Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:45:42 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Ex hält Telefonregelung im Umgangsbeschluss nicht ein - Reaktion?  (Gelesen 838 mal)
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« am: 19. Dezember 2011, 08:12:03 »

Guten Morgen,

ich benötige Eure Einschätzung.

Ich habe seit einigen Wochen (endlich) einen Umgangsbeschluss.
Dieser sieht neben dem"normalen" Wochenend-, Ferien- und Feiertagsumgang auch eine Regelung zum Telefonkontakt mit meinem Sohn vor. Demnach darf ich ihn jeden 2. Mittwoch einer geraden Woche um 18 Uhr für 15 Minuten anrufen. Da ich die Pausen zwischen den Umgangswochenenden als ziemlich lang empfinde, halte ich diesen Telefonkontakt für zwischendurch für gut und bindungsfördernd, damit er auch zwischen durch meine Stimme hört

Letzten Mittwoch war es soweit und ich habe ihn das erste Mal im Rahmen der neuen Regelung angerufen .
Da mir die neue Festnetztnummer der Ex nicht bekannt ist, habe ich auf Ihrem Handy angerufen, allerdings nur ihre Mailbox erreicht. Ich habe kurz und höflich eine Nachricht hinterlassen, dass ich es 5 Minuten später nochmal versuchen würde, wobei ich wiederum nur die Mailbox erreichte.

Formal hat meine Ex also gegen den Beschluss verstoßen.....
Ich bin mir bzgl. meiner eigenen Reaktion darauf nicht sicher: soll ich erstmal den Ball flachhalten und es beim nächsten Mal nochmal probieren? Oder soll ich - nach all den leidvollen Erfahrungen in den letzten 1,5 Jahren - sofort die im Beschluss vorgesehenen Ordnungsmittel beantragen?

Danke für Eure Einschätzung
WNV
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 19. Dezember 2011, 08:49:07 »

Servus WNV,

ich würde beim nächsten persönlichen zusammenkommen mit der Ex (am Umgangs-WE?) das Thema ansprechen und auf den Beschluss nochmals deutlich hinweisen.
Du brauchst auf alle Fälle die Festnetznummer.

Gibt es anschl. noch Probleme, würde ich mich ohne große Umschweife wieder ans Gericht wenden.

Gibt`s im Beschluss Hinweise auf Sanktionen bei Verstoß?

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #2 am: 19. Dezember 2011, 09:00:41 »

ich würde beim nächsten persönlichen zusammenkommen mit der Ex (am Umgangs-WE?) das Thema ansprechen und auf den Beschluss nochmals deutlich hinweisen.
Du brauchst auf alle Fälle die Festnetznummer.
....
Gibt`s im Beschluss Hinweise auf Sanktionen bei Verstoß?

Hallo Michael,
danke für Deine Einschätzung.

Ein "Ansprechen" dieses Themas mit der Ex ist nicht möglich, da sie nicht bereit ist, auch nur ein einziges Wort persönlich zu kommunizieren!! Die Übergaben finden wortlos auf einem McDonalds-Parkplatz statt und ich übernehme das Kind und die Tasche und das wars. Ich bemühe mich dabei die Übergabe höflich & freundlich zu gestalten, um das Kind nicht zu verunsichern, aber von ihr kommt nichts - sie verbittet sich jede Ansprache, denn sie ist ja das "arme Opfer", das sich schützen muss... c

Ja, Ordnungsmittel bei Verstoß werden explizit erwähnt: Bis zu 25.000€, ersatzweise Ordnungshaft.

Gruß
WNV
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2011, 09:04:47 von Wegnachvorn » Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #3 am: 19. Dezember 2011, 09:08:27 »

Hi Weg,

persönlich halte ich von dieser Anruferei leider nicht viel, dass ist aber sicherlich jedem selbst überlassen. Ich frage mich halt, wie unter solchen Umständen überhaupt ein sinnvoller Telefonkontakt sichergestellt werden soll. Was ist wenn die KM sämtliche Telefone stilllegt oder sich jede Woche eine neue Pre-Paid-Karte besorgt? Ich glaube nicht, dass ein Gericht jemand zum Bereithalten eines Telefonanschlusses verpflichten kann, da dadurch auch wieder in das Eigentum des Betroffenen eingegriffen wird.

