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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:56:29 *
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Autor Thema: Verweigerung als Schlüssel zum ASR?  (Gelesen 1378 mal)
LoneDaddy
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« am: 06. Dezember 2011, 12:39:32 »

Hallo zusammen,

ich möchte ein neues Thema eröffnen, weil ich denke es geht in meinem letzten Beitrag unter:

Meine Exe hat das ASG beantragt. Sie begründet dies mit der nicht vorhandenen Kommunikationsfähigkeit zwischen den Elternteilen.
Dabei ist es doch Sie, die mir wichtige Infos über meine Jungs nicht weiter gibt.
Ich bekomme weder eine Infos wie es den Jungen geht, noch über schulische Veranstaltungen, Elternabende, Gesundheitsfragen usw. Eine Totale Verweigerung. Ihre Telefonnummer rückt Sie nicht raus. E-Mails werde nur (wenn überhaupt) schlagwortartig beantwortet wenn ich mehrmals anmahne.

Umgang wird verweigert. Die Umgangspflegschaft hat es geschaft in den letzten 3 Jahren etwa 10 Umgänge zu realisieren.

Totale Verweigerung also.

Ist es wirklich so einfach das ASR zu bekommen wenn man nur lange genug einen auf Verweigerung macht?

Gruß
Thomas
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Garfield
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« Antwort #1 am: 06. Dezember 2011, 13:16:48 »

Hallo,

ja, das ist das Problem. Leider habe ich in der Vergangenheit einfach zu viele Fälle erlebt, in denen man sich die Haare rauft, dass ich auch nich tunbedingt daran zweifle, dass dein Ex damit durchkommt. Ich nehme an, sie hat das alleinige Sorgerecht?
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brille007
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« Antwort #2 am: 06. Dezember 2011, 13:49:06 »

Moin,

Ich nehme an, sie hat das alleinige Sorgerecht?
wenn sie es bereits hätte, müsste sie es ja nicht mehr beantragen:
Meine Exe hat das ASG beantragt. Sie begründet dies mit der nicht vorhandenen Kommunikationsfähigkeit zwischen den Elternteilen.
In der Tat spielt es nicht die ausschlaggebende Rolle, WER von beiden Eltern die Kommunikation verweigert; viele Gerichte beurteilen lediglich, DASS die Eltern nicht miteinander umgehen können und das/die betroffene/n Kind/er zwischen den Elternstreitigkeiten "zerrieben" werden.

Trotzdem bekommt man das GSR nicht einfach "weggenommen". Wenn die Gegenseite allerdings glaubhaft darlegen kann, dass der andere Elternteil das GSR nicht im Interesse des Kindeswohles einsetzt, sondern vor allem, um alte Rechnungen aus der Paar-Zeit zu begleichen, kann es schwierig werden.

Grüssles
Martin
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TotoHH
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« Antwort #3 am: 06. Dezember 2011, 14:22:12 »

Moin.

Nein, ich denke, so einfach ist es nicht. Fakt ist, wenn ein KV das gemeinsame Sorgerecht erreichen will, dann ist es relativ leicht für die KM, über eine Verweigerung die mangelnde Kommunikation zu erreichen und damit das Verlangen des KV abzuwehren.

Eine Aberkennung des GSR ist mE dagegen nicht so einfach zu erreichen. Und schon gar nicht über eine einseitige, mangelnde Kommunikation desjenigen, der das ASR anstrebt. Sie kann es natürlich versuchen, aber Du solltest einfach Deine Bemühungen für das Kindswohl gut dokumentiert haben.

Wenn ich Deinen alten Thread richtig in Erinnerung habe, dann ist der Auslöser ein Wunsch der KM, bzgl einer ADS-Untersuchung. Wie ist das weitergegangen? Kann Dir aufgrund Deines damaligen Handelns in irgendeiner Weise vorgehalten werden, dass Du gegen das Kindswohl agierst?

