Moin
ich habe die letzten zwei Jahre Glück gehabt und musste nicht den vollständig titulierten Betrag als KU zahlen, sondern aufgrund einer Niederschrift wurde per Vollstreckungsverzichtserklärung die Zahlsumme deutlich reduziert.
Du hast nicht Glück gehabt, sondern bist von dieser kriminellen Vereinigung namens Jugendamt dreist über den Tisch gezogen worden und bist ihnen auch noch dankbar dafür.
Andere würden für sowas in den Knast gesteckt werden.
Wenn du nicht leistungsfähig bist, schuldest du keinen Unterhalt, die haben ihn dir statt dessen aber nur gestundet.
Das ist so, als wenn ich dir ein kaputtes Auto für 10.000,- €verkaufe, mit dem Argument, du müsstest es erst nächste Woche bezahlen.
Nun laufen da Schulden auf und der beste Weg, den Schaden dem Betrüger zurück zu geben ist, der von Wildlachs benannte:
Aufstockendes Hartz4 beantragen.
Du bezahlst den geforderten Unterhalt und holst dir das, was deine Leistungsfähigkeit übersteigt, von der Arge zurück.
Dann hast du zwar auch nicht mehr Geld in der Tasche aber die Schuldenuhr hört auf zu ticken.
Den H4 Bescheid solltest du dann in Kopie auch an die Gewohnheitsverbrecher vom JA schicken, damit sie auch wissen, aus welcher Tasche sie das Geld ziehen.

Gruss Beppo