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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:08:32 *
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Autor Thema: Unterhaltsvorschuss  (Gelesen 588 mal)
DiaryOfDerams
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10



« am: 24. Dezember 2011, 15:57:03 »

Ich brauche dringen mal Euren Rat! Ich habe vom Jugendamt einen Brief bezüglich der Aufforderung zur
Unterhaltszahlung bekommen.Ich wäre bereit für mein Kind unterhalt zu zahlen,allerdings hat mir die Mutter Geld in
einem höheren Betrag geklaut und der Mutter liegt deswegen auch schon eine Klage vor.
Nun aber doch die Forderung Unterhalt zu zahlen obwohl ich auch
vorher noch nie zu etwas anderem Aufgefordert worden bin...

Frohe Weihnachten )
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2011, 16:04:25 von DiaryOfDerams » Gespeichert

Liebe vertreibt die Zeit, und Zeit vertreibt die Liebe.
DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2011, 16:36:34 »

Moin,

Kindesunterhalt ist der Anspruch des Kindes. Auch wenn du letztlich an die Mutter zahlst. Die Mutter hat nun wohl die sog. Beistandschaft beauftragt, Geld bei dir einzutreiben. Sollte dies mit einem Auskunftsersuchen erfoglt sein, musst du den beiliegenden Vordruck zu deiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht ausfüllen. Schick denen ggf. den letzten Steuerbescheid.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DiaryOfDerams
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10



« Antwort #2 am: 24. Dezember 2011, 16:43:39 »

Also mir kommt es aber nicht in den Sinn, ich habe gesagt sobald mein Geld zurück ist werde ich zahlen..

kann ich über einen Anwalt die Forderungen im Keim ersticken lassen??
Gespeichert

Liebe vertreibt die Zeit, und Zeit vertreibt die Liebe.
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #3 am: 24. Dezember 2011, 17:10:05 »

DOD,
wie kommst Du auf die Idee, in dieser Art und Weise aufzurechnen?

Das Kind hat Anspruch gegen Dich.
Du hast Anspruch gegen Deine Ex.

Zu prüfen wäre evtl., ob Du durch den Diebstahl in eine Situation geraten bist, die eine Zahlung des KU behindert.

W.

Gespeichert
nadda
_nadda
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 574


« Antwort #4 am: 26. Dezember 2011, 09:56:03 »

Hi DiaryOfDerams,

du musst erst einmal deinen Denkfehler beseitigen.

Wie Wildlachs schon richtig erklärt hat geht es hier um zwei total unterschiedliche Dinge, das eine hat mit dem anderen wenig bis gar nichts zu tun.

Selbst wenn die Mutter dich komplett ausgeräubert hätte und du keinen Besitz mehr hättest würde das die Unterhaltszahlungen erst einmal gar nicht betreffen.

Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt.
Das ist dann zu prüfen und der Unterhalt für das Kind ist auch zu bezahlen.

Gleichzeitig kannst du natürlich bei der Mutter das von dir entwendete Geld wieder einfordern, nur das ist absolut unabhängig von dem Geld für das Kind.

Natürlich solltest du jetzt aufpassen das der Kindesunterhalt richtig berechnet wird und dich hier keiner über den Tisch zieht. Es wäre vermutlich klug deine Einkommenszahlen hier einzustellen und dir eine Berechnung von unseren Rechenkünstlern machen zu lassen bevor du irgendetwas unterschreibst, das dann eventuell ungünstig für dich ist.

LG
Nadda
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