Hallo pseudo,
mit einiger Verspätung doch noch 'ne Antwort. Meiner Meinung nach ist es so:
Gehalt Netto 2675,-€, ab 1.7. 2774,-€ (LstKl 3)
Ja, das dürfte nach Bereinigung (um berufsbedingte Kosten und ggf. zusätzliche Altersvorsorge) mit ziemlicher Sicherheit Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle sein. Allerdings kommt dann tatsächlich eine Herabstufung in Betracht:
Da sind die beiden älteren Kinder, sowie die zweijährige Tochter, also drei Kinder. Außerdem dürfte deine Frau mit 500 Euro Einkommen noch als bedürftig gelten und solange die Tochter noch nicht drei Jahre alt ist, müsstest du ihr m.E. somit auf alle Fälle unterhaltspflichtig sein. Insgesamt hast du also vier Unterhaltsberechtigte auf der Liste, die Düsseldorfer Tabelle geht aber nur von zweien aus, also Herabstufung um zwei Zeilen nach Zeile 2; Zahlbetrag somit zweimal 291 Euro. Beziehungsweise Zeile 3 und somit zweimal 309 Euro, wenn/sobald deine Frau nicht mehr als unterhaltsbedürftig gilt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.