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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:09:57 *
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Autor Thema: Welche Möglichkeiten gibt es Unterhaltsflüchtige im Ausland heranzuziehen?  (Gelesen 2064 mal)
ZoeyRedbird
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« am: 08. Dezember 2011, 19:52:49 »

Guten Abend,

ich habe schon mehrfach im Netz nach Lösungen gesucht, aber vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.

Tochter 2005 geboren. Da wir uns dann direkt getrennt haben, habe ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter. Kontakt hat er als Vater nie wahr nehmen wollen und ich habe das irgendwann dann akzeptieren müssen. Unterhalt wurde gezahlt, allerdings wurden die Zahlungen in dem Moment eingestellt, in dem er nur noch zivilrechtlich hätte deswegen belangt werden können und nicht auch noch beruflich, weil er aus dem Beruf ausschied. Da er sich aber zeitlich aus Deutschland abgesetzt hat, hatte er nichts zu fürchten.

Ex lebt jetzt auf Spanien und kommt keinerlei Meldepflicht nach. Strafanzeigen wurden bereits gestellt, die aber im Sand verliefen, weil ihm seitens der Gerichte keine Bescheide zugestellt werden konnten, da die Adresse nicht bekannt ist. Er kooperiert weder mit Anwälten noch mit den Jugendämtern. Was man über ihn und seine finanziellen Möglichkeiten im Internet zu lesen bekommt, lässt einen den Kaffee hochwürgen. Geld scheint da zu sein. Aber offiziell hat der arme Kerl gar kein Geld. Sei es drum.

Welche Möglichkeiten habe ich, die finanziellen Ansprüche meines Kindes ihm gegenüber durchzusetzen? Das Jugendamt kommt an ihn nicht heran. Ich möchte nicht das die bisher angelaufenen Unterhaltsschulden verfallen. Ich erhalte noch ein Jahr UVG, daher sind auch Schulden gegenüber dem Jugendamt vorhanden.

Was könnt ihr mir raten?

Gruß, Zoey
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 20:06:00 »

Hi Zoey,

besteht den ein Titel gegen den lieben KV? Titel sind normalerweise 30 Jahre vollstreckbar. Ich denke mal der Kontakt mit einem guten Anwalt für FamRecht, der sich auch mit den Möglichkeiten des Forderungsmanangements in Europa auskennt, ist nicht verkehrt. Solange der KV im Internet publiziert, ist er in der Regel auch auffindbar.

Was ist mit Rentenzahlungen aus Deutschland / Pfändungen auf Konten in Deutschland? Irgendwoher muss ja auch Geld fließen? Und das er sich mit diesem Verhalten durchaus strafbar macht und das dies (z.m. in Deutschland) auch vollstreckt wird, sollte ihm auch klar sein.

Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 20:09:22 von Ingo30 » Gespeichert
ZoeyRedbird
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« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 20:13:32 »

Hallo Ingo,

Titel besteht natürlich. Die Vaterschaft wurde noch während der Schwangerschaft anerkannt. Ebenso wurde gleich auch ein Unterhaltstitel unterschrieben.

Nachdem ich vom Jugendamt zum Anwalt gewechselt bin, weil das Jugendamt nicht allen Möglichkeiten nachgehen konnte, musste ich aus finanziellen Gründen irgendwann dem Anwalt den Auftrag wieder entziehen. Es brachte einfach nichts. Der Versuch sein letztes Gehalt in Deutschland zu pfänden verlief auch im Sand, weil der AG sich damit nicht mehr herumschlagen wollte und ihm trotz gefaxter Bescheide das Gehalt noch auszahlte.

Mittlerweile habe ich wieder die Beistandschaft beim Jugendamt laufen. Der eingereichte Mahnbescheid vom Gericht kam mit einem 6-seitigen Schreiben einer spanischen Behörde zurück. Auf spanisch wohl gemerkt  puzzled Musste mir das dann erstmal übersetzen lassen. Er ist dort jedenfalls nicht bekannt. Führt von dort aus aber Geschäfte, die er über sämtliche Familienmitglieder abwickeln lässt. Da frage ich mich wie das steuerlich überhaupt geht. Ist aber wohl ein anderes Thema.

Offensichtlich ist er nicht auffindbar. Er wird aufgefordert seine Adresse und die EInkommenverhältnisse offen zu legen, reagiert darauf aber nicht. Da ihm keiner was kann, fährt er diese Schiene jetzt schon seit Jahren  mad

Gruß, Zoey
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Beppo
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« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 20:14:22 »

Was könnt ihr mir raten?
Praktisch nichts, bzw. nur, nicht allzuviel Kraft und Geld in diesen Versuch zu investieren.

