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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 04:02:05 *
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Autor Thema: JU widerruft Vollstreckungsverzichtserklärung  (Gelesen 685 mal)
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« am: 22. Dezember 2011, 20:06:10 »

Hi,

ich habe die letzten zwei Jahre Glück gehabt und musste nicht den vollständig titulierten Betrag als KU zahlen, sondern aufgrund einer Niederschrift wurde per Vollstreckungsverzichtserklärung die Zahlsumme deutlich reduziert.

Nun hat das JA diese Vollstreckungsverzichtserklärung widerufen und fordert ab sofort im Prinzip den vollen Unterhalt. In der Vollstreckungsverzichtserklärung wird allerdings darauf hingewiesen, dass ein Wideruf möglich ist, wenn einer der Gründe aus der Niederschrift nicht mehr bestehen.

Die Gründe bzw. Vereinbarung die in der Niederschrift stehen, bestehen aber weiter, d.h. hier gab es gar keine Veränderung. In der Niederschrift ist der Umgang und Besuchswochende geregelt, im Gegenzug dafür wurde auf Unterhalt verzichtet.

Kann das JU trotzdem die Vollstreckungsverzichtserklärung widerrufen?

Tolles Thema und netter Brief 3 Tage vor Weihnachten.
Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #1 am: 22. Dezember 2011, 20:24:54 »

Hi

In der Vollstreckungsverzichtserklärung wird allerdings darauf hingewiesen, dass ein Wideruf möglich ist, wenn einer der Gründe aus der Niederschrift nicht mehr bestehen.

also aus meiner Sicht bedeutet dass, dass der Widerruf begründet werden muss. D.h. es muss schon dargelegt werden, welcher Grund aus der Niederschrift weggefallen ist. Einfach so widerrufen geht nicht, da eine Bedingung dazu schriftlich vereinbart wurde, und die muss auch eingehalten werden.

Wie man jetzt gegen den Widerruf vorgeht, weiß ich nicht so genau, hast du eine Frsit bekommen, dich zu äußern?

Vielleicht ist es auch so - weil 2 Jahre um sind - will das JA prüfen ob ein Grund aus der Niederschrift weggefallen ist und du inzwischen ein höheres Einkommen hast, und setzt dich gleichzeitig "in Verzug" damit du nicht hinterher mit der Verzichtserklärung winken kannst (falls sich ein höherer Betrag errechnet) - na das sollte ja dann kein Problem sein?! Ruf doch morgen da mal an, vielleicht ist ja noch jemand erreichbar.

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 22. Dezember 2011, 20:29:45 »

Danke für Deine Nachricht!

Also aus der Niederschrift ist tatsächlich kein Grund weggefallen, definitv.

Und mein Einkommen hat sich auch nicht verändert.
Gespeichert
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #3 am: 22. Dezember 2011, 21:07:06 »

Hallo aod,

wie machst Du das bei dieser finanziellen Enge mit Umgangskosten, Verpflegung des Kindes, Reisekosten, Unterkunft während das Kind bei Dir lebt?

Ich frage, um andere Möglichkeiten auszuloten, die Dich Deine Verpflichtungen erfüllen lassen.
Hast Du schon ergänzendes ALG II geprüft?

W.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 22. Dezember 2011, 21:30:29 »

Moin
ich habe die letzten zwei Jahre Glück gehabt und musste nicht den vollständig titulierten Betrag als KU zahlen, sondern aufgrund einer Niederschrift wurde per Vollstreckungsverzichtserklärung die Zahlsumme deutlich reduziert.
Du hast nicht Glück gehabt, sondern bist von dieser kriminellen Vereinigung namens Jugendamt dreist über den Tisch gezogen worden und bist ihnen auch noch dankbar dafür.
Andere würden für sowas in den Knast gesteckt werden.

Wenn du nicht leistungsfähig bist, schuldest du keinen Unterhalt, die haben ihn dir statt dessen aber nur gestundet.

Das ist so, als wenn ich dir ein kaputtes Auto für 10.000,- €verkaufe, mit dem Argument, du müsstest es erst nächste Woche bezahlen.
Nun laufen da Schulden auf und der beste Weg, den Schaden dem Betrüger zurück zu geben ist, der von Wildlachs benannte:
Aufstockendes Hartz4 beantragen.
Du bezahlst den geforderten Unterhalt und holst dir das, was deine Leistungsfähigkeit übersteigt, von der Arge zurück.
Dann hast du zwar auch nicht mehr  Geld in der Tasche aber die Schuldenuhr hört auf zu ticken.
Den H4 Bescheid solltest du dann in Kopie auch an die Gewohnheitsverbrecher vom JA schicken, damit sie auch wissen, aus welcher Tasche sie das Geld ziehen.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2011, 21:32:43 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« Antwort #5 am: 29. Dezember 2011, 18:43:23 »

Leider hast Du Recht, obwohl ich das ganz noch nicht fassen kann.
Eine, besser zwei kleine Chancen hat mein RA noch in petto, aber die poste ich erst, wenn das geklappt hat.
Danke einstweilen.
Gespeichert
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