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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:55:37 *
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Autor Thema: Verweigerung als Schlüssel zum ASR?  (Gelesen 1378 mal)
Agent_Zero
_Agent Zero
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« Antwort #25 am: 07. Dezember 2011, 13:19:56 »

Moin,

oftmals ist es unter anderem DIE Herausforderung, dass einen als "Umgangselternteil" Lehrer usw. die man noch nie vorher gesehen hat,
besser kennen, als man meint.

Der Schulleiter der großen, scheint mich zu kennen, was ihm die Ex halt so erzählt hat. Als die VP dort war, hat man ihr auch das blaue
vom Himmel erzählt. Und nachdem ExSchnuckiputzi Elternbeirat oder irgendwas sonst war, ist ja alles bestens. Eine fürsorgliche KM
eben.

Es ist schon richtig, persönlich ist besser als schriftlich. Das Endergebnis jedoch meistens gleich.

"You never get a second Chance, to make a first impression".

Wenn du vergeigt hast, weil die Ex dich angeschwärzt hat und nen guten Eindruck hinterlassen hat, wird es I.M.O. Schwierig. Nicht
ausgeschlossen, aber schwierig.

Ich wünsch Dir viel Glück bei der Umsetzung.

LG
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Phili
_Phili
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« Antwort #26 am: 07. Dezember 2011, 17:36:35 »

Hallo,

ich möchte noch einmal einen ganz anderen Aspekt ins Spiel bringen wegen AD(H)S.

Mein 6jähriger Sohn ist von ADHS (Diagnose 2009) und Asperger (Diagnose 2011) betroffen. Und ich habe beide Seiten der Diagnostik kennen gelernt.

Zuerst waren wir bei einem sogenannten "sehr geschätzen und anerkannten Spezialisten", weil in der Klinik noch kein Platz frei war. Dort waren wir nur eine Nummer, es wurde kurz EEG gemacht und ein kleiner Fragebogen. Alles in allem waren wir vielleicht 1/2 Stunde in der Praxis und ich bekam Tabletten mit dem Hinweis, einfach auszuprobieren..... Ohne Wort. Ich bin dort ganz schnell wieder geflüchtet und schon gar nicht gebe ich meinem Kind solche Medikamente, wenn es nicht unbedingt sein muss. Nach dieser kurzen Zeit wurde auch bereits die Diagnose ADHS gestellt.

Einige Zeit später war dann endlich ein Platz in der Klinik frei. Dort haben wir 8 Wochen stationär verbracht und wir beide wurden von Kopf bis Fuß untersucht. Die Diagnostik war eine ganz andere. 24 Stunden am Tag hatten wir Bezugspersonen und es fand über die ganze Zeit parallel ein Elterncoaching statt. Alle zwei Tage gabs Gespräche mit den Psychologen . Die Bezugspersonen waren, außer zur Schlafenszeit, durchgängig verfügbar. Also gar kein Vergleich zur besagten Praxis.

Außerdem wird auch der Elternteil, der mit anwesend ist, unter die Lupe genommen. So kommt vieles raus. Durch die lange Zeit (Mindestdauer 3-4 Wochen) kann sich auch keiner so lange verstellen. Habe da so einiges mitbekommen, inkl. Wegnahme des Kindes und Verbleib beim Vater.

Wenn der Verdacht auf AD(H)S besteht, sollte man meiner Meinung nach unbedingt eine Diagnostik in Vollstationärer Form durchführen und nicht nur über 1-2 Stunden in einer Praxis. Der Punkt ist doch der, dass in D praktisch jeder Wald- und Wiesenarzt diese Diagnose stellen darf, auch wenn er dafür gar nicht befähigt ist.

Mach Dich mal schlau, ob es in Deiner Region so etwas wie hier in Hamburg gibt:
www.werner-otto-institut.de
Ich kann es nur empfehlen, wenn es um AD(H)S geht!

