Hallo antonio-maria.
Willkommen im Club. Auch ich war bereits ein mal auf der Suche nach einem BGH-Anwalt.
Ein Liste (vollständig) findest Du hier:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Rechtsanwaelte/rechtsanwaelte_node.htmlJe nach dem, wie Deine wirtschaftliche Lage ist, wird es aber ggf. notwendig sein, im Vorfeld die Verfahrenskostenhilfe selber zu beantragen; das machen die Damen und Herren BGH-Anwälte in der Regel nicht.
DIeser Antrag kann jedoch auch von einem Anwalt ohne Zulassung zum BGH erfolgen. Das gemeine ist aber, dass die Kosten, die für diesen Antrag entstehen eben nicht (und zwar in keinem Fall...) über die VKH abgedeckt werden.
Ergo:
entweder jeden Anwalt aus der Liste der Reihe nach abklappern (sind glaube ich um die 40, alle im Raum Karlsruhe ansässig) oder in den sauren Apfel beißen und die VKH wahlweise im Alleingang beantragen (dann ohne Kosten...) oder durch Deinen nisherigen Anwalt / Anwältin.
Bei mir hat dieser Antrag nach seiner Ablehnung durch den 12. Senat unter im letzten Jahr etwa 450,00 € gekostet.
Viel Glück
papa1970