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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:39:17 *
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Autor Thema: KM verweigert Umgang mit mein Sohn  (Gelesen 1886 mal)
nnt0
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 20



« am: 05. Dezember 2011, 00:24:18 »

Hallo,

da bin ich wieder.

Die KM verweigert mir seid langem das Umgangsrecht mit mein Sohn!

Bei der Scheidung wurde mit der Richterin ausgemacht, dass ich mein Sohn jedes zweite Wochenende ihn abholen darf.
Seid über einem halben Jahr hat die KM mir das nicht mehr erlaubt, mit der Begründung, dass
er nicht mehr zu mir kommen will und dass ich kein guter Umgang für ihm währe :-(

Der Sinneswandel kam deswegen, weil ich mit ihr mal gestritten hatte.
Ich hatte dummerweise mich bei ihr beschwert, dass der Sohn mehr ihre Führsorge bedarf, als
ständig vom Babysitter. Ich fand damals, dass die KM viel mehr mit ihrer Arbeit und ihr neuen Freund
beschäftigt war als für den Kleinen.

Naja, das ist mir eine Lehre. Leg dich nie mit der KM in Deutschland an!

Deutschland sage ich deswegen, weil ich von niemanden Unterstützung bekommen habe! :-(

Nachdem die KM mir den Umgang verboten hatte, bin ich zu mein RW gegangen.
Er konnte mir nicht kurzfristig helfen und mir empfohlen zum JA zu gehen.
Das JA hat mir mitgeteilt, dass die die KM nicht zwingen kann mir den Umgang mit mein Sohn zu gewähren.
Die haben mir geraten, dass ich zuerst zur versch. Beratungsstellen gehen soll und mir eine Brochure gegeben.
Ein Termin zur Beratung habe ich erst nach vielen langen Monaten bekommen :-(
Dort wurde ich von A-Z ausgefragt, was für mich sehr unangenehm war.
Ich war von Person her sehr zurückhaltend und mag es eher nicht privates einer wild fremden Person zu beichten.
Aber für mein Sohn bin ich über mein Schatten gesprungen und habe ihm alles erzählt, wonach er mich
gefragt hat.
Anschließend hatte der Berater auch meine Ex eingeladen.
Sie hatte ihn soviele Lügen aufgetischt, dass er baff wurde (glaube ich).
Aufjedenfall, als ich zum zweiten Termin zu ihm kam, hatte er mir mitgeteilt, dass er mir
nicht helfen kann. Er meinte, das die erste Variante, ginge nur übers Gericht mit vielen (und auch teuren), langen Gutachten. :-(
Die zweite Variante wäre nichts zu machen und es so zu akzeptieren und darauf warten bis das Kind erwachsen ist
und ein eigenen Kopf hat um zu entscheiden, was richtig oder falsch ist.

Abwarten bis das Kind deine Liebe bzw. Hilfe braucht! :-(((
Das kann hundert Jahre dauern. Und wer weiß, ob bis dahin die KM den Kleinen so sehr manipuliert hat, das er mich
überhaupt nicht mehr mag. :-(

Dieses Gespräch war mit dem Berater vor 3 Monaten. Ich hatte die zweite Variante gewählt.
Weil was nützt es mir alles vor Gericht zu schleifen, wenn die Dt. Behörde im Zweifel für die KM ist.
Der Vater muss Zahlen und den Mund halten! Das ist momentan die Rechtslage. So empfinde ich es zumindest :-(
Da ich, wenn ich jedes mal nach der Arbeit nach Hause komme, die Decke mir nicht auf dem Kopf fällt und ich die
ganze Zeit daran denken muss, habe ich mich, um abzulenken, an einer Fernuni mich angemeldet. :-(

Warum ich mein Sorgerecht verloren habe!

Ich hoffe, das ich es hier auch noch aufführen darf.
Meine Frau hatte mich damals erpresst.
Entweder ich gebe ihr das komplette Sorgerecht und ich zahle nur den Unterhalt fürs Kind.
Oder ich zahle auch noch den Unterhalt für Sie. Das war damals von mein RA ausgerechnet ca. 1200,- (Frau u. Kind) im Monat.
Mein Gott, das ist für mich sehr sehr viel Geld, wenn man bedenkt, dass ich noch 40.000,- EUR schulden auf der Bank habe.
Wie soll ich da jemals die Schulden abtragen, wenn ich schon so viel abgeben muss.

Das war sehr sehr Ungerecht!!!, weil meine Ex in Wirklichkeit viel verdient!
Sie ist Selbstständig und führt ein kleines Geschäft. Aufgrund dessen kann Sie bestimmen, ob sie viel oder
wenig verdient!! Auch wenn es illegal ist, aber wer soll ihr das nachweisen?!
Ich kann es leider nicht.
Dadurch das sie ein sehr geringes Einkommen angibt, hätte ich den Ausgleich zahlen müssen! :-(
So hätte auch das Gericht entschieden!