Ansonsten kann ich nur den Tipp geben, sich an den Jugendpsychiatrischen Dienst des Jugendamtes zu wenden. Die sind (zumindest hier in Hamburg) dazu da, Kinder mit Behinderung (ADHS kann auch eine Behinderung sein) der Personengruppe nach § 35a SGB VIII zuzuordnen, damit dann z.B. Eingliederungshilfen bewilligt werden können. Selbst begutachten die nicht, sondern sie sind angewiesen auf dementsprechende Gutachten, die der ICD-10-Norm lt. WHO entsprechen müssen. Nur ein Arzt, der befähigt ist, solch ein Gutachten auszustellen, kann auch in der Lage sein, eine richtige Diagnose zu stellen.
Versuche es über diese Schiene...

Was das Sorgerecht angeht, habe ich, zumindest im WOI, die Feststellung gemacht, dass dort auf keinen Fall ohne Unterschrift beider Erziehungsberechtigten eine Diagnose oder auch nur Aufnahme stattfindet. Sie haben immer (und ich habe über die Wochen viele Fälle mitbekommen) versucht, beide Eltern gleichermaßen dort zu informieren und vor allem persönlich mit einzubinden. Und ganz klar.... so eine Bockigkeit und Ausschluss eines Elternteils gibts dort nicht. Den Versuch dieser Version habe ich ebenfalls einmal mitbekommen.

Die Diagnose ist aber nur eine Seite. Sehr wichtig ist, wenn die Diagnose steht, dass eine Begleittherapie stattfindet. Auch hier wird ja die Einwilligung von beiden Eltern gebraucht; ist ja auch gut so.

LG
Phili
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LoneDaddy
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« Antwort #27 am: 30. Dezember 2011, 11:00:58 »

***zusammengeführt***
____________________________________

Hallo zusammen,
meine Exe hat das ABR beantragt. Hierzu habe ich eine Stellungnahme vom Jugendamt in Ludwigsburg erhalten. (Darf ich den Sachbeabeiter nennen?) Dieser Mensch ist so charakterschwach und hat so wenig Rückgrad das Problem offen anzusprechen. Oder ist das einfach naiv und dumm?
Eine Exe die keine Kooperation mitbringt, die Umgangsverweigerung betreibt, die ihre Lebensperspektive darin sieht ihren Exmann wo es nur geht zu schikanieren. Die eine Mediation strikt ablehnt und Zugeständnisse von mir aber gern annimmt, aber auf Basis der PKH ständig Klage einreicht, wird als "... die Eltern haben Probleme ..." bezeichnet.  gun

Das Schreiben möchte ich Euch nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Stellungnahme beruht auf den vorhergegangenen Verfahren beim Familiengericht. Die Vorgeschichte darf als bekannt vorausgesetzt werden. Die Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge. Der Umgang zwischen den Kindern und dem Vater wird derzeit von einer Verfahrenspflegerin geregelt. Frau Exe hat das alleinige Sorgerecht beantragt.

Zwischen den Eltern besteht seit längerem ein massiver Konflikt auf der Paarebene. Ein angemessener Umgang miteinander ist derzeit nicht möglich. Dieser Zustand spiegelt sich stark auf der Elternebene wieder. Im Rahmen der Umgangsregelung wurde es besonders deutlich. Die Kinder stehen unter einem hohen Druck. Eine Gefährdung der gesunden Entwicklung der Kinder kann aufgrund der angespannten Situation zwischen den Eltern nicht ausgeschlossen werden. Die Eltern scheinen aktuell nicht in der Lage zu sein gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Das durch den Konflikt verursachte Misstrauen verhindert sinnvolle und notwendige
Absprachen. Es besteht die Gefahr, dass die Bedürfnisse der Kinder nicht mehr im Vordergrund stehen.

Den Eltern wurde bereits in der Vergangenheit empfohlen den Konflikt mit Unterstützung einer Mediation, bzw. durch Aufarbeitung eigener Negativerfahrungen, zu bewältigen. Nur mit Kompromissbereitschaft und einem respektvollen Umgang miteinander kann die gemeinsame elterliche Sorge zum Wohle der Kinder ausgeübt werden.

