Hi ohngo,
eine Terminsgebühr kann er für ein Telefonat nur dann verlangen, wenn der Gegner ebenfalls daran beteiligt ist, das Telefonat allein mit dem Gericht reicht nicht aus. Siehe Vorbemerkung 3.3 zum VV RVG:
(3) Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber.
Die Höhe der Terminsgebühr ist allerdings nicht variabel - ist sie entstanden, dann wird sie auch mit 1,2 berechnet.
Wenn Du die zweite Rechnung nicht detailliert einstellst, kann man dazu aber auch nichts genaueres sagen.
Gruss von der Insel