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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:21:11 *
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Autor Thema: Kirchensteuernachzahlung  (Gelesen 268 mal)
keks2711
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« am: 12. Dezember 2011, 18:23:48 »

Hallo eine Frage, muss ich eigentlich die Kirchensteuernachzahlung für meine Ex-Frau übernehmen. Lohnsteuer ist mir klar, aber ich bin aus der Kirche ausgetreten und soll nun auch noch die Kirchensteuer für meine Ex-Frau übernehmen. Vielen Dank für eure Antworten.
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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 12. Dezember 2011, 18:38:36 »

Moin.
Wer sagt denn das und in welchem Kontext?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #2 am: 12. Dezember 2011, 18:38:43 »

Hallo,

ja, musst Du. Sie hat ja durch Deinen versteuerten Unterhalt ein höheres zu versteuerndes Einkommen und durch dieses erhöht sich auch die Kirchensteuer.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
keks2711
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #3 am: 12. Dezember 2011, 19:36:10 »

Aber Kirchenmitgliedschaft ist doch eine freiwillige Sache, oder? Ich soll 140 € nachzahlen für meine Ex, obwohl ich von der Kirche nix halte. Soll sie doch austreten, dass müsste ich nicht nachzahlen. Mich interessiert, ob jemande weiß, ob ich rechtlich dazu verpflichtet werden kann, einen "Mitgliedsbeitrag" zu zahlen? Danke vorab schon mal.
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #4 am: 12. Dezember 2011, 19:40:48 »

Hi Keks,

Deine Ex hat sich entschieden in der Kirche zu bleiben. Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuern. Kirchensteuern bemessen sich an den steuerlichen Einkünften. Dass sie den Unterhalt versteuert willst DU. Deshalb musst DU alle ihr aus der Versteuerung resultierenden Nachteile tragen. Zahlt sie jetzt statt 50 Euro 140 Euro KiSt, dann musst Du die Differenz bezahlen.

Du kannst doch Deiner Ex keine Vorschriften machen, ob sie nun in der Kirche bleibt oder nicht, nur weil Du keine Lust hast, die Beiträge zu zahlen.

Und somit noch mal klar und deutlich: JA, Du bist rechtlich verpflichtet.

Das wärst Du zB auch, wenn sie deshalb weniger Wohngeld bekäme oder ihr andere Zuschüsse wegen des "zu hohen" Einkommens durch den Unterhalt gestrichen werden.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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