Die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil kann im Bedarfsfall die Entscheidungsprozesse im Sinne der Kinder beschleunigen. Unter Umständen kann es auch dazu beitragen, dass manchen Konflikten die Basis, bzw. der Auslöser entzogen wird. Es ist trotzdem zu betonen, dass der Eingriff das Grundlegende Problem nicht gänzlich lösen kann. In manchen Fällen kann es jedoch für die Kinder entlastend sein, wenn ein Elternteil die Entscheidungsbefugnis hat und die Belange der Kinder nicht mehr das Hauptstreitthema sein müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH)
XXX



Gruß LD & einen Gutes 2012

______________________
Anm.: LD, ich habe die Beiträge mal zusammengeführt, da dieser Beitrag sonst zu sehr aus dem Zusammenhang Deiner Geschichte gerissen ist.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 18:18:09 von Lausebackesmama » Gespeichert
Ingo30
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« Antwort #28 am: 30. Dezember 2011, 17:21:52 »

Hi Lone,

dann setz Dich doch im neuen Jahr mit Deinem Anwalt zusammen und sammelt noch mal Argumente. Als Außenstehender, der Euch und Eure Probleme nicht im Detail kennt, wirkt der Brief des "bösen" Sachbearbeiters noch ausgeglichen zur Problemlage, verschiebt dann aber den Fokus auf die Begründetheit des KM-Antrages. Also, auf ans Werk und nicht ärgern lassen. Gerade wenn hier nachgewiesenen Mediationen blockiert werden, müsst das doch gut darstellbar sei. Gruß Ingo
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pai de gemeos
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8-fach Papa


« Antwort #29 am: 30. Dezember 2011, 19:44:25 »

"Scheidungskrüppel" werden aber auch genug von Anwaltsseite produziert. Es ist ein jammer, dass dieses ganze Familienrecht nicht mal
ordentlich reformiert wird.

Familienrecht ?!

Das gibts hierzulande doch gar nicht ...
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LoneDaddy
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« Antwort #30 am: 31. Dezember 2011, 09:04:00 »

@LBM: Ich habe bewusst ein neues Thema eröffnet, weil ich der Meinung bin, daß es wichtig ist dies profeministische u. rückgradlose Verhalten der Jugendämter mal isoliert darzustellen. Mein fall ist vielleicht ein Auslöser, aber das Verhalten ist typisch wie ich hier so lese.

Also bitte, das Schreiben als einzelnes Thema, isoliert als Visitenkarte des Jugendamtes in LB betrachten. Mit entsprechenden Kommentaren. Ggf. würde ich sogar die Kommentare anonymisiert ohne verknüpfung zum Forum und zu den Usern dem Herrn vom JA zukommen lassen.


Alo bitte wieder als einzelnes Thema ...

Gruß LD
und einen guten Rutsch!
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #31 am: 31. Dezember 2011, 10:40:42 »

Hallo LD,

ich habe beim Lesen des Schreibens vom JA gedacht: "Naja, der beschreibt den Konflikt so wie er ihn sieht!" und könnte jetzt ohne Deine Vorgeschichte dazu zu lesen keinen Grund sehen, auf dem SB rumzukloppen. Das kannst Du, weil Du die Geschichte selbst erlebst und das entsprechende Vorwissen hast.

Bevor ich das jetzt also wieder abtrenne, würde ich Dich bitten, das Schreiben noch mal mit den Augen eines Users zu lesen, der Deine Geschichte nicht kennt. Wenn Du dann immer noch der Meinung bist, in dem Schreiben rückgratlose, profeministische, etc. pp. JA-Unfähigkeit zu lesen, dann trenne ich es wieder ab.

Ich prophezeihe aber, dass Du für das isolierte Schreiben keine Kommentare erntest, die bei dem JA-SB ein "Oha!!" entlocken werden.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
elwu
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« Antwort #32 am: 31. Dezember 2011, 11:23:01 »

Dieser Mensch ist so charakterschwach und hat so wenig Rückgrad das Problem offen anzusprechen. Oder ist das einfach naiv und dumm?

Hallo,

vergiß es. Für dich mag das erbärmlich sein, relevant ist einzig, wie es beim Gericht ankommt. Und da erscheint das Schreiben als eine neutrale Darstellung des Sachverhaltes, kindsbezogen formuliert, ohne jedwede Schuldzuweisung an KM oder KV.

