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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 03:02:05 *
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Autor Thema: Zugewinn ausschließen bei Schenkung  (Gelesen 861 mal)
Jo1966
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« am: 07. Dezember 2011, 10:59:41 »

Hallo,
hab mich schon ein etwas im Forum schlau gemacht leider habe ich nicht die richtigen Antworten auf meine Fragen finden können.
Zu mir:
Meine Ehe steht kurz vor dem Aus und mein Vater möchte mir seit längeren Geld als Schenkung überweisen aber ohne das meine Frau Anspruch auf einen evtl. späteren Zugewinn hat.
Meine Fragen: Was erkennt das Gericht an:
1.Gilt der Banküberweisungsbeleg wo im Textfeld “ Schenkung für meinen Sohn .. “ steht
2.Reicht ein Formschreiben mit Unterschrift meines Vaters aus “ Hiermit bestätige ich meinem
   Sohn den Betrag X als Schenkung übertragen zu haben“
3.Punkt 1 und 2 mit Unterschrift einer 3 Person (Mutter, Bruder)
4.Wie kann ich außer einem Notar die Schenkung noch deklarieren lassen?

Danke
Für Infos oder Links wäre ich dankbar
Gruß
Jo
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brille007
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« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 11:09:21 »

Moin Jo,

üblicherweise macht man in solchen Fällen (auch "Vererben mit warmer Hand" genannt) einen Schenkungsvertrag; schon allein, um gegenüber dem Finanzamt belegen zu können, dass die jeweiligen Freibeträge nicht überschritten wurden, um die Schenkungssteuer zu vermeiden.

Wenn Du da allein als Beschenkter drinstehst, hat Deine Noch-Ehefrau keine Möglichkeit, beim Zugewinnausgleich auf dieses Geld zuzugreifen. Gefährlich sind nur undeklarierte Banküberweisungen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 07. Dezember 2011, 11:20:25 »

Moin.

Ich würde aber vielleicht doch deinen Vater bitten, diese Schenkung noch etwas aufzuschieben, bis die Scheidung durch ist.

Es ist zwar so, wie Brille es schreibt aber ein lohnendes Ziel für eine gierige Ex und ihren evtl. noch gierigeren Anwalt ist das dennoch.
Auf jeden Fall kann man darüber trefflich streiten und den Streit verlängern und verteuern.
Und der Anwalt verdient auch dann daran, wenn er am Ende nichts erreicht.
So etwas mögen diese Zecken besonders gerne.

Auch könnte ein mitfühlender Richter dann erst recht geneigt sein, evtl. andere Verpflichtungen noch etwas aufzurunden, da du ja so ein reicher und herzloser Schuft bist, der seine arme Familie verhungern lassen möchte.

Das weckt in vielen Richtern den Robin Hood, die gerne solange "Gutes" tun, wie andere es bezahlen.
 
Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2011, 11:23:28 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo30
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« Antwort #3 am: 07. Dezember 2011, 12:29:08 »

Hi Jo,

ansonsten vorher Gütertrennung beim Notar beschließen. Ab dann wirtschaftet ihr wieder allein. Kann im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung gleich mitgemacht werden. Gruß Ingo
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Jo1966
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« Antwort #4 am: 07. Dezember 2011, 15:37:17 »

Hallo,

Danke für die Infos, kann ich den Schenkungsvertrag nur mit meinem Vater abschließen oder muß ich damit zu Notar die Kosten wollte ich eigentlich sparen.
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 07. Dezember 2011, 15:43:01 »

Hi Jo,

warum die Eile.. es ist immer gefährlich, zu solchen Zeiten Gelder zu transferieren. Warte Deine Scheidung ab bzw. wenn über den Notar. Bevor ihr keine Gütertrennung habt, würde ich da die Finger von lassen. Ansonsten Schenkungsvertrag beim Notar - dessen Kosten sich ausschließlich nach dem Wert richten. Der Aufwand für die Arbeit wird nicht gesondert berechnet. Also fallen die Kosten im Regelfall nicht so hoch aus. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #6 am: 07. Dezember 2011, 15:45:14 »

Moin Jo,

Danke für die Infos, kann ich den Schenkungsvertrag nur mit meinem Vater abschließen oder muß ich damit zu Notar die Kosten wollte ich eigentlich sparen.
mal abgesehen davon, dass der Notar nicht die Welt kostet: Erforderlich ist er nicht; Ihr könnt das auch "privat" machen.

Es geht aber nicht nur um die Folgen für den Zugewinnausgleich, sondern auch um die Vermeidung von steuerlichem Trouble - und eventuellem Ärger, wenn irgendwann mal der Erbfall eintritt und eventuelle Miterben diese Schenkung als Vorauszahlung auf Dein Erbe betrachtet sehen wollen, das dann entsprechend gemindert werden müsse.

