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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:15:16 *
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Autor Thema: Umgang wegen Unterhalt? Unerwartete Fragen vom OLG Richter  (Gelesen 550 mal)
AmiDad
Gast
« am: 26. Dezember 2011, 04:43:18 »

Ich war überrascht letzte Woche in der Anhörung, als mich ein Richter des Oberlandesgerichts vor allen Beteiligten über Unterhaltszahlung und Einkommen befragte.

Unterhalt und Umgang sind vor dem Gericht zwei streng voneinander zu trennende Problemfelder. Seine Frage war nicht nur unhöflich sondern auch wahrscheinlich verfassungswidrig. Hätte dies ein schurkischer Richter des Amtsgericht getan, könnte man dies verstehen, aber ich dachte, dass ein Richter des Oberlandesgerichts das Gesetzt und die Rechtsprechung viel besser achten soll.

Ich will Beschlüsse finden, die über dieses Thema sprechen. Aber ich glaube, dass solches als selbstverständlich so lang angenommen wird, dass die Beschlüsse alter sind als die, die in der Datenbank sind. Ich bin mit den Rechtsprechung bekannt, aber ich kann nicht einen Beschluss über dieses Thema finden. Kann jemand mit helfen? Danke im Voraus.
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Inselreif
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« Antwort #1 am: 26. Dezember 2011, 07:03:34 »

Hi AmiDad,

es gibt kein Gesetz, das irgendwelche Fragen in einer Anhörung verbieten würde, die Verfassung tut es auch nicht, ein Höflichkeitsgebot kennt die ZPO nicht und beleidigend ist die Frage erst recht nicht. Woher soll dann ein solcher Beschluss kommen? Davon abgesehen, dass das deutsche Rechtssystem nicht durch Aneinanderstöpseln irgendwelcher Beschlüsse aus einem Baukasten funktioniert.

Warum sollte sich der Richter nicht ein Bild von der Gesamtsituation machen dürfen? Vielleicht müssen ja Umgangskosten finanziert werden? Warum hast Du nicht gefragt, wieso er das wissen möchte?

Gruss von der Insel
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AmiDad
Gast
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2011, 10:02:43 »

Ich suche nur Beschlüsse. Namentlich was darf in einem Beschluss über Umgangs berücksichtigt werden.

Beispielweise gibt es Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht Übernachtungsausschluss das Alter nicht allein begründen darf. (Falls mein Deutsch fehlt: Age cannot be the sole reason to exclude overnights). Es soll ähnlich über Unterhalt  sein (Welche Rolle darf der Unterhalt im Umgangsverfahren spielen).

Der Gegensatz (welche Rolle spielt der Umgang im Unterhaltsverfahren) ist erst dieses Jahr eine Frage:
http://blog.beck.de/2011/09/05/umgang-und-unterhalt-bgh-stellt-trennung-in-frage

Obwohl das Rechtssystem basierend auf dem Gewohnheitsrecht, reines Zivilrechtssystem und die Mischung der zwei Systemen in Deutschland interessant ist, spreche ich darüber lieber in einem neuen Thema als hier.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 26. Dezember 2011, 10:27:21 »

Moin.
Der Richter darf seine Entscheidung sicher nicht mit dem Unterhalt begründen und das wird er sicher auch nicht.

Im Zweifelsfall fließt deine Antwort zwar in seine Meinungsbildung ein aber du wirst niemals einen Hinweis daruf in seinem Beschluss finden.

Und fragen darf er natürlich alles, und dir steht es frei, ob und was du darauf antwortest.
Ob es seine Entscheidung beeinflusst hätte, wenn du gesagt hättest, "das geht Sie einen Sch*ck an" lässt sich nur vermuten.
Was hast du denn geantwortet?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
AmiDad
Gast
« Antwort #4 am: 26. Dezember 2011, 11:11:21 »

Und fragen darf er natürlich alles, und dir steht es frei, ob und was du darauf antwortest.

Ob es seine Entscheidung beeinflusst hätte, wenn du gesagt hättest, "das geht Sie einen Sch*ck an" lässt sich nur vermuten.
Was hast du denn geantwortet?

Ich weiß nicht was "das geht Sie einen Sch*ck an" bedeutet.

Ich habe ihm einfach seine Frage geantwortet. Meine Antworte sind teilweise im Protokoll. Seine unpassende Frage ist nicht im Protokoll, was eine Ahnung ist.

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Beppo
Globaler Moderator
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 26. Dezember 2011, 11:16:13 »

Ersetze Sch*ck einfach durch ein beliebig unfreundliches Wort.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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Beiträge: 10.404



« Antwort #6 am: 26. Dezember 2011, 11:20:38 »

Moin AD,

Du scheinst ein Hobby namens "Kampf gegen Windmühlenflügel" zu haben, bei dem das "Recht haben um jeden Preis" eine tragende Rolle spielt, wie man auch schon >>>HIER<<< und >>>HIER<<< lesen konnte.