Natürlich kannst Du den Beschluss auch durchsetzen, nur wenn Du allein mal hier im Forum liest, was für "Spaß" die KVs alllein mit "normalen" KMs beim telefonieren haben (KM sitzt neben dem Telefon, hört jedes Wort mit, bricht die Gespräche nach genau 15:00 min ab, KM übertönt das Kind mit Kommentaren, etc.) wüsste ich nicht, ob ich mir in der Situation soetwas antun sollte. Wenn das Kind älter ist, wäre es sicherlich eine Möglichkeit, mit einem eigenen Handy zu telefonieren (was von den KMs oder deren LGs aber auch gerne mal versteckt, nicht mitgegeben oder anderweitig unterbunden wird). Gruß Ingo
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #4 am: 19. Dezember 2011, 09:44:54 »

Servus,

ich halte nichts von Extra-Handy fürs Kind.
Die Dinger sind so schnell weg, dass Du nicht einmal damit telefoniert haben wirst...

Wenn mit Deiner Ex nicht zu reden ist, dann halt schriftlich mit sehr enger Frist und Hinweis auf den Beschluss.
Klappt das nicht, dann wie gesagt, gleich wieder ans Gericht wenden.

Denn Ex verstößt damit eindeutig gegen den Beschluss, da hast Du keinen Grund für irgendwelches zuwarten etc.
Bist eh schon großzügig, wenn Du ihr noch Gelegenheit gibst, ihre Nummer rauszurücken.

Hast Du`s eigentlich schon bei der auskunft usw. versucht?

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #5 am: 19. Dezember 2011, 09:57:56 »

Moin Wnv,

solche Telefonkontakte machen nach meiner jahrelangen Erfahrung nur Sinn, wenn sichergeseltellt ist, daß das Kind ohne Beisein oder Beeinflussung der Mutter sprechen kann. Sonst kann das für ein Kind zur Qual werden.

Wenn die Mutter persönlichen Kontakt ablehnt, dann sollte das respektiert und allenfalls E-Mails ausgetauscht werden. Ausnahmen sollten Notfälle bezüglich des Kindes sein oder wenn kurzfristig der Umgang infrage steht, Übergabezeiten nicht eingehalten werden können.

W.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #6 am: 19. Dezember 2011, 10:31:17 »

Moin Wnv,

in Ergänzung zu:

Ich frage mich halt, wie unter solchen Umständen überhaupt ein sinnvoller Telefonkontakt sichergestellt werden soll. Was ist wenn die KM sämtliche Telefone stilllegt oder sich jede Woche eine neue Pre-Paid-Karte besorgt? Ich glaube nicht, dass ein Gericht jemand zum Bereithalten eines Telefonanschlusses verpflichten kann, da dadurch auch wieder in das Eigentum des Betroffenen eingegriffen wird.
Ein juristischer Eingriff hat nur Sinn, wenn er auch sanktioniert werden kann. Insofern ist Dein Ordnungsgeldbeschluss ein zahnloser Tiger, da Deine Ex ihn problemlos unterlaufen kann mit "wie soll ich denn das Kind zum telefonieren zwingen, wenn es nicht will?" Wer wollte oder könnte das Gegenteil beweisen?

von ihr kommt nichts - sie verbittet sich jede Ansprache, denn sie ist ja das "arme Opfer", das sich schützen muss... c
das ist sie ja auch: Sie wollte aus Gründen ihrer persönlichen wirtschaftlichen Sicherheit unter allen Umständen geheiratet werden (das hast Du getan) und diese Sicherheit ohne eigene Erwerbsarbeit weit über Eure Kurzehe hinaus ausdehnen (das hat nicht so geklappt). Also ist sie nach eigener Anschauung ein Opfer und Du ein Feind.

