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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:50:06 *
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Autor Thema: Mangelnde Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit seitens der KM  (Gelesen 357 mal)
Timon2002
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 05. Dezember 2011, 17:34:42 »

Hallo!

Ich kann hier im Großen und Ganzen nicht alles schreiben, was vorgefallen ist. Deshalb schreibe ich hier den letzten Stand der Dinge und bin sehr auf eure Antworten gespannt!:

Am 17. August 2010 war ich persönlich zu einem Gespräch beim Kinderschutzbund in***. Dort habe ich mit dem Vorsitzenden des Kinderschutzbundes ***, sowie der Leiterin ausführlich über die Lage meines Umgangkontaktes gesprochen. Sie standen voll und ganz hinter meinem Anliegen, bis der Vorsitzende gut zwei Monate später telefonischen Kontakt mit der Kindesmutter hatte. Sie erzählte ihm, dass sie nichts dagegen hätte, dass T. und ich uns sehen würden, die Tür würde jederzeit offen stehen, sie wolle aber zuerst mit mir reden. Als der Vorsitzende mir sodann berichtete, was aus diesem Gespräch geworden war, war aus seiner stimmlichen Lage und dem was er mir sagte (ich wäre ja derjenige, mit dem man nicht reden könne und das die Türe ja auf stehen würde, ich aber kein Interesse hätte – laut der Kindesmutter) zu erkennen, dass diese Anlaufstelle ab da auf Seite der Kindesmutter war.
Am 16. September 2010 lud die Kindesmutter mich dann schriftlich über die Internetplattform studivz.net zu T.´s Geburtstagsfeier am 18. September 2010 in *** ein. Diese Einladung kam viel zu spät, sodass ich es zeitlich und finanziell leider nicht einrichten konnte dort zu sein. Dies sagte ich der Kindesmutter einige Wochen später auch, als sie mich anrief und von mir eine schriftliche Genehmigung wollte, dass sie mit T. im Sommer 2011 verreisen könne. Als ich sie auf ihre Fehler ansprach, war keine Einsicht zu erkennen, sie stritt alle Vorwürfe ab. Ich sagte ihr, es hätte so keinen Sinn mit ihr zu reden und legte auf. Ich sprach die Kindesmutter auf den gemeinsamen Schriftwechsel auf studivz.net an, den ich im Ganzen vorliegen habe. Daraus ist ersichtlich, wie sie zu einer stabilen Vater-Kind-Beziehung steht und wie sie den Umgang boykottiert.
Am 21. Januar 2011 war ich erneut zu einem Gespräch beim Kinderschutzbund in ***. Dort schilderte ich mein damaliges Anliegen erneut und ausführlicher. Die Leiterin  riet mir meine Anwältin oder das Jugendamt einzuschalten.
Mit Scheiben vom 23. April 2011 richtete ich mich ausführlich schriftlich an das Bezirksamt *** – Jugendamt. In diesem Schreiben schilderte ich wiederrum mein Anliegen und bat um ein persönliches Gespräch in den Räumen des Jugendamtes. Dieses persönliche Gespräch sollte auch dazu dienen, das das für T. zuständige Jugendamt, mich den Kindesvater, ebenfalls einmal persönlich kennenzulernen und einen Eindruck meiner Person zu erhalten. Ich fuhr am 23. Juni 2011 früh morgens mit dem Zug (Quer-durchs-Land-Ticket) 6 Stunden hin und 7 Stunden wieder zurück, für ein 1-1,5 Stunden langes Gespräch im Jugendamt. Dieses Gespräch verlief sehr gut und ich hatte den Eindruck endlich eine Anlaufstelle gefunden zu haben, die mich in meinem Anliegen unterstützen würde. Am 24. Juni 2011 erhielt ich eine E-Mail von der Jugendamtsmitarbeiterin, mit der bitte T.´s Adresse und Geburtsdatum zu nennen. Dies tat ich sofort. Am 20. Juli 2011 fragte ich per E-Mail nach, ob schon ein Termin mit der Kindesmutter bestehen würde. Die Mitarbeiterin meldete sich am 28. Juli 2011. Am 08. August 2011 erhielt ich dann die lange ersehnte Nachricht vom Jugendamt und musste erschreckt feststellen, was dort stand:
Zitat: „Sehr geehrter Herr B.,
ich habe mit Frau K. (Kindesmutter) gesprochen. Frau K. wird einen Kontakt zwischen Ihnen und T. erst wieder unter der Bedingung zulassen, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Sie drogenfrei, einschließlich Alkohol, sind. Frau K. ist sich dessen bewusst, dass Sie sich daraufhin mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder an das Familiengericht wenden werden.
Mit freundlichen Grüßen
H.“.
Somit war ab dort auch meine zweite Anlaufstelle auf Seite der Kindesmutter.
Nach einem etwas späteren telefonischen Gespräch mit Frau H., war mir klar, das ich von dieser Seite keine Hilfe mehr bekommen würde. Frau H. sagte mir, dass sie nichts weiter für mich tun könne, wenn die Kindesmutter diese Einstellung habe, könne das Jugendamt dort leider nichts machen, ich solle mich doch an einen Anwalt wenden. Des Weiteren wollte Frau H. mir nicht erzählen, was die Kindesmutter dem Jugendamt mir gegenüber noch negatives angegeben hatte.
In dieser gesamten Zeit und auch vorher, habe ich alles aufgehoben, sei es den Schriftwechsel auf studivz.net, oder die Fahrtkarten vom 23. Juni 2011 oder Belege aller Art.
Mit der Kindesmutter ist es mir seitdem nicht möglich normal zu reden, da sie meiner Meinung nach nicht in der Lage ist wegen mangelnder Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit eine stabile Vater-Kind-Beziehung zuzulassen.
Anm.:Bitte keine Realnamen, auch keine Ortsbezeichnungen
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 17:45:55 von midnightwish » Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 17:56:55 »

