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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:14:52 *
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Autor Thema: Kind ist jeden Monat krank  (Gelesen 1300 mal)
Simon
Schon was gesagt
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Beiträge: 18



« am: 10. Dezember 2011, 12:04:48 »

Hallo! Brauch dringend Hilfe

Mein Sohn ist 4 Jahre alt. Der derzeitige Umgang ist alle 2 Wochen samstag 10:00 Uhr -18:00 Uhr und alle 2 wochen Freitag von 15:00 Uhr -18:30 Uhr. Es kam mit der KM im August zu einer Einigung im JA mit der der Einigung diese Umgangsregelung bis Februar 2012.Jetzt ist so das die KM seit September 1 mal monatlich zu jeden Anfang des Monats mein Sohn krank meldet und dadurch ein Umgang ausfällt ohne Nachholetermin.Damals im August wollte die Sachbearbeiterin nicht das der Ungang bei krankheitfall nachgeholt wird.Sie sagte wenn Kind krank ist dann ist es krank.Jetzt ist es so möchte am kommende Montag im JA anrufen und informieren das mein Sohn einmal seit September jeden Monat krank ist und der vereinbarte Umgang nicht zustande kommt durch diese vielen ausfälle und möchte das der Umgang erweitert wird und darauf bestehen das bei Krankheitsfall der Umgang nachgeholt wird. Wie verhalte  ich mich richtig in diesen Fall  im JA? Die Sachbearbeiterin ist sehr mütterfreundlich nicht gerade neutral und wörtlich mal gesagt hat das die KM am längeren Hebel sitze, weil die KM bei jeden JA Termin mich schlecht macht.

Für jede Antwort besten Dank im Voraus,
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Beppo
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 10. Dezember 2011, 12:16:02 »

Moin.
Wie verhalte  ich mich richtig in diesen Fall  im JA?
Gar nicht.
Ein JA, dass der Mutter hilft, den Umgang zu verhindern, ist Zeitverschwendung.
Geh zum Gericht und reiche Umgangsklage ein.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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« Antwort #2 am: 10. Dezember 2011, 12:21:55 »

Moin Simon,

ganz grundsätzlich ist bei einem normal entwickelten Kind der Normalzustand "gesund" und "krank" der Ausnahmefall. Wenn Dein Kind also ständig krank ist, kann man die Frage in den Raum stellen, ob die Mutter in der Lage ist, sich angemessen um dieses Kind zu kümmern...

Mit irgendwelchen Jugendamtstanten wirst Du an diesem Zustand allerdings nichts ändern; das merkst Du ja gerade selbst. Ich an Deiner Stelle würde jetzt bestenfalls noch einen Versuch starten nach der Massgabe:
1. Der Umgang findet ab sofort statt wie vereinbart
2. Das Kind kann notfalls auch mal bei mir "krank" sein.
3. Bei der nächsten Unregelmäsigkeit stelle ich sofort Antrag auf eine grichtliche Umgangsregelung.

Seien wir ehrlich: Auf 3. sollte es sowieso hinauslaufen; die Ladies haben Dich im August schlicht über den Tisch gezogen. Bei einem 4-Jährigen, der weder gestillt werden muss noch die Hosen vollmacht, ist der "normale" Umgang namens "jedes zweite Wochenende von Freitag mittag bis Sonntag abend plus halbe Ferien plus halbe Feiertage" überhaupt kein Problem. Das sollte im Interesse einer gesunden Vater-Sohn-Beziehung Dein Ziel sein und nicht, für ein paar Stunden den Besuchsonkel spielen zu dürfen.