Zwar bemüht sich die Bundesregierung sehr, den Eindruck zu vermitteln, dass sich deutsche Unterhaltstitel auch im Ausland eintreiben lassen, bisher aber ohne großen Erfolg.
Zwar gibt es Länder, die da durchaus kooperativ sind, wie z.B. Österreich oder die Schweiz aber der Erfolg hängt immer davon ab, dass man den Betreffenden auch finden kann.
Das mag in Ö oder CH noch relativ einfach sein aber in Ländern ohne so ausgeprägtes Meldegesetz ist das schon mit großen Mühen und Kosten verbunden und es gibt nur wenige Länder, die willens sind, auf eigene Kosten einem eigenen Mitbürger und Steuerzahler seine Kohle abzunehmen und in das reiche Deutschland zu überweisen, zumal von den deutschen KU-Sätzen in diesen Ländern oftmals eine ganze Familie leben muss.

Gerade Spanien hat für das deutsche Unterhaltsrecht besonders wenig Verständnis und dringendere  Probleme im eigenen Land zu lösen als für das reiche Deutschland den Unterhalt einzutreiben.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 20:37:25 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
ZoeyRedbird
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« Antwort #4 am: 08. Dezember 2011, 20:22:26 »

Aus diesem Grund habe ich den Anwalt dann auch nicht weiter beauftragt Beppo.

Das JA rät mir jetzt das Dijuf einzuschalten. Was für mich aber auch wieder mit Kosten verbunden ist. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit diesem Institut in dieser Hinsicht gemacht?

Ich versuche schon seit Jahren meine Nerven zu schonen, weil es einfach nur Aufregung und nichts mehr bringt. Aber dank seiner Posts und den Nachforschungen für das Ja stößt man eben immer wieder auf "interessante" Postings, die den Puls direkt auf 3800 steigen lassen.

Gruß, Zoey
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #5 am: 08. Dezember 2011, 20:30:00 »

Hi Zoey,

ich kann Dir nur raten, da einen Strich drunter zu machen, zu genießen, dass Du Dein Kind hast und selbst für es zu sorgen.

Jeder bekommt irgendwann das, was er verdient.
Auch Dein Ex.

Steck nicht sinnlos Kraft in ein Projekt, bei dem Du so gut wie nicht gewinnen kannst.

LG LBM
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gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

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« Antwort #6 am: 08. Dezember 2011, 20:31:36 »

Wenn er aber bereits "Rentner" ist und ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hätte auch schon damals der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden bzw. würde ich hier noch mal die Möglichkeiten prüfen. Normalerweise bestehen dann auch noch Bankkonten. werden deutsche GKV-Leistungen weiter genutzt etc. Auch wenn das natürlich mit Aufwand verbunden ist, müssten sich hier schon noch Pfändungsmöglichkeiten ergeben. Aber umsonst wird es das sicherlich nicht geben, das ist richtig. Gruß Ingo
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« Antwort #7 am: 08. Dezember 2011, 20:32:02 »

Das JA rät mir jetzt das Dijuf einzuschalten.
Ist mir neu, dass die sich um so etwas kümmern.
Und für die Suche tausende von € ausgeben, werden die sicher auch nicht.

Ich halte das für den Versuch des JA, dich los zu werden.
Vielleicht lag ja gerade der Prospekt von denen oben auf dem Schreibtisch oder die haben dem JA schon mal irgendeinen Wunsch erfüllt und jetzt glauben die, die können alles.

Leute, die dir anbieten, dich gegen Geld bei deinen Bemühungen zu unterstützen wirst du allerdings in Massen finden. Nur einen Erfolg werden sie dir alle nicht garantieren.
Da ist dein RA keine Ausnahme.
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« Antwort #8 am: 08. Dezember 2011, 20:34:27 »

Wenn er aber bereits "Rentner" ist und ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hätte auch schon damals der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden
Wenn er nachweislich noch Vermögen oder Ansprüche in D hat, kann man da natürlich ansetzen aber das scheint ja nicht so zu sein.
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« Antwort #9 am: 08. Dezember 2011, 21:05:15 »

Die Kosten des Dijuf halten sich in Grenzen. Ich glaube 10% von dem was die eintreiben behalten sie. Das ist überschaubar. Da das Institut anscheinend direkt vor Ort in Spanien ermitteln kann, haben sie wohl ganz andere Möglichkeiten als ich von Deutschland aus.

Vermögen hat er meiner Meinung nach keins hier. Er betreibt nur dubiose Internetgeschäfte, mit denen es sich anscheinend nicht schlecht verdienen lässt.

