Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:03:15 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Mutter will das Sorgerecht an mich abtreten  (Gelesen 845 mal)
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« am: 23. Dezember 2011, 08:03:40 »

Die Mutter der 1,5 Jahre alten*** der seit November 2011 bei mir lebt möchte das Sorgerecht komplett an mich abgeben. Ihre Aussage ist, das sie mit ihm nicht klar kommt. Nur weiß ich nicht wie ich das machen soll. Habt ihr einen Rat?
Bitte keine Realnamen. Forenregeln beachten.

« Letzte Änderung: 23. Dezember 2011, 09:08:24 von Beppo » Gespeichert
Fischkopf
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 96


« Antwort #1 am: 23. Dezember 2011, 08:21:44 »

Moin Hoxxie,

bitte Klarnamen streichen.

Das gemeinsame Sorgerecht ist an sich nichts schlechtes.
Was willst du selber für dich und deinen Kleinen erreichen?

Gruss Fischkopf
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 23. Dezember 2011, 08:26:48 »

Servus Hoxxie,

wofür brauchst Du denn einen Rat? Werde doch bitte noch etwas konkreter.

Willst Du Euer Kind zu Dir nehmen?

Grundsätzlich könnte Dir die Mutter des Kindes das gemeinsam Sorgerecht geben. Es wäre damit problemlos möglich, dass Euer Kind dann in Deinen Haushalt übersiedelt.
Zu regeln wäre Dinge wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen usw.

Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
papajo
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 598



« Antwort #3 am: 23. Dezember 2011, 08:34:19 »

moin Hoxxie,

@staengler
Willst Du Euer Kind zu Dir nehmen?

.... der seit November 2011 bei mir lebt

Du solltest etwas mehr über die Umstände schreiben.
Wart ihr verheiratet, wie waren und sind die Umgänge, wie weit wohnt ihr auseinander und vor allem, warum will sie das Sorgerecht abtreten?
Will sie sich komplett zurückziehen?
Wenn das Kind bei Dir lebt, könnt ihr doch trotzdem beide das Sorgerecht behalten. Oder, ich vermute mal, DU hast das Sorgerecht noch gar nicht???
Da könntest Du bitte mal ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

gruß
jo
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #4 am: 23. Dezember 2011, 08:45:41 »

Hi

Wenn das Kind schon bei dir lebt, braucht sie eigentlich nur das ABR auf dich übertragen.Das ASR kann sie natürlich auch auf dich übertragen, nur verstehe ich nicht warum.
Wenn sie sich ganz aus dem Leben des Kleinen schiessen will, reicht es, wenn sie sich einfach verdünnisiert, da bedarf es keiner Amtshandlung.

Probleme kann es nur geben, wenn sie sich eines Tages umentscheidet und plötzlich das Kind doch wieder bei sich haben möchte.

Wie sieht es mit Umgang aus?

Gruss Wedi
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #5 am: 23. Dezember 2011, 08:57:51 »

Nur weiß ich nicht wie ich das machen soll.
Für mich las sich das auch so, als würde Hoxxie so ganz grundsätzlich noch Probleme mit der Situation haben.
Deshalb meine Frage dazu.

Aber warten wir ab, was der TO uns noch dazu schreibt
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #6 am: 23. Dezember 2011, 09:05:19 »

Hallo fischkopf,

Keine Namen, alles klar. Finde aber den editierknopf nicht Traurig

Er wohnt seit november bei mir. Umgemeldet ist er auch schon. Naja, meine ex hat gerade ihren zweiten Frühling entdeckt und ich habe davor Angst, das sie versucht den kleinen irgendwann zurück zu holen. Er hat nicht meinen Namen, als sie mir einen Teil Sorgerecht gegeben hat, wollte sie das er meinen Namen bekommt. Bisher habe ich das auch noch nicht geschafft Traurig

Was ich erreichen will? Sicherheit für mich und meine Kinder.

Unterhalt, Kita und Kindergeld ist schon erledigt.
Gespeichert
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #7 am: 23. Dezember 2011, 09:08:11 »

Genau davor habe ich Angst, das sie eines Tages kommt und will ihn wieder haben. Das möchte ich irgendwie verhindern.

Den Umgang mache ich ihr nicht streitig, den bekommt sie. Wenn sie denn auch will. Was in den letzten Wochen nicht sehr häufig war Traurig

Mein
Gespeichert
papajo
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 598



« Antwort #8 am: 23. Dezember 2011, 09:13:16 »

moin Hoxxie,

noch mal kurz hierzu gefragt.

Was ich erreichen will? Sicherheit für mich und meine Kinder.

Schreibfehler?

Gruß
jo
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 23. Dezember 2011, 09:15:06 »

Er hat nicht meinen Namen, als sie mir einen Teil Sorgerecht gegeben hat, wollte sie das er meinen Namen bekommt.
Wie hat sie dir "einen Teil des Sorgerechts" gegeben?
Hast du eine amtliche Urkunde darüber oder nur etwas selbst gebasteltes?
Gemeinsames Sorgerecht bekommt man beim Jugendamt, alleiniges Sorgerecht nur beim Familiengericht.
Eine Namensänderung beim Standesamt.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #10 am: 23. Dezember 2011, 09:15:57 »

Nein, ich war vor den kleinen schon alleinerziehend. Sie ist jetzt 7 Jahre. Bei ihr ist alles einfacher, da habe ich volles Sorgerecht.
Gespeichert
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #11 am: 23. Dezember 2011, 09:18:13 »

Das geteilte haben wir beim jug gemacht. Sie waren dort sehr ungehalten über ihre Entscheidung. Sie verstanden es nicht und wurden recht pampig Traurig


Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #12 am: 23. Dezember 2011, 09:20:59 »

Sie waren dort sehr ungehalten über ihre Entscheidung. Sie verstanden es nicht und wurden recht pampig Traurig
Gut, dann warst du da richtig.
Die haben da meistens ein Problem mit Gesetzen, Menschenrechten und Vätern.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #13 am: 23. Dezember 2011, 09:21:42 »

Moin,

als Eltern habt ihr beide Verantwortung - ein Kind ist kein "Statussymbol", was man sich in die Wohnung stellen kann - "schau, jetzt hab ich es".