Aber wie gesagt: Wegen dieser Telefonkiste solltest Du kein Fass aufmachen; damit machst Du Dich lächerlich - und zum gewünschten Erfolg kommst Du trotzdem nicht. Dass " es ist aber doch mein Recht!" kein wirklich griffiges Argument ist, solltet Ihr ja inzwischen beide festgestellt haben.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #7 am: 19. Dezember 2011, 10:54:22 »

Aber wie gesagt: Wegen dieser Telefonkiste solltest Du kein Fass aufmachen; damit machst Du Dich lächerlich
Dann frage ich mich allerdings, weshalb diese Telefonkontakte dann vom Gericht zum Bestandteil des Beschlusses gemacht wurden?
Weil niemand interesse daran hat?

Ich sehe das anders und würde an meinem vorgeschlagenen Vorgehen festhalten.

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #8 am: 19. Dezember 2011, 10:57:48 »

Hi,

ich sehe es wie Martin und Ingo: Es bringt einfach nichts. Ich habe auch einen Beschluss, und meine
Ex verweigert die Telefonate nicht, ich habe aber einfach Abstand genommen, weil es mir nichts bringt
und meinem Kind auch nicht.

Ich habe oft die KM im Hintergrund flüstern gehört, dann waren da lange Pausen, in denen mein Sohn nicht wußte
oder sich traute, was er sagen soll. Außerdem brauchte ich immer mehrere Anlaufe, bis ich meinen Sohn am
Telefon hatte ("Er spielt gerade, Essen gerade, ist müde, hat keine Lust, etc.) und das hat mich aufgeregt.
Im Anschluss hatte dann meine Ex noch was zu besprechen und dann kam es zum Streit, recht unerfreulich, was
man sich sparen kann.

Ich kämpfe einfach für einen zusätzlichen Umgangstag unter der Woche. Häufiger Umgang bringt es,
nicht erzwungende Telefonate. Mein Sohn telefoniert außerdem nicht gerne; das gilt auch, wenn er bei uns ist oder
wir ihn in den Ferien habe; er will dann seine Mutter auch nicht anrufen. Ich denke außerdem auch, dass halt mein
Sohn glücklich bei seiner Mutter ist, und sich da ganz drauf konzentrieren soll und ebenso bei uns. Dieses, "Hallo, hier
ist Dein Papa, leider können uns nicht sehen, sondern nur sprechen und ich vermisse Dich!" halte ich bei getrennten
Eltern auch nicht in jedem Fall sinnvoll. Kinder sind da meiner Meinung nach anders als Erwachsene.

LG,
Mux


 
Gespeichert
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #9 am: 19. Dezember 2011, 11:09:17 »

@Michael

Damit er die grundsätzliche Möglichkeit hat. Es liegt im Ermessen des TO, ob er diese nutzt oder auch
nicht. Des weiteren stehen in jedem Umgangsbeschluss noch sehr viele Dinge drin, die ebenfalls wie
die Telefonate nicht sanktionierungsfähig sind (Die Eltern haben alles zu lassen...bla, bla...).

Außerdem - sorry - ist es wirklich lächerlich, nach einem! Anrufversuch nach Sanktionen zu schreien.

Selbst beim Umgang sollte man nach einem ausgefallenen Wochenende nicht gleich zum Anwalt rennen.

Das ist nämlich sinnlos. Es muss ja eine Boykottabsicht belegt und dokumnetiert werden. Es wird auch
sowieso erstmal kein Ordnungsgeld verhängt, sondern es endet maximal in einem Vermittlungsverfahren,
was im konkreten Fall ziemlich sinnlos und teuer ist.

LG,
Mux 
 
Gespeichert
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #10 am: 19. Dezember 2011, 11:10:56 »

Wnv,

vielleicht kannst Du mit Folgendem etwas anfangen:

Ich habe mit meinen Kindern vereinbart, alles wegzulassen, auf was die Mutter direkt negativ Einfluß nehmen  könnte. Damit werden Agier- und Streitfelder reduziert.

Meine Familie, das Leben mit meinen Kindern, meine Verantwortung und Steuerung beginnt, wenn sie sich von der Mutter verabschieden, auf dem Weg zu mit sind, und endet, wenn sie von der Mutter wieder übernommen werden. 'Robust' werde ich nur, wenn ich Anhaltspunkte habe für eine Gefährdung meiner Kinder in der Sphäre der Mutter oder mein Familienleben bedroht ist.

