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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:45:24 *
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Autor Thema: Psychologisches Gutachten für die Ex?  (Gelesen 792 mal)
Budo76
Schon was gesagt
*
Beiträge: 19


« am: 19. Dezember 2011, 00:45:36 »

Hallo zusammen,

ich habe den ganzen Abend die Beiträge im Forum gelesen... Hölle...

Hat eigentlich jemand mal ein psychologisches Gutachten für die Ex angefordert? Wenn es z. Bsp. um Umgang ging und sie diesen verweigerte oder erschwerte?

LG
Dennis
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.404



« Antwort #1 am: 19. Dezember 2011, 01:23:26 »

Moin Budo,

Hat eigentlich jemand mal ein psychologisches Gutachten für die Ex angefordert? Wenn es z. Bsp. um Umgang ging und sie diesen verweigerte oder erschwerte?
ganz grundsätzlich kann niemand beantragen, das jemand anders, der sich nicht wunschgemäss verhält, psychologisch oder sonstwie "begutachtet" wird. Fändest Du ja auch nicht prickelnd, wenn Deine Ex ein Gutachten über Dich beantragen würde, weil Du nach ihrer Ansicht einen an der Waffel hast.

Bei einem Umgangsproblem kannst Du eine Umgangsklage einreichen. Das ist nur eine juristische, keine psychologische Fragestellung.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Budo76
Schon was gesagt
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Beiträge: 19


« Antwort #2 am: 19. Dezember 2011, 09:26:54 »

Hey Martin,

sowie manche Mütter sich verhalten: ihre Kinder manipulieren, versuchen die Väter immer schlecht zu machen bis die Entfremdung perfekt ist, könnte man wirklich einen Gutachter beantragen um sie auf Persönlichkeitsstörungen zu überprüfen, und darauf, ob sie überhaupt fähig sind Kinder zu erziehen, und sie dabei gesund bleiben... Ich sage nur: Der Fall Gurevich...

Viele Grüße
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #3 am: 19. Dezember 2011, 09:38:04 »

Moin Budo,

das mag ja sein - aber Du glaubst nicht wirklich, dass sich für die betroffenenen Kinder irgendwas verbessern würde, wenn man zerstrittenenen Ex-Partnern die Möglichkeit gäbe, den jeweils anderen psychologisch oder sonstwie begutachten zu lassen, oder?

Du selbst fändest Dich ansonsten sehr schnell mit Behauptungen konfrontiert, nach denen Du beispielsweise ein notorischer Alkoholiker und arbeitsscheuer Drogenkonsument bist, dessen liebstes Hobby das Sammeln von Kinderpornographie ist - weshalb man über einen Umgang Deiner Kinder mit Dir frühestens nachdenken kann, wenn Du in umfangreichen Begutachtungen bewiesen hast, dass von DEINEN Persönlichkeitsstörungen keine Gefahr für die Kinder ausgeht.

Glaub mir: Das willst Du nicht wirklich.

Grüssles
Martin
(der es sehr begrüsst, dass Privatpersonen keine "Begutachtungen" Dritter beantragen können)
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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #4 am: 19. Dezember 2011, 10:17:23 »

Servus Dennis!
Hat eigentlich jemand mal ein psychologisches Gutachten für die Ex angefordert? Wenn es z. Bsp. um Umgang ging und sie diesen verweigerte oder erschwerte?
Ergänzend zu brille007:
Der richtige Weg -sofern nicht bereits bestritten- ist die Beantragung eines verbindlichen Umgangsbeschlusses mit Festlegung eines Ordnungsgeldes für den Fall von Umgangsvereitelung bei dem zuständigen Familiengericht, wenn einvernehmliche Versuche zur Umgangsregelung vorher gescheitert sind.

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Budo76
Schon was gesagt
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Beiträge: 19


« Antwort #5 am: 19. Dezember 2011, 11:59:56 »

Hallo zusammen,

es hat mich eigentlich nur interessiert, ob jemand es je gemacht hat. Habe sowas nicht vor, und brauche es zum Glück auch nicht.
Gruß
Dennis
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pai de gemeos
_pai de gemeos
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Beiträge: 177


8-fach Papa


« Antwort #6 am: 19. Dezember 2011, 23:40:38 »

naja ... direkt "beantragen" kann man das sicherlich nicht ... aber "anregen" sehr wohl (im Rahmen eines Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens)

Und in der Regel ist das dann auch genau die Maßnahme, auf die auch das Gericht zurückgreift, wenn alle Vernunft auf ne Betonwand trifft ... also irgendwo auf dem Weg zwischen der Umgangspflegschaft und dem Sorgerechtsentzug ...
Gespeichert
pai de gemeos
_pai de gemeos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 177


8-fach Papa


« Antwort #7 am: 19. Dezember 2011, 23:43:19 »

PS:  Also ich fänd's prima, wenn ExHexe derartiges mich betreffend vor Gericht "anregen" würde - und ich würde dem selbstverständlich auch zustimmen, unter der Voraussetzung, dass ein Gutachten über die Gesamtsituation erstellt wird.
Und dann vergnügt zuschauen, wie ExHexes-Schuß sich zum Rohrkrepierer entwickelt und ihr um die Ohren fliegt Lächelnd
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