Selbst wenn der Richter am OLG die Frage nach dem Unterhalt rein theoretisch nicht hätte stellen dürfen oder sollen: Was würde es Dir bringen? Ich denke nicht, dass Du Dir mit laienhaften Belehrungen über Recht und Unrecht oder die Prozessordnung Freunde machst und Deine Position verbesserst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch gerne auch noch einmal an >>>DIESES<<< Posting. Take it or leave it.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
AmiDad
Gast
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2011, 13:06:17 »

Ersetze Sch*ck einfach durch ein beliebig unfreundliches Wort.

Das hilft mir nicht. Ich kenne juristische Deutsch und was man lernt bei der Volkshochschule (kein beliebig unfreundliches Wort - weder "slang" noch andere).  Beim ersetzen * eine Buchstabe bringt mir http://dict.Leo.org auch nichts.
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PaulPeter
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« Antwort #8 am: 26. Dezember 2011, 13:35:33 »

Moin!

sorry, aber da könntest Du auch mit ein bisschen Phantasie draufkommen:

"das geht Sie einen Sch*ck an"
=
"it`s not your damn fucking buisness"

oder in Deinem Zusammenhang etwas passender und freier Übersetzt:

wtf has this question to do with my f*in case?

Sch*dreck= crap or shit or
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Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
(meine Weisheit)
AmiDad
Gast
« Antwort #9 am: 26. Dezember 2011, 14:10:53 »

Moin!

sorry, aber da könntest Du auch mit ein bisschen Phantasie draufkommen:

"das geht Sie einen Sch*ck an"
=
"it`s not your damn fucking buisness"

oder in Deinem Zusammenhang etwas passender und freier Übersetzt:

wtf has this question to do with my f*in case?

Sch*dreck= crap or shit or

Das ist ganz stark für Amerikaner. Ich hasse die Anwältin der Gegenseite, aber werde ich keine "four-letter word" im Gerichtssaal nutzen.

Gegen Richter sage ich nichts mündlich. Nur sorgfältig formulierten Schriftsätze. Mein eigene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein Amtsgericht funktioniert gut. Gegen das OLG kann ich mich nur vorstellen, dass Verfassungsbeschwerde oder sehr sorgfältig formulierten Andeutungen erfolgreich wären. Für das Letztere sammele ich Tatsache, Beschlüsse, usw. and schreibe den Entwurf, danach schicke dies zu Kunstler mit Worten und letztendlich zu meinem Fachanwalt für Familienrecht. Darf nur mein Anwalt dem OLG Schriftsätze schicken.
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Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #10 am: 26. Dezember 2011, 14:37:43 »

Hallo AmiDad,

ich kann Deine Bedenken hinsichtlich der dargestellten Befragung/Anhörung durchaus verstehen.

Gerichte müssen sich schon am Verfahrensgegenstand und seinen Bewertungskriterien orientieren.  
Für eine Entscheidung zum Umgang ist es zB unerheblich, ob der Umgangsberechtigte ein perfekter Autofahrer ist, dick oder dünn ist oder regelmäßig seine Zähne putzt...

Die Verbindung von Umgangsrecht und Unterhalt riecht geradezu nach 'Unrecht' und Väterfeindlichkeit. In der Tat hat das Umgangsrecht nichts mit dem Unterhalt zu tun, dafür fehlt mW die gesetzliche Grundlage.

Allerdings kann sich das Bild ändern...
Je nach Intention könnte das Gericht aber auch - väterfreundlich -  ermitteln wollen, ob es zu problematischen Unterhaltszahlungen Alternativen geben könnte, in der Ausweitung des Umgangs als Ersatz sozusagen. Denn der Unterhalt eines Kindes kann bar oder in Form von Betreuung erbracht werde.

Es gehört mW zu den schwerer zu beantwortenden Fragen, ob und inwieweit ein Gericht bei seinen Ermittlungen den Verfahrensgegenstand verlassen darf, ob und inwieweit es an Anträge bzw. Widersprüche gebunden ist.  

W.  


« Letzte Änderung: 26. Dezember 2011, 14:41:22 von Wildlachs » Gespeichert
AmiDad
Gast
« Antwort #11 am: 26. Dezember 2011, 15:31:52 »

Danke Wildlachs für ihre aufmerksame/rücksichtsvolle Antwort.

Es gibt eigentlich keinen problematischen Unterhalt. Ich folge alle Regeln. Wegen der endlos SGB II-Anträge der KM bekommt das Kind Geld anstatt der Sozialdienst erst nachdem ich 15,000 €/Monat netto verdiene.

Es ist die Vaterfeindlichkeit dieses Richter, über die ich besorgt bin. Nach dem Fachanwalt für Familienrecht ist der Ruf dieses Gerichts im allgemein und dieses Richters insbesondere problematisch. Obwohl mein Anwalt nach der Anhörung unseren Chancen als gut noch schätze, gehe ich keine Risiken ein und bereite mich auf alles vor. An ounce of prevention (durch einen sorgfältig formulierten Schriftsatz zum OLG) is worth a pound of cure (eine Verfassungsbeschwerde).


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