W.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #11 am: 19. Dezember 2011, 11:12:48 »

Moin staengler,

Dann frage ich mich allerdings, weshalb diese Telefonkontakte dann vom Gericht zum Bestandteil des Beschlusses gemacht wurden?
Weil niemand interesse daran hat?
weil das so beantragt wurde, ohne dass wirklich zu Ende gedacht wurde, wie man einen solchen Beschluss im "richtigen Leben" verlässlich in die Tat umsetzt. Also muss man sich diese Gedanken eben jetzt machen - und ich sehe dabei keine praktikable Möglichkeit, den Telefonkontakt mit gerichtlicher Hilfe verlässlich zu installieren. "Das Gericht hat aber beschlossen..." ist in der Praxis eben nicht mehr wert als ein Getränkegutschein in der Wüste, weil "das Gericht" in der Praxis nicht neben der Ex stehen und dem Kind den Telefonhörer in die Hand drücken kann.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #12 am: 19. Dezember 2011, 11:29:21 »

Servus zusammen,

mag ja sein, dass sich Telefonate auf Dauer auch bei MNV als wenig hilfreich zeigen.

Aber er hatte noch nicht mal die Erfahrung machen können, wie es sich damit verhält.
Und ich gehe davon aus, dass sich das Gericht was dabei gedacht hat, wenn es auch den Telefonkontakt unter den 25.000 Euro-Rettungsschirm mit gepackt hat.

Die sinnvolle Begründung hat der TO ja bereits dazu gegeben:
Zitat
Da ich die Pausen zwischen den Umgangswochenenden als ziemlich lang empfinde, halte ich diesen Telefonkontakt für zwischendurch für gut und bindungsfördernd, damit er auch zwischen durch meine Stimme hört
Und ich sehe es genauso.

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #13 am: 19. Dezember 2011, 11:49:48 »

Der Wunsch nach diesen Telefonkontakten zwischen den U-WE entspringt mE der Vorstellung bzw Angst
- das U-WE trägt nicht für zwei Wochen
- der zwischenzeitliche Einfluß der Mutter könnte zu groß sein

Eine manipulierende Mutter wird sich durch Telefonate nicht von ihrem Ziel abbringen lassen. Im Gegenteil, sie  wird ggf problemlos hochfahren.

Ob und wie ein U-WE trägt, das hängt mE sehr von seiner Dichte und Intensitäten ab, auch davon, wie einem Kind kleine 'Kraftpakete' mit ins andere Leben gegeben werden.

Auf Mutter und ihre Spähre habe ich wenig Einfluß, was ich am WE mit meinen Kids mache und ihnen mitgebe, das liegt voll bei mir.

Im Übrigen glaube ich, daß sich Kinder nicht so einfach verbiegen lassen, glaube auch, daß der Einfluß von uns 'entfernten' Vätern größer ist als vielfach angenommen.

Hier könnte mehr Selbstbewußtsein und Gelassenheit helfen.

W.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2011, 11:59:40 von Wildlachs » Gespeichert
TotoHH
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #14 am: 19. Dezember 2011, 11:51:37 »

Moin WnV.
Hab ich gerade richtig gesucht und gefunden, dass Dein Kind gut 3 Jahre alt ist? Wenn ja, solltest Du Dir bewusst sein, dass ein vernünftiges Telefonieren  derzeit nur möglich sein wird, wenn es von der KM unterstützt und gefördert, moderiert wird. ansonsten wird das sehr einseitig und für Dich frustrierend werden. Ich telefoniere sehr häufig mit meinem Kind (4 Jahre), wenn es bei KM ist (und anders herum). Das läuft mal gut, mal sehr gut, und mal eben nicht (je nach Stimmung des Kindes). Und mal kann es mit Unterstützung der KM zu einem Gespräch motiviert werden, mal aber auch nicht, das ist aber normal! Aber selbst in diesem Fall, bei einer mitwirkenden KM, kann man das Kind noch nicht immer zu einem Gespräch "zwingen". Schon gar nicht 15 min (wir telf. übrigens fast nie länger als 10min, meist kürzer)

ABER: zwar habe Deine Vorgeschichte nicht vor Augen, scheint aber recht dramatisch gewesen zu sein. Insofern würde ich tatsächlich ähnlich wie staengler es vorschlug, hier die Ex auf den Beschluss und  die Sanktion hinweisen und auch - wenn es wieder vorkommt, dass Kind über Exes Telnr nicht erreichbar, durchsetzen!

