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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:50:04 *
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Autor Thema: Vater will alleiniges Sorgerecht  (Gelesen 1164 mal)
midnightwish
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« Antwort #25 am: 20. Dezember 2011, 15:27:48 »

Besteht denn das GSR?

Wenn nein, warum nicht? Das wäre der 1. Schritt. Das ASR ohne das GSR zu bekommen dürfte noch schwieriger sein, als ein GSR gegen den Willen der KM durchzusetzen
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ingo30
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« Antwort #26 am: 20. Dezember 2011, 15:28:15 »

HI White,

Zitat
Warum sollte ich meine Meinung leugnen dafür gibt es keinen Grund.

Wende Dich doch für die Fragen zum Sorgerecht an Vertreter der Organisationen, deren Meinung Du ja offensichtlich nicht leugnen brauchst. "Kameradschaftliche" Hilfe wird doch dort großgeschrieben.


Zitat
Jeder kann seine Meinung frei äußern hab ich nichts dagegen


Wir auch nicht. Nur besteht ein Unterschied zwischen einer Meinung und der zur Schaustellung deiner rechtsextremistischen Einstellung durch Deinen freigewählten Aliasnamen. Und damit stehst Du nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, was auch radikale Meinungen noch schützt.

 
Zitat
Die Akte ist zwar voll, vieles ist verjährt und die letzte Straftat war 2006 und da stehen auch Delikte drin die damit nichts zu tun haben die auch nicht weiter schlimm sind die begeht heut zu Tage jeder 5te oder so.

So, so...also ist eine Deinem Umfeld normal, straffällig zu werden. Auch hier solltest Du mal nachdenken, genauso wie über Deine Weltanschauung. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 15:31:12 von Ingo30 » Gespeichert
whiteblood88
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« Antwort #27 am: 20. Dezember 2011, 15:28:33 »

Der Arzt darf nicht irgendwas an den Kind vornehmen ohne das Einverständnis eines Sorgeberechtigen zu haben, dass geht ja mal gar nicht.
Sie brauchen eine Unterschrift von einem Erziehungsberechtigen und das ist die Mutter!
Wie gesagt sie ist damals einfach abgehauen Kinder hat sie hier gelassen, hat ein Schriftstück aufgesetzt beim JA das sie da und da wohnen dürfen und ist wieder weg und danach in Knast. Es hat ja keiner Kontakt mit ihr nicht mal das JA ist über sie informiert.
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Alex65
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« Antwort #28 am: 20. Dezember 2011, 15:37:08 »

Warum sollte ich das tun?

Kann ich denn hier keine vernünftigen antworten erwarten.


Wenn Deine Geschichte stimmt, kann ich nur hoffen, dass das Kind weiter bei liebevollen Pflegeeltern aufwächst und keiner der wiederholt straffälligen Elternteile jemals SR bekommen.

Einiges an der Story klingt für mich jedoch sehr unglaubwürdig.

Dass die KM im Knast sitzt und trotzdem angeblich ASR hat (hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, meine mich zu erinnern, dass es so dargestellt wurde), kann ich mir nicht vorstellen.

Zweitens, die Unterschriften. Meine Kinder leben auch größtenteils bei der KM, wir haben GSR.

Ich musste noch nie unterschreiben, dass die Kinder an Schulausflügen, Klassenfahrten etc teilnehmen dürfen.

Auch nicht die Zeugnisse. Es ist selbstverständlich, dass ich die Zeugnisse anschaue, aber bislang hat sie immer zum neuen Schuljahr dann allein unterschrieben, udn es hat noch nie ein Hahn danach gekräht.
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Alex65
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« Antwort #29 am: 20. Dezember 2011, 15:38:23 »

Der Arzt darf nicht irgendwas an den Kind vornehmen ohne das Einverständnis eines Sorgeberechtigen zu haben, dass geht ja mal gar nicht.
Sie brauchen eine Unterschrift von einem Erziehungsberechtigen und das ist die Mutter!
Wie gesagt sie ist damals einfach abgehauen Kinder hat sie hier gelassen, hat ein Schriftstück aufgesetzt beim JA das sie da und da wohnen dürfen und ist wieder weg und danach in Knast. Es hat ja keiner Kontakt mit ihr nicht mal das JA ist über sie informiert.

Wenn das so stimmt, wäre sie längst das SR los. Sorry, ich glaube, Du bist ein Troll, der sich gerade langweilt.
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whiteblood88
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« Antwort #30 am: 20. Dezember 2011, 15:41:09 »

Mein Umfeld ist nicht straffällig wo steht das habe noch nie eine Straftat begangen!!! Und da mein Freund straffällig war kann ich ja nichts für ich kenne ihn von klein auf unsere Eltern sind Nachbarn aber da kann ich nun nix für das heißt abernoch lange nicht, weil ich mit ihm befreundet bin und nun mit ihm zusammen bin das mein Umfeld nicht in Ordnung ist.
Mein Freund hat arbeit verdient sehr gut und ist Bauleiter in einer großen Firma hat ca. 400 Leute unter sich bin gerade in Mutterschutz und gehe demnächst auch wieder arbeiten bin gelernte Industriekauffrau bei Continental  wir haben ein Haus mit großem Garten und sind ganz normale Leute und jeder nimmt uns so wie wir sind.
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whiteblood88
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« Antwort #31 am: 20. Dezember 2011, 15:46:39 »

Wer kein Sorgerecht hat darf auch nichts entscheiden oder unterschreiben sonst kann ja jeder unterschreiben und so ist es bei uns. Das JA kümmert sich auch nicht wirklich drum bis jetzt haben es alle so hingenommen wir wohnen auf dem Dorf, da kennt jeder jeden da wird das nicht so ernst genommen, schade. Passiert so schon genug.
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Ingo30
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« Antwort #32 am: 20. Dezember 2011, 15:49:36 »

Zitat
Passiert so schon genug.