Ich bin für meinen Teil durchaus selbst in der Lage für meine Tochter aufzukommen. Das mache ich seit ihrer Geburt. Ich arbeite Vollzeit und ihr fehlt es an nichts. Da mein Lebensgefährte und ich nächstes Jahr heiraten wollen, wird über kurz oder lang ohnehin noch weiterer Ärger auf uns zu kommen, sobald es um die Adoption geht. Spätestens dann ist das Thema Ex hoffentlich endlich vom Tisch. Ich finde es einfach nicht richtig Kinder in die Welt zu setzen und sich jeglicher Verantwortung zu entziehen. Wenn man schon nicht in der Lage ist Vater sein zu wollen, dann hat man immer noch eine finanzielle Pflicht dem Kind gegenüber. Es wäre traurig, wenn alle Väter so unterwegs wären wir ihrer.

Gruß, Zoey



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« Antwort #10 am: 08. Dezember 2011, 21:06:53 »

Wenn er aber bereits "Rentner" ist und ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hätte auch schon damals der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden bzw. würde ich hier noch mal die Möglichkeiten prüfen. Normalerweise bestehen dann auch noch Bankkonten. werden deutsche GKV-Leistungen weiter genutzt etc. Auch wenn das natürlich mit Aufwand verbunden ist, müssten sich hier schon noch Pfändungsmöglichkeiten ergeben. Aber umsonst wird es das sicherlich nicht geben, das ist richtig. Gruß Ingo

Was meinst du mit GKV-Leistungen Ingo?
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« Antwort #11 am: 08. Dezember 2011, 21:53:38 »

Hi,

damit meine ich, dass er als Deutscher sicherlich nicht auf die guten Leistungen des deutschen Gesundheitssystems verzichten möchte, die ja heute auch schon in vielen EU-Ländern abrufbar sind. Aus meiner Sicht ein weiterer Ansatzpunkt, um hier Zugriff auf ergänzende Kontonummern zu bekommen, falls Zuzahlungen fließen etc. Auch wenn die Schutzvorschriften im SGB bzgl. Daten hoch sind, sicherlich mal ein Ansatzpunkt bei der von dir dargestellten Verfehlungen des KV. Gruß Ingo
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« Antwort #12 am: 08. Dezember 2011, 21:59:05 »

Wie kann man an solche Info`s ran kommen, wenn mein keine Anhaltspunkte hat Ingo? Aus anderen Postings von ihm ging bisher vor, dass er scheinbar privat versichert sein muss in Spanien, weil er sich über die Höhe der Kosten aufgeregt hat.

Gruß, Zoey
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« Antwort #13 am: 08. Dezember 2011, 22:06:35 »

Zoey, wenn er sich hier auch aus dem "Funkkreis" Deutschland abgemeldet hat, sehe ich da ohne Ermittler / Anwalt vor Ort echt wenig Chancen. Ich würde halt versuchen, mögliche Geldquellen hier in Deutsschland nach deutschem Recht mit einem Titel zu vollstrecken. Dazu muss man natürlich erstmal Kenntnis haben, wo etwas fliesst. Aber wenn er in Deutschland gearbeitet hat, fliesst doch auch garantiert noch eine nette Rentenzahlung gen Spanien. Und das sollte doch noch mal geprüft werden.

Da man hier aber sehr fachkundig im Bereich der Sozialgesetze / Datenschutz sein muss, glaub ich nicht, dass Du ohne versierten Anwalt hier weiter kommst. Und die Kosten dafür würdest natürlich erstmal Du tragen.  Gruß INgo
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« Antwort #14 am: 08. Dezember 2011, 22:56:36 »

Rentenzahlungen? Er ist Mitte 30, also noch weit von jeglicher Rente entfernt 

Wo was fließt ist bei ihm schwer zu ermitteln, eben aufgrund seiner dubiosen online/internetgeschäfte. Aber es reicht offensichtlich für ein großes Haus mit Pool und Dienstleister, die man so braucht um ein solches Anwesen pflegen zu können.

Gruß, Zoey
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« Antwort #15 am: 08. Dezember 2011, 23:04:25 »

Aber es reicht offensichtlich für ein großes Haus mit Pool und Dienstleister, die man so braucht um ein solches Anwesen pflegen zu können.
Ich denke, du steckst noch viel zu sehr mit deinem Kopf in seinem Leben.
Wenn du auch so zurecht kommst, solltest du es dabei bewenden lassen und den Frieden in deine Seele einziehen lassen.

