Unter dem Vorwand von Behandlungen bedrängte ein Hausarzt seine 17-jährige Patientin. Der Mann wurde nun zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt.
...
Zuvor hatte eine Gutachterin dargelegt, die Geschädigte sei wegen ihrer Hirnschädigung gar nicht in der Lage, eine gezielte Falschaussage so lange glaubhaft durchzuhalten.
...
Verteidigerin Uta Modschiedler sagte, ihr Mandant habe die Taten nicht begangen. Es gebe keinen objektiven Beweis. Sie kritisierte die Aussagen der Geschädigten als nicht detailreich genug. Darüber hinaus habe das Gutachten nicht berücksichtigt, dass die junge Frau einer Suggestion durch Dritte – etwa der Mutter, die bei der Begutachtung anwesend gewesen sei – unterliegen könnte.
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2943350