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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:50:38 *
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Autor Thema: Vater will alleiniges Sorgerecht  (Gelesen 1164 mal)
whiteblood88
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 13


« am: 19. Dezember 2011, 22:55:18 »

Wir wollen das alleinige Sorgerecht!


Wie gut stehen die Chancen vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu bekommen???
Mein Freund hätte gerne das AS für seine Tochter und seinen Sohn. Seine Tochter 10J. lebt seit 2005 bei ihrer Oma - (Mutter Väterlicher Seite) und Sohn 8J. lebt bei ihm seit Jan. 2007 (haben vorher auch schon beim Vater gelebt Mutter ist dann abgehauen) Mutter hat das so zugestimmt. Die sogenannte Mutter war 2009- 2010 im Knast war 1 Jahr draussen und ist jetzt wieder im Knast vorraussichtlich bis ende 2012.
Die Mutter kümmert sich ein dreck um die Kinder und wir haben halt die schwierigkeiten irgentwas zu Unterschreiben bzw. was zu entscheiden,da wir ja kein Sorgerecht haben erkennen es immer viele nicht an nur ich kann ja nicht immer jeden die Geschichte vorhalten und alle wollen erstmal mit dem Jugendamt kontakt aufnehemen, dass dauert oft sehr lange und manche entscheidungen müssen nun mal schnell getroffen werden.


P.S.
zu meinem Freund noch ein Wort er hat ganz schön viel auf dem Gerbholz -- Polizeiliches Führungszeugnis -- Die Akte ist voll bis oben hin.
Ich als seine Freundin bin erst 24J. -- bedenken komme ich mit den Kiddys klar zwecks Alter aber die richtige Mutter ist genauso alt. Mein Freund ist 30J.
Wir haben zusammen ein Kind. Wir besitzen ein eigenes Haus direkt neben und gegenüber unserer Schwiegereltern also alle Omas und Opas vorhanden. Der große ist gut in der Schule hat viele Freunde ist begeistert von seinem keinen Bruder, nennt mich Mama kennt nur mich als seine Mutter, weiß aber das er noch eine hat (die richtige Mutter) weiß aber nicht soviel darüber, weil er damals erst 3J. war, kann sich aber gut daran erinnern das er und seine schwester damals von einem mann geschlagen wurde. ihr damaliger Freund denn sie zu diesem zeitpunkt hatte.

Was meint ihr haben wir eine Chance auf das alleinige Sorgerecht???
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 20. Dezember 2011, 08:48:13 »

Hallo,

erstmal würde doch das gemeinsame Sorgerecht reichen oder nicht? Es sind doch nur wenige Bereiche in denen der andere Elternteil eingebunden werden muss (Schulwahl etc.).

Und es würde dann nur dein Freund das alleinige Sorgerecht/gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Sophie
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tarek
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 142


« Antwort #2 am: 20. Dezember 2011, 09:27:58 »

Hallo,

vorab:
1) Dein Partner sollte sich unbedingt selbst hier anmelden. Er ist der Vater.

2) Du schreibst:
Die sogenannte Mutter

Es ist aber nicht die "sogenannte" Mutter, sondern schlicht die Mutter der Kinder. Auch wenn Du ihre Stelle praktisch vertrittst und Mama genannt wirst, wie Du schreibst:
Der große ist gut in der Schule hat viele Freunde ist begeistert von seinem keinen Bruder, nennt mich Mama kennt nur mich als seine Mutter, weiß aber das er noch eine hat (die richtige Mutter)

bleibt es dabei: Du bist nicht die Mutter, sie ist es.

Es ist für alle mit getrennten Eltern lebenden Kinder sehr wichtig, dass ihre leiblichen Eltern grundsätzlich respektiert und als solche nicht in Frage gestellt werden. Wenn sie vom anderen Elternteil oder "neuen" erziehenden Erwachsenen in Frage gestellt werden, schadet das den Kindern sehr. Sie geraten in einen großen seelischen Konflikt und fühlen sich selbst abgewertet, schließlich sind auch ein Teil dieses Elternteils (Du schreibst übrigens selbst: "die richtige Mutter"). Das gilt auch, wenn der betreffende Elternteil sich schlecht verhalten hat.
Gerade wenn Du als die Person, die für die Kinder die Stelle der Mutter praktisch vertritt, eine solche abwertende Haltung einnimmst - und die Kinder spüren diese Haltung auch jenseits von Worten - ist das sehr gefährlich für die Psyche der Kinder. Und auch aus Eigeninteresse solltest Du innerlich eine korrekte Haltung einnehmen, ansonsten kann Dir das später, in der Pubertät der Kinder, noch sehr ins Gesicht fliegen.

