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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:50:49 *
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Autor Thema: Unterhaltsabänderung trotz Vergleich?  (Gelesen 648 mal)
marb30
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 05. Dezember 2011, 20:57:43 »

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen meinen "Adventsschock" zu verdauen.
Ich bin seit 2003 as meiner ersten Ehe geschieden. Das ganze war ein mehr als dreijähriger Rosenkrieg mit allem was solch eine Story hergibt.
Geendet hat das Ganze mit der Scheidung, bzw. Monate später als meine Ex und deren Mutter es endlich geschafft hatten mir die Kinder zu entfremden und ich nach 5 Klagen vor Gericht (jedes Mal Recht bekommen) keine Kraft mehr hatte.

In den Jahren danach habe ich dann nochmals geheiratet und lebe heute glücklich mit meiner neuen Familie (2 Kinder).
Die ganze Zeit herschte so eine Art Waffenstillstand und ich habe immer pünktlich den KU gezahlt. Meine Ex ist mittlerweile auch neu verheiratet.

In der Gerichtsverhandung wurde über den KU ein Vergleich geschlossen (prozentuale Höhe nach DT).
Nun ist meine Ex wohl dahinter gekommen, dass sich meine berufliche Situation sehr positiv verändert hat und heute bekam ich ein Schreiben vom JU mit der Bitte um Auskunft zur KU Anpassung.
Ich kann mich dunkel entsinnen, dass mir mein damaliger Anwalt sagte, dass diesauf Grund des Vergleiches nicht so einfach wäre.
Ist das so?

Wie ist das mit meinen heutigen Kosten. Wir haben relativ hohe Schulden, weil wir uns ein Haus gekauft haben und meine Frau geht nicht arbeiten, weil unsere Tochter erst 1 Jahr alt ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
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Lausebackesmama
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Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 21:07:37 »

Hallo Marb30,

wie groß die Chancen stehen, dass der Vergleich angefochten wird, lasse ich mal andere beurteilen.

Aber selbst wenn Du wesentlich mehr verdienst, hast Du ja jetzt statt 2 plötzlich 5 Unterhaltsberechtigte. Was ist denn der Vergleichsbetrag, was verdienst Du heute?
Bei fünf Berechtigten dürfte von Deinem bereinigten Netto eine Abstufung um 3 Stufen vorgenommen werden. Das sollte man berechnen, gucken, ob sich wirklich so massiv was ändert und dann mal abwarten, ob sie wirklich gegen den Vergleich vorgeht.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 21:10:13 »

Moin.
Aufwärts immer, abwärts nimmer.

Der Vergleich steht einer KU-Erhöhung nicht wirklich im Wege.
KU lässt sich praktisch nicht in einer privaten oder gerichtlichen Vereinbarung begrenzen oder befristen.

Aber du kannst ja mal die entsprechende Passage deines Vergleichs hier rein stellen, ist es etwas schwierig, zu erraten, ob das eine Wirkung erzielt.

Dein Haus und die Schulden interessieren nicht, dein weiteres Kind, deine Frau und die Änderung der DT aber schon, so dass du heute nicht mehr 1 Stufe rauf, sondern 2 Stufe runter gestuft würdest.

Grundsätzlich hat sie aber alle 2 Jahre Anspruch auf Auskunft und ggf. Anpassung (=Erhöhung) des KU.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
marb30
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 05. Dezember 2011, 21:13:17 »

Hallo LBM,

ich verdiene heute schon wesentlic mehr. Mein durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate liegt bei etwa 6 Tsd. €. Es gilt doch der Durchschnitt? oder der aktuelle Verdienst?

Verstehe ich Dich richtig, dass Sie den Vergleich gerichtlich anfechten muss? Das JA schreibt so, als wenn die den neuen Zahlbetrag einfach festlegen.

Gruß
Marb
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Lausebackesmama
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #4 am: 05. Dezember 2011, 21:35:55 »

Hi,

es gibt zwei Wege: Das JA rechnet etwas aus, Du kannst es nachvollziehen und stimmst der Abänderung zu oder Du stimmst nicht zu, weil Du Dich auf den Vergleich berufst, dann muss Deine Ex klagen.

Du kannst auch selber nachrechnen, den KU so anpassen, wie es Deiner Meinung nach (beachte Beppo: nur nach oben!) korrekt ist und dann muss sie eine ev. Differenz sich erklagen.

Das JA kann die Änderung nicht kraft eigener Wassersuppe durchboxen, nur mit Deiner Zustimmung.

Wichtig: Wenn der Vergleich abgeändert wird, dann achte auf eine Befristung des Titels auf das 18. LJ des Kindes / der Kinder. Ich habe es so verstanden, dass Du mit jeder Frau je zwei Kinder hast?

Sind die 6.000 schon bereinigt? Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto) und berufsbedingter Aufwand (5% vom Netto) schon ab? Gehen wir mal davon aus, dass Du bei Stufe 10 bleibst, würden bei fünf Berechtigten (4 Kinder, 1 Frau) Stufe 7 rauskommen. Das sind für Kinder von 6-12 Jahren 404 und bis 18 Jahren 488 Euro.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
elwu
Gast
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2011, 22:25:48 »

In der Gerichtsverhandung wurde über den KU ein Vergleich geschlossen (prozentuale Höhe nach DT).

Hallo,

denselben bitte anonymisiert hier einstellen.

/elwu
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