Gruß, toto
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LoneDaddy
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« Antwort #4 am: 06. Dezember 2011, 15:10:27 »

@toto: ja, das wird als Aufhänger benutzt. Weil meine Exe unbedingt will, daß der große ADS hat. Wer sie auf den Plan gebracht hat weiß ich nicht. Ich erfahre ja nichts. Genau das versuche ich ja schon seit Wochen herauszufinden, ob es die Lehrerin war? Der Schulpsychologe? Oder sonst was. Ich würde ja gern wissen wie es dazu kommt. Ich habe ein Formular von der Exe hingelegt bekommen welches datiert ist auf Juni 2010 (kein Schreibfehler). Da Unterschreib und stell keine blöden Fragen. ...
E-Mails wo ich Details wissen wollte sind nur in so fern beantwortet worden (wenn überhaupt): "Du weißt Bescheid, mehr gibts nicht zu sagen!"

Im Klageantrag war eine Mathearbeitbeigelegt wo er nur 4 von 36 Punkte erreicht hat und ein Schrieb vom Kinderarzt vom Herbst 11 (das ding hab ich zum ersten mal gesehen) wo drinsteht sinngemäß: "Ich befürworte die Untersuchung auf ADS"

Das der Junge unter der Trennung und den nicht vorhandenen Umgang leidet ist klar. Ich halte die vermeintlichen ADS Symptome aber für Folgeerscheinungen und nicht als Ursache. Deshalb hab ich mich ja drei Wochen lang mit der Umgangspflegeschaft nach Alternativen umgeschaut. Und bin mit einer Spieltherapie, welche nicht schon von vorne herein auf ADS ausgerichtet ist einverstanden. Aber nicht mit einer Untersuchung und Behandlung, wo der Fokus ausschließlich auf ADS steht. Und deshalb hab ich mein Einverständnis derzeit nur für eine Untersuchung gegeben. Weil der Einstieg in eine Therapie ist lt. der Umgangspflegeschaft immer der gleiche. Ich möchte mein Einverständnis zur Schritt für Schritt geben sonst linkt mich meine Exe wieder.

Exe will aber lieber daß der Junge ADS hat...
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 06. Dezember 2011, 15:18:16 »

HI Lone,

ich finds auch erschreckend, wie manche KMs damit umgehen. Gerade wenn ich einen Therapieerfolg haben möchte, sollten doch beide Elternteile eingebunden sein um hier vorwärts zu kommen. Eine vernünftige Diagnose sollte immer die Grundlage sein.

Problem bei den "Modeerkrankungen" a la ADS ist ja auch, dass es bei (manchen) KMs nur um die Ritalingabe geht (am besten bis zum Abschluss der Schullaufbahn in Dauergabe ), da bekannt ist, dass sich so die schulischen Leistungen steigern lassen. Als Anlage gab es die Mathearbeit? Oh Gott, dann hätte ich seit Ende der 80er Jahre mit Ritalin leben müssen.. gut, das es da noch kein ADS gab und wir das Gymnasium und Hochschule trotzdem geschafft haben... Aber ohne Witz, die Diagnose eines Arztes sollte schon der Ausgangspunkt für "Mutmaßungen" sein. Wenn wirklich die Gabe von Ritalin und Co. notwendig ist, dann aber auch nicht willfähig, sondern auch mit dem gezielten Absetzen des Medikaments um auch mal Thearpieerfolge erfassen zu können.

Mir selber ist ein Fall bekannt, wo die KM fast panisch auf den Entschluss der Jugendlichen reagiert hat, dass Ritalin nach Jahren Dauergabe abzusetzen. Grund für die Panik war nicht die Gesundheit des Kindes, sondern der nahende Abschluss der Realschule. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #6 am: 06. Dezember 2011, 15:25:01 »

Moin LD,

Exe will aber lieber daß der Junge ADS hat...
ich glaube, ich habe es schon mal geschrieben: Es kommt dabei nicht darauf an, was IST, sondern was GEGLAUBT wird. In diesem Fall heisst die Darstellung beispielsweise: Das Kind braucht dringend ärztliche Hilfe - und der mitsorgeberechtigte Vater missbraucht sein Sorgerecht, um mir armer Mutter zum Schaden des Kindes einen reinzuwürgen."

