Hallo Tremonia,
mit einer gerichtlichen Umgangsregelung kannst Du Planungssicherheit
erreichen und die Machtspielchen der Ex u.U. beenden. Bzgl. der Umsetzung
des Umgangsrechts unterliegst Du aber noch einigen Irrtümern:
1. Hohe Feiertage (wie Ostern, Weihnachten) setzen i.d.R. den Wochenendumgang
außer Kraft. Die meisten Richter urteilen auch so aus, dass mindestens Heiligabend
(oft noch der 1. Weihnachtstag) beim betreuenden Elternteil verbracht wird. Komplette
Weihnachten im jährlichen Wechsel kann man beantragen, bekommt man aber i.d.R.
nicht durch.
2. Verbringst Du Ferien mit Deinem Kind, wird nicht irgendein Wochenende rausgerechnet
oder gutgeschrieben. Du hast Dein Kind und gut ist.
Das hier wird oft so ausgeurteilt:
und habe Sie dann vom 1.Weihnachtstag 13.00Uhr bis 2.Weihnachtstag 17.00Uhr zu mir genommen.
2. Weihnachtstag von 10:00-18:00 Uhr ohne Übernachtung.
Also reduziert sich im Moment der Streit auf Sylvester. Ich verstehe durchaus den Ärger, den Du hast,
aber mit Boykott, wie Du das nennst, hat das Ganze nichts zu tun. Du hast Dein Kind über Weihnachten
gehabt und hast sie jetzt wieder eine Woche. Vor Gericht wirst Du da nicht viel mehr erreichen. Es nervt
halt, wenn man so vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Aber Sylvester kann man auch ohne Kind
gut verbringen, oder?
Ein gerichtliches Verfahren würde ich nie an einem Tag aufhängen, sondern nur, wenn eine grundlegende
Verbesserung des regelmäßigen Umgangs zu erreichen ist oder die Gesamtsituation sich verbessert. Das ist
aber regelmäßig nicht der Fall. Außerdem bemisst sich ein Kind-Vater Verhältnis nicht in Tagen.
LG,
Mux