Jetzt zur Sache:
 
1) Das gerichtliche Erstreiten des alleinigen Sorgerechts ist ein sehr langer und harter Weg mit ungewissem Ausgang; die von Dir genannte Vorbelastung des Vaters wird ihn vermutlich sehr erschweren. Auch dass ein Kind bisher bei der Grossmutter väterlicherseits lebte (warum nicht beim Vater?), wird es nicht erleichtern.

2) Wieso überhaupt gleich das ASR beantragen? Hat der Vater schon mit der Mutter gesprochen, ob sie sich vielleicht freiwillig mit ihm das Sorgerecht teilt? Das ist ganz unaufwendig. Es dauert eine Stunde beim Jugendamt, es beurkunden zu lassen. Danach kann der Vater alle alltäglichen Dinge selbst erledigen, wie Anna-Sophie schon schrieb. Nur für ganz wenige Entscheidungen braucht er noch die Unterschrift der Mutter. Dennoch behält sie alle ihre Rechte.

Gruss
Tarek

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whiteblood88
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 13


« Antwort #3 am: 20. Dezember 2011, 11:27:26 »

Danke erstmal für die Antworten.
Um noch einige Fragen zu klären und zu beantworten

Der vater kann sich nicht anmelden, weil er keine zeit dafür hat, er geht arbeiten von daher muss ich mich um alles kümmmern
Seine Tochter war von Geburt an sehr viel bei der Oma zwecks kümmern, weil die Kindsmutter kein Bock hatte sich drum zu kümmern wurde sie immer dahin abgeschoben also lebt sie bei Oma sie will da auch auf keinen fall weg und schon gar nicht zu ihrer Mutter mit der will sich nichts zu tun haben.
und sein sohn will och nie wieder dahin, weil dann die ganzen schlimmen erinnerungen wieder kommen.
u.a. sie ist Drogenabhänigig.
Wir wollen demnächst Heiraten und irgendwann wenn es klappen sollte mit dem ASR würde ich ihn adoptieren.
Und mal so schnell mit der Kindsmutter kontakt aufnehmen geht auch nicht, weil wie ich sagte sitzt sie wieder mal im Knast und keiner weiß so wirklich wo
Die Kindsmutter wird auch nicht in Frage gestellt das es den Kindern Schaden könnte (Dafür hat sie ja selber schon gesorgt durch schläge und bedrohungen) die Kindsmutter existiert einfach nicht für uns alle, wie gesagt keiner will mit ihr was zu tun haben
Keine Ahnung wie das bei euch ist aber ich bräuchte die Unterschrift ganz schön oft: Schule, Hort, Ausflüge, Klassenfahrten, Klassenarbeiten, Zeugnisse usw. aber im enteffekt kann ich auch alles so regeln nur es ist halt alles sehr umständlich.

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 11:35:23 von whiteblood88 » Gespeichert
AnnaSophie
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« Antwort #4 am: 20. Dezember 2011, 11:40:16 »

Hallo,

a) geht der Vater 24 Stunden/Tag arbeiten?
b) ich würde auch davon ausgehen, dass die Tochter bei der Oma bleibt, warum daran etwas ändern? Hat die Oma die Pflegschaft?
c) warum solltest du den Sohn deines Freundes adoptieren? Meinst du die Mutter stimmt dem zu? Und warum überhaupt, er hat eine Mutter.
d) das Jugendamt müsste herausfinden können wo die Mutter ist.
e) trotz allem ist sie die Mutter der Kinder und nicht du.
f) Dein Freund benötigt die Unterschrift, weil er kein Sorgerecht hat, sondern die Mutter das alleinige. Dieses würde bei einem gemeinsamen Sorgerecht entfallen. Du benötigst auch die Unterschrift deines Freundes für solche Sachen bzw. das ist seine Aufgabe.
g) bei gemeinsamem Sorgerecht müsste dein Freund die Mutter über bestimmte Dinge auch informieren, z. B. Zeugniskopien übersenden. Und sollte kein Umgang stattfinden wäre es auch gut, wenn er in regelmäßigen Abständen der Mutter einen Bericht über die Entwicklung (schulisch, hobby etc.) der Kinder schickt, sie würde sich sicher auch über ein Bild der Kinder freuen.