Es ist nun Sache des Gerichts herauszufinden, woran bzw. an wem es denn nun liegt, dass die Eltern unfähig sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Nach deiner Darstellung ist das, AFAIR, die KM durch ihre Verweigerungshaltung - die leider, wie wir wissen, in der Rechtsrealität sehr oft zum Erfolg im Sinn der KM führt...

Nun musst du Munition zusammentragen, die mit Nachweisen belegt, dass nicht du der Verweigerer bist. Und überlegen, welchen Gegenantrag du deinerseits stellst.

/elwu,

Grüße aus LB
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LoneDaddy
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« Antwort #33 am: 31. Dezember 2011, 11:47:16 »

Hallo zusammen,

ich halte deshalb den guten Mann vom JA für charakterschwach und mit ohne Rückgrad, weil er genau weiß was Sache ist. Er hat die Akten vor sich. Er weiß wie ich mich bemühe. Wie ich eine Mediation schon zwei mal anzustoßen versucht habe. Wie ich mich um die Kids versuche zu bemühe. Und er weiß auch daß hier Umgangsboykott im Raum steht. Aber er ist zu feige klar Stellung zu nehmen. Und das ist ganz genau das was mich anko... . Diese feige geschwafel, wo doch die Problematik so klar vor Augen liegt. Zu schwach um Stellung zu beziehen, diese Feige verblendete Sichtweise. Immer den bequemen Weg.

Wenn ich schon lese: "Die Eltern haben..." richtig muß es heißen "Die Mutter hat ein Problem..." Kein Ars... in der Hose. Wenn ich den schon bei Gericht sehe. Zitat von dem Kerl: "Das ist eine sehr bedauernswerte Situation. Das ist sehr Schade. usw..."

Wenn ich meinen Job genauso machen würde ...

Gruß
LD
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2011, 11:50:50 von LoneDaddy » Gespeichert
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« Antwort #34 am: 31. Dezember 2011, 12:07:22 »

Moin LD,

ich halte deshalb den guten Mann vom JA für charakterschwach und mit ohne Rückgrad, weil er genau weiß was Sache ist. Er hat die Akten vor sich. Er weiß wie ich mich bemühe. Wie ich eine Mediation schon zwei mal anzustoßen versucht habe. Wie ich mich um die Kids versuche zu bemühe. Und er weiß auch daß hier Umgangsboykott im Raum steht. Aber er ist zu feige klar Stellung zu nehmen.
ich schliesse mich meinen Vorschreibern an: Du jagst die falsche Sau durchs Dorf. Der JA-Mitarbeiter ist keine Kindergartentante, bei der man weinerlich aufschlägt und sagt "mimimi - die Schantall hat mich gehauen!" - und der dann entschlossen loszieht, um die böse Schantall zu bestrafen.

Der Mitarbeiter beschreibt lediglich den aktuellen Zustand, der vor allem für das davon betroffene Kind problematisch ist. Die "Schuld" der beteiligten Erwachsenen hat er nicht zu beurteilen, zumindest nicht im Sinne von "wer sich mir als der bessere Elternteil verkauft, kriegt dafür Gummipunkte und eine Empfehlung für's Sorgerecht." Damit nimmt er realistischerweise vorweg, was auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die entscheidende Rolle spielen wird. Denn auch dort werden nicht Schuldfragen beurteilt und die Vergangenheit auseinandergedröselt, auch wenn Du das gerne so hättest.

Ja, Mütter können auch durch Boykott und andere unfeine Dinge zum Erfolg kommen und mit dem ABR oder gar ASR belohnt werden, das lesen wir hier immer wieder. Vor Gericht bekommt man aber nicht "Recht", sondern ein Urteil.

Dein Problem ist daher nicht der - in Deinen Augen feige - JA-Mitarbeiter, sondern Deine falsche Erwartung, dass das JA gefälligst Deine tollen Qualitäten zu erkennen und zu thematisieren und sich auf Deine Seite zu stellen habe. Diese Form der Parteilichkeit ist aber gar nicht seine Aufgabe. Du wirst Deinem Ziel kein Stück näher kommen, wenn Du Dir diesen Mitarbeiter zum Feind machst, indem Du ihn mit Kommentaren aus diesem Forum blosszustellen versuchst (die Du vorhersehbar gar nicht bekommen wirst). Gerichtsverfahren werden nicht danach entschieden, wer in Internet-Foren die meisten Claqueure hinter sich versammelt hat.