Such Dir also einen guten Anwalt für Familienrecht und tüte das so ein. Und achte darauf, dass für den Fall von irgendwelchen Boykottversuchen gleich ein schickes Ordnungsgeld für Muddi eingebaut wird.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
diskurso
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« Antwort #3 am: 10. Dezember 2011, 13:10:59 »

Hallo Simon,

lass Dich nicht länger veralbern, zeige Konsequenz und stelle einen gerichtlichen Antrag auf Umgang.
Wenn Du das nicht bald machst, denkt die KM (nicht zu unrecht), weiterhin Gott spielen zu dürfen.
Zudem ist es gerade im Alter Deines Kindes zum Aufbau einer stabilen Vater-Kind-Bindung sehr wichtig, dass das Kind auch mehrere Tage am Stück bei Dir bleibt und natürlich auch bei Dir übernachtet.
Nachholung des Umgangs bei Krankheit ist Standard, so mancher Richter verlangt übrigens, dass Dir von der KM sogar eine ärztliche Bescheinigung über die Transportunfähigkeit des Kindes vorgelegt wird.
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Simon
Schon was gesagt
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Beiträge: 18



« Antwort #4 am: 12. Dezember 2011, 12:51:33 »

Hallo!

Hab heute im JA angerufen und  gleich erfahren das eine neue Sachbearbeiterin das Gespräch im Januar führt.Ich hoffe das diese Sachbearbeiterin nicht gerade wieder sehr mütterfreundlich ist. Hab gleich geschildert das mein Sohn jeden monat krank ist und das der Umfang des Umganges zu wenig ist.Daraufhin hab ich gleich gesagt wie ich den neuen Umgang vorstelle:http://www.vatersein.de/modules/Forum/smf/Themes/mx-port/images/bbc/divider.gif

1. jede zweite Woche von Freitag 15:00 Uhr -Sonntag 18:00 Uhr
2.Am Nichtumgangwochende Freitag von 15:00 Uhr -18:30 Uhr
3. halbe Ferienzeit und möchte zugleich die genaue Aufteilung der Ferienzeit
4.von den 3 Osterfeiertage einen Tag von 10-18:00 Uhr
5.den 25.12 einen Tag von 10:00 Uhr -18:30 Uhr
6.bei krankheitsausfall sofort nach Genesung den ausgefallenen Umgang nachholen

Die KM würde diesen Vorstellung sofort ablehnen,bis jetzt war es so das jeglichen Umgangserweiterung widerstrebt und erstmal ablehnt. Aber jetzt werde ich darum kämpfen das mein Sohnemann(4 Jahre) einen guten Umgang bekommt,weil er sich auf jeden Umgang sich darauf freut.
Würde ich mit die Umgangsregelung nach Antrag bei Gericht  Erfolg haben?

Jede Antwort und Hilfe bin ich dankbar cry_smile
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 12. Dezember 2011, 13:01:39 »

Hi Simon,

Umgang sollte regelmäßig und kontinuierlich stattfinden. Du wirst hier im Forum sehr viele verschiedene Meinungen dazu finden.

Die Regelung jede zweite Woche von Freitag bis Sonntag finde ich persönlich in Ordnung. Ihr könnt sie ggf. noch erweitern durch Tage unter der Woche.

Auf der anderen Seite denk aber auch dran, dass das Nichtumgangswoche bitte auch für Deine EXe freibleibt. Genauso wie Du Dein Freiwochenende nutzen kannst, um neue Partnerschaften zu pflegen etc.

 Ich würde persönlich erstmal schauen, dass die Wochenenden alle 2 Wochen jetzt so komplett mit Übernachtung funktionieren und Du so auch keinen grösseren Kontakt mit der KM pflegen musst. Später besteht vielelicht sogar die Möglichkeit die Übergabe komplett über den KiGA ablaufen zu lassen, dass kann die Situation auch entspannen.