Dass ADS sehr oft eine Modediagnose ist, die gerne dann eingesetzt wird, wenn die richtige Antwort eigentlich lauten müsste "das Kind reagiert mit seinem Verhalten auf den mütterlichen Umgangsboykott; die richtige Therapie wäre ein unbelasteter Umgang zum Vater" muss der zuständige Familienrichter ja nicht wissen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #7 am: 06. Dezember 2011, 15:45:07 »

Hallo,
von meiner Seite aus kann ich nur das hier von meinem Post mitteilen !!!
Laut Psychologen: Eine ADS Problematik konnte ausgeschlossen werden.
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und "vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater"
Das sagt vieles oder und warum sollte es bei Dir anders sein ?.
Brille007 hat vollkommen Recht, Modediagnose A(H)DS und schon schiebt man das Problem auf´s Kind bzw. die Umwelt, oder doch den Papa.
Verkehrte Welt !
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United
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« Antwort #8 am: 06. Dezember 2011, 16:12:28 »

Moin LD,

aus Sicht Deiner Ex ist die ADS-Geschichte nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt ...

Sie baut Ihre ASR-Argumentation auf Deiner angeblichen Unfähigkeit zur Kooperation und den daraus resultierenden Nachteilen für das Kindeswohl auf (Verzögerungen in der medizinischen Behandlung von Junior).
Sinngemäß: Mehrfach musste sie Dich vor Gericht schleppen und jetzt blockst Du wieder:
Eine psychologische Betreuung des Sohnes Kind 1, welche seitens des Jugendamtes und den zuständigen Stellen dringend befürwortet wurde, wurde aufgrund der Intervention des Antragsgegners beendet.Beweis zum dem Ganzen:   Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Besigheim, Aktenzeichen 1 F 423/11, 1 F 1239/08 sowie 1 F 859/09.
[...]
Die Psychologin war jedoch, aufgrund des Verhaltens des Antragsgegners, nicht mehr bereit letztendlich die Therapie fortzusetzen, nachdem der Antragsgegner hier dagegen war.
Beweis:   Beschluss vom 11.06.2010, Aktenzeichen des Gerichts 1 F 691/10.

Diese Argumentation musst Du entkräften, damit der Richter zu eben diesem Schluss kommt:
"das Kind reagiert mit seinem Verhalten auf den mütterlichen Umgangsboykott; die richtige Therapie wäre ein unbelasteter Umgang zum Vater"

Gerade beim Thema ADS hast Du Deine Sorgebereitschaft dadurch signalisiert, dass - wie von Dir geschildert - die Umgangspflegschaft eine bessere Idee hatte, der Du selbstverständlich zugestimmt hast.

Ein "nicht ich bin böse, sondern meine Ex" alleine wird vermutlich nicht reichen ...

Besten Gruß
United
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #9 am: 06. Dezember 2011, 18:20:25 »

Umgang wird verweigert. Die Umgangspflegschaft hat es geschaft in den letzten 3 Jahren etwa 10 Umgänge zu realisieren.

Das Problem, dass ich hier sehe ist - unabhängig von dem Verschulden - dass Du bei 10 Umgängen in 3 Jahren nicht ausschließen kannst, dass das Kind wirklich kein ADS hat. Und wenn es Probleme dieser Art gibt, dann ist Deine Verweigerung der Untersuchung wirklich nicht hilfreich.

Nicht falsch verstehen: Ich heiße weder Umgangsboykott noch Modediagnosen aus Bequemlichkeit gut! Ich gebe aber zu bedenken, dass es nun mal wirklich Kinder gibt, die unter AD(H)S leiden und denen eine Diagnose und eine dementsprechende Behandlung zu verweigern in meinen Augen grob fahrlässig wäre.

Deshalb außerhalb jeder persönlicher Diskrepanzen zwischen Dir und KM: Kannst Du mit den paar Umgängen sicher ausschließen, dass Dein Kind psychologische und ggf. medikamentöse Hilfe braucht, als Laie??

