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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Schwimmverein
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Autor Thema: Schwimmverein  (Gelesen 734 mal)
Eric69
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Beiträge: 66


« am: 08. Dezember 2011, 12:40:09 »

Tag zusammen,

habe gerade folgendes Problem.

Mein Sohn, am Sonntag wird er 9, schwimmt seit 2 Jahren in einem Schwimmverein bei mir um die Ecke.
Den möchte er auch gerne weiter besuchen da auch seine Freunde (auch der Sohn meiner Partnerin) dort schwimmen
und er noch sein Goldabzeichen ablegen will.
Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat ihn dort abgemeldet weil sie von sich aus nicht mehr die weitere Strecke
fahren will und der Meinung ist, dass er genug bei ihr macht.
Ich habe ihr vorgeschlagen, dass ich alle 2 Wochen (Do) und manchmal noch Sa mit ihm hingehe und die Kosten trage.
Er ist 5 von 14 Tagen bei uns.
Das hat sie jetzt mit dem Verweis auf das alleinige Sorgerecht abgelehnt (Verfahren ruht).
Frage: Ist dem so oder kann ich in meiner Umgangszeit entscheiden welchen Verein er besucht?

Danke und viele Grüße

Eric
*Du kannst auch selber korrigieren, wenn innerhalb eines gewissen (mir gerade nicht bekannten) Zeitfensters den Button ändern drückst!
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 12:44:40 von 82Marco » Gespeichert
Eric69
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Beiträge: 66


« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 12:41:04 »

upps ... ich meine Eric, vielleicht noch vom Moderator zu berichtigen?
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82Marco
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Beiträge: 2.769



« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 12:59:03 »

Servus Eric,
meines Wissens kann eine Anmeldung für Sohni nur vom Erziehungsberechtigten erfolgen, das bist Du nicht.
Aber vlt. geht es, dass Du Dich anmeldest und statt dessen Sohni hinschickst?

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 13:45:24 »

Frage: Ist dem so oder kann ich in meiner Umgangszeit entscheiden welchen Verein er besucht?
In deiner Umgangszeit kannst du entscheiden, was ihr macht.
Nur ob du in der Zeit Umgang hast, entscheidet sie, sofern es keine solche Umgangsvereinbarung gibt.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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Beiträge: 10.402



« Antwort #4 am: 08. Dezember 2011, 14:00:13 »

Moin Eric,

da die Mutter das ASR hat, ist sie die einzige, die Euren Sohn wirksam an- oder abmelden kann. Ihr Argument mit den Fahrstrecken kann man verstehen - aber wie wäre es, wenn Du ihr vorschlägst, Eurem gemeinsamen Sohn diesen Wunsch zu erfüllen, indem die Schwimmaktivitäten eben in Deiner durchaus reichlich bemessenen Umgangszeit stattfinden und eventuelle Kosten von Dir getragen werden?

Grüssles
Martin
(der in einer solchen Frage eher den Konsens als die Konfrontation suchen würde)
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Eric69
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #5 am: 08. Dezember 2011, 14:19:53 »

@ Brille: Nur darum geht es. Der Konsens den ich gesucht hatte war, dass unser Sohn
in meiner Umgangszeit jede 2.te  Woche schwimmen geht und manchmal an
meinem Samstag zusätzlich wenn´s passt und er noch Lust hat. Die Kosten würde ich
ohnehin tragen.
Sie möchte jedoch auch das nicht weil es zuviel für ihn sei. Von daher hat sie ihn zum
Jahresende gegen seinen Willen abgemeldet. Sie wirft mir nun vor ich würde ihn gegen
sie aufstacheln und ich müsste meine Aktivitäten mit ihr abstimmen.
Ich habe allerdings die ganzen Jahre gegenüber meinem Sohn genau das Gegenteil getan
und auch hirnrissige Entscheidungen der Mutter nicht vor ihm kommentiert - werde ich jetzt
auch nicht tun.
Ich finde es nur Schade eine Aktivität zu beenden die ihm Spaß macht, in der er recht gut ist
und die er schon lange betreibt. Viele Kinder fangen ja einige Aktivitäten an und bleiben nicht
am Ball - solange es ihm Spaß macht finde ich die Kontinuität gut.

Gruß

Eric
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Eric69
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #6 am: 08. Dezember 2011, 14:24:24 »

@beppo: Umgangsvereinbarung gibt es: 5 von 14 Tagen laut Beschluss (siehe anderen Threat)
Mi nach der Schule bis Mo vor der Schule + halbe Ferien
Es geht mir hierbei nur um das Schwimmen in meiner Umgangszeit

Gruß

Eric
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papajo
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 598



« Antwort #7 am: 08. Dezember 2011, 14:40:15 »

moinsen,

wenn du das Geldliche regelst, vermute ich mal das es dem Schwimmverein egal ist, ob Du SR hast oder nicht, für Verein ist die Anzahl der Mitglieder vorrangig (meistens).
Du hast aber nicht vor euren Sohn dort anzumelden und es Mutti dann zu verschweigen und Sohni soll dann auch nix verraten??

Andersrum ist allerdings wohl Ärger mit der KM vorprogrammiert

Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat ihn dort abgemeldet weil sie von sich aus nicht mehr die weitere Strecke
fahren will und der Meinung ist, dass er genug bei ihr macht.

Sie möchte jedoch auch das nicht weil es zuviel für ihn sei.