Wenn es denn dann zukünftig mit einer Verbindung klappt, wirst Du vermutlich merken, dass die (noch) Telefonate nicht viel bringen. Aber dann liegt es an Dir, diese vorübergehend auszusetzen bis das Kind vielleicht 4 1/2 oder 5 jahre alt ist. Ich würde dann die Telefonate nicht um alles in der Welt durchziehen, damit brennen sich die Telefonate nämlich als lästiger Pflichttermin beim Kind ein.

Ich glaube, Deine Ex muss merken, dass der Beschluss eben kein zahnloser Tiger ist. Wehre den Anfängen!

Gruß, Toto
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #15 am: 19. Dezember 2011, 12:34:07 »

Hi,

kann mich Toto und den anderen nur anschließen. Also es mag Tage gegeben, an denen 3 Jährige auch mal ein paar Sätze am Telefon rauskriegen - wenn er dann aber am Telefon steht und auf Deine Fragen freundlich nickt ohne etwas zu sagen und man alle 2 Min sagen muss: "Du musst auch antworten, sonst hört Papa Dich nicht", ist das nicht wirklich produktiv.

Richtig ist aber auch der Einwand, dass es bei dieser Exe sicher guten Grund gibt, warum die Beschlüsse so mit Sanktionen ausgestattet sind. Letztlich musst Du es für Dich entscheiden, ob Du es durchsetzen willst.

Versetze Dich vielleicht auch mal in die andere Rolle: Auch wenn Deine Ex vielleicht sonst am Rad dreht, hat sie auch ihr Privatleben. Ein Privatleben, wo man im Regelfall "gerne" auf den Ex im Alltag verzichten möchte. Insbesondere wenn der Ex-Partner so in den "Alltag zu Hause" eindringt.

Umgangstermine sind dagegen planbar, müssen nicht zwingend im Privatbereich durchgeführt werden und können später sogar ganz über den KiGa-Besuch abgewickelt werden, wenn ein ergänzender Kontakt besteht. Gruß Ingo
Gespeichert
TotoHH
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #16 am: 19. Dezember 2011, 13:24:28 »

naja,
Versetze Dich vielleicht auch mal in die andere Rolle: Auch wenn Deine Ex vielleicht sonst am Rad dreht, hat sie auch ihr Privatleben. Ein Privatleben, wo man im Regelfall "gerne" auf den Ex im Alltag verzichten möchte. Insbesondere wenn der Ex-Partner so in den "Alltag zu Hause" eindringt.
das könnte man in den Griff kriegen: Soll Exe doch am Telefontag kurz vorm Ins-bett-Gehen des Kleinen anrufen. Das sollte für beide Seiten planbar sein und "Alltag" im Sinne von "Fast-jeden-Tag" ist es auch nicht. Aber ich hör die Ex schon wieder jammern"und wer zahlt die Telefonkosten?"  c

Also ich finde einen(!) zusätzlichen telefontermin bei Kindern die alt genug sind nicht so dramatisch, wenn sich vielleicht aus Entfernungsgründen ein weiterer Umgangsnachmittag nicht realisieren lässt. Aber dazu muss Exe ein wenig mitwirken und wenn ich mir ihr Kommunikationverhalten hier anschaue, dann wird das nichts.

Also bleibt nur die Lektion für Exe an diesem Fall, dass es Beschlüsse gibt, deren Nichteinhalten mit Sanktionen belegt ist. Wie schon gesagt, nimmst Du dies hin, wird sie weiter die Grenzen austesten.

gruß, toto
Gespeichert
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #17 am: 19. Dezember 2011, 13:40:38 »

Hi,

die Lektion, die die KM durch jeden ins Leere laufenden Sanktionsversuch lernt, ist, dass der Umgangs-
beschluss ein zahnloser Tiger ist.

