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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:41:38 *
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Autor Thema: Kein GSR: Kind (fast 15) will zu mir ziehen  (Gelesen 478 mal)
alleinohnedrei
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*
Beiträge: 9


« am: 29. Dezember 2011, 18:46:04 »

Hi, ich habe lange hier im Forum gesucht finde aber leider keine "Anleitung" wie ich das am geschicktesten anstelle.

Mein fast 15jähriges Kind will am liebsten gestern schon zu mir ziehen, nur ich habe kein Sorgerecht.
Wie stelle ich/wir das am besten an?

Wo muss ich in welcher Reihenfolge hin?
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brille007
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« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 19:29:15 »

Moin AOD,

Wo muss ich in welcher Reihenfolge hin?
Du wirst es nicht hören wollen aber Dein Ansprechpartner für diese Frage ist ausschliesslich die (vermutlich) allein sorgeberechtigte Mutter. Du könntest ja auch nicht einfach das Nachbarskind bei Dir wohnen lassen, nur weil es diesem bei seinen Eltern nicht mehr gefällt. Rein rechtlich kommt beides auf dasselbe hinaus.

Und ja: Wenn die Mutter den Kopf schüttelt, wird nichts aus dieser Idee.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #2 am: 29. Dezember 2011, 19:45:33 »

Hi


Wo muss ich in welcher Reihenfolge hin?

1.das SG beantragen

2.das ABR beantragen

Und ja: Wenn die Mutter den Kopf schüttelt, wird nichts aus dieser Idee.
Die Belange und Wünsche der Mutter sind bei 15 Jährigen Kindern zweitrangig.
Sie kann mit dem Kopf schütteln solange sie will.
Wenn der 15 Jährige zu seinem Vater will, hat der über den Willen des Kindes gute Chancen das GSR und ABR zu erlangen.

Er ist kein Nachbar, sondern der Vater und der Wille des Kindes bei dem Alter fällt schon ins Gewicht.


Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #3 am: 29. Dezember 2011, 19:59:54 »

Moin wedi,

Die Belange und Wünsche der Mutter sind bei 15 Jährigen Kindern zweitrangig.
Sie kann mit dem Kopf schütteln solange sie will.
Wenn der 15 Jährige zu seinem Vater will, hat der über den Willen des Kindes gute Chancen das GSR und ABR zu erlangen.

Er ist kein Nachbar, sondern der Vater und der Wille des Kindes bei dem Alter fällt schon ins Gewicht.
hast Du auch einen Beleg dafür, dass man auf diese Weise mal eben das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt (bzw. einen Link zu einem Urteil, bei dem das bei dieser Ausgangslage geklappt hat)? Ich habe in 8 Jahren vatersein.de von keinem einzigen gelesen.

15-Jährige Pubi's wollen viel; auch Ausgang ad infinitum, eine Latte an Unterhaltungselektronik, Entfall von Schulbesuch und Hausaufgaben und manches andere. Und dass sie ihre Eltern oft nur eine Stufe über dem Schwachsinn ansiedeln, ist auch nichts Besonderes. Der Kindeswille eines 15-Jährigen kann bei vorliegendem GSR und der Frage nach dem Lebensmittelpunkt durchaus eine gewichtige Rolle spielen, aber das ASR der Mutter lässt sich auf diese Weise nicht mal eben aushebeln.

Wunschdenken hilft da niemandem weiter.

Grüssles
Martin
(der mit 15 auch am liebsten bei seinen Eltern ausgezogen wäre)
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« Antwort #4 am: 29. Dezember 2011, 20:20:11 »

Moin Martin

hast Du auch einen Beleg dafür, dass man auf diese Weise mal eben das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt (bzw. einen Link zu einem Urteil, bei dem das bei dieser Ausgangslage geklappt hat)? Ich habe in 8 Jahren vatersein.de von keinem einzigen gelesen.
Ne, wie du weisst hab ich keinen Beleg oder auch keinen Link dazu, nur unversuchtes bleibt erfolglos, versuchtes kann nur den Erfolg oder Misserfolg herbeiführen.
Ich bin dafür, es wenigstens zu versuchen.