LG LBM
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« Antwort #10 am: 06. Dezember 2011, 18:25:00 »

Moin,

den gleichen Zirkus hatte ich auch. Die Ex behauptet, dass es "ihren Kindern" ja NUR so schlecht geht, weil ich existiere
und das böse Gericht usw.

Langsam glaube ich auch, dass sie an >>hier<< leidet.

Eine schwierige Situation. Die Gefahr ist, dass auch von UP, VP und wie sie alle heissen, hineininterpretiert wird, auf Teufel komm raus.

Hier ist guter Rat teuer.

LG
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #11 am: 06. Dezember 2011, 18:28:02 »

Meine Exe hat das ASG beantragt. Sie begründet dies mit der nicht vorhandenen Kommunikationsfähigkeit zwischen den Elternteilen.
Ist es wirklich so einfach das ASR zu bekommen wenn man nur lange genug einen auf Verweigerung macht?

Moin LD,
zum Mutmachen: meine Ex hat mit der gleichen Begründung versucht, mir das GSR zu entziehen...und ist in zwei Instanzen gescheitert....
 
Zitat OLG Düsseldorf:
"...Die KM kann sich nicht mit Efolg darauf berufen, über die Umgangskontakte hinaus keinerlei Kommunikation mit dem KV treffen zu wollen. Getrennt lebende Eltern sind im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge zur Konsensfindung verpflichtet, solange ihnen dies zum Wohle des Kindes zumutbar ist"
...hier solltest Du ansetzen, denn Deiner Ex kann es im Normalfall schlicht ncht gelingen, einen gerichtsfesten Grund für "unzumutbarkeit zu finden

Gruß
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LoneDaddy
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« Antwort #12 am: 06. Dezember 2011, 20:52:46 »

Hallo zusammen,
was evtl. untergegangen ist: Ja, ich habe einer Untersuchung zugestimmt. Aber noch keiner Therapie. Da ich keine Therapie möchte die den Fokus auf ADS legt. Da hier doch erhebliche zweifel da sind ob dies nicht eine Folge der ganzen Umgangsproblematik ist. Der Jung braucht jeman der Ihm den Rücken stärkt. Das ist mir klar. Deshalb war ja von der Umgangspflegschaft die Spieltherapie angeregt worden. Mit der bin ich einverstanden.

Und der erste Therapieansatz beim großen war deshalb gescheitert weil die Thrapeutin eine Mediation der Eltern als Bedingung gesetzt hat. Dies wollte sich meine Exe nicht unterwerfen. Sie möchte mit mir nicht in einem Raum sitzen.

Gruß
LD
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« Antwort #13 am: 06. Dezember 2011, 21:38:57 »

Ja, ich habe einer Untersuchung zugestimmt. Aber noch keiner Therapie. Da ich keine Therapie möchte die den Fokus auf ADS legt.
Genau das ist der entscheidende Punkt.
Das musst du deutlich herausarbeiten und vor Allem, dass du keiner ADS-Therapie zustimmst, solange dir keine plausible ADS-Diagnose vorgelegt wird.

Das ist im Rahmen des GSR nicht nur dein Recht, sondern, im Interesse eures Kindes, deine Pflicht.
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« Antwort #14 am: 07. Dezember 2011, 08:25:54 »

Moin,

ich halte es schon für notwendig, das herauszufinden. Nämlich ob es sich hierbei um einen Loyalitätskonflikt handelt, oder aber wirklich
ADS.

Das musst du deutlich herausarbeiten und vor Allem, dass du keiner ADS-Therapie zustimmst, solange dir keine plausible ADS-Diagnose vorgelegt wird.
Das ist im Rahmen des GSR nicht nur dein Recht, sondern, im Interesse eures Kindes, deine Pflicht.

Absolut. Du musst vielmehr versuchen, den Fokus auf die KM zu lenken, dass du, wie Beppo geschrieben hat, Anhaltspunkte haben möchtest, die die
Notwendigkeit einer ADS-Therapie belegen.

Sonst könnte ja jeder kommen.