Richtig ist, dass der ausgefallene Umgang nachgeholt werden muss. Du solltest Deine Exe freundlich aber bestimmt klar machen, dass Du auf den Abschluss einer Elternvereinbarung zum Umgang wert legst. Sollte sie sich hier questellen (was bei der Vorgeschichte anzunehmen ist) muss als nächster Schritt aber auch deutlich werden, dass Du ansonsten die gerichtliche Lösung anstrebst. Das JA kann Deine EX Zu NICHTS zwingen. Das kann nur ein Gericht. Gruß Ingo
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diskurso
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« Antwort #6 am: 12. Dezember 2011, 14:43:47 »

Aber jetzt werde ich darum kämpfen das mein Sohnemann(4 Jahre) einen guten Umgang bekommt,weil er sich auf jeden Umgang sich darauf freut.
Richtig so !
Sei konsequent für Deinen Sohnemann und lass Dich auch nicht von dem neuen JA-Mitarbeiter abwimmeln.
Das JA hat diesbezüglich keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Würde ich mit die Umgangsregelung nach Antrag bei Gericht  Erfolg haben?
Das kann niemand wissen, jedoch entsprechen Deine Vorstellungen durchaus den derzeit üblichen Gerichtsbeschlüssen zum Umgang.
Sicher wird die Mutti sich verweigern -> frisch ans Werk und ab zum Gericht!
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TotoHH
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« Antwort #7 am: 12. Dezember 2011, 19:01:17 »

Hallo.
Das liest sich schon mal ganz gut.

1. jede zweite Woche von Freitag 15:00 Uhr -Montag bis Kita-Beginn [wenn dir möglich ist, ansonsten als Verhnadlungsmasse]
2.Am Nichtumgangwochende Freitag von 15:00 Uhr -18:30 Uhr [Freitag ist sicherlich einen Versuch Wert. Aber, da KM vielleicht auch mal am WE wegfahren will mit Kind, solltest Du Dich darauf einstellen, dass ein Tag in der Woche ein Kompromiss ist]
3. halbe Ferienzeit und möchte zugleich die genaue Aufteilung der Ferienzeit [hast du genug Urlaub oder Alternativbetreuung?]
4.von den 3 Osterfeiertage einen Tag von 10-18:00 Uhr
5.den 25.12 einen Tag von 10:00 Uhr -18:30 Uhr [ganz ehrlich: ich würde auch versuchen, Heiligabend alle 2 Jahre, aufgeben kannst Du dies immer noch, da es letztendlich egal ist, wann Bescherung ist. und warum dann nicht gleich den 26.12., das entspannt die Weihnachtsfeiertage dann fuer alle Beteiligten. und vielleicht auch noch ein paar Tage mehr...]
6.bei krankheitsausfall sofort nach Genesung den ausgefallenen Umgang nachholen


Würde ich mit die Umgangsregelung nach Antrag bei Gericht  Erfolg haben? [und bei Gericht an das Ordnungsgeld denken!]
Gruß toto
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Mateusz74
Rege dabei
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« Antwort #8 am: 12. Dezember 2011, 21:53:39 »

Generell immer das Wechselmodell fordern.

Dies ist für Kinder eigentlich meist das Beste.

Bei mir hat Mutti am Anfang sogar betreuten Umgang gefordert, mittlerweile bin ich bei 12 Tagen/Monat mit Tendenz nach oben, und dies liegt sicherlich nicht an einer einsichtigen Mutti.Die Zeiten ändern sich langsam aber sicher, lange werden die Richter dieses Familienunrecht nicht mehr aufrecht erhalten können. Je mehr das Wechselmodell gefordert wird, umso schneller wird es gehen.

Das Wichtigste ist den Kindern beide Elternteile zu erhalten !
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Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Loge
eingeschränkt
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 187

aka Clochard


« Antwort #9 am: 12. Dezember 2011, 22:07:27 »

weis nich

das Beste ist eine gemeinsame Einigung zwischen den Eltern zu erreichen.

Dann trägt der eine Elternteil den anderen Elternteil in dessen Abwesenheit gegenüber der Kinder mit.

Fordern? das bedeutet Verlust beim anderen.

Ich halte es besser zu fördern!

