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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:35:14 *
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Autor Thema: Fragen zur Umgangsvereinbarung  (Gelesen 365 mal)
hase75
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« am: 29. Dezember 2011, 09:34:43 »

Hallo,

da ich meinen Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht einreichen möchte, rät meine Anwältin vorher den Umgang schriftlich zu regeln für den Fall das es Schwierigkeiten während der kommenden Zeit geben könnte.
Bisher lief der Umgang jedes zweite We von Freitag bis Sonntag und jeden Mittwoch hab ich meinen Sohn angerufen.

Nun hab ich einige Fragen dazu. Als ich beim JA anrief um dort nachzufragen, sagte die Dame mir das das JA dies nicht macht und es Sache der Eltern sei. Erst wenn der Umgang nicht funktioniert, würden sie ein Beratungsgespräch anbieten und das FG würde dann den Umgang festsetzen.

Dann bleibt ja nur noch das ich eine Umgangsvereinbarung formuliere (oder eines der vielen Muster nutze) und der KM zum Unterschreiben gebe.
Was aber wenn die KM nicht unterschreibt?



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staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 09:42:18 »

Dann bleibt ja nur noch das ich eine Umgangsvereinbarung formuliere (oder eines der vielen Muster nutze) und der KM zum Unterschreiben gebe.
Was aber wenn die KM nicht unterschreibt?
Wenn Du Sicherheit willst, dann brauchst Du einen gerichtlichen Beschluss.
Alles andere ist im Zweifelsfalle nicht viel wert.

Allerdings würde ich derezit darauf verzichten.
Die Gegenseite würde es als Steilvorlage dafür verwenden, dass das gemeinsame SR nicht möglich ist, da Du ja sogar wegen bisherigen vernünftig gelaufener Regelungen zum Gericht rennst...

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #2 am: 29. Dezember 2011, 10:29:53 »

Hallo Hase,

ich kann mich Michaels Hinweisen nur ausdrücklich anschließen.

Um mit einem Sorgerechtsantrag (als 1626a-Fall nach neuer Rechtsprechung) durchzukommen, bedarf es günstiger Umstände, die ein Gericht einen Vater ins Sorgerecht einrücken lassen. Vorher und parallel geführte Streitigkeiten gehören nicht dazu.

Die Sorgerechtsfrage würde ich an Deiner Stelle erst angehen, wenn es zwischen den Eltern längere Zeit und nachweislich ohne Probleme gut läuft.


W.
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Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #3 am: 29. Dezember 2011, 10:58:53 »

Hi hase75,

in den Antrag auf das GSR schreibt Deine Anwältin rein, dass der Umgang 
einvernehmlich von Euch geregelt wurde und er problemlos funktioniert
(natürlich nur, wenn das der Fall ist). Dafür braucht es auch kein JA.

Schreib den Status quo des Umgangs auf, und bitte Deine Ex, Dir das zu unter-
schreiben. Wie schon erwähnt, entfaltet alles Schriftliche, was nicht dem Gericht
vorgelegt wurde, keinerlei Rechtskraft und ist nur bedingt von Nutzen. Nice to
have, aber auch nicht mehr. Hier würde ich keinen Druck machen, der u.U. gegen
Dich im GSR-Verfahren verwendet werden kann.

Auch schon erwähnt, aber nochmal, da sehr wichtig: Solange das GSR-Verfahren läuft,
sollte kein Umgangverfahren angeleiert werden. Man sollte alles, was als Zerstritten-
heit vor Gericht belegt werden kann, vermeiden. Das ist schwer, weil die gegnerische
Seite nur Streit vom Zaun brechen muss, Du hingegen musst den Streit vermeiden.

Es soll inzwischen auch schon einzelne Richter geben, die zwischen künstlich erzeugtem Streit
und grundlegender tiefer Zerstrittenheit der Eltern unterscheiden können. Ich würde das Sorgerecht
so schnell wie möglich angehen, da die Zeit gegen Dich arbeitet.

LG,
Mux


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Milan
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #4 am: 29. Dezember 2011, 11:20:15 »

Moin!

Um das GSR zu bekommen musst Du einen gehörigen Spagat schaffen - Du musst einerseits vor Gericht und dort dann andererseits belegen, dass Ihr eine wunderbar einvernehmliche Elternbeziehung habt. Mit einem parallel laufenden Umgangsverfahren wird das nix.