Die Problematik sehe ich nicht in der Anmeldung beim Verein sondern in den daraus resultierenden Reaktionen seitens der KM.
Grundsätzlich ist es in Deiner Umgangszeit eine Sache was ihr unternehmt.


gruß
jo
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 14:42:09 von papajo » Gespeichert
Ingo30
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« Antwort #8 am: 08. Dezember 2011, 14:52:37 »

Hi,

es spricht doch auch nichts dagegen wenn ihr zwei so schwimmen geht. Jeder der selber mal im Schwimmverein war, weiss eigentlich, dass es den Kids wirklich sehr viel Spaß macht und Bewegung ist gerade in der heutigen Zeit echt nicht verkehrt. Ich finds hier auch wichtig, was Dein Sohn selber dazu sagt. Im Laufe der Jahre kann es durchaus auch zu Konflikten mit anderen Aktivitäten kommen aber solange es der Sohn auch will, sollte man schon versuchen es ihm zu ermöglichen. Was aber auch für Dich bedeutet, dass in Deiner Umgangszeit zu planen bzw. den Transport sicher zu stellen, wenn die KM auch nach nochmaligem Gespräch nicht mehr dazu bereit ist. Vielleicht fahren ja vom Wohnort der KM noch andere Kinder, dass man sich abwechseln kann?

Und aus Erfahrung heraus ist Schwimmverein nicht so "schlimm" wie die beliebten Fussballtuniere jeden Samstag... da hatten wir ja auch schon viele Beiträge im Forum, die man auch durchaus verstehen kann. Gruß Ingo
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bagger1975
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« Antwort #9 am: 08. Dezember 2011, 15:10:12 »

Servus Eric69,

wirklich eine blöde Kiste mit der Haltung der KM und für den Jungen so unnötig und auch schade.

Was ist denn hiermit:

Das hat sie jetzt mit dem Verweis auf das alleinige Sorgerecht abgelehnt (Verfahren ruht).

Läuft da ein GSR-Verfahren und warum ruht es?

Viele Grüsse

Ich frage, weil mit GSR könntest Du ihn natürlich wieder problemlos anmelden...
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 15:12:50 von bagger1975 » Gespeichert

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TotoHH
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« Antwort #10 am: 08. Dezember 2011, 16:17:24 »

Moin. Echt blöd für den Jungen. Ich frage mich, was die wahren Motive der KM sind?  c

wenn du das Geldliche regelst, vermute ich mal das es dem Schwimmverein egal ist, ob Du SR hast oder nicht, für Verein ist die Anzahl der Mitglieder vorrangig (meistens).
Könnte aber auch ein Versicherungsthema sein??

Gruß, toto
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Eric69
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« Antwort #11 am: 08. Dezember 2011, 18:57:19 »

@bagger: GSR-Verfahren ruht weil der Richter uns für zu zerstritten sieht - hat er recht.
Mutter verweigert aber jegliche Mediation oder sonstige Hilfen. Solange es keine klare
Gesetzesregelung wollte er nichts entscheiden. Die 5 Tage Umgang wurden mir zugesprochen
weil mein Sohn jedem (JA + Psychoonkel)erklärt hat, dass er halbe/halbe möchte.
Wenn die Mutter ihn weiter so drangsaliert will er noch weniger zu ihr. Er hat in der letzten
Zeit versucht bei ihr abzuhauen und mit der Bahn zu uns zu fahren -
mittlerweile wird die Wohnungstür bei ihr abgesperrt.

Gruß

Eric
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bagger1975
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« Antwort #12 am: 09. Dezember 2011, 11:08:08 »

Servus Eric69,

dachte ich mir schon...

Die Frage ist, ob ein "ruhendes Verfahren" irgend jemandem nützt, außer dem Richter, der sich eine Entscheidung in der Sache spart bzw. sich um eine solche drückt, und der KM, die die Alleinsorge weiter behält.

Da Du auf eine gesetztliche Regelung vermutlich noch Jahre warten darfst und auch eine Regelung für sog. Altfälle mehr als nur fraglich ist, würde ich mich an Deiner Stelle an einen versierten Fachanwalt für Familienrecht wenden und die derzeitige Prozeßsituation einmal richtig prüfen lassen.

Evtl. ist bisheriger Vortrag richtig zu stellen bzw. zu ergänzen und die angebliche Zerstrittenheit, die die Gegenseite vermutlich nur unsubstantiiert behauptet hat, zu entkräften.

Viele Grüsse
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Eric69
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« Antwort #13 am: 09. Dezember 2011, 14:09:39 »

@bagger + an alle:
kennt jemand einen fähigen RA in Köln der sich schon erfolgreich
mit GSR- Verfahren beschäftigt hat?
Nachdem was ich hier gelesen habe sehe ich zumindest die Möglichkeit
eines Erfolges da mein Sohn eine recht eindeutige Meinung hat und diese
auch gern vertritt.
Meine derzeitige Anwältin hält die Sache für abgefrühstückt da ich 5 von
14 Tagen Umgang + halbe Ferien habe und mich über schulische und gesundheitliche Themen
informieren "darf". Mehr ist ihrer Meinung nach nicht drin.

Gruß Eric
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« Antwort #14 am: 16. Dezember 2011, 13:57:27 »

Servus Eric69,

leider nein, ich könnte nur für München sprechen.

Viele Grüsse
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