Hi Timon,

willkommen hier im Forum. Auch wenn man gerne mal Dampf über die "bösen KMs" ablassen kann und darf, solltest Du auch die Chance nutzen, auch über Dein Verhalten nachzudenken:


Zitat
Dies sagte ich der Kindesmutter einige Wochen später auch, als sie mich anrief


Okay... Du erhälst also eine Einladung zum Geburtstag Deines Kindes und meldest Dich nicht sondern wartest einige Wochen, bis die KM sich meldet? Find ich persönlich ziemlich daneben und zeigt wenig Größe.
Allgemein gilt, dass alle flüchtigen Medien (Chats, SMS, Studi /  Facebook-Nachrichten) nicht unbedingt geeignet sind, wichtige und zeitkritische Termine abzusprechen.

Zitat
Dies sagte ich der Kindesmutter einige Wochen später auch, als sie mich anrief und von mir eine schriftliche Genehmigung wollte, dass sie mit T. im Sommer 2011 verreisen könne. Als ich sie auf ihre Fehler ansprach, war keine Einsicht zu erkennen, sie stritt alle Vorwürfe ab

Die KM hat Dich aus einem bestimmten Grund angerufen und von Dir eine Reaktion erwartet. Warum bist Du auf diese Anfrage nicht eingangen? Danach hätte die Möglichkeit bestanden, noch einmal die Sachlage zu besprechen. Auch nicht gut.

Zitat
ich habe mit Frau K. (Kindesmutter) gesprochen. Frau K. wird einen Kontakt zwischen Ihnen und T. erst wieder unter der Bedingung zulassen, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Sie drogenfrei, einschließlich Alkohol, sind.


Hier gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder die KM denkt sich sowas aus um Dir zu schaden - oder - es gab in der Vergangenheit doch mal einen Vorfall mit Drogen und Alkohol? Wen dem so war, was hindert Dich zu Deinem Hausarzt zu gehen, eine Blutabnahme zu Drogenfreiheit und Alk zuzulassen. Ist für das Wissen um den eigenen Gesundheitszustand nicht verkehrt und Du wirst ja wohl keine Drogen konsumieren, wenn Du mit Deinem Sohn Umgang haben willst? Ansonsten solltest Du über eine Thearpie nachdenken.

Frau H. hat Deinem Bericht zu Folge ausserdem ziemlich richtig gehandelt und mehr kann und darf das JA nicht tun.

Zitat
Mit der Kindesmutter ist es mir seitdem nicht möglich normal zu reden, da sie meiner Meinung nach nicht in der Lage ist wegen mangelnder Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit eine stabile Vater-Kind-Beziehung zuzulassen.

