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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:27:14 *
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Autor Thema: Selbstständig - Kann der Richter die Aufgabe erzwingen?  (Gelesen 732 mal)
Lea
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« am: 08. Januar 2005, 19:15:13 »

Hallo,
ich hab mal ne Frage. mein LG ist selbständig und lebt in Trennung. Das KU ist gerichtlich geregelt und er ist auch bemüht immer rechtzeitig zu zahlen. durch seine Selbstständigkeit und jeder Menge an Schulden die noch zu zahlen sind, bleibt für ihn oft nix mehr übrig. Der Richter hat nun gedroht, dass er seine Selbstständigkeit aufgeben soll und sich einen Job suchen soll.
Kann das ein Richter so einfach entscheiden? Was soll das bringen bei der heutigen Lage? Wenn er arbeitslos ist kann er ja gar nicht mehr zahlen, weder Ku noch schulden.
Wisst ihr mir einen Rat, was man dagegen machen kann???

Gruß Lea
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #1 am: 08. Januar 2005, 21:36:27 »

Hallo Lea,

naj, soi richtig kenne ich mich nicht aus in der Materie, aber es ist so, dass Du, wenn Du in einem Angestellltenverhältnis auch ned genug verdienst, Dir zugeraten wird, den Job zu wechseln. Bei der Selbständigkeit, denke ich, auch. Nur, zwingen kann Dich niemand. Was der Richter machen kann, ist ein fiktives Einkommen zu berechnen und einen Titel für den KU zu machen. Wie Dein LG dann den KU bezahlt ist dem Richter -auf Deutsch- schnurzegal.

Falls jemand was anderes weiß...immer her damit!

LG Romy
Gespeichert
Sternpunktstern
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« Antwort #2 am: 09. Januar 2005, 03:00:16 »

Hallo Lea,

wie alt ist dein LG, wie lange ist er schon selbständig und wie sind seine Chancen auf einen Job als Angestellter, der ein Einkommen beziehen wird, dass KU-Zahlungen möglich macht ?
Wie sehen die Bilanzen/EA's der letzten  Jahre aus ?  Ich frage das , weil man von ihm fordern kann, Erwerbsobliegenheiten  nachzukommen, sprich ,sich zu bemühen, so ein einkommen zu erzielen, das eine Zahlung von Unterhalt zulässt. Wenn er mehr als 5 Jahre selbständig ist-so war es zumindest mal- steht ihm kein ALG ,sondern allenfalls SZH zu . Wenn er entsprechend alt ist und die Aussicht auf Beschäftigung selbst nach Umschulung gering...
Nein, ein Richter kann nicht eben mal so ein Gewerbe beenden, hierzu bedarf es einen  Antrags auf Gewerbe-Untersagung mit entsprechender Begründung beim zuständigen Gewerbeamt, die dann wiederum den Betroffenen dazu anhören ,bevor sie entscheiden.  Allerdings steht es jedem Gläubiger frei, wenn seine Forderungen nicht befriedigt werden, Insolvenz-Antrag zu stellen, das könnte auch das Ende der Selbständigkeit bedeuten. Du schreibst, es sind Schulden vorhanden, die es deinem LG schwer machen, den KU zu bestreiten. Woher kommen die Schulden ? Sind das rein geschäftliche Schulden ? In dem Fall würde , was den KU angeht, über die normale Pfändungsfreigrenze von rd. 930 Euro bis zum  Selbstbehalt gepfändet werden dürfen, da KU nun mal vorgeht, und , wenn der KM die Auftraggeber deines LG bekannt sind, auch dort direkt eine Pfändung oder eine Kontopfändung (die Bankverbindung wird ihr wohl bekannt sein). Einkommen/bzw. Gewinn bei Selbständigen nachzuweisen ist sehr schwierig, weiss ich, dennoch sollte sich dein LG um aktuelle Einkommensnachweise bemühen um ggf. Forderungen,die nicht seinem Einkommen entsprechen (geschäftliche Schulden sind da nicht unbedingt ein Minderungsgrund) begründet zurückweisen zu können.
Und Lea, wenn sich das ganze nicht rentiert : es ist zwar schwer, aber man sollte da auch über ein Ende, wenn auch mit Schrecken, nachdenken.
Liebe Grüße und alles Gute für euch

*.*
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Das Urteil über eine Sache charakterisiert nicht immer die Sache, aber es charakterisiert immer den Urteilenden (G. Branstner)
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