Genau. Da hilft Zeitung lesen z.B. auch, um zu erkennen, dass Rechtsextremismus sicherlich der falsche Weg ist.  c
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whiteblood88
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« Antwort #33 am: 20. Dezember 2011, 15:50:04 »

Achso was ich noch vergessen habe, wir haben hier zwei Briefe von ihr liegen von Aug. 2007 aus dem Knast wo drin steht sie will das GSR abgeben und Sep.2007 sie will alles in die wege leiten und das ASR abgeben aber bis heute ist noch nichts passiert.
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whiteblood88
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« Antwort #34 am: 20. Dezember 2011, 15:53:49 »

Deine Meinung, hier gehts aber um die Kinder um die sich mehr gekümmert werden müsste und das JA macht zu wenig hast recht liest man in der Zeitung mit Kinderschändern.
Rechtextremismus ist was anderes hat nicht mit dem JA zu tun.
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Ingo30
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« Antwort #35 am: 20. Dezember 2011, 15:58:55 »

Da uns ja allen hier, die Meinungsfreiheit ein wichtiges Gut ist, hier auch noch mal für die User, die sich nicht so gut auskennen, eine kleine Info aus Wiki:

Zitat
Anhänger der internationalen rechtsextremen Szene bedienen sich bestimmter Symbole und Zeichen, um ihre Gesinnung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Wie alle Symbole dienen sie dem schnellen Wiedererkennen, stellen also einen gruppen- und länderübergreifenden Code dar. Nach deutschem Recht wird das öffentliche Zeigen fast aller rechtsextremen Symbole oder Kennzeichen bestraft.[1]

88 steht für zwei mal den 8. Buchstaben des Alphabetes und dient als Abkürzung für den Gruß „Heil Hitler“. Beispielsweise heißt ein bekannter Neonazitreffpunkt in Neumünster (Schleswig-Holstein) „Club 88“ und eine der ältesten US-amerikanischen Hatecore-Bands „Chaos 88“. Außerdem steht 88, wenn man das Alphabet von hinten abzählt, für die Buchstaben SS.

Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar. Jedoch wird oftmals auf andere, ähnliche, aber nicht verbotene Kennzeichen ausgewichen. Die Verwendung von Kennzeichen, die nicht unter § 86a StGB fallen, kann teilweise als Volksverhetzung nach § 130 StGB geahndet werden.
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Alex65
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« Antwort #36 am: 20. Dezember 2011, 15:59:25 »

Mein Umfeld ist nicht straffällig wo steht das habe noch nie eine Straftat begangen!!!   

Ich sprach nicht von Dir, ich sprach von den Eltern des Kindes.

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DeepThought
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« Antwort #37 am: 20. Dezember 2011, 16:05:50 »

Moin,

ich möchte in diesem Zusammenhang an das AGG (Allgemeines Gleichstellungs-Gesetz) erinnern.

Es steht also jedem absolut frei, das ist der Vorteil einer Demokratie, seine ganz eigene Anschauung zu haben. Die Grenze ist überschritten, wenn Anschauungen potenziell die Gefahr innehaben, dass Menschen anderer Anschauungen Nachteile erleiden. Ist diese Grenze nach individuellem Dafürhalten erreicht, ist einzuschreiten. Dies kann passiv erfolgen durch z.B. Ignorieren dieses Topics oder aktiv, in dem ich jetzt einfach von oben herab bestimme (ganz undemokratisch), dass jedwede politische Diskussion hier nichts zu suchen hat.

Das Team ist informiert und angewiesen, jedweden Text, der mit dem ursächlichen Ziel dieses Topics nicht in Verbindung steht, zu löschen.

Es ist die Verantwortung des Einzelnen, sich aus dem Topic zurückzuziehen oder in der Sache zu unterstützen. Es sollte jedem klar sein, dass ein Gesinnungswechsel durch uns nicht in Gang gesetzt werden kann. Meine ganz eigene persönliche Meinung ist, dass Menschen mit dieser verachtenswerten Gesinnung ebenso so unwürdig sind, wie diejenigen, die sie verfolgen.

Und damit versage ich meine Unterstützung.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
whiteblood88
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« Antwort #38 am: 20. Dezember 2011, 16:10:08 »

Straftaten Mutter: Diebstahl, Körperverletzung, Drogen weiter weiß ich nicht.

Straftaten Vater: Körperverletzung 2002, 2003,2004 gef. Körperverletzung 2004, Fahren unter Alkoholeinfluss 2004, 2004 Fahren ohne Führerschein 2005, randalierung fremden eigentums 2003, 2004, 2006

2006 war die letzte Straftat und mitlerweile ist alles verjährt und im einfachen polizeilichen Führungszeugnis steht nichts mehr drin
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #39 am: 20. Dezember 2011, 17:09:04 »

Moin.
Um nochmal zum Thema zu kommen und das bisher dazu gesagte zusammenzufassen:
Das GSR bei Gericht zu beantragen halte ich für sinnvoll und zumindest nicht ganz ausgeschlossen.
Dafür ist ein Anwalt zwar nicht vorgeschrieben aber ratsam.
Das ASR halte ich weder für nötig noch für realistisch erreichbar.
Eine Adoption gegen den Willen der Mutter ist nicht möglich.

Alle anderen Fragen, die hier noch auftauchten gehören nicht hierher.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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