Leider hatte ich nicht das Glück reich geboren zu sein.
Ich habe mein ganzes Leben sehr hart gearbeitet!
Habe mein Studium damals mit vielen Nebenjobs (Kellner, Tellerwäscher, Hilfkoch, etc. im Restaurant u. Werkstudent) finanziert.
Und jetzt soll ich bis ich alt werde mein halbes Gehalt einer Person geben, die ich für ihre Verlogenheit u. Hinterhältigkeit verabscheue.
Das ist doch nicht gerecht!
Das habe ich auch mal vor mein Vorgesetzten mit tränen in den Augen gesagt, als er
mich nach meiner Gesundheit gefragt hatte.
Auserdem was bringt mir das halbe Sorgerecht, wenn sowieso die Frau die Hose an hat! :-(
Um den finanziellen Ruin zu entgehen, habe ich sehr schweren Herzens zugestimmt.
Was ich damals sehr sehr ungerecht und heute noch finde. Wie hinterhältig die KM ist!

Ich hoffe ich habe ich mit mein vielen Schreiben verschreckt.

Viele liebe Grüße
nnt0




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Ingo30
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« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 00:59:50 »

HI nn,

Deine Geschichte ist sehr traurig - traurig, weil hier auch durch Dich schlimme Fehler begangen wurden, die Du mit vorzeitiger, richtiger Information hättest vermeiden können. Deshalb sollte die Geschichte vielleicht nicht zum Vorbild werden. Viel wichtiger ist es, an Orten wie hier vorher nachzufragen, anstatt das Sorgerecht abzutreten, worum hier viele Väter über Jahre kämpfen.

Dein RA scheint nicht sehr kompetent gewesen zu sein, um es mal milde auszudrücken.

Von den Problemen mit den JA hättest Du hier auch gewarnt werden können.

Zitat
Auserdem was bringt mir das halbe Sorgerecht, wenn sowieso die Frau die Hose an hat!


Es würde Dir schon einiges bringen. Denn jetzt hast Du auf Grund von mangelndem Selbstbewußtsein sogar Deine rechtliche Stellung geschwächt.

Besorg Dir einen vernünftigen Anwalt für FamRecht, lass Dir von den Vätern hier helfen und bau eine Strategie auf, bei der es um Dein Kind geht und nicht wer hier "die Hosen" an hat. Gruß Ingo
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United
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« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 10:59:04 »

Moin nnt0,

dass Du - weil schlecht beraten, friedliebend und erpressbar- den ein oder anderen Fehler gemacht hast, ist Geschichte !

Für die weitere Vorgehensweise ist m.E. nicht unerheblich, ob Frau Richter das
Bei der Scheidung wurde mit der Richterin ausgemacht, dass ich mein Sohn jedes zweite Wochenende ihn abholen darf.
lediglich gesagt hat oder ob Du diesen Satz in Form eines Beschlusses in der Tasche hast.

Fakt ist: Viel verlieren kannst Du nicht (mehr), insofern mutig voran !
Zumal das deutsche Familienrecht zumindest in Umgangsangelegenheiten in der Regel durchaus väterfreundlich ist.
(Dass Deine Ex Dich auch in diesem Zusammenhang diskreditieren wird, sollte für Dich aufgrund der Erfahrungen beim Berater kein Hindernis, sondern vielmehr ein Motivationsgrund sein)

Wenn Du die Umgangsregelung als Beschluss hast, wäre die Beantragung von Zwangsmitteln bei Gericht der nächste Schritt.

Wenn nicht, nochmal prüfen, ob JA bei der Vermittlung helfen möchte (auch wenn die Erfolgsaussichten eher gering sind).
Das JA wird vor Gericht gehört, insofern ist es kein Nachteil, sich dort als gewissenhafter Vater zu zeigen ...
Dann Umgangsregelung bei Gericht beantragen.

Alles wird gut,
United
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diskurso
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« Antwort #3 am: 05. Dezember 2011, 11:37:40 »

Hallo nnt0,

nun über Deine Fehler in der Vergangenheit zu sprechen, wäre überflüssig.
Rechtzeitig z.B. hier Rat zu suchen, gelingt nicht jedem.
Wie lange hast Du das Kind nicht gesehen bzw. wie oft finden derzeit Umgänge statt ?
Wie geht es nun weiter ?
- Anwalt wechseln
- Vergiss das Jugendamt und seine kinderfeindlichen Märchen (ginge nur übers Gericht mit vielen (und auch teuren), langen Gutachten)
- lies den letzten Gerichtsbeschluss nochmals gründlich, evtl. war die letzte Umgangsregelung auch nur ein Vergleich zwischen Dir und KM
- je nach Beschluss musst Du Dich natürlich wieder an das Familiengericht wenden - dass Du damit finanziell überfordert wärst, ist ein Märchen, um die boykottierende KM zu schützen
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Milan
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« Antwort #4 am: 05. Dezember 2011, 14:31:30 »

Moin!