Grüssles
Martin
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Jo1966
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« Antwort #7 am: 07. Dezember 2011, 15:52:19 »

Mein Vater wollte im Vorfeld schon ein Teil seines Vermögens auf mich und meinen Bruder überschreiben, auser meinem Bruder gibt es keine Miterben
Also wenn ich das richtig verstehe wäre ein Schenkungsvertrag über einen Notar die beste und sicherste Methode einen Zugewinnausgleich über die Schenkung zu entgehen?
Gruß
Jo
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brille007
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« Antwort #8 am: 07. Dezember 2011, 15:54:36 »

Also wenn ich das richtig verstehe wäre ein Schenkungsvertrag über einen Notar die beste und sicherste Methode einen Zugewinnausgleich über die Schenkung zu entgehen?
der sicherste Weg ist es, die Schenkung zeitlich HINTER die Scheidung zu legen; dann muss auch niemand (kostenpflichtig!) darüber streiten...
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Jo1966
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« Antwort #9 am: 07. Dezember 2011, 16:00:53 »

auch ein Problem ist das es sich noch eine Zeitlang hinziehen wird, wir haben uns wie man sagt auseinandergelebt und über das Thema noch nicht ausführlich gesprochen aber für mich ist es absehbar das es irgentwann zur Scheidung kommt.
Desshalb möchte ich gerne vorher einige Dinge geregelt haben
Gruß
Jo
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Ingo30
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« Antwort #10 am: 07. Dezember 2011, 16:07:14 »

Dann motivier Deine Exe mit Dir zum Notar zu gehen und ihr notariell Gütertrennung vereinbart. Vorher würde ich da die Finger von lassen. Bei Deinem Vater ist das Geld derzeit am besten aufgehoben. Bei Dir ist es derzeit NICHT gut aufgeoben. Gruß Ingo

P.S. Fall Du Dich noch zum Thema einvernehmliche Scheidung und den Vorteilen informieren willst, schau auch mal in diesen Thread:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23954.html
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2011, 16:10:36 von Ingo30 » Gespeichert
nadda
_nadda
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« Antwort #11 am: 08. Dezember 2011, 06:24:03 »

Hi,

kann mich  nur anschließen, wenn du Geld hast ist der Richter sicherlich eher geneigt Unterhaltsforderungen in höherer Form auszuurteilen - trifft ja dann keinen Armen.

Der Spielraum den ein Richter bezüglich Unterhaltszahlungen hat ist recht groß und da ist die Psychologie einfach mit ausschlaggebend für die Höhe der Unterhaltszahlungen.

Wenn irgendwie möglich dann sorg dafür das du das Geld nach der Scheidung bekommst und nicht vorher.

Ja, Beratung beim Notar ist auf jeden Fall sinnvoll und sooo teuer ist der dann auch nicht das sich das nicht lohnen würde. Wie schon richtig erwähnt vermeidest du mit einem Notar Ärger mit dem Finanzamt und auch Ärger mit der Ex.

LG
Nadda
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brille007
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« Antwort #12 am: 08. Dezember 2011, 09:23:01 »

Moin,

noch eine Ergänzung zu
Bei Deinem Vater ist das Geld derzeit am besten aufgehoben. Bei Dir ist es derzeit NICHT gut aufgeoben. Gruß Ingo
selbst wenn am Ende sonnenklar ist, dass die Schenkung nicht unter den Zugewinn fällt und deshalb nicht unter beiden Ehepartnern zu verteilen ist: Der Streit hierüber verursacht zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten - und die trägt im Familienrecht jeder selbst. Allein deshalb empfiehlt es sich, den Zugewinn vorab zu klären und zusammen mit anderen möglichen Streitpunkten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Danach kann Dein Vater Dir soviel Geld schenken wie er möchte.

Grüssles
Martin
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Jo1966
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« Antwort #13 am: 09. Dezember 2011, 13:49:08 »

Danke für die vielen Informationen.
Das ist ja der Supergau, ich dachte immer Schenkungen sind vom Zugewinn ausgeschlossen. Mein Vater möchte mir und meinem Bruder demnächst auch das Haus übertragen, dann bekommt mein Frau davon später auch Ihren Anteil? Dann wird nach mir auch meinen Vater der Schlag treffen denn er möchte total ausschließen das meine Frau irgendwelche Zuwendungen von Ihm bekommt.
Eine Gütertrennung hat meine Frau schon ausgeschlagen wäre ja nach der Sachlage auch blöd von Ihr.
Gruß
Jo
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Ingo30
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« Antwort #14 am: 09. Dezember 2011, 13:56:29 »

Lol,

also Jo: Was lernst du daraus? Halt die Füsse still und zieh erstmal Deine Scheidung durch. Am Tag nach der rechtsgültigen Scheidung kann Dein Vater Dir soviel schenken wie er möchte.

Aber bitte fang dann nicht an, die abewohnte Bude von Daddy als Argument zu nehmen, keinen Kindesunterhalt etc. zu zahlen, "weil ja jetzt erstmal ganz viel renoviert werden muss". Diese Tendenz steigt beim Blick ins Forum nämlich recht konstant an bei solchen "selbstlosen Schenkungen", wo Papa natürlich auch lebenslanges Wohnrecht in dem Häusschen hat.

Deine Baustelle sollte jetzt erstmal die zügigie Abwicklung Deiner Ehe sein. Hier kann Vater lieber was für den RA springen lassen - ist sicher gut angelegtes Geld ;) Gruß Ingo
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Jo1966
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« Antwort #15 am: 09. Dezember 2011, 14:03:12 »

Hallo  Ingo30,
am Kindesunterhalt soll/wird sicherlich nicht gespart werden, das sollte selbstverständlich sein.
Gruß
Jo
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat (Moderatoren: brille007, Schmusepapa, Beppo)  |  Thema: Zugewinn ausschließen bei Schenkung
 
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