Wichtig: die leiblichen Eltern bleiben diese, egal was sie für Fehler gemacht haben/machen.

Sophie
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 20. Dezember 2011, 11:40:42 »

Moin,

Zitat
zu meinem Freund noch ein Wort er hat ganz schön viel auf dem Gerbholz -- Polizeiliches Führungszeugnis -- Die Akte ist voll bis oben hin.

Mal ganz ehrlich: Es ist glaub ich auch nicht so schwer zu eraten, warum diese Akte so voll ist.

Du solltest vielleicht auch mal für DICH überlegen, ob die Wahl eines User-Namens "Whiteblood", sprich weißes (arisches) Blut mit dem in der Szene bekannten Kürzel 88 für den Gruß einer in den Geschichtsbüchern stehenden Person, für ein Väterforum so die richtige Wahl ist. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 11:43:25 von Ingo30 » Gespeichert
midnightwish
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« Antwort #6 am: 20. Dezember 2011, 11:57:50 »

Hi,

Zitat
Wir wollen demnächst Heiraten und irgendwann wenn es klappen sollte mit dem ASR würde ich ihn adoptieren.

ich fürchte da unterliegst du einem Irrtum. Auch mit ASR müßte die KM einer solchen Adoption zustimmen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
whiteblood88
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« Antwort #7 am: 20. Dezember 2011, 12:14:22 »

1. Meinungsfreiheit
2. Ich kann mich nennen wie ich das möchte solange es nicht staffällig wird das tut hier aber nicht zur Sache
3. Die Akte ist zwar voll, vieles ist verjährt und die letzte Straftat war 2006 und da stehen auch Delikte drin die damit nichts zu tun haben die auch nicht weiter schlimm sind die begeht heut zu Tage jeder 5te oder so.

So nun zum Thema zurück:
a) Der Vater geht shr viel arbeiten ist immer 13h aus dem Haus und nun ist er auf Montage (auch am 24ten nen halben Tag und muss am 26ten früh wieder los tolle Weihnachten Traurig
b) Töchterchen bleibt auch da alles bestens und wie ich ja schon im Anfangstext schrieb wohnen wir alle nebeneinander und gegenüber.
c) Wenn er das ASR bekommt brauchen wir keine Zustimmung der Kindsmutter zum adoptieren (Habe ich in einem anderen Forum so gelesen)
d) Also das letzte mal war sie in Hildesheim im Knast 220km von Heim entfernt und nun sitzt sie seit kurzem wieder aber JA weiß noch nicht wo und interresiert kein wirklich nicht mal das JA
e) Sie ist die Person die, die Kinder auf die Welt gebracht hat mehr aber auch nicht kümmere mich seit der Geburt glaub ich mehr um die Kinder als die eigentliche Mutter und eine Mutter ist man in meinen Augen nur wer sich auch drum kümmert und was für seine Kinder übrig hat. (sowas darf sich Mutter nennen)
f) brauche keine Unterschrift von ihm habe eine gerichtliche Vollmacht das ich alle seine Entscheidungen treffen kann und von der Mutter brauchten wir bis jetzt noch nie eine.
g) warum die Mutter informieren wenn es sie eh nicht interresiert. Die war letztes Jahr aus dem Knast gekommen, sie weiß wo wir wohnen warum kommt sie nich vorbei, warum wendet sie sich nicht ans JA und wenn sie uns gesehen hat, kommt sie auch nicht zu uns geht weiter oder rennt weg, dass sagt doch alles

Die Kindsmutter war bei mir in der Klasse kenne sie daher gut und mit meinem Freund war ich damls schon des öfteren zusammen auch wo sie gerade wiedermal Schwanger war. Sie hat nach der 6. Klasse die Schule abgebrochen und hat mittlerweile 7 kinder gezeugt keins lebt bei ihr 3 davon sind von meinem Freund aber der kleinste tut hier nichts zur Sache
Sie hat Null Perspektive und tut auch nichts dafür ihr Leben in den Griff zu bekommen
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #8 am: 20. Dezember 2011, 12:22:23 »

Kein sorgerechtsloser Elternteil muss sein Kind gegen seinen Willen adoptieren lassen.

LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
midnightwish
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« Antwort #9 am: 20. Dezember 2011, 12:26:59 »

Zitat
Stiefkindadoption [Bearbeiten]

Sie ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwend

Quelle

Und hier der entsprechende § des BGB:

Zitat
§ 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
(3) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben,

1.
    kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden;
2.
    darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist;
3.
    kann der Vater darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 zu beantragen. Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.

(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 12:29:02 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ingo30
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« Antwort #10 am: 20. Dezember 2011, 12:30:08 »

Zitat
1. Meinungsfreiheit
2. Ich kann mich nennen wie ich das möchte solange es nicht staffällig wird  das tut hier aber nicht zur Sache
3. Die Akte ist zwar voll, vieles ist verjährt und die letzte Straftat war 2006 und da stehen auch Delikte drin die damit nichts zu tun haben die auch nicht weiter schlimm sind die begeht heut zu Tage jeder 5te oder so

Na, Du kennst Dich ja schon mal gut aus in der Demokratie und Rechtsstaat :-) Das ist löblich. Von mir wirst Du auf Grund dieser Geisteshaltung,  in der Schwächere keinen Platz haben, trotzdem keine Unterstützung hier bekommen. Gruß Ingo
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midnightwish
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« Antwort #11 am: 20. Dezember 2011, 12:31:33 »

3 davon sind von meinem Freund aber der kleinste tut hier nichts zur Sache

Warum nicht? Dein LG hat drei Kinder von einer Frau und ihr möchtet das ASR für zwei dieser Kinder. Was ist mit dem dritten? Ist es behindert und deshalb nicht willkommen, weil arbeitsintensiv?
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tarek
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« Antwort #12 am: 20. Dezember 2011, 12:54:30 »

@ W.:

Du bist im falschen Forum. Dies ist ein Forum, welches von dem Grundsatz ausgeht, dass Kinder ein Recht auf beide Eltern haben - und damit sind zunächst die leiblichen Eltern gemeint.

Mit Deiner Einstellung und Deinem Anliegen solltest Dich besser an ein Forum wenden, in dem es darum geht, Kindern möglichst effektiv ihren leiblichen Elternteilen zu entfremden. Ein Forum für Kindesbesitzer/innen eben.

Bestimmt gibt es sogar eins für Weissblütige.
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whiteblood88
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« Antwort #13 am: 20. Dezember 2011, 13:17:13 »

Ich finde es immer wieder interresant das Leute hier ihre Kommentare über meine Meinung darlegen die in diesem Forum nichts zu suchen haben weil DARUM gehts nicht.

1. Wir entfremden keins der Kinder der Mutter die Kinder sagen von sich aus wir wollen sie nicht kennen und wie gesagt sie weiß wo wir wohnen und kann her kommen macht sie auch nicht also gehe ich von mir aus sie hat keine interresse an ihren Kindern.
2. Das hat mit falschem Forum nichts zu tun "Grundsatz: Kinder recht auf beide Eltern, wenn Kind und Mutter und Mutter und Kind nichts voneinander wissen wollen"
3. Um auf das dritte Kind zurückzukommen der lebt in einer Pflegefamilie, wo die Mutter abgehauen ist hat sie ihn mitgenommen und dann kam sie in Knast da hat das JA den kleinen bekommen und da wurde entschieden das er in eine Pflegefamilie kommt. Wir lassen ihn dort sein leben, leben wenn er alt genug ist und ihm alles erklärt wird kann er gerne zu uns kommen aber da er damals noch so klein war kennt ers ein Vater nicht bzw. kann sich nicht an ihn erinnern. Deswegen wollen wir da jetzt nicht irgendwas gegen ihn machen.

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midnightwish
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« Antwort #14 am: 20. Dezember 2011, 13:25:56 »

Hi,

nu ja.

Wenn der Kleine nun in einer Pflegefamilie lebt, dann wird er je länger er dort bleibt, umso unwahrscheinlicher irgendwoanders später hingehen. Zumal dein LG anscheinend für ihn ja auch kein SR hat.

