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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Beschwerde beim BGH
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Autor Thema: Beschwerde beim BGH  (Gelesen 449 mal)
antonio-maria
Frischling

Beiträge: 1


« am: 05. Dezember 2011, 07:48:53 »

Hallo,

seit einigen Jahren habe ich mit meiner ex einen Sorgerechtstreit. Ich habe 3 Kinder. Nachdem
das Familiengericht ihr das Sorgerecht allein übertragen hat habe ich vorm olg Beschwerde eingelegt.
Das olg hat das Urteil des Fam-Gerichts bestätigt. Ich möchte vorm BGH Beschwerde einlegen.
Kennt jemand einen zugelassenen Anwalt / Anwältin? Ich habe wohl bei Google jemanden gefunden,
bin mir aber nicht sicher ob das funktioniert. Bin für jeden Hinweis dankbar!
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papa1970
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #1 am: 11. Dezember 2011, 20:39:25 »

Hallo antonio-maria.

Willkommen im Club. Auch ich war bereits ein mal auf der Suche nach einem BGH-Anwalt.

Ein Liste (vollständig) findest Du hier:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Rechtsanwaelte/rechtsanwaelte_node.html

Je nach dem, wie Deine wirtschaftliche Lage ist, wird es aber ggf. notwendig sein, im Vorfeld die Verfahrenskostenhilfe selber zu beantragen; das machen die Damen und Herren BGH-Anwälte in der Regel nicht.
DIeser Antrag kann jedoch auch von einem Anwalt ohne Zulassung zum BGH erfolgen. Das gemeine ist aber, dass die Kosten, die für diesen Antrag entstehen eben nicht (und zwar in keinem Fall...) über die VKH abgedeckt werden.

Ergo:

entweder jeden Anwalt aus der Liste der Reihe nach abklappern (sind glaube ich um die 40, alle im Raum Karlsruhe ansässig) oder in den sauren Apfel beißen und die VKH wahlweise im Alleingang beantragen (dann ohne Kosten...) oder durch Deinen nisherigen Anwalt / Anwältin.

Bei mir hat dieser Antrag nach seiner Ablehnung durch den 12. Senat unter im letzten Jahr etwa 450,00 € gekostet.

Viel Glück

papa1970

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Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #2 am: 11. Dezember 2011, 21:20:50 »

Hallo antonio,

der Weg zum BGH ist Dir nur eröffnet, wenn das OLG die Reviosion ausdrücklich zugelassen hat.
Ansonsten ist Schluß und Dir steht nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde offen.

Wogegen genau soll sich Deine Beschwerde richten?

Wildlachs

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diskurso
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #3 am: 12. Dezember 2011, 00:53:47 »

Hallo,

bin gerade ihn ähnlicher Situation.
der Weg zum BGH ist Dir nur eröffnet, wenn das OLG die Reviosion ausdrücklich zugelassen hat.
... und bislang noch kein sachähnlicher Beschluss vom BGH vorliegt.

Ansonsten ist Schluß und Dir steht nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde offen.
Frist: ein Monat nach Zustellung des OLG-Beschlusses.
... oder einfach wieder von vorn auf Amtsgerichtsebene anfangen. 

Aktuell gleiches Thema:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22396-start-msg264792-topicseen.html#msg264792




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diskurso
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #4 am: 12. Dezember 2011, 01:06:47 »

Bei mir hat dieser Antrag nach seiner Ablehnung durch den 12. Senat unter im letzten Jahr etwa 450,00 € gekostet.
Kannst Du kurz und knapp erläutern, was genau Dich 450,00 € gekostet hat ?
Dein Antrag auf VKH?

@Wildlachs
Du scheinst juristisch gut gebildet zu sein.
Kannst Du darlegen, wie genau die Regelung betreffs VKH und BGH ist?
Markus Gnau schrieb dazu:
Zitat
Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind kostenfrei und können von jedem Beschwerdeführer auch ohne Anwalt erhoben werden. Deshalb gibt es dort keine Verfahrenskostenbeihilfe.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22396-start-msg264868.html#msg264868
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