Greetz,
Milan
Gespeichert

diskurso
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #5 am: 29. Dezember 2011, 12:45:02 »

Hallo Hase,

da ich meinen Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht einreichen möchte, rät meine Anwältin vorher den Umgang schriftlich zu regeln für den Fall das es Schwierigkeiten während der kommenden Zeit geben könnte.
In der Tat sind Umgangsschwierigkeiten bei einem gSR-Antrag zu erwarten.
Um so wichtiger ist im Vorfeld ein möglichst länger andauernder problemlos praktizierter Umgang.
Das ist quasi die funktionierdende Basis, die von deutschen Richtern als Voraussetzung für gSR gesehen wird.
Noch beim OLG musste ich mir anhören: "wenn Sie noch nicht einmal eine einvernehmliche Umgangsregelung hinbekommen - wie soll denn dann ein gSR funktionieren ...". Wer und warum da blockiert, wird in der Regel gar nicht erst hinterfragt.
Auch wichtig wäre, dass Du nachweisen könntest, das Du Dich auch bereits bisher an wesentlichen Teilen des Kindeslebens beteiligt hast (z.B. Kita-Elternabend, Arztbesuche etc.).

Bisher lief der Umgang jedes zweite We von Freitag bis Sonntag und jeden Mittwoch hab ich meinen Sohn angerufen.
Seit wann gilt "bisher" ?

Erst wenn der Umgang nicht funktioniert, würden sie ein Beratungsgespräch anbieten und das FG würde dann den Umgang festsetzen.
Das ist zunächst korrekt so.

Dann bleibt ja nur noch das ich eine Umgangsvereinbarung formuliere (oder eines der vielen Muster nutze) und der KM zum Unterschreiben gebe.
Was aber wenn die KM nicht unterschreibt? .
Das würde ich unbedingt unterlassen, solange der Umgang funktioniert.
Das macht die KM nur unnötigerweise nervös, und wenn die KM nicht unterschreibt, ist das nur wieder Wasser auf die Mühle deutscher mutterorientierter Familienrichter.

Lies Dir mal gründlich den "Leitfaden gemeinsames Sorgerecht nicht ehelicher Eltern" von Markus Gnau durch:
http://www.rechtsanwalt-gnau.de/cms/download.php?view.1


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hase75
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #6 am: 29. Dezember 2011, 13:47:02 »

Ich danke euch für die Antworten. Klingt logisch und nachvollziehbar.

Ich werde das mit der Umgangsvereinbarung lassen. Zumindest zu dem jetzigen Zeitpunkt.

Der regelmäßige Umgang (jedes 2. We von Freitag bis Sonntag) findet seit Anfang 2011 statt.
Vorher gab es immer individuelle Absprachen da ich meinen Arbeitsplatz 4 Stunden Autofahrt entfernt hatte und es mir anders nicht möglich war. Da lagen unterschiedliche Zeiten zwischen dem Umgang. Mal 1 Woche, mal 2 Wochen .... es gab aber auch mal 3 Wochen. Wie gesagt, zu der Zeit rief ich die KM an wenn ich wußte wie ich zu hause bin und hab dann meinen Sohn geholt.
Aus dem Grund hab ich auch versucht eine Arbeitstelle in der Nähe zu finden, bei der ich eine Regelmäßigkeit des Umgangs, aber auch die Zahlung des Unterhalts sichern kann. Dies ist mir Anfang 2011 gelungen. Hab seit dem einen neuen Arbeitsplatz durch den ich beides gewährleisten kann.

 
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diskurso
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #7 am: 29. Dezember 2011, 13:56:04 »

Der regelmäßige Umgang (jedes 2. We von Freitag bis Sonntag) findet seit Anfang 2011 statt.
Das klingt ja schon mal sehr gut - Stichwort Kontinuität.

Vorher gab es immer individuelle Absprachen da ich meinen Arbeitsplatz 4 Stunden Autofahrt entfernt hatte und es mir anders nicht möglich war.
Noch besser ...
Zeigt es doch, dass ihr als Eltern eine gute und funktionierde Kommunikation im Interesse des Kindeswohls habt.

Aus dem Grund hab ich auch versucht eine Arbeitstelle in der Nähe zu finden, bei der ich eine Regelmäßigkeit des Umgangs, aber auch die Zahlung des Unterhalts sichern kann. Dies ist mir Anfang 2011 gelungen. Hab seit dem einen neuen Arbeitsplatz durch den ich beides gewährleisten kann.
Auch ein sehr gutes Argument !
Wenn Du nun noch (vorsichtig!) an wesentlichen Entscheidungen des Kindes mitwirken kannst, steht einem baldigem gSR-Antrag nichts mehr im Wege.

 
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Milan
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #8 am: 29. Dezember 2011, 14:05:17 »

Moin!

Klingt doch alles soweit ganz gut.

Eile wäre m.E. jetzt fehl am Platz. Der klügere Weg wäre hier sicherlich zuerst einmal den regelmässigen Umgang noch weiter zu etablieren und damit die rechtliche Basis für´s GSR zu betonieren. Und auch ansonsten alles so friedlich und einvernehmlich wie irgend geht mit der KM organisieren. Im Grunde muss eine normale Einvernehmlichkeit in annähernd allen Bereichen des Kindes herrschen. Dann sieht´s auch gut mit dem GSR aus.

Greetz,
Milan
Gespeichert

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