Ich bin nicht sicher, ob ich diese Geschichte glauben soll...!? Naja.

Also:
Dass Du so ziemlich alles falsch gemacht hast, was man nur falsch machen kann, ist Dir ja schon geantwortet worden. Das SR hättest Du nicht abgeben müssen und zurück bekommst Du es jetzt sicher nicht mehr. Dieses Thema würde ich zu Grabe tragen.

Aber Dein Umgangsrecht solltest Du jetzt endlich durchsetzen. Das bist Du Dir und Deinem Sohn schuldig. Keine Mutter in BRD hat das Recht und auch nicht die Macht dem leiblichen Vater den Umgang zu verbieten. Es sei denn er gibt sofort klein bei und hält die Füsse still. Dann ist der Mutter natürlich alles möglich.

Zitat
Bei der Scheidung wurde mit der Richterin ausgemacht, dass ich mein Sohn jedes zweite Wochenende ihn abholen darf.
Wurde der Umgang nur "ausgemacht" oder ist dies schriftlich im richterlichen Urteil vermerkt? Wahrscheinlich nicht, oder?

Du solltest jetzt umgehend den Umgangs-Dreispung beginnen. Lieber heute als morgen.
1. Die Mutter kontaktieren und sofortige Aufnahme einer Umgangsregelung fordern. Lehnt sie ab, dann...
2. Das JA anrufen und um ein gemeinsames Elterngespräch zwecks ermöglichen des Umgangs bitten. Dieses Gespräch wird man Dir gewähren und die Mutter dazu einladen. Mauert die Mutter oder kommt erst gar nicht, dann...
3. Antrag auf Umgangsregelung an das zuständige Amtsgericht raushauen. Am besten per Anwalt. Kannst Du Dir keinen Anwalt leisten, dann bekommst Du Prozesskostenhilfe und der Staat finanziert Dir diesen Rechtsstreit.

Als - Gib Gas. Und zwar VOLLgas!

Greetz,
Milan
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 15:34:04 von Milan » Gespeichert

nnt0
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« Antwort #5 am: 05. Dezember 2011, 15:05:36 »

hallo,

Für die weitere Vorgehensweise ist m.E. nicht unerheblich, ob Frau Richter daslediglich gesagt hat oder ob Du diesen Satz in Form eines Beschlusses in der Tasche hast.
Dieser Urteil steht im Beschluß drin, dass ich mein Sohn jedes zweite Wochenende sehen darf.
Das nächste mal werde ich ein anderen RA holen und euch eher um Rat fragen.
Aber damals kannte ich solche Plattformen noch nicht und hatte auch noch ganz andere Probleme habt, als
nach der richtigen Plattform im Internet zu suchen :-(


Wie lange hast Du das Kind nicht gesehen bzw. wie oft finden derzeit Umgänge statt ?
Wie geht es nun weiter ?
Ich habe das Kind schon über ein halbes Jahr nicht gesehen.
Ich habe sehr oft die KM per Mail geschrieben und aufs Telefon angerufen, aber sie beantwortet weder meine Mails,
noch hebt sie den Hörer ab.

Letzte Woche hatte mein Sohn Geburtstag gehabt. Ich bin mit ein Geschenk zu ihr nach Hause gefahren.
Anrufen ging ja nicht!
Anfänglich wollten sie mir nach mehrmaligen Klingeln die Tür nicht aufmachen.
Als ihr neuer Lebenspartner am Mikrofon ging und gefragt hat wer an der Tür sei,
hatte er gesagt, dass er mich nicht kenne und daher die Tür nicht aufmacht und den Hörer einfach
aufgelegt hat.
Das war eine rießen Frechheit und sehr herzlos!!!
Wie kann man dem Vater sein eigenes Kind das Geschenk zu überreichen verwehren!

Habe dann noch ein paar mal geklingt, da hatte die KM doch noch aufgemacht.
Ich konnte dann dem Kind das Geschenk überreichen. Aber als er zu mir kam, sagte er zu mir
dass er nicht mehr zu mir nach Hause kommen will.