Für eine realistische Einschätzung hilft es auch, sich mal Urteile vorzunehmen, in denen ein Ordnungsgeld
verhängt wurde. Ich rate mal, dass es zum Telefonboykott keins gibt.

LG,
Mux
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #18 am: 19. Dezember 2011, 14:47:14 »

Moin,

in Ergäntung zu Mux:
die Lektion, die die KM durch jeden ins Leere laufenden Sanktionsversuch lernt, ist, dass der Umgangs-
beschluss ein zahnloser Tiger ist.

Für eine realistische Einschätzung hilft es auch, sich mal Urteile vorzunehmen, in denen ein Ordnungsgeld
verhängt wurde. Ich rate mal, dass es zum Telefonboykott keins gibt.
darauf würde ich sogar Wetten abschliessen. Es ist eh selten genug, dass ein Ordnungsgeld durchgesetzt wird; die Voraussetzungen heissen (mindestens):
- Hartnäckiger, nachweisbarer und fortgesetzter Umgangsboykott durch die Mutter
- Vorliegen entsprechender finanzieller Leistungsfähigkeit.

Daraus ergeben sich bei "Telefonboykott" mehrere Fragen:
- wie will man den "Boykott" als vorsätzliche und schuldhafte Handlung der Mutter gerichtsfest (!) beweisen? Nur eine solche könnte überhaupt eine Sanktion auslösen. Niemand ist verpflichtet, einen festnetzanschluss zu unterhalten oder ständig sein Handy betriebsbereit zu halten.
- welches Zeugnis stellt man sich als Vater aus, wenn man glaubt, ein 3-Jähriger hätte tatsächlich Spass an viertelstündigen Telefonaten zu vorgegebenen Zeiten?
- und vor allem: Woher soll die Mutter 25 Mille Ordnungsgeld nehmen? Im vorliegenden Fall hängt sie am finanziellen Tropf des Vaters - soll der ihr die Kohle vorstrecken? Auch wenn's erheblich weniger wäre: Es würde sofort heissen "die arme Frau hat doch eh nix; jetzt muss das Kind hungern!" (und bevor jetzt irgendwer die Keule "ersatzweise Ordnungshaft" auspackt: Glaubt wirklich irgendwer, eine Mutter würde wegen "böswilligen Telefonboykotts" in den Knast gesteckt?)

Erfahrene User und Kenner der Praxis (!) des deutschen Familienrechts raten nicht umsonst aus gutem Grund von gerichtlichen Schritten ab. Wenn der Opener (oder sonstwer) trotzdem der Ansicht ist, hier gerichtliche Schritte einleiten zu müssen, weil das "sein Recht" ist oder weil "man den Anfängen wehren muss", soll er es tun - dann aber auch bitte die Folgen ertragen. Denn die Botschaft verlorener gerichtlicher Schritte an die triumphierende KM wird lauten "seht her, ich kann machen, was ich will, mir tut keiner was!" - mit vorhersehbaren Folgen für den Umgang. Operation gelungen, Patient tot. Tolle Wurst.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
TotoHH
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #19 am: 19. Dezember 2011, 15:36:37 »

Moin brille,
alles bedenkenswert, aber:
- wie will man den "Boykott" als vorsätzliche und schuldhafte Handlung der Mutter gerichtsfest (!) beweisen? Nur eine solche könnte überhaupt eine Sanktion auslösen. Niemand ist verpflichtet, einen festnetzanschluss zu unterhalten oder ständig sein Handy betriebsbereit zu halten.
Ist KM nicht lt. Beschluss verpflichtet auf den "telefonischen Umgang" hinzuwirken? Und ja, dann kann man durchaus verlangen, dass das Handy angeschaltet ist!

- welches Zeugnis stellt man sich als Vater aus, wenn man glaubt, ein 3-Jähriger hätte tatsächlich Spass an viertelstündigen Telefonaten zu vorgegebenen Zeiten?
Hier geht es aber erst einmal nicht um den Vater, sondern um die "boykottierende" KM. Und der Vater wirft ja nicht vor, dass die KM das Kind nicht animiert bzw. das Gespräch aufrechterhält (daran wird dieser Art des Umgang in diesem Alter letztendlich scheitern), sondern schlicht und einfach dadurch, dass sie das Telefonat nicht grs. ermöglicht.