Ändere dringend Deinen Focus auf die Geschehnisse; ansonsten gehst Du mit Mann und Maus unter.

Grüssles
Martin
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« Antwort #35 am: 31. Dezember 2011, 12:18:28 »

Der Mitarbeiter beschreibt lediglich den aktuellen Zustand, der vor allem für das davon betroffene Kind problematisch ist.

Das ist doch genau das, was ich meine. Er beschreibt den aktuellen Zustand falsch. Er geht den für ihn bequemen weg. Das halte ich für absolut erbärmlich. Er darf schon die Probleme offen ansprechen. Aber wennman dazu zu feige ist ...

Gruß
LD
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« Antwort #36 am: 31. Dezember 2011, 12:32:44 »

Moin LD,

Das ist doch genau das, was ich meine. Er beschreibt den aktuellen Zustand falsch. Er geht den für ihn bequemen weg. Das halte ich für absolut erbärmlich. Er darf schon die Probleme offen ansprechen. Aber wennman dazu zu feige ist ...
nochmal: Der Mitarbeiter beschreibt das Problem so, wie es sich ihm darstellt - nachzulesen >>>HIER<<<. Er trifft dabei nur nicht die von Dir gewünschten Schuldzuweisungen in Richtung Deiner Ex. Das ist aber auch nicht seine Aufgabe, zumal er die Problematik nur vom Hörensagen kennt. Warum sollte er Deine Version eher glauben als die Deiner Ex? Was ist für einen Aussenstehenden an Deinen subjektiven Schilderungen "wahrer"?

Es ist Dir unbenommen, Deine Probleme mit der Erwartung lösen zu wollen, dass Du nur möglichst viele Leute in einem "Lager" hinter Dir versammeln müsstest, die Deine Schilderung der Schlechtigkeit Deiner Ex kritiklos glauben - und allen das Etikett "feige" oder "kein Rückgrat" aufzukleben, die es nicht tun. Du darfst Dich dann aber weder über die möglichen Folgen wundern noch beklagen. Und die könnten durchaus heissen "ASR zur Mutter, damit da endlich Ruhe reinkommt und nicht wegen jedem Pups gestritten wird." Hältst Du das aus?

Grüssles
Martin
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« Antwort #37 am: 31. Dezember 2011, 12:43:42 »

Und warum nicht das ASR zum Vater? Damit nicht wegen jedem Pups gestritten wird? Und der Mutter mal eines zwischen die Hörner geben, damit sie weiß was Umgangsboykott bedeutet. Und nicht noch Verständnis für die arme Mutter aufbringen. Die ja in so einer schweren Situation ist (O-Ton JA). Man sehr gefühlvoll und vorsichtig an die Mutter herantreten um das Verhältnis nicht zu belasten (ebenfalls O-Ton) Wer hat den Verständis für der Vater, der seine Kids gern hat und sich in der Veratwortung fühlt und nicht nur Geldautomat spielen will???

Und außerde weiß der Kerl vom JA was sache ist: Er hat die Akten vor sich. Und wenn ganz klar von der Umgangspflegschaft die Aussage kommt, daß es schwer ist mit der Mutter zusammen zu arbeiten, braucht er nicht so einen Schei.. rauslassen. Wenn er nicht weiß as los, wäre er besser ruhihg geblieben.

LD
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #38 am: 31. Dezember 2011, 12:59:08 »

Hallo LD,

Und warum nicht das ASR zum Vater?

weil

Umgang wird verweigert. Die Umgangspflegschaft hat es geschaft in den letzten 3 Jahren etwa 10 Umgänge zu realisieren.

Auch wenn das Gericht erkennt, dass die Probleme bei der Mutter liegen, werden sie die Kids nicht bei ihr rausreißen. Das Gericht wird prüfen müssen, ob es ein milderes Mittel zur Konfliktlösung gibt, als den SR-Entzug. Du kannst nur einen Gegenantrag stellen oder den Antrag es beim GSR zu belassen und hilfsweise das ASR auf Dich zu übertragen.