Da war ich innerlich am Boden zerstört. Ist schon logisch, wenn der Kleine immer von der KM
schlechtes eingetrichtert bekommt. :-(
Habe auch dann geschaft ein wenig mir der KM zu reden und sie gebeten, ihre starre Haltung
nachzugeben. Da hat sie mir mitgeteilt, dass sie das nochmal überlegt.

Aufjedenfall, wollte ich sie jetzt in den nächsten Tagen nochmal versuchen anzurufen, um sie
zu fragen, ob ich den Kleinen über Weihnachten ein, zwei Tage holen kann.

Liebe Grüße
nnt0
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nnt0
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« Antwort #6 am: 05. Dezember 2011, 15:07:14 »

Moin!

Ich bin nicht sicher, ob ich diese Geschichte glauben soll...!?

Greetz,
Milan
Wie meinst du das?
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 05. Dezember 2011, 15:11:06 »

Hi nn,

Zitat
Aufjedenfall, wollte ich sie jetzt in den nächsten Tagen nochmal versuchen anzurufen, um sie
zu fragen, ob ich den Kleinen über Weihnachten ein, zwei Tage holen kann.

Gute Idee, aber Finger weg von der Weihnachtsklamotte. Wenn Du eine Chance für einen Neuanfang im Gespräch siehst super - aber lass es mit Weihnachten. Weder wird die KM dem zustimmen noch macht es nach so langer Trennung Sinn, soetwas auf diese hochemotionalen Zeiträume zu legen. Biete wenn den Zeitraum nach den Feiertagen an, dann ist dieses Kapitel durch und ein Zugeständnis für Umgang könnte wesentlich leichter erfolgen. Gruß Ingo
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Garfield
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« Antwort #8 am: 05. Dezember 2011, 15:16:13 »

Du solltest wirklich versuchen, noch einmal das Gespräch zu suchen. Wenn Du auf sie zugehst, kannst Du vielleicht etwas erreichen. Ansonsten bliebe tatsächlich nur ein Rechtsstreit.
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82Marco
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« Antwort #9 am: 05. Dezember 2011, 15:44:14 »

Servus nnt0!
Zitat
Dieser Urteil steht im Beschluß drin, dass ich mein Sohn jedes zweite Wochenende sehen darf.
Was steht genau in dem Beschluss, könntest Du den Wortlaut evtl. anonymisiert einstellen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass "nur" ein Umgangswochenende alle 14 Tage beschlossen wurde...

Grüßung
Marco
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« Antwort #10 am: 05. Dezember 2011, 15:52:15 »

2. Das JA anrufen und um ein gemeinsames Elterngespräch zwecks ermöglichen des Umgangs bitten.
Diesen Schritt hat er doch längst hinter sich - Ergebnis war nur weitere Zeitverschwendung, die der KM verblieb, um das Kind zu manipulieren.
Kein JA mehr kontaktieren!, die müssen sowieso die Eltern vor dem Gerichtstermin zu einem Gespräch einladen.

@nnt0
Du musst Dir schnell einen RA mit Erfahrung suchen, der dann Deinen Umgangsbeschluss mittels Ordnungsmitteln (§ 89 FamFG) auch konsequent durchsetzt.
siehe
http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html
sowie
http://www.die-alleinerziehenden.de/node/1022
Dein Antrag sollte ein Eilantrag sein (sonst wartest Du wieder Monate), d.h. eine Einstweilige Anordnung.
Die massive Erschwerung der Übergabe des Geburtagstagsgeschenkes sollte Dein Anwalt u.a. als Nachweis der Bindungsintoleranz der Mutter verwenden.
Sie hat nun offenbar ihren neuen Partner als Papaersatz installiert.

PS
Bei solanger Zeit ohne Umgangskontakte sowie der angeblichen Weigerung des Kindes könnte das Gericht zur "Normalisierung" der Vater-Kind-Bindung zunächst auch begleiteten Umgang anordnen.
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 15:56:03 von diskurso » Gespeichert
Milan
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« Antwort #11 am: 05. Dezember 2011, 16:36:43 »

Moin!

ich schliess mich allen Vorrednern an - gib jetzt sofort Gas. Durchtreten bis zum Anschlag.

Noch sind es "nur" 6 Monate. Deine Umgangsregelung bekommst Du vom Gericht sowieso. Die Frage ist nur "wann"? Je länger Du wartest, desto länger wrd das, was Diskurso zuvor skizziert hat.

Du musst Dir klar machen: Das Umgangsrecht ist ein gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht Deines Sohnes. Es ist das grundsätzliche Recht Deines Sohnes einen angemessenen Kontakt zu seinen beiden Elternteil zu pflegen. Beide Elternteile sind verpflichtet den Umgang Eures Sohnes zum jeweils anderen ET zu fördern, zu pflegen und zu fordern. Das ist Pflