Hallo Hase,
da ich meinen Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht einreichen möchte, rät meine Anwältin vorher den Umgang schriftlich zu regeln für den Fall das es Schwierigkeiten während der kommenden Zeit geben könnte.
In der Tat sind Umgangsschwierigkeiten bei einem gSR-Antrag zu erwarten.
Um so wichtiger ist im Vorfeld ein möglichst länger andauernder problemlos praktizierter Umgang.
Das ist quasi die funktionierdende Basis, die von deutschen Richtern als Voraussetzung für gSR gesehen wird.
Noch beim OLG musste ich mir anhören: "wenn Sie noch nicht einmal eine einvernehmliche Umgangsregelung hinbekommen - wie soll denn dann ein gSR funktionieren ...". Wer und warum da blockiert, wird in der Regel gar nicht erst hinterfragt.
Auch wichtig wäre, dass Du nachweisen könntest, das Du Dich auch bereits bisher an wesentlichen Teilen des Kindeslebens beteiligt hast (z.B. Kita-Elternabend, Arztbesuche etc.).
Bisher lief der Umgang jedes zweite We von Freitag bis Sonntag und jeden Mittwoch hab ich meinen Sohn angerufen.
Seit wann gilt "bisher" ?
Erst wenn der Umgang nicht funktioniert, würden sie ein Beratungsgespräch anbieten und das FG würde dann den Umgang festsetzen.
Das ist zunächst korrekt so.
Dann bleibt ja nur noch das ich eine Umgangsvereinbarung formuliere (oder eines der vielen Muster nutze) und der KM zum Unterschreiben gebe.
Was aber wenn die KM nicht unterschreibt? .
Das würde ich unbedingt unterlassen, solange der Umgang funktioniert.
Das macht die KM nur unnötigerweise nervös, und wenn die KM nicht unterschreibt, ist das nur wieder Wasser auf die Mühle deutscher mutterorientierter Familienrichter.
Lies Dir mal gründlich den "Leitfaden gemeinsames Sorgerecht nicht ehelicher Eltern" von Markus Gnau durch:
http://www.rechtsanwalt-gnau.de/cms/download.php?view.1