LG
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #15 am: 07. Dezember 2011, 08:40:22 »

servus LD,

Ist es wirklich so einfach das ASR zu bekommen wenn man nur lange genug einen auf Verweigerung macht?

Ja, es ist so einfach.
Zumindest war es dass für meine Ex.

Weshalb keine Kommunikation stattfand interessierte meinen richter in keinster Weise. Nur die Ttasache, das es so ist. Und schwupps, war das SR für mich weg.

Wichtig ist es für Dich, die Ratschläge hier genau zu beachten.
Du musst unbedingt vor Gericht eine genaue und gute Begründung abliefern, weshalb Du bisher einer Therapie des ADS Eures Kindes nicht zugestimmt hast.
Zum einen, weil Du aufgrund der Umgangsverweigerung Dir kein eigenes Bild machen kannst, und zum anderen, weil bisher niemand einen anderweitigen eindeutigen Beleg für die Diagnose bei Dir vorgelegt hat.

Gruß, Michael
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« Antwort #16 am: 07. Dezember 2011, 08:40:38 »

Moin.
Du musst vielmehr versuchen, den Fokus auf die KM zu lenken,

wahrsch nur ein wenig mißverständlich ausgedrückt. Aber LD muss den Fokus auf das Kind richten und eben nicht auf die KM und ihre "Wünsche" bzgl einer Diagnose. Also keine Zustimmung zu einer Therapie aufgrund Mamas Hobbydiagnose, sondern am Ende desTages nur aufgrund einer ordentlichen ärztlichen Untersuchung.

ich habe einer Untersuchung zugestimmt. Aber noch keiner Therapie. Da ich keine Therapie möchte die den Fokus auf ADS legt. Da hier doch erhebliche zweifel da sind ob dies nicht eine Folge der ganzen Umgangsproblematik ist. Der Jung braucht jeman der Ihm den Rücken stärkt. Das ist mir klar. Deshalb war ja von der Umgangspflegschaft die Spieltherapie angeregt worden. Mit der bin ich einverstanden.

Und der erste Therapieansatz beim großen war deshalb gescheitert weil die Thrapeutin eine Mediation der Eltern als Bedingung gesetzt hat. Dies wollte sich meine Exe nicht unterwerfen. Sie möchte mit mir nicht in einem Raum sitzen.

Wenn das so vorgetragen wird, bist Du mE gut aufgestellt und die KM entlarvt sich selbst. Bleibt vielleicht nur die Frage, ob es eine qualifizierte Untersuchung war und Du an dieser Stelle nicht angreifbar bist. In Deinem anderen Thread warst Du meiner Erinnerung nach sehr zögerlich einer ärztlichen Untersuchung zuzustimmen.

Gruß, toto
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« Antwort #17 am: 07. Dezember 2011, 08:47:40 »

Moin,

natürlich ist das gängige Praxis. Wenn ich mir alleine mein GA durchlese, kreidet die GA die mangelnde Kommunikationsfähigkeit schon sehr
an.

Das Gericht setzt voraus, dass erwachsene Menschen in der Lage sind, "Im Sinne des Kindeswohls" eine Einigung zu finden. Wenn die KM
lange genug auf "Totalverweigerung" macht, bekommt sie alles und du nichts.

Doch, du darfst pünktlich deinen Unterhalt zahlen. Da sind sie dann schnell und wissen auf den Cent genau, wieviel sie bekommen.

Kindeswohl ist ein Wort, dass für mich mehr und mehr an Bedeutung verliert. Dem Gericht ist es manchmal Egal, ob die Kinder unter
der Obhut der KM (also nicht alle KM´s, sondern der Elternteil, der mutwillig boykottiert usw.) seelisch verrotten.

"Scheidungskrüppel" werden aber auch genug von Anwaltsseite produziert. Es ist ein jammer, dass dieses ganze Familienrecht nicht mal
ordentlich reformiert wird.

Vielleicht erleben wir das ja noch?