Ich hätte es getan.

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #5 am: 29. Dezember 2011, 20:38:14 »

Moin wedi,

Ne, wie du weisst hab ich keinen Beleg oder auch keinen Link dazu, nur unversuchtes bleibt erfolglos, versuchtes kann nur den Erfolg oder Misserfolg herbeiführen.
Ich bin dafür, es wenigstens zu versuchen.

Ich hätte es getan.
Gerichtsverfahren werden nicht nach persönlichem Gerechtigkeitsempfinden geführt, sondern auf der Basis bestehender Rechtsgrundlagen. Für den Umzug eines 15-Jährigen gegen den Willen seiner allein sorgeberechtigten Mutter gibt es aber keine solche Grundlage. Das Vorhaben würde also bereits im Ansatz scheitern.

Eine "Kindeswohlgefährdung" wird auch nicht vorgetragen; selbst wenn das der Fall wäre, würde von Amts wegen eher über einen Sorgerechtsentzug und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer Pflegefamilie oder einer betreuten Einrichtung nachgedacht als über einen Umzug zum Vater. Das kann man in vielen (nicht allen!) Fällen durchaus und zu Recht für bedauerlich halten; es ändert nichts an den Fakten. Und die können nur heissen: "Ein Gespräch mit der Mutter und der Versuch einer einvernehmlichen Regelung mit ihr ist der einzige Weg."

Hier mit der Begründung, man müsse es doch wenigstens versuchen, zu behördlichen oder gerichtlichen Schritten zu raten erinnert an einen alten Arzt-Witz: "Herr Doktor, glauben Sie, dass Ihnen die Operation gelingen wird?" - Bestimmt! Ich habe sie schon beinahe fünfzig Mal ausgeführt." - "Es besteht also Hoffnung?" - "Aber natürlich. Irgendwann muss sie doch einmal gelingen."

Grüssles
Martin
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« Antwort #6 am: 29. Dezember 2011, 20:56:16 »

Hi Martin

Moin wedi,
Gerichtsverfahren werden nicht nach persönlichem Gerechtigkeitsempfinden geführt, sondern auf der Basis bestehender Rechtsgrundlagen. Für den Umzug eines 15-Jährigen gegen den Willen seiner allein sorgeberechtigten Mutter gibt es aber keine solche Grundlage. Das Vorhaben würde also bereits im Ansatz scheitern.
Nicht aber wenn das Kind(15) dem GSR zustimmt und dem Gericht mitteilt, das ER es so will.
Eine "Kindeswohlgefährdung" wird auch nicht vorgetragen; selbst wenn das der Fall wäre, würde von Amts wegen eher über einen Sorgerechtsentzug und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer Pflegefamilie oder einer betreuten Einrichtung nachgedacht als über einen Umzug zum Vater. Das kann man in vielen (nicht allen!) Fällen durchaus und zu Recht für bedauerlich halten;
Wir sprechen hier vom Willen des Kindes, Kindeswohlgefährdung war bislang keinThema.

"Ein Gespräch mit der Mutter und der Versuch einer einvernehmlichen Regelung mit ihr ist der einzige Weg."
Wie das Gespräch ausgehen wird, wissen wir beide und wird auf die Belange des Kindes zwecklos.

Hier mit der Begründung, man müsse es doch wenigstens versuchen, zu behördlichen oder gerichtlichen Schritten zu raten erinnert an einen alten Arzt-Witz: "Herr Doktor, glauben Sie, dass Ihnen die Operation gelingen wird?" - Bestimmt! Ich habe sie schon beinahe fünfzig Mal ausgeführt." - "Es besteht also Hoffnung?" - "Aber natürlich. Irgendwann muss sie doch einmal gelingen."
Der Witz ist gut, wir reden aber nicht von dreijährigen, sondern von einem 15 jährigen, der vor Gericht(wenn er dahintersteht) einiges bewirken kann.