Dass Deine Kinder einen Umgangsentzug haben ist schon schlimm. Aber neutral betrachtet, was hat es für Auswirkungen, wenn man ihnen jetzt Mutter und gewohntes Umfeld nimmt? Das ist eine völlig wertfreie Frage. Aber genau die wird sich das Gericht auch stellen.

LG LBM
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« Antwort #39 am: 31. Dezember 2011, 13:23:33 »

Moin LD,
ich versuche es auch noch mal mit anderen Worten:
ich kann Dich ja verstehe, mit Deinen (subjektiven) Erfahrungen, hast Du natuerlich eine deutliche, sich positionierende Stellungnahme erwartet. Das hat und musste der JA-Mitarbeiter aber nicht getan. Warum können wir zunächst einmal nur spekulieren: weil sich ihm die Situation nicht so darstellt, wie Du empfindest und hier geschildert hast. Oder weil er sich schlicht und einfach nicht positionieren will und die Enscheidung eben dem angerufenen Gericht überlassen will. Das wäre zwar schade, falls er die Situation anders begriffen hat, aber eben auch kein Vergehen sondern eben nur Dienst nach Vorschrift im negativen Sinn! Und deshalb macht es auch keinen Sinn hier Stimmen und Stimmungen zu sammeln und den JA-Mitarbeiter damit zu konfrontieren.

Vielmehr nutze die Chance, dass das JA sich nicht, wie in vielen anderen Fällen einfach ohne viel nachzudenken. auf die Seite der KM geschlagen hat. Zugegebenermaßen wäre das in diesem Fall auch ein schwieriges Unterfangen, aber dann müsstest Du tatsächlich dagegen argumentieren.

Jetzt und hier ist es zwar wirklich ärgerlich, aber jetzt gilt es sich für das Gericht vorzubereiten, und zwar eine aus Kindessicht argumentierende Linie.

Gruß und alles Gute für 2012, toto
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« Antwort #40 am: 31. Dezember 2011, 13:32:01 »

Moin LD,

Das ist doch genau das, was ich meine. Er beschreibt den aktuellen Zustand falsch.
nein, das tut er nicht. Er beschreibt ihn nur nicht so, wie Du es gerne hättest ("guter Papa, böse Mama"). Aber er ist auch nicht Dein Anwalt.

Und warum nicht das ASR zum Vater? Damit nicht wegen jedem Pups gestritten wird? Und der Mutter mal eines zwischen die Hörner geben, damit sie weiß was Umgangsboykott bedeutet.
Du schaffst es einfach nicht, Dich von Deiner eigenen Sichtweise zu lösen und Dich mal einen Meter neben Dich zu stellen. Es geht nicht darum, Deiner Ex eins "zwischen die Hörner zu geben", sondern Euren Dauerkonflikt zu beenden.

Objektiv betrachtet steht - wie auch LBM bereits schrieb - schon das Kontinuitätsprinzip gegen "ASR zum Vater": Die Kids haben ihren Lebensmittelpunkt seit drei Jahren bei der Mutter; daran ändert niemand etwas, wenn nicht massive Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Du selbst wendest ein, dass es ausserdem eine ADS-Problematik gäbe. Umso wichtiger ist dann die Kontinuität. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, Deine Ex für das von Dir vorgetragene Fehlverhalten durch Kindeswegnahme zu bestrafen - auch wenn Du das gerne so hättest.

Mit Deinem Aktionismus stellst Du Dich für Behörden und Gericht nicht als besonnener, ausschliesslich am Kindeswohl orientierter Vater dar, sondern als derjenige, der nicht zwischen Paar- und Elternebene unterscheiden kann und ständig neues Öl ins Feuer giesst. Unter diesen Voraussetzungen kann es dann tatsächlich passieren, dass das Gericht am Ende sagt "ASR zur Mutter, damit endlich Ruhe ist".

Und ja: Das ist dann vielleicht auch nicht "gerecht". Aber Gerechtigkeit hat niemand versprochen; Du kriegst nur ein Urteil, mit dem Du dann leben musst.

Grüssles
Martin
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