Sorry, aber das sehe ich etwas anders. Die KM hat Dir Möglichkeiten angeboten, die Du aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten hast bzw. durch mangelhafte Kommunikation die Sache eskaliert hast. Dir kommt nach dem Beschriebenen z.m. auch eine "Teilschuld" zu, dass ist nicht Deine KM alleine. Hohlt Euch Unterstützung in Form einer Mediation bzw. arbeite an Deiner eigene Kommunikationsfähigkeit. Gruß Ingo

P.S: By the way - wir haben jetzt Dezember 2011. Was hast Du denn die übrige Zeit gemacht? Über die Schlechtigkeiten der KM nachgedacht oder die Fahrkarten angeschaut?
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 18:09:27 von Ingo30 » Gespeichert
Timon2002
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 18:06:32 »

Hallo Ingo,

danke für Deine Antwort und Einschätzung der Sichtweise.
Okay... Du erhälst also eine Einladung zum Geburtstag Deines Kindes und meldest Dich nicht sondern wartest einige Wochen, bis die KM sich meldet? Find ich persönlich ziemlich daneben und zeigt wenig Größe.
Allgemein gilt, dass alle flüchtigen Medien (Chats, SMS, Studi /  Facebook-Nachrichten) nicht unbedingt geeignet sind, wichtige und zeitkritische Termine abzusprechen.
dazu kann ich Dir nur sagen, dass Sie diejenige war, die mir die Einladung über so eine Community hat zukommen lassen, und das einen Tag vorher.

ja, sicherlich liegt da an dem ganzen auch ein Teil mit an mir...sollte sich so ja nun nicht anhören.
Aber es kann doch nich sein, dass die Kindesmutter richtig handelt (in ihren Augen) und nur ic es bin der sich nicht korrekt verhält...
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Timon2002
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 05. Dezember 2011, 18:08:59 »

...und zu dem Thema "Drogen-und Alkoholtest" kann ich Dir sagen, dass ich einen solchen wohl abgeben würde, es aber nicht der richtige Weg ist, wenn die KM einen solchen Test verlangt, denn das kann nur ein Richter veranlassen. Und aus welchem Grund geht sie denn dann nicht diesen Weg, sondern mact gar nichts?!?
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Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #4 am: 05. Dezember 2011, 18:13:43 »

Hi Timon,

Zitat
und zu dem Thema "Drogen-und Alkoholtest" kann ich Dir sagen, dass ich einen solchen wohl abgeben würde, es aber nicht der richtige Weg ist, wenn die KM einen solchen Test verlangt, denn das kann nur ein Richter veranlassen. Und aus welchem Grund geht sie denn dann nicht diesen Weg, sondern mact gar nichts?!?

natürlich hast Du ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und somit wird Dir niemand gegen Deinen Willen Blut abnehmen. Auch nicht das JA.

Es steht aber auf einem ganz anderen Blatt, ob Du dich auch gegenüber dem JA kooperativ zeigst, diesen Test vorlegst und somit zumindest über diesen Weg das JA auf Deine Seite bzw. zu einem weiteren Gespräch mit der KM veranlassen könntest. Du musst von dem hohen Ross runterkommen, es bringt Dir nichts. Auch wenn die Frage nach einem evtl. Drogen- oder Alkoholproblem natürlich Deine Privatsache ist, hast Du nicht ausgeschlossen, dass es hier einmal Probleme gab. Mein Tipp: Arbeite daran. Für Dich und auch Dein Kind. Gruß Ingo
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #5 am: 05. Dezember 2011, 18:44:42 »

Moin Timon,

im Familienrecht werden nicht die Verfehlungen der Vergangenheit abgerechnet und bestraft; auch wer wem wann was auf welchem Netzwerk geschrieben hat, interessiert im Nachhinein keine Sau. Zusammengefasst liest sich Deine Beschreibung allerdings wie "ich habe ein Kind, und alle paar Wochen oder Monate erinnere ich mich daran und schreibe dann mal irgendwem oder rufe ihn an, weil er/sie mir bei irgendwas helfen soll, und zwar sofort!"

So wird das nix. Deine Ex muss "keine Wege gehen", die Du Dir vorstellst: Sie geht ihren eigenen, und das - aus ihrer Sicht - sehr erfolgreich. Warum sollte das Jugendamt Deine Ex für eine Lügnerin halten, wenn sie eine entsprechende Sorge vorträgt? Wenn Du in Sachen Alk und Drogen eine saubere Weste hast, brauchst Du keinen Richter, der Dich zu einem entsprechenden Test verurteilt (warum sollte ein Richter das auch tun?); Du legst einfach selbst einen solchen vor (natürlich unter der Voraussetzung, dass da wirklich nichts zu finden ist) sofern und strafst entsprechende Aussagen damit Lügen.

Bring da mal ein bisschen Struktur und Stringenz rein; es geht nicht um die Vergangenheit, sondern um die Gestaltung der Zukunft.

Grüssles
Martin
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