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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:03:47 *
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Autor Thema: Hochfeiertage !  (Gelesen 402 mal)
minna289
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es wird heller, versprochen!


« am: 07. Dezember 2011, 15:10:46 »

tach,

wer kann mir mal sagen welche Tage als "Zweite Hochfeiertage" definiert sind.

Ich hab das so in meinem Umgangsbeschluss und ging bis dato davon aus das z.b. ein Ostermontag und ein 2.Weihnachtstag darunter fallen !?

KM scheint das aber etwas anders zu sehen... exclamation_smile

Sollte es sich auch noch um Differenzierung nach Bundesland handeln- es geht um NRW.

Danke,
minna
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Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 15:14:38 »

Auch tach!

Ich kenne das auch so wie du.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Lausebackesmama
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« Antwort #2 am: 07. Dezember 2011, 15:16:02 »

Hi,

für mich sind Ostern und Weihnachten die "hohen Feiertage", wenn die "zweiten" damit gemeint sind, würde ich sagen 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.) und Ostermontag.

Hl. Abend ist kein Feiertag, daher kann der 25.12. nur der "erste" Feiertag sein.

Warum zum Teufel können die das in Beschlüssen nicht so angeben, dass jeder Depp unzweifelhaft versteht, was gemeint ist?

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #3 am: 07. Dezember 2011, 15:17:12 »

Ich werfe mal noch Pfingsten in den Raum.
Kann mir aber gut vorstellen, dass hier die Bayern mal wieder eine Erzkatholische Ausnahme bilden.

Amen, Michael
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« Antwort #4 am: 07. Dezember 2011, 15:18:41 »

wer kann mir mal sagen welche Tage als "Zweite Hochfeiertage" definiert sind.

In meinem Umgangsbeschluss ist dies genau festgelegt:
- 2. Weihnachtsfeiertag
- Ostermontag
- Pfingstmontag
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #5 am: 07. Dezember 2011, 15:20:12 »

Was mich jetzt viel mehr interessiert:

Was versteht Deine Ex darunter? 30. Februar und 32. Mai?  puzzled

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #6 am: 07. Dezember 2011, 15:20:36 »

Hi
Warum zum Teufel können die das in Beschlüssen nicht so angeben, dass jeder Depp unzweifelhaft versteht, was gemeint ist?
Machen die doch, nur versucht eben jeder etwas anderes daraus zu lesen.

Pfingsten wird bei uns, wie auch in NRW nicht als hohe Feiertage angesehen.

Gruss Wedi

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brille007
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« Antwort #7 am: 07. Dezember 2011, 15:21:08 »

Moin minna,

das Blöde ist: Am Ende zählt die Definition der Mutter, denn sie hat das Kind in der Hand. Möglicherweise betrachtet sie nur Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam als solchen Feiertag. Und bis sie gerichtlich eines Besseren belehrt wurde (falls Du Dir diesen Stress machen möchtest), ist zumindest Weihnachten 2011 vorbei.

Mal abgesehen davon: So ein Knallertag ist der 26. Dezember nun auch nicht; verlege Weihnachten doch einfach auf den 28.12. oder den 5.1. An welchem Tag es Geschenke und Party mit Papa gibt, ist Kindern eigentlich wurscht.

Grüssles
Martin
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minna289
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #8 am: 07. Dezember 2011, 15:58:46 »

tach,

man was seit Ihr heute schnell.... Danke dafür   

Mir geht es in erster Linie um den Ostermontag und den 2. X-mas Tag da der ab 2014 interessant wird.

Meine Umgangsregelung besagt für 2014 Kröte bei mir vom 29.12.-01.01.2015, das würde bedeuten das ich dann kröte Weihnachten gar nicht sehe , es sei denn der 2.x-mas Tag gilt als Hochfeiertag !

Iich weiss ich denk ziemlich weit nach vorn aber manchmal ist das ja auch nicht das schlechteste, grundsätzlich bin ich doch entspannt.

Ja-wenns nach Ex geht gibts nur einen und das wäre so wie LBM es schon ganz gut vermutet hat sicherlich der 32.12.2099  c

Ich finds doof und sehr seltsam das es da keine allgemein verständliche Definition für gibt.

Schürt doch nur wieder Ärger sowas.

minna
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TotoHH
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« Antwort #9 am: 07. Dezember 2011, 16:08:06 »

Moin.
Ich glaube, Du kannst Dich zurück lehnen.
"Zweite Hochfeiertage" finde ich recht klar -> jew. der zweite Tag der "Hohen Feiertag", also 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und nach meinem Dafürhalten auch der Pfingstmontag.

Insofern wäre zu verhandeln, wie man die Umgänge am26.12.2014 und dann wieder ab 29.12. am besten unter einen Hut kriegt. Aber bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit, Gruß, toto
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