Ist nur meine pers. Meinung und ich würde es versuchen.

Gruss Wedi
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #7 am: 29. Dezember 2011, 21:01:44 »

Nicht aber wenn das Kind(15) dem GSR zustimmt und dem Gericht mitteilt, das ER es so will.Wir sprechen hier vom Willen des Kindes, Kindeswohlgefährdung war bislang keinThema.

Wediiiiiiiiiiii?Huch Seit wann wird ein Kind gefragt, ob es dem GSR zustimmt, egal ob 5 oder 15???

LG LBM
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der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
elwu
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« Antwort #8 am: 29. Dezember 2011, 21:10:22 »

Mein fast 15jähriges Kind will am liebsten gestern schon zu mir ziehen

Warum? Würdest du bitte die Historie erläutern?

nur ich habe kein Sorgerecht.

Dagegen kann man -vielleicht- etwas tun, wenngleich selten kurzfristig. Auch hier gilt: um hier eine Einschätzung abgeben zu können, sind jede Menge Detailinfos nötig. Deren gebricht es deinem Vorbringen, um das mal vorsichtigst zu formulieren.

/elwu
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brille007
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« Antwort #9 am: 29. Dezember 2011, 21:11:04 »

Moin wedi,

wir reden aber nicht von dreijährigen, sondern von einem 15 jährigen, der vor Gericht(wenn er dahintersteht) einiges bewirken kann.
er kann dort gar nichts bewirken, denn für ein entsprechendes Verfahren fehlt die Rechtsgrundlage; vermutlich würde die Klage nicht einmal angenommen. Der Opener kann ein GSR-Verfahren starten, das ihm selbst im unwahrscheinlichen Fall des Erfolges noch immer kein ABR beschert; dieses steht im GSR-Verfahren auch nicht zur Debatte. Sicher ist erfahrungsgemäss: Hochstrittige Sachverhalte verhindern das GSR; sie ermöglichen es nicht.

Ist nur meine pers. Meinung und ich würde es versuchen.
Nochmal: Auf welcher rechtlichen Basis?

Grüssles
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« Antwort #10 am: 30. Dezember 2011, 03:02:06 »

Hi
Seit wann wird ein Kind gefragt, ob es dem GSR zustimmt, egal ob 5 oder 15???
So wie du das nun liesst, war das sicher nicht gemeint. c

Nochmal: Auf welcher rechtlichen Basis?
Der Vater kann, wenn die Mutter dem GSR nicht zustimmt, das GSR bei Gericht beantragen.Ich nehme an, das diese Rechtsgrundlage bekannt ist.
In dem gerichtlichem Verfahren kann das 15 Jährige Kind auf Antrag eine Aussage tätigen, die dann schon ins Gewicht fallen wird.
Dem GSR steht dann nichts mehr im Wege und der Vater ist kein Nachbar mehr, sondern der Vater.

Warum sollte das Kind mit 15 Jahren nachdem der Vater nun Vater und kein Nachbar mehr ist, nicht selber entscheiden können wo es leben möchte und ich schreibe es nochmal, vorrausgesetzt es ist nicht nur eine Laune eines 15 Jährigen Kindes?

Auch in solchen Fällen sind die Rechtsgrundlagen bekannt und wenn vor Gericht dann über das ABR entschieden werden muss, fällt auch da der Wunsch des 15 Jährigen Kindes ins Gewicht.


Gruss Wedi



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cicero73
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« Antwort #11 am: 30. Dezember 2011, 09:07:01 »

So weit ich weiss kann das Kind freiwillig zum Jugendamt gehen und eine Unterlassungserklaerung unterschreiben wo er/sie ausdruecklich sagt/bestaetigt sein wunsch und Entschlossenheit zum Vater ziehen zu vollen.

Mit solche Unterlassungserklaerung kann man schon das in Gericht vorteilhaft benutzten.

Also, ein 15 Jahriges ist kein kleinkind mehr und wenn er ganz eindeutig macht dass er nicht mehr beim KM leben und bleiben will, so "muss" das Gericht zum Kindeswohl sowas akzeptieren.