Grüße
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Simon
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« Antwort #10 am: 26. Dezember 2011, 18:21:11 »

Hallo
Am 13.1.2011 ist das gemeisame mit der KM beim Ja. Schon beim Telefongespräch beim JA hab ich gleich gesagt das mein Sohn seit September jeden Monat mein Sohn (4) krank ist und das jetzt der jetzige Umgang zuwenig ist.Hab gleich mein neue Vorstellung vom Umgang gesagt.Weiß jetzt schon das die KM bei diese  Termin wieder jede Menge Vorwürfe macht was den Umgang betrifft, wie jeden Gespräch beim JA.Bekomme jetzt schon Panik. Diesmal hab ich mir vorgenommen mit Laptop zum JA zu gehen,das ich der Sachbearbeiterin zeigen(Videos und Fotos) kann das sich mein Sohn bei mir wohlfüllt und gerne bei   mir ist und das ich mein Sohn ordentlich versorge. Hab jeden Umgang auf Fotos, Videos mit Uhrzeit und Datum festgehalten. Wie soll ich mich bei Vorwürfe von der KM am besten verhalten?Bisher hab ich das so gemacht bin ruhig geblieben und alles über mich ergehen lassen. War schon 2009 wegen vielen Vorwürfe im betreuten Umgang gewesen. Auch dort hat die KM was  gegen den Umgang gesagt,obwohl die Betreuerin nicht negatives sagen konnte.

Vielen dank für viele Antworten im Voraus.

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Ingo30
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Beiträge: 1.184


« Antwort #11 am: 26. Dezember 2011, 21:47:35 »

HI Simon,

Zitat
Bekomme jetzt schon Panik

Jau, wie wärs mal mit ruhig bleiben? Deine Exe weiss ganz genau wie Du abgehst und nutzt es für ihre Zwecke.


Zitat
Diesmal hab ich mir vorgenommen mit Laptop zum JA zu gehen,das ich der Sachbearbeiterin zeigen(Videos und Fotos) kann das sich mein Sohn bei mir wohlfüllt und gerne bei   mir ist und das ich mein Sohn ordentlich versorge. Hab jeden Umgang auf Fotos, Videos mit Uhrzeit und Datum festgehalten

Hab ich noch nie von gehört, dass es so ein Vater beim Ja praktziert. Was soll das groß bringen. Wenn Dein Kind um 13:56 Uhr gut drauf ist und um 15:00 Uhr rumschreit - hast Du das dann auch auf Bild gesichert? Aus meiner Sicht Quatsch. Bleib ruhig und sachlich und schildere Deine Eindrücke vom Umgang. Die JA Mitarbeiter werden schon merken, wie Deine Ex drauf ist.

Was erwartest Du groß vom JA? Der Rest muss eh gerichtlich geklärt werden, wenn Deine Exe so drauf ist. Bleib ruhig und sachlich. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass Du vielleicht ein paar Bilder von Deinem Kind mitnimmst und sie vor Ort präsentiert. Nen Laptop wie für ne Präsentation würde ich nicht mitschleppen. Gruß Ingo
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TotoHH
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« Antwort #12 am: 26. Dezember 2011, 23:08:16 »

Moin.

also ich schließe mich - rein gefühlsmäßig, weil keine praktische Erfahrung - Ingo an. Das Notebook würde ich zu Hause lassen. Da besteht nur die Gefahr, dass der JA- Mitarbeiter Neid aufbaut. Und dass Dein Sohn auf einigen Bildern od Videosequenzen lacht, sollte ein ernsthafter JA- Mitarbeiter nicht als Indiz pro oder Kontra der KM-Schilderungen nehmen. Entweder er glaubt ihr, dann muss er eh zur Tat schreiten und kann sich nicht von Fotos/ Videos beeinflussen lassen. Oder - vermutlich wahrscheinlicher - es geht bei ihm zum eine Ohr rein und zum anderen wieder raus, weil er sich nicht von der heißen Luft der KM beeindrucken lässt.
Falls Du mit dem üblichen KM-Gewäsch wie "kein eigenes Zimmer", "alles viel zu klein", "keine eigene Matraze" uswusf rechnen musst, dann kannste Dir ja überlegen, ob Du zu solche Pkten Fotos als Analtspunkten (nicht Beweisen) dabei hast, die Du dann zum konkreten Sachverhalt rausziehst.