Mit "Später, wenn er versteht, wird er gerne zu uns kommen" wird dein LG dann nicht weiterkommen. Ein Kind kommt nur dann in die leibliche Familie oder einen leiblichen Elternteil zurück, wenn zum einen eine enge Elternteil-Kind-Beziehung besteht und wenn durch die Rückführung das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Je länger und intensiver aber die Bindung an die Pflegefamilie ist, desto weniger wird man das Kind dann wieder aus dieser Familie reissen. Wenn dein LG jetzt nichts unternehmen will,dann soll er diesen Jungen besser auf Dauer in der Pflegefamilie lassen.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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« Antwort #15 am: 20. Dezember 2011, 13:39:24 »

@ W.:

Du irrst, wenn Du denkst, dass es hier nicht um "Deine Meinung" geht, und Dir Kommentare dazu verbittest.

1) Du hast selbst "Deine Meinung" hier hereingetragen. Du hättest Dich hier mit einem harmlosen Namen anmelden können. Stattdessen wählst Du einen Username, der offen eine rassistische (whiteblood) und versteckt eine NS-verherrlichende (88 steht für den achten Buchstaben des Alphabets und somit für Hitler) Einstellung zur Schau stellt. Von einem anderen User darauf angesprochen, leugnest Du das nicht und/oder klärst es als Missverständnis auf, sondern bestätigst es.

2) Rassismus und Nationalsozialismus sind keine Meinungen. Es sind menschenverachtende Hasslehren, wegen denen Millionen unschuldige Menschen ermordet wurden. Und bis in die Gegenwart werden.  


 







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United
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« Antwort #16 am: 20. Dezember 2011, 13:44:10 »

Moin,

Ich finde es immer wieder interresant das Leute hier ihre Kommentare über meine Meinung darlegen die in diesem Forum nichts zu suchen haben
... das könnte daran liegen, dass neben Dir auch andere Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit haben.

Dennoch sei Dir geantwortet:
Wie gut stehen die Chancen vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu bekommen???
Grundsätzlich gilt es bei der Argumentation, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen.
D.h. wann, wo und wie hat sich das fehlende Sorgerecht negativ auf das Kind ausgewirkt, bzw. wann, wo und wie hätte vorhandenes Sorgerecht das Kindeswohl gefördert ?

Eine Argumentation das ASR sollte zu dem Verbrecher, der weniger Verurteilungen vorweist, erscheint mir hingegen wenig erfolgsversprechend.

Besten Gruß
United
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whiteblood88
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« Antwort #17 am: 20. Dezember 2011, 14:07:41 »

Er soll ja auch in der Pflegefamilie bleiben und da groß werden keiner will ihn dort rausreißen. Ich meinte damit "er kann gerne dann zu uns kommen, wenn er alles versteht" das die Tür für ihn offen ist wenn er sein Vater bzw Geschwister kennelernen möchte.
Weil ihn jetzt dort rausreißen macht wenig Sinn wenn keiner ein Bezug zu ihm und er zu uns hat. Er kann froh sein das er, dass alles nicht mitbekommen hat.
 

Hier gehts ums Sorgerecht und nicht um meine Meinung.
1.) Warum sollte ich meine Meinung leugnen dafür gibt es keinen Grund.
2.) Beweiß es!!!!

3.) In deiner ersten Antwort zum Sorgerecht hast du nichts zu meiner Meinung geschrieben. Warum? Erst dann wo ein anderer User das dargelegt hat. Hatten wir wohl keine Ahnung sonst hättest du ja auch nicht gruss tarek darunter geschrieben gruSS
4.) Ich gehe davon aus das du nicht Deutsch bist und schreibe ich dir deswegen jetzt irgendaws ausländerfeindliches überleg mal ein bisschen.

Jeder kann seine Meinung frei äußern hab ich nichts dagegen aber ich wollte nur ein paar informationen zum Sorgerecht nicht zu meiner Meinung.
Negativ hat es sich schn sehr oft ausgewirkt das er keine Ausflüge mit dem Hort machen darf, weil die zustimmung der Mutter fehlt, dass tut mir immer sehr leid für das Kind alle dürfen nur ehr nicht und wieso? weshalb? warum? versteht er noch nicht wirklich und das einen 8 jährigen den interresiert das auch nicht warum, er will einfach nur wie die anderen Kinder mit ins Schwimmbad dürfen eine Fahrradtour mitmachen usw. und das würde sich natürlich dann positiv auswirken
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Alex65
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« Antwort #18 am: 20. Dezember 2011, 14:31:47 »

Bitte sagt, dass das ein Fake ist, der das Forum mal ein bißchen aufmischen will.... c
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whiteblood88
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« Antwort #19 am: 20. Dezember 2011, 14:49:43 »

Warum sollte ich das tun?

Kann ich denn hier keine vernünftigen antworten erwarten.
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tarek
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« Antwort #20 am: 20. Dezember 2011, 14:56:20 »


Warum sollte ich meine Meinung leugnen dafür gibt es keinen Grund.


Ist keine "Meinung", siehe meinen letzten Post.


In deiner ersten Antwort zum Sorgerecht hast du nichts zu meiner Meinung geschrieben. Warum? Erst dann wo ein anderer User das dargelegt hat. Hatten wir wohl keine Ahnung


Doch, aber Ahnung verwechsle ich nicht mit Belegen, und seltsame Usernamen gibt es viele. Nachdem Du auf Ingos (danke!) Nachhaken die Bezüge in Deinem Username nicht leugnest, ist es belegt, und dann sieht es anders aus.

sonst hättest du ja auch nicht gruss tarek darunter geschrieben gruSS


Mit den Höflichkeitsformen und der Rechtschreibung hast Du es ja offensichtlich nicht so.




 Ich gehe davon aus das du nicht Deutsch bist und schreibe ich dir deswegen jetzt irgendaws ausländerfeindliches überleg mal ein bisschen.


Ich darf Dir also dankbar sein, dass Du mich wegen meines Namens nicht ausländerfeindlich beleidigst?



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AnnaSophie
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« Antwort #21 am: 20. Dezember 2011, 15:01:11 »

@whiteblood

du wolltest wissen ob der Vater das alleinge Sorgerecht erhalten kann. Wir haben dir erklärt, dass dies schwierig ist.

Auch haben wir auf die Wichtigkeit von beiden Elternteilen hingewiesen.

Seit 2005 bzw. 2007 leben die Kinder bei euch bzw. bei Oma und bisher war es nicht wirklich wichtig dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Wieso sollte das jetzt so sein? Ist für mich nicht nachvollziehbar.

Was deine Aussagen über die Mutter angeht: Habt ihr ihr mal angeboten, dass sie die Kinder sehen kann, habt ihr den Kindern positiv von der Mutter erzählt (Wohlverhaltensklausel)? Wenn nicht, warum nicht?

Sophie
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whiteblood88
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« Antwort #22 am: 20. Dezember 2011, 15:10:39 »

Wie gesagt das Kind kann viele Ausflüge nicht mitmachen, weil die Unterschrift der Mutter fehlt. War vorher nicht so relevant aber durch die Schule und Hort ist dies anders geworden. Es ist schon lange ein Thema das bis jetzt es wurde viel geredet, viel rat geholt geht ja nicht von jetzt auf gleich und nun ist es soweit demnächst geht es vors Gericht.
Warum sollte ich das der Mutter anbieten, wenn will sie was von uns keiner will irgendaws von ihr und positives gibt es nichts zu erzählen und das meine ich wirklich mir würde nichts einfallen.
seit 2005 bzw. 2007 leben sie in ordentlichen und gesitteten verhältnissen davor waren sie mal überall und nirgends.
Es geht ja auch darum lass den Kindern was passieren (ist und soll auch nicht vorkommen) wer entscheidet dann was gemacht wird?Huch??

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 15:13:12 von whiteblood88 » Gespeichert
kruemel2
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« Antwort #23 am: 20. Dezember 2011, 15:18:45 »

Hallo Whiteblood,

   
Zitat
Es geht ja auch darum lass den Kindern was passieren (ist und soll auch nicht vorkommen) wer entscheidet dann was gemacht wird???

das entscheidet dann der behandeldende Arzt!

Keine Schule und kein Hort verlangt die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten für Ausflüge oder ähnliches, die Frage ist doch wenn die Mutter einsitzt warum wurde damals nicht gleich das Sorgerecht komplett auf den Vater übertragen?

Gruss
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elwu
Gast
« Antwort #24 am: 20. Dezember 2011, 15:22:10 »

Ah, ein Weihnachtsbait. Sehr unterhaltsam.
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Vater will alleiniges Sorgerecht
 
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