LG
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #18 am: 07. Dezember 2011, 09:25:15 »

@all, so ein kleinen Silberstreif am Horizont kann ich erahnen. Wobei ich mit dem Schlimmsten Rechne.Die Untersuchung soll angblich im Jan12  stattfinden. So hat es die Umgangspflegschaft aus der Mutter heraus gepresst. Wein die nicht wäre würd ich voll gar nichts erfahren

LD
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« Antwort #19 am: 07. Dezember 2011, 09:41:50 »

Sorry Agent,
so tragisch (zumindestens das was ich hier lesen konnte) Dein persönlicher Fall ist, aber mit diesem Statement
natürlich ist das gängige Praxis. Wenn ich mir alleine mein GA durchlese, kreidet die GA die mangelnde Kommunikationsfähigkeit schon sehr
an.

Das Gericht setzt voraus, dass erwachsene Menschen in der Lage sind, "Im Sinne des Kindeswohls" eine Einigung zu finden. Wenn die KM
lange genug auf "Totalverweigerung" macht, bekommt sie alles und du nichts.

Doch, du darfst pünktlich deinen Unterhalt zahlen. Da sind sie dann schnell und wissen auf den Cent genau, wieviel sie bekommen.

Kindeswohl ist ein Wort, dass für mich mehr und mehr an Bedeutung verliert. Dem Gericht ist es manchmal Egal, ob die Kinder unter
der Obhut der KM (also nicht alle KM´s, sondern der Elternteil, der mutwillig boykottiert usw.) seelisch verrotten.
hilfst Du mE dem TO nicht weiter.

Ja, es besteht, so unglaublich das klingen mag, eine nicht zu negierende Wahrscheinlichkeit, dass KM mit Kommunikationsboykott durchkommt. wenn LD also an einen Richter kommt, der dies als Grundlage seines Handels nimmt, dann kann er - bitter genug - eh nichts ändern!

Ich glaube es ist wichtig, und das ist in diesem aber vorallem in LDs früherem Thread, sehr gut gelungen aufzuzeigen, dass er bei dem Genralboykott nicht mitmachen darf. Sondern versuchen muss der KM den Spiegel vorzuhalten, damit sie sich selbst entlarvt.

und das
@all, so ein kleinen Silberstreif am Horizont kann ich erahnen. Wobei ich mit dem Schlimmsten Rechne.Die Untersuchung soll angblich im Jan12  stattfinden. So hat es die Umgangspflegschaft aus der Mutter heraus gepresst. Wein die nicht wäre würd ich voll gar nichts erfahren

ist ja ein erster Schritt.  thumbup

gruß, toto
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« Antwort #20 am: 07. Dezember 2011, 12:16:03 »

Moin,

das "Grundproblem" ist, dass eine Umgangsboykotteuse so ziemlich alle Mittel hat -UND- diese nutzen kann, ohne dass ihr großartig
etwas passiert.

Zu Vermittlungsgesprächen KANN sie kommen, muss sie aber nicht. Sie muss bei Gerichtsverhandlungen bspw. Umgang usw. auch nicht
zwingend selbst erscheinen, sondern kann sich, im Sofa zurücklehnend, von ihrer RAtte vertreten lassen.

Natürlich ist es wichtig, den Focus auf sie zu lenken und ihr den Spiegel vorzuhalten. Da gebe ich dir absolut recht. Nur wenn SIE nicht
will, passiert unter Umständen erst einmal lange Zeit gar nichts.

Glaub mir, ich kämpfe seit fünf Jahren gegen Windmühlen und es gibt nichts, was ich nicht erlebt habe. Das JA und das Gericht bekommt
es nicht mal hin, ihr ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Das Spiel "Vermittlungsgespräche usw." KANN nur SOLANGE funktionieren, solange "Sie" das mitspielt. Wenn Sie keine Lust mehr hat,
Kindeswohl hin oder her, dann wird der Weg steinig.

Denn der Begriff Kindeswohl, scheint nach Begriffen wie Griechenland-Kriese oder Euro-Rettung nur die untergeordnetste Rolle im
deutschen Rechtssystem zu spielen. Das ist traurig, aber leider die Wahrheit.