Gruss und viel Erfolg, Toto
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Simon
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« Antwort #13 am: 13. Januar 2012, 21:10:57 »

Hallo!

Hab gestern den Jugendamttermin gehabt.Dabei kam es zu hefftige Vorwürfe von Seite meiner EX.Es ging darum das mein Sohn angeblich nicht gerne bei mir ist.Wobei ich einen anderen Eindruck habe das mein Sohn gerne mit zusammen ist und lacht.Dann sagte meine er kommt verhungert und verdurstet nach Hause.Wobei mein Sohn alles bekommt und genügend isst und trinkt.Die Mitarbeiterin vom JA hat zu allen Vorwürfe keine Stellung genommen.Es kam mit erhebliche Schwierigkeiten zu etwas mehr Umgang. Wobei ich noch nicht gesagt habe das ich noch nicht gleich zustimmen werde,sondern zu Hause noch alles durch den Kopf gehe lasse.Die wird jetzt schriftlich gemacht mit Unterschrift. Der jetzige Umgang lautet.


jede 2 woche von freitag 16:00 Uhr bis samstag um 18:30 Uhr

die andere Woche Freitag von 15:30 -18:30 Uhr
Ostern Pfingsten Weinachten jeweils ein Tag
Die geht bis August 2012
Aber jetzt möchte noch die hälftige Ferienzeit,was bei diesen Gespräch nicht darauf eingegangen die JA Mitarbeiterin darauf eingegangen ist . Meine Frage dazu erstmal die Regelung bis August 2012 zustimmen oder bei JA Anrufen und bitten für einen nochmaligen Gespräch mit Ferienregelung?Wird es Nachteile wenn ich über Amtsgericht gehe wegen der Vorwürfe von der KM?

Danke im voraus für jegliche gute Antworten!
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bagger1975
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« Antwort #14 am: 14. Januar 2012, 14:48:23 »

Servus Simon,

bei der mitgeteilten Haltung der KM und des JA kann ich für Dich keinen Nachteil erkennen jetzt den gerichtlichen Weg einzuschlagen. Regelmäßiger, ausreichender und unbelasteter Umgang inkl. Ferienregelung steht Deinem Sohn und Dir selbstverständlich zu.

Ich denke eher nicht, dass weitere Gespräche beim JA hier zielführend sind. Da die liebe KM von ihren vermutlich  sämtlich erfundenen Vorwürfen höchstwahrscheinlich nicht abgehen wird, empfiehlt es sich den Umgangsantrag gleich mit anwaltlicher Hilfe zu stellen. Such Dir einen versierten Fachanwalt(in) für Familienrecht und fordere möglichst viel auch gleich im Hinblick auf die kommende Schulzeit.

Viel Erfolg   
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
papajo
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« Antwort #15 am: 14. Januar 2012, 17:05:14 »

moin, 

hat sich bezüglich dieses Themas etwas getan?

Seid anfang Dezember konnte ich festellen das mein Sohn öfters mit meinen Nachnamen ansprach,obwohl mein Sohn immer Papa sagte.Gelegentlich hab ich schon öfters gehört von der Kindsmutter ,das sie zu meinen Sohn einredet mit meinen Nachnamen anzusprechen.

grüße
jo
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Simon
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« Antwort #16 am: 14. Januar 2012, 20:03:04 »

Hallo Jo!

Vor der KM redet mein sohn weiterhin mit meinen Nachnamen an,aber sobald er bei mir im Auto und den ganzen Umgang über sagt er Papa oder Papi.Hab das mein Sohn ordentlich erklärt das es mein  Nachname ist und seit sagt das nicht während des Umganges.Mein Sohn wußte es nicht das es mein Nachname ist und sagte dazu das es immer Mama sagt.

gruß simon
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