getan und habe selbst als sie mich betrogen hatte und sich entschuldigte verständnis gezeigt und ihr wieder nach jedem mal eine Chance gegeben.
Ich habe nun große Angst das ich den kleinen Krümel nicht mehr besuchen kann oder ihn nicht mehr wieder sehe (Sie ist auch sehr weit weg gezogen).
Und da sie wieder zu ihrem Ex zurück zieht, habe ich auch die Angst davor, dass mein Sohnemann ebenso Psychische Schäden durch diesen Ex davontragen könnte, der den ganzen Tag nur am Rumschreien ist etc. von den anderen Psycho-Spielchen mal abgesehen.
Letztenendes ist es ihre Entscheidung wen sie liebt, ja. Und es ist auch ihre Entscheidung ob sie wieder zurück in die Löwengrube springt.
Doch sie entscheidet nun auch für meinen Sohn mit und ich möchte das es ihm gut geht und es ihm an nichts fehlt, er unter gesunden Umständen aufwachsen kann ohne Gebrüll, Psychospielchen etc. Vorallem ist es ab zu sehen das er seine Mutter früher oder später dabei sieht, wie sie sich nach den Beziehungsstress mit ihrem nun wieder Freund die Arme zerschneidet Traurig

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter was ich machen kann.
Was ich machen kann um meinem Sohn ein gesundes Umfeld zu sichern Weinen

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen und/oder ein paar Tipps geben wie es nun weitergehen soll, denn wie ich im Internet gelesen habe, haben unehelich gewordene Väter irgendwie überhaupt keine Rechte für ihre Kinder zu kämpfen oder sie vor so etwas zu schützen Traurig

MFG Rico
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 30. Dezember 2011, 22:37:21 »

Hallo Rico,

das sieht leider wirklich schlecht für Dich aus.

Zunächst mal solltest Du allerdings wirklich zu Deiner Sicherheit einen privaten Vaterschaftstest (Einigung mit der Mutter nötig) machen, denn wenn sie Dich wirklich mehrfach betrogen hat, solltest Du da ganz sicher gehen.

Wenn die Vaterschaft feststeht, bist Du für Kind und Mutter unterhaltspflichtig. Wenn sie dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, hättest Du großes Glück, das sieht aber nicht so aus, wie es sich aus Deinemm Post liest. Du kannst dann versuchen, das GSR gegen den Willen der Mutter zu beantragen, allerdings sind die Chancen dabei äußerst gering. Du hättest dann ein Umgangsrecht mit dem Kind, aber darüber hinaus keinerlei Mitspracherechte. Streng genommen kannst Du so viel bestimmen oder mitentscheiden, wie der Nachbar der Kindesmutter.

Wenn dann zusätzlich auch noch eine Oma im Spiel ist, deren Ansinnen sich auch gegen Dich richten, dann hast Du es noch schwerer. Wir haben hier einige Fälle, die Deinem ähneln und keiner von denen sieht wirklich gut aus...

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Rico
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 31. Dezember 2011, 08:07:35 »

Danke für die schnelle Antwort,

Ich denke der Vaterschaftstest wäre erst vor Gericht nötig,
so wie ich hörte/las tun selbe sich da meist mit Privaten Tests schwer, oder gibt es da andere Erfahrungen ?
(Aber ich werde es im Hinterkopf behalten, sollten mir da noch Zweifel kommen, Danke LBM ).
Rechnerisch lebte sie zur Zeit der "Entstehung" des Krümels bei mir, "theoretisch" würde es also passen.
(Zu ihrem Ex ist sie erst später und während des Zeitraumes hatte sie wirklich nur mit mir Verkehr)

Nach einer schlaflosen Nacht, da sie wirklich etwas gegen GSR hat, voller Gesetzestexte habe ich Grund zur Zuversicht.
Denn auch wenn ich unehelicher Vater bin, kann ich seit Juli 2010 auf einem Gemeinsamen Sorgerecht bestehen
und es auch durchbekommen, selbst wenn sich die Mutter dagegen ausspricht.
Denn sie müsste wenn dann Gerichtlich (Sollte sie es soweit kommen lassen), nachweisen das ich dem Kind schaden würde
(Was denke ich kein Vater mit Herz und Liebe zum Kind jemals in Betracht ziehen würde).