- und vor allem: Woher soll die Mutter 25 Mille Ordnungsgeld nehmen? Im vorliegenden Fall hängt sie am finanziellen Tropf des Vaters - soll der ihr die Kohle vorstrecken? Auch wenn's erheblich weniger wäre: Es würde sofort heissen "die arme Frau hat doch eh nix; jetzt muss das Kind hungern!" (und bevor jetzt irgendwer die Keule "ersatzweise Ordnungshaft" auspackt: Glaubt wirklich irgendwer, eine Mutter würde wegen "böswilligen Telefonboykotts" in den Knast gesteckt?)
Dann kannste aber jede Sanktion in Umgangsbeschlüssen knicken... Interessant wäre, vielleicht mal in einem separaten Thread, wer schon Ordnungsgeld (oder gar Ordnungshaft  c) erfolgreich gg UmgangsboykottiererInnen durchgesetzt hat... puzzled

Erfahrene User und Kenner der Praxis (!) des deutschen Familienrechts raten nicht umsonst aus gutem Grund von gerichtlichen Schritten ab.
Deshalb habe ich als (glücklicherweise) Theoretiker den TO auch nicht direkt zum Gericht geschickt, sondern zunächst einmal geschrieben

Insofern würde ich tatsächlich ähnlich wie staengler es vorschlug, hier die Ex auf den Beschluss und  die Sanktion hinweisen und auch - wenn es wieder vorkommt, dass Kind über Exes Telnr nicht erreichbar, durchsetzen!

Gruß toto

PS. werde demnächst meine Beiträge mit "theoretische Aussage" kennzeichnen...  mad
Gespeichert
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #20 am: 19. Dezember 2011, 21:21:55 »

Hallo,

erstmal vielen Dank für die vielen, facettenreichen Rückmeldungen  

Ich habe mir jetzt alles durchgelesen und finde meine eigene Haltung am besten durch die Posts von Stangler und TotoHH ausgedrückt...

Toto schrieb:
Ich glaube, Deine Ex muss merken, dass der Beschluss eben kein zahnloser Tiger ist. Wehre den Anfängen!

Staengler schrieb:
"Aber er hatte noch nicht mal die Erfahrung machen können, wie es sich damit verhält.
Und ich gehe davon aus, dass sich das Gericht was dabei gedacht hat, wenn es auch den Telefonkontakt unter den 25.000 Euro-Rettungsschirm mit gepackt hat.

Die sinnvolle Begründung hat der TO ja bereits dazu gegeben:
"Da ich die Pausen zwischen den Umgangswochenenden als ziemlich lang empfinde, halte ich diesen Telefonkontakt für zwischendurch für gut und bindungsfördernd, damit er auch zwischen durch meine Stimme hörtUnd ich sehe es genauso."

Ich habe den Telefonkontakt - neben allen anderen Regelungen - beantragt, weil ich der Meinung bin, dass es eine Möglichkeit ist, dass mein Kind und ich uns "zwischendurch" sprechen können  und ich so mehr an seinem Leben teilhaben kann und er mir die Dinge erzählen kann, die ihn beschäftigen - wenn er mag.
Ich habe dabei durchaus die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass ich mir von diesen Telefonaten möglicherweise mehr verspreche, als sie letztlich sein können...
ABER ich will es versuchen!

...und nach allem, was meine Ex in den letzten 1,5 Jahren versucht hat, um mich aus dem Leben des Kindes zu entfernen und mich wirtschaftlich auf den Selbstbehalt zurückzudrängen, werde ich den Anfängen wehren!
Die Richterin hatte in der Verhandlung durchaus Verständnis für die Telefonregelung...und ja: sie hat auch diese unter Ordnungsmittel gestellt.

Das heißt nicht, dass ich jetzt sofort zum Gericht renne, sondern ich werde zunächst schriftlich bei meiner Ex auf der Einhaltung des Beschlusses bestehen...

I will keep you informed  

Grüße
WNV
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2011, 21:24:54 von Wegnachvorn » Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Ex hält Telefonregelung im Umgangsbeschluss nicht ein - Reaktion?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team