Dennoch rate ich jedem, zu kämpfen so lange es geht. Und das wichtigste, den Fokus auf das Kind dabei nicht zu verlieren, denn das geht
manchmal, wenn man den persönlichen Groll gegen die Ex nicht abstellen kann, schnell.

LG
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
jenpa
Nicht wegzudenken
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« Antwort #21 am: 07. Dezember 2011, 12:45:31 »

@all, so ein kleinen Silberstreif am Horizont kann ich erahnen. Wobei ich mit dem Schlimmsten Rechne.Die Untersuchung soll angblich im Jan12  stattfinden. So hat es die Umgangspflegschaft aus der Mutter heraus gepresst. Wein die nicht wäre würd ich voll gar nichts erfahren

LD

Noch hast du das SR. Kannst du dir fehlende Infos von Schule, Lehrern und Ärzten nicht selber besorgen ? 
Ich hätte da keine Ruhe und würde mich drehen.

jenpa

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..dem Kind beide Eltern
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« Antwort #22 am: 07. Dezember 2011, 12:57:55 »

Moin,

Noch hast du das SR. Kannst du dir fehlende Infos von Schule, Lehrern und Ärzten nicht selber besorgen ? 

Das hatte ich in meinem Fall auch versucht. Ergebnis war ein Schreiben der Schule, sie müssen nur dem Elternteil schriftlich Auskunft
geben, bei dem das Kind (die Kinder) leben. Der andere Elternteil muss sich die Auskunft beim Ex-Partner einholen.

Wenn dem so ist und die Lehrer usw. geimpft sind, kann es schwierig werden, wenn die KM schon entsprechend vorgebaut hat.

Dennoch würde ich das in "jedem" Fall versuchen. Denn es zeigt auch dein Interesse am gemeinsamen Kind.

Gruß
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
jenpa
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« Antwort #23 am: 07. Dezember 2011, 13:07:19 »

Moin,

Das hatte ich in meinem Fall auch versucht. Ergebnis war ein Schreiben der Schule, sie müssen nur dem Elternteil schriftlich Auskunft
geben, bei dem das Kind (die Kinder) leben. Der andere Elternteil muss sich die Auskunft beim Ex-Partner einholen.

Wenn dem so ist und die Lehrer usw. geimpft sind, kann es schwierig werden, wenn die KM schon entsprechend vorgebaut hat.

Dennoch würde ich das in "jedem" Fall versuchen. Denn es zeigt auch dein Interesse am gemeinsamen Kind.

Gruß
Agent

Schriftlich oder Mail !!!   Lieber persönlich dort aufschlagen und seine Erwartungen nicht so hoch ansetzen.
Man kommt über kleine Umwege fast immer zum Ziel.

jenpa



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..dem Kind beide Eltern
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« Antwort #24 am: 07. Dezember 2011, 13:11:52 »

das hab ich doch auch schon hinter mir und die selbe Erfahrung gemacht wie AgentZerro. Offiziell weiß ich nicht mal in welche Schule der Große geht. Ich hab die Schulen abtelefoniert und gefragt: "Gibts bei Ihnen einen XY, das ist mein Sohn.
Die Auskünfte von der Schule sind eine Katastrophe. Unzählige E-Mails und Anrufe: "Wie gehts XY, was macht die Schule usw.?" Sind unbeantwortet geblieben. Wenn ich anrufe und druck mache, kommt von der Schulsekretärin: "Ich habe die Aufforderung von der Schulleitung, das Gespräch mit Ihnen zu beenden."  Erst als ich mit der Schulaufsicht gedroht habe, hat man sich herabgelassen mich zu einer Audienz zu empfangen. "Da kamen dann Fragen auf mich zu wie "Warum interessieren Sie sich für XY?" Ich dachte, ich hab einen Hörfehler.

Außerdem kann man nur nach Sachen Fragen die unklar sind. Rein prophylaktisch alle paar Tage den Kinderarzt anrufen: "Liegt was an?" geht auch nicht.

Hat es jemand schon mal in der Praxis erlebt, daß eine Mutter tatsächlich Sanktionen gespürt hat, weil sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist?
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