Vielleicht wäre er ja eher zur Übernahme von Verantwortung bereit gewesen, wenn du ihm nicht das Recht für sein Kind zu sorgen vorenthalten hättest.
Nicht jeder ist bereit, Pflichten hinzunehmen, wenn ihm keine Rechte eingeräumt werden.
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« Antwort #16 am: 09. Dezember 2011, 07:36:09 »

Guten Morgen Beppo,

es ist interessant, dass offenbar gerne davon ausgegangen wird das die Mütter den Vätern die Kinder vorenthalten. Ist in unserem Fall nicht so gewesen. Ich war die jenige, die Kontakt halten wollte und auf die wichtigkeit regelmäßigen Umgangs hingewiesen hat. Er hat mehrfach die Chancen erhalten für seine Tochter da sein zu können. Ich bin diejenige gewesen, die dem Kind erklären musste warum der Vater inkl. seiner Familie jeglichen Kontakt abgebrochen haben. Für meinen Teil habe ich mir jedenfalls nichts zu Schulden kommen lassen. Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass ich für meine Tochter alles in meiner Macht stehende tue und für sie da bin.

Gruß, Zoey
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« Antwort #17 am: 09. Dezember 2011, 09:14:37 »

Moin.
es ist interessant, dass offenbar gerne davon ausgegangen wird das die Mütter den Vätern die Kinder vorenthalten.
Das habe ich dir nicht unterstellt, sondern nur, dass du das Sorgerecht nicht mit ihm teilst.
Da wir uns dann direkt getrennt haben, habe ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
Das ändert aber auch nichts daran, dass ich glaube, dass du dich zu sehr in deinen Kreuzzug verrannt hast und dich mehr auf dein Leben konzentrieren solltest.
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« Antwort #18 am: 09. Dezember 2011, 13:16:08 »

Zum Kotzen in diesem Staat.

Scheinbar sucht fast jede Mutti hier nach einem Dritten der die finanzielle Verantwortung für ihr Leben und das ihrer Kinder übernimmt.

Die wenigsten AE Väter beziehen KU von der EX und komemn auch so klar.

Steh auf deinen eigenen Füßen !! Scheinbar tust du es auch, alsow warum noch mehr Kohle verlangen wenn du über die Runden kommst ?

Nur um deinen EX noch ein reinzuwürgen? Ach nein sorry ich vergaß, die Gesetze sind halt so, dann muss man diese natürlich auch ausnnutzen. Stolz sieht anders aus.

Arme Mutti tust mir echt leid !!!
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Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
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« Antwort #19 am: 09. Dezember 2011, 14:09:25 »

HI Mateusz,

Zitat
Das Jugendamt kommt an ihn nicht heran. Ich möchte nicht das die bisher angelaufenen Unterhaltsschulden verfallen. Ich erhalte noch ein Jahr UVG, daher sind auch Schulden gegenüber dem Jugendamt vorhanden.


da es hier um nicht gezahlten KU geht, find ich das Anliegen von Zoey schon legitm. Das Nichtzahlen der "armen Muttis" an AE-Vater ist natürlich ebenfalls verwerflich. Gruß ingo
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Mux
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« Antwort #20 am: 09. Dezember 2011, 14:11:17 »

@Mateusz74,

halt Dich doch bitte mit völlig unqualifizierten und überflüssigien Kommentaren
zurück, vor allem gegenüber einer neuen Userin, die einfach nur nachfragt, wie
ein Vater, der sich völlig aus der Verantwortung gestohlen hat, wenigstens ein
wenig finanziell herangezogen werden kann.

Zitat
Zum Kotzen in diesem Staat.
Dir steht es frei, in einem Staat Deiner Wahl zu leben, den Du nicht zum Kotzen findest.
Dieser Staat hier, in dem Du lebst, gewährt Dir das Recht auf Freizügigkeit.

Zitat
Die wenigsten AE Väter beziehen KU von der EX und komemn auch so klar.
Dieser Umstand ist der hohen Erpressungsmacht der KM durch die Kinder geschuldet sowie der
Tatsache, dass bei vielen KM´s eh nichts zu holen ist. In Ordnung ist das genauso wenig.

Der Rest ist nur noch:
 c c c

Mux

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habakuk
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« Antwort #21 am: 01. Februar 2012, 09:56:21 »

Naja,

es ist wohl doch noch 'schlimmer' und nicht so einfach.

Immerhin darf man folgende Punkte in diesem unserem Land nicht vergessen:

1. Eine Vater der ABR für seine Kinder will muss mit mehrfachen Fallbacklösungen nachweisen das er die Betreuung der Kinder auch sicherstellen kann. Eine Mutter muss das nicht. Zudem muß er nachweisen das die Mutter nicht fähig zur Betreuung der Kinder ist.

2. Hat das BGH in ein Urteil gegossen das der Verbleib der Kinder beim Vater das größtmögliche Übel ist, und diesem ein Verbleib in einer Pflegefamilie oder Heim eindeutig vorzuziehen ist.

3. Ist es de-facto nach wie vor so das bei einem Vater der mit seinen Kindern von deiner Frau abhaut kurzfristig die Polizei vor der Tür steht. Bei einer Mutter gibt es schlimmstenfalls ein "Dududu, so geht das aber nicht" ohne weitere Folgen.

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