Wenn die KM meint, dass Deine Tochter bei Dir gut aufgehoben ist, geht das auch mit GSR. Es ist doch immer wieder der selbe "Quark" der von solchen KMs kommt (mit einer Halbwertszeit von unter ein paar Wochen). Entweder haben sie psychische Probleme und müssen in eine Klinik (fallen somit für die Erziehung aus) oder es muss sich "ausgelebt" werden. Das Ganze geht dann solange gut, bis der Kurzzeitpartner weg ist oder die Schulden in der Zwischenzeit soweit angewachsen sind, dass die KM doch wieder auf den Trichter kommt, dass ein Kind "doch wieder eine lohnenswerte Einnahmequelle" ist.

Mein Vorschlag: Sprecht doch zuerst mal ganz nüchtern das Finanzielle an. Das dann selbstverständliche das Kindergeld an Dich geht - das dann kein Unterhalt mehr Richtung KM fließt.

Und glaub mir, nach ein paar Wochen "Party" wird sie auch wieder Sehnsucht kriegen - also vereinbart gleich feste Umgangstermine, dann kanns was werden. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2011, 09:24:49 von Ingo30 » Gespeichert
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #14 am: 23. Dezember 2011, 09:25:34 »

Hallo Hoxxie,

Antrag auf Alleinsorge beim Familiengericht

- bei gemeinsamer Sorge > nach § 1671 BGB
(- ohne elterliche Sorge > nach § 1672 BGB)

Die Frage ist, was dieser Schritt bringen soll.
Durch Alleinsorge wird die Kompetenz der Mutter nicht gestärkt.
Das Kind hat weiterhin das Recht, die Mutter die Pflicht zum Umgang.
Ich denke, vielmehr sollten dieser Mutter Beratungen und Hilfen angeboten werden.

Ich halte solche Entscheidungen für grundsätzlich problematisch, weil sie in die zum Pflichtteil des Elternrechts korrespondierte Grundrechte des Kindes aus Art. 6 GG eingreifen.

W.



Gespeichert
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #15 am: 23. Dezember 2011, 09:47:56 »

Ich bin der Meinung das ich den richtigen Schritt gemacht habe. Klar, es ist nicht einfach alleinerziehend zu sein und noch vollzeit arbeiten zu gehen. ich habe sehr lange darüber nachgedacht und kam zu dem Schluss das es ja andere auch schaffen. Also warum ich nicht auch.

Kinder sind für mich kein statussymbol, eher eine Herausforderung. Ich hätte nicht gedacht das es hier bei uns zu Hause so harmonisch ablaufen würde.

Für die Einschränkungen die durch die Entscheidungen zwangsläufig gekommen sind werde ich jeden Tag belohnt. Und das ist es was mich anspornt.
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #16 am: 23. Dezember 2011, 15:32:00 »

Hallo,

Ich bin der Meinung das ich den richtigen Schritt gemacht habe. Klar, es ist nicht einfach alleinerziehend zu sein und noch vollzeit arbeiten zu gehen. ich habe sehr lange darüber nachgedacht und kam zu dem Schluss das es ja andere auch schaffen. Also warum ich nicht auch.

sicher ist der Schritt richtig, dass Du Dein Kind zu Dir genommen hast. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es für das Kind dienlicher ist, wenn beide Eltern das Sorgerecht inne haben und sei es nur letztlich zu seiner Absicherung im Todesfall des Betreuungselternteils.

Ich bin seit fünf Jahren vom Vater meines Sohnes getrennt, das GSR blieb bei der Scheidung erhalten. Es hat sich noch nie nachteilig für mich erwiesen, dass er es noch hat. Ich sehe daher keinen Grund, ihn freiwillig oder unfreiwillig vom SR zu entbinden. Ich sehe bei Dir genauso wenige Gründe, warum sie das SR an Dich abtreten sollte. Sie ist und bleibt die Mutter und ihr Umgänge sind davon sowieso unberührt.

Warum also nicht dabei belassen? Warum ist es Dir wichtig? Dass Dein Sohn bei Dir verbleibt sichert Dir mit jedem dazukommenden Monat die Kontinuität seines Aufenthalts bei Dir.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #17 am: 23. Dezember 2011, 15:38:44 »

Naja, die Mutter wollte es, nicht das hier gedacht wird ich wollte es so ;)

ich denke mittlerweile das ihr recht habt. das Sorgerecht sollte geteilt bleiben. für den kleinen sicher das beste falls mir etwas passiert.

Ich werde mich noch einmal mit ihr hinsetzen und alles bereden. mal sehen was sie dann sagt.
Gespeichert
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #18 am: 23. Dezember 2011, 15:44:52 »

Wurde bei Gericht schon Antrag gestellt?
Weiß das Jugendamt?

W.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2011, 15:54:44 von Wildlachs » Gespeichert
Hoxxie
Schon was gesagt
*
Beiträge: 8


« Antwort #19 am: 23. Dezember 2011, 16:21:54 »

das jug weiss es, aber nichts schriftliches. bei Gericht haben wir noch nichts gemacht
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Mutter will das Sorgerecht an mich abtreten
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team