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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:49:46 *
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Autor Thema: Was steht ihr zu ???  (Gelesen 529 mal)
jmrs
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« am: 05. Dezember 2011, 16:29:50 »

Hallo zusammen,

kurz mal meine Verhältnisse im Kurzüberblick.

Eheschließung im Jahr 2000. Meine Frau brauchte eine 1/2 Überschreibung Scheidung von ihren Eltern (2. Hälfte Schwester) mit in die Ehe.

Mir wurde im laufe der Ehe das Haus (in dem wir seit 2000 wohnen) von meine Eltern überschrieben! Vorgesogenes Erbe quasi!

Im Laufe der Ehe wurde das Haus komplett saniert - innen und Außen (Fenster, Heizung, Wärmedämmung usw.)

Derzeit wohnt meine Frau noch im Haus! (mietfrei)

Was steht ihr bei einer Scheidung zu ??

Nur der Zugewinn durch die Wertsteigung (Sanierung)
Werden die Schulden (ca. 15000) hiermit verrechnet - dann wie??

Wie steht es mit er Wertsteigerung ihres 1/2 Hauses - steht mir da auch was zu - oder wird dieses irgendwie verrechnet.

Wäre dankbar über ein paar Antworten - noch nicht brisant aber trotzdem interessant !!

Gruß
Rüdiger
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 16:35:03 »

Hallo,

Anfangsvermögen Frau                        Anfangsvermögen Mann
1/2 Hause                                           Haus

Endvermögen Frau                              Endvermögen Mann
1/2 Haus                                             Haus

Wert damals, Wert heute - Differenz = Zugewinn, gilt für beide.

Sophie

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jmrs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 16:39:20 »

Danke AnnaSophie,

wie ermittele ich am einfachsten den aktuellen Wert und vor allem den damaligen ??

Wer macht sowas und was kostet das !!

Ich denke es wird fast 0 auf 0 aufgehen - was ist mit den Restschulden ??
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #3 am: 05. Dezember 2011, 17:01:34 »

Moin jmrs,

Du musst hier schon halbwegs realistische Zahlen einstellen; sonst kann man Dir schlecht raten. Also: Wert der Hütte bei Eheschliessung, Wert heute, Höhe sonstiges Anfangsvermögen Du und Ehefrau bei Eheschliessung, Höhe heutiges sonstiges Vermögen.

Alles andere ist Stochern im Nebel, das Dir nicht weiterhilft.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
habakuk
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #4 am: 05. Dezember 2011, 17:03:16 »

Hallo !

Na, ich denke eher nicht das das 0 auf 0 aufgeht.

Naturgemäß hat 1/2 Haus auch nur 1/2 Wertzuwachs, da geht es schon mal los.
Dann wurde ja wohl das 'ganze' Haus saniert = noch mehr Wertzuwachs.

Die Schulden werden bei dem der sie hat vom Endvermögen wieder abgezogen.

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.


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United
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #5 am: 05. Dezember 2011, 17:07:15 »

Moin Rüdiger,

was ist mit den Restschulden ??
Die ziehst Du vom Endvermögen desjenigen ab, auf den die Kredite laufen (ggf. 50/50).

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.
Ich sehe hier Potenzial für massiven Geldfluss Richtung Anwälte ...
... über Immobilienwerte lässt sich herrlich streiten.

Gruß
United
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brille007
Globaler Moderator
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« Antwort #6 am: 05. Dezember 2011, 17:11:47 »

Moin,

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.
ich auch. Zumal Schulden, die die Ehefrau mit in die Ehe brachte, heute keine Rolle mehr spielen; da wird jetzt nichts mehr ausgeglichen, auch wenn der Ehemann "damals" zur Schuldentilgung beigetragen hat.

Grüssles
Martin
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jmrs
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #7 am: 05. Dezember 2011, 17:12:01 »

Also noch mal mit Zahlen

1/2 Haus Ehefrau - Gesamtwert ca. 200.000 € also 100 000(es ist aber noch ein Nießbrauch/Wohnrecht für beide Eltern drauf) wird aber nicht genutzt !!

Mein Haus: Startkapital ca. 160-190 Sanierungkosten ca. 50TD€

Da die Lage von meinem Haus ein wenig besser ist, kann es schon sein das die Wertsteigerung ein wenig höher ausfällt !

So jetzt wird vielleicht ein wenig klarer
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Ingo30
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #8 am: 05. Dezember 2011, 17:23:51 »

Hi Jmr,

meiner Meinung nach eher etwas für einen Sachverständigen von TÜV oder Dekra Hausbewertung. Für Immobilien zählt immer die Lage. Da meisten das "abgewohnte" Häusschen dann doch in Hinterkleckersdorf steht und nicht in S-Bahn-Nähe von München-Zentrum ist das immer so eine Sache mit den Zahlen. Dazu kann da noch so toll 50.000 Euro in dunkele Holzdecken oder ein Badezimmer in Baumarktqualität geflossen sein - es bringt Dir beim Verkauf / Wertermittlung nichts. Lass nen Fachmann ein Gutachten erstellen, dann hast Du schon genauere Zahlen. Gruß Ingo
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #9 am: 05. Dezember 2011, 18:01:23 »

Moin,

in Ergänzung zu
Lass nen Fachmann ein Gutachten erstellen, dann hast Du schon genauere Zahlen.
ob das ein Fachmann macht (dessen Expertise hinterher gerne angezweifelt wird, wenn sie einem der Beteiligten nicht passt) oder Ihr selbst mit einem Stück Papier am Küchentisch, spielt keine Rolle; entscheidend ist - wie auch schon von @United angeführt - dass hierüber kein anwaltlicher oder gerichtlicher Streit geführt wird. Ansonsten versenkt Ihr bei einem Gesamt-Immobilienwert von mindestens 300 TEUR jeden möglichen Zugewinnausgleich in den Taschen von Anwälten und Gutachtern.

Ich würde für beide Immobilien eine Online-Bewertung machen lassen (gibt es für je 50 EUR beispielsweise >>>HIER<<<). Die berücksichtigt sicher nicht jede kaputte Fliese, aber als Hausnummer für eine vernünftige Lösung unter 4 Augen sind die Dinger durchaus zu gebrauchen.

Grüssles
Martin
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