Somit kann Sie mir den Kontakt zum Sohnemann nicht verwehren.
Und hätte ich den Verdacht das mein Sohn dort angeschrien, geschlagen etc. wird dürfte ich dann der Sache auch Offiziell
entgegenstehen und müsste nicht untätig zusehen.

Hier mal ein zusammengefasster und verständlicher Link, da die Gesetzestexte ja im allgemeinen eine eigene Sprache haben:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Sorgerecht/gemeinsames-sorgerecht-bei-nichtehelichen-eltern_1117.php
(Ich hoffe das gibt auch anderen Lesern etwas Hoffnung, dass es auch Gesetzlich aus den 60ern endlich mal, wenn auch langsam rausgeht)

Für weitere Tipps, Erfahrungen und Vorschläge wäre ich allerdings Sehr dankbar.
Werde auf jeden Fall um und für meinen Sohn kämpfen, denn ich weiß aus erster Hand wie es ist ohne Papa aufzuwachsen.

PS: Bin ich denn hier mit diesem Problem im richtigen Treadbereich ?
Ich wusste/weiß es nicht so genau weil es ja eigentlich etwas weitreichender ist.

LG Rico
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2011, 08:16:19 von Rico » Gespeichert
Guru
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 264


« Antwort #3 am: 31. Dezember 2011, 08:49:29 »

Hallo Rico
*Nach einer schlaflosen Nacht, da sie wirklich etwas gegen GSR hat, voller Gesetzestexte habe ich Grund zur Zuversicht*

Hier werden wir dich leider enttäuschen müßen befürchte ich!!GSR in deiner Situation halte ich für fast unmöglich :exclam:Hier liegt die Messlate sehr hoch in unserem Rechtsstaat!!
Es hat sich im Grundsatz nichts geändert die letzten Jahre, nur das du  theoretisch dein Recht einklagen kannst nur mit sehr geringen Chancen leider..


Gruß Guru
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2011, 08:52:25 von Guru » Gespeichert
TotoHH
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Beiträge: 537


« Antwort #4 am: 31. Dezember 2011, 09:40:21 »

Moin.

und noch eine wichtig  zu verstehende Definition:

Somit kann Sie mir den Kontakt zum Sohnemann nicht verwehren.

Dies ist das Umgangsrecht, und das ist ein eigenständiges Recht, das Dir aber auch vorallem Deinem Sohn zusteht! Und dies bekommen KV regelmäßig auch vergleichsweise einfach vor Gericht durchgesetzt. Die SuFu spuckt da sicherlich die üblichen Rahmenbedingungen (Stichwort: jedes 2. WE und etwas mehr) aus und auch den Weg, wie man es durchsetzt, wenn KM nicht mitspielt (Stichwort: Umgangsdreisprung). Wobei die Umgangsregelungen für Säuglinge ein wenig anders sind. Aber grundsätzlich solltest Du Dir merken, dass Du als KV alles kannst, was KM auch kann außer stillen! KM sind sogar verpflichtet, den Umgang zu fördern, was sich leider oftmals (zumindestens hier im Forum) als das größte Hindernis herausstellt.

Unabhängig vom Umgangsrecht ist das Sorgerecht. Ja, dazu gibt es das relativ neue Urteil. Alleine der Weg dahin ist steinig und kann von der KM meist torpediert werden. Aber auch dazu gibt es hier im Forum Spezialisten und Praxiserfahrungen!