Oder sehe ich das Falsch?

Ich sehe aber das Problem, dass mit eine 15 Jahriges Kind, ein Gerichts verfahren, obwohl "Gute Aussichten" auf Erfolg hatt (wenn es auch Gut geplannt ist), kann so lange dauern bis die Kind selbst 18 Jahre wird und dann ist alles futsch....On das Sinn macht, das Geld ins Gerichts und Anwalltskosten zu investieren statt an die Kind weiter brav zu zahlen... muss Man selbst entscheiden.

Mit mir ist auch aenlich gewesen... Mein 12 Jahriges Tochter ist zum KM gegangen und angekuendigt dass sie will zu mir ziehen.... Seit dem hatt die KM den Kontakt komplett sabotiert mit der Hoffnung dass die Kind diese Wuensch "verliert". So hatt Geld gier soviel Familien und Vater/kinder Beziehungen zerstoert... alles in Nahmes des Volkes.....

Alles Gut zum Neues Jahr....

cicero
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Mux
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« Antwort #12 am: 30. Dezember 2011, 09:29:11 »

Hi,

zur Zeit hast Du keinerlei Rechte bzgl. Deines Kindes (abgesehen vom Umgangsrecht),
Du kannst also den Wunsch Deines Kindes gegen den Willen der KM nicht durchsetzen.

Auch mit Einverständnis der KM bliebe die Sache schwierig, weil Du im Außenverhältnis
Dein Kind rechtlich nicht vertreten könntest und dauernd auf das O.K. bzw. die völlige
Kooperation der KM angewiesen wärest.

Du kannst das GSR beantragen. Ob das eine Chance hat, kann anhand der gegebenen
Infos nicht beurteilt werden.

Mit dem GSR hättest Du die Möglichkeit, dass Dein Sohn zu Dir kommt. Aber das musst
Du erstmal haben. Alles andere geht nur über die KM.

LG,
Mux


 

 
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brille007
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« Antwort #13 am: 30. Dezember 2011, 12:31:32 »

Moin,

ich habe den Eindruck, hier werden ein paar Dinge wild durcheinandergeworfen. Es bringt aber nichts, ein paar Schnipsel, die man irgendwo mal gehört oder gelesen hat, zu einem Wunschkonstrukt zusammenzupuzzeln; Familienrecht ist keine Pizzeria, wo man sich eine Pizza nach Gusto belegen lässt, "weil es ja mein Recht ist".

Im ersten Schritt würde kein Weg am GSR vorbeiführen. Das kann man als nichtehelicher Vater - theoretisch - seit einiger Zeit einklagen. Ob man es bekommt, ist von vielen Faktoren abhängig; einer davon ist die Frage, ob das GSR "kindeswohldienlich" ist und die Eltern zumindest im grossen Ganzen in der Lage sind, sich GEMEINSAM über die Belange des betroffenen Kindes zu verständigen. Das ist schon für Väter schwierig, deren "Streitgeschichte" erst sehr kurz und deren Kinder noch sehr klein sind. Von einem (erfolgreichen) Antrag bei einem Teenie habe ich bislang noch nix gehört. Und wenn die GSR-Klage erkennbar vor allem den Zweck eines Umzugs verfolgt und sich direkt eine ABR-Klage anschliessen würde, dürften Gerichte da auch sehr zurückhaltend agieren, da sie sich damit vorhersehbar mehr Probleme einhandeln als lösen.

Das Kind selbst hat in dieser Frage überhaupt kein eigenes Klagerecht. Ich persönlich halte es jedenfalls nicht für zielführend, User hier zu unsinnigen Gerichtsverfahren zu raten, die sie aufgrund der (noch geltenden Rechtslage) praktisch nicht gewinnen können. Auch nicht mit dem Argument, man müsse es doch wenigstens versuchen. Denn auch ein verlorenes Gerichtsverfahren hinterlässt Spuren - nicht nur finanzielle.

Grüssles
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