Achja, und dann gibt es ja noch Deine Verpflichtung KU zu zahlen! Das wird dann wohl auch in der angekündigten Post vom JA stehen! Und bevor Du hier einen sog. Titel unterschreibst, solltest Du Dir der Vaterschaft zu 99,999% aufgrund eines Tests sicher sein. Wenn Deine Ex nichts zu verbergen hat, wird sie sicherlich einem privat durchgeführten Test (ist günstiger!) zustimmen. Sieh dabei allerdings zu, dass Du die Testdurchführung im Griff hast. sodass er nicht manipuliert werden kann!

Yo, das war's fürs erste. Ich denke und empfehle Dir, dass Du hier in den kommenden Monaten regelmäßig vorbeischaust. Und Wünsche Dir viel Erfolg in 2012!

Gruß toto

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Ingo30
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« Antwort #5 am: 31. Dezember 2011, 09:58:03 »

Moin,

kann mich Toto und den anderen nur anschließen. Bei der Vorgeschichte ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass Du einfach nur als Zahlesel gebraucht wirst (denn dafür bist Du immer gut). Wenn Deine Exe eh ständig (auch sexuellen) Kontakt zu dem freundlichen Menschen hatte, ist das wirklich nicht ausgeschlossen. Also bestehe zunächst auf einen Vaterschaftstest. Vorher unterschreibst Du NICHTS! Auch nicht beim JA und wenn Du zugelabbert wirst (was passieren wird). Macht am besten gleich einen Test beim Hausarzt, da bei Eurer Konstellation das Missbrauchsrisiko zu hoch ist ("los, tausch die Probe aus..hehe"). Ansonsten: Frag hier nach, bevor Du irgendwelche Schritte einleitest. Gruß Ingo
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Beppo
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 31. Dezember 2011, 10:08:34 »

Hallo Rico.
Leider drückt sich in deinen Beiträgen eine bestürzende Naivität aus.
Das ist kein Vorwurf. Das galt für die meisten von uns, bevor uns die juristische Realität an den Eiern gepackt hat.
Wie meine Vorschreiber schon sagten, ist die neue Möglichkeit, das GSR gegen den Willen der Mutter zu erlangen ein reines Scheinrecht.
Wenn die Justiz das wollen würde, gäbe es diese Möglichkeit schon lange aber nur durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR sah sich die Justiz genötigt, zumindest scheinbar auch Vätern Zugang zu diesem Menschrenrecht zu gewähren.
Aber eben nur scheinbar. Da sie ihre Meinung nicht geändert haben, wird den Vätern dieses Grundrecht nun mehr grundsätzlich verweigert, sondern nur noch jedem einzeln im Rahmen eines kostspieligen Gerichtsverfahrens.
Damit hat sich für Väter nichts geändert, außer dass sie jetzt noch mehr Geld ausgeben müssen, um zu erfahren, dass sie rechtlos sind.

Auch beim Umgangsrecht gibt es jede Menge Möglichkeiten für eine Mutter, es zu untergraben.
Und zwar ohne dass die Justiz etwas wirksames dagegen unternehmen würde.
Beim Eintreiben des Unterhalts gehen sie dagegen mit aller Gewalt vor. Natürlich auch nur gegen Väter.
Und da es sich hier um um mehrere Zigtausend Euro handelt, würde ich definitiv auf einem Vaterschaftstest bestehen.
Darüberhinaus darfst du keinesfalls irgendetwas unterschreiben ohne hier nachgefragt zu haben, welche Folgen das hat, und welche Alternativen es gibt.

Ganz besonders vorsichtig musst du beim Umgang mit dem Jugendamt (JA) sein. Auch die haben es sich zur Aufgabe gemacht, Väter soweit wie möglich auszupressen und ansonsten von ihrem Kind fern zu halten.
Und dabei schrecken sie auch nicht vor Lug und Betrug zurück.
Es gibt dort zwar auch vernünftige Leute aber die scheinen in der Minderheit zu sein.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Rico
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #7 am: 31. Dezember 2011, 11:50:43 »

Ich danke Euch sehr für all den Beistand
Ich werde auf jeden Fall erst einmal alles ganz vorsichtig angehen lassen und so schnell wie möglich den Vaterschaftstest angehen.
Weil da habt ihr recht, bevor ich dann Jahrelang zahle für ein Kind, welches vermutlich nicht einmal meines sein könnte, währe das vor allem für die Gewissheit von Vorteil und wer weiß schließlich was dann so für "Überraschungen" auftauchen.

Das ich irgendwo Naiv da ran gehe stimmt wohl auch^^
Es ist wirklich schwer zu fassen, dass man so über den Tresen gezogen wird, vor allem was die Rechtslage angeht.
Denn wie eigentlich die Gerichte wissen sollten, ist nicht immer der Vater der Buhmann, sondern es läuft auch anders rum.
Sowas kann man einfach nicht auf immer der Mann abwelzen, genauso wenig wie immer die Frau.
Das Deutsche Recht ist doch wirklich der Hit Oo

Ich werde auf jeden Fall, bevor ich irgend etwas unterschreibe oder unternehme, es vorher erstmal hier ansprechen und auf eure Statements und Erfahrungen zurück greifen. Denn sowas ist wirklich Gold wert. Danke Euch wirklich sehr dafür.

Ich werde so denke ich erst noch einmal das Gespräch mit ihr suchen um mal klare ansagen zu bekommen wie sie sich das ganze vorstellt (Solange sie nicht wieder ihre Mutter vorschiebt), und schon mal den Vaterschaftstest ansprechen.

Ich melde mich sobald es etwas neues gibt
Sollte es erst nächtes Jahr sein, wünsche ich Euch allen auf jeden Fall einen Guten Rutsch

GLG Rico
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Guru
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Beiträge: 264


« Antwort #8 am: 31. Dezember 2011, 12:03:52 »

genau so  Rico mach Schritt für Schritt und melde dich einfach wieder wenn du hilfe brauchst , glaub mir du kannst mehr falsch als richtig machen in dieser Situation.
wirklich nichts unterschreiben weder von EX, JA oder Rechtsanwälten.
lass dich auf keinen Kuhhandel mit deiner EX ein und jetzt ein guten Rutsch und ganz ganz viel Glück in 2012...
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Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #9 am: 31. Dezember 2011, 13:51:02 »

Hallo Rico,

bei Deinem Eingangsbeitrag dachte ich sofort, daß hier in jeder Hinsicht und in allen Beziehungen mal eine klare Linie rein müßte. Du könntest Dich dazu auch unabhängig von der Familiengeschichte beraten lassen.

Bevor die Vaterschaft durch Gentest nicht geklärt ist, würde ich an Deiner Stelle auch die Beziehung zum vermeintlichen Kind nicht zu sehr fördern. Zum einen hönnte das bei einer Negativ-Testung zum schmerzhaften Schnitt für das Kind führen, auf der anderen Seite könnte Dir das in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren negativ als widersprüchlich-handelnde Bestätigung der Vaterschaft ausgelegt werden.  

Sollte sich Deine Vaterschaft bestätigen, dann sollte mE eine gute und stabile Umgangsregelung im Vordergrund stehen. Im Verlauf des auch hier oft genannten sog. Dreisprunges zur Umgangsregelung wirst Du dann recht gut merken, ob ein Antrag auf Sorgerecht überhaupt Ausichten hat.

Solange der Gesetzgeber noch nicht auf das Urteil des BVerfG im Juli 2010 reagiert hat, wird Dein Antrag auf geS ua stark von der gelebten Beziehung zum Kind abhängen. Und die muß durch guten Umgang ersteinmal etabliert werden. Das wird vermutlich nicht ohne Komplikationen gehen, denn bei solch kleinen Kindern setzen sich schon mal recht merkwürdige Regelungen sprich wenig Kontakt durch.          

Ein Zuwarten hinsichtlich eines Sorgerechtsantrages könnte auch insofern Sinn machen, als die Reform des § 1626a und des § 1672 BGB eigentlich nur eine Verbesserung der bestehenden Rechtslage bedeuten kann.

Selbst wenn zukünftig (und auch für Altfälle) den Vätern das Sorgerecht vor oder ab Geburt oder ab Feststellung der Vaterschaft automatisch eingeräumt wird oder man(n) sich die geS erklagt hat, dann könnte das gSorgerecht weiterhin am Widerspruch der Mutter scheitern (je nach Reform) oder der Verlust spätestens durch den § 1671 BGB per Antrag eines streitsüchtigen Elternteiles drohen.

Die Eingriffsschranken in das Elternrecht und die Grundrechte der Kinder sind hier miserabel ausgestaltet - und werden es vermutlich noch lange bleiben.

Sprich das ungedingt auch mit einem erfahrenen Fachanwalt durch, der Entscheidungspraxis der Ämter und Gerichte vor Ort gut kennt.

W.    
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2011, 14:05:25 von Wildlachs » Gespeichert
Xoprano
Schon was gesagt
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Beiträge: 25


« Antwort #10 am: 02. Januar 2012, 11:33:59 »

Hallo Rico,

ich kann die Aussage nach dem Vaterschaftstest hier nur bekräftigen.

Ich selbst befinde mich gerade in einer Vaterschaftsanfechtung, weil sich heraus gestellt hat das mein Kind nicht meines ist.

Und auch wenn dir ein Arzt einen Zeitraum vorgibt, in dem ihr zusammen wart - Zweifel das an!

Mir hat damals der Frauenarzt die Empfängniss auf !ein! Wochenende eingeschrängt. Das ist aber leider nicht möglich.

Nur mal eben als Hilfe für dich, bei mir wurde bei der Anfechtung ein Zeitraum für die Empfängniss von 3 Monaten angegeben.

Also lass dich nicht ins Boxhorn durch eine falsche Aussage locken. Klar ist das hart, du hast dich auf das Kind wohl gefreut und hängst zur Zeit scheinbar auch noch an der KM. Aber das vergeht und was dann beibt ist der Streit um Besuche, Geld und das Kindswohl. Diese kämpfe sind es richtig zu kämpfen und müssen auch ausgetragen werden - aber nur wenn es auch wirklich DEIN Kind ist. Erkenne also die Vaterschaft nicht vorschnell an - ansonsten ist ein Verfahren recht teuer...zwar kann ich dir noch nicht genau sagen wie teuer aber rechne mal fix mit ein paar Tausender.

Ich weiß, dass es bescheiden klingt...aber sicher dich ab. Wäre ich heute an deiner Stelle würde ich es tun.

LG
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brille007
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #11 am: 02. Januar 2012, 11:44:35 »

Moin,

Nur mal eben als Hilfe für dich, bei mir wurde bei der Anfechtung ein Zeitraum für die Empfängniss von 3 Monaten angegeben.
ja, man hört immer wieder von sieben Pfund schweren "Siebenmonatskindern"...

Erkenne also die Vaterschaft nicht vorschnell an - ansonsten ist ein Verfahren recht teuer...zwar kann ich dir noch nicht genau sagen wie teuer aber rechne mal fix mit ein paar Tausender.
die Verfahrenskosten sind noch das Geringste; vor allem wenn sich die Nicht-Vaterschaft herausstellt: Dann trägt diese Kosten nämlich Madame. Die Kosten einer (auch unzutreffenden Vaterschaft) in Form von Unterhalt fürs Kind (bis zum Ende der ersten Ausbildung) und für Muddi (bis mindestens zum 3. Geburtstag des Kindes) bewegen sich dagegen in Grössenordnungen, für die man sich - je nach Einkommen des Unterhaltszahlers - einen hübschen Sportwagen oder auch ein hübsches Einfamilienhaus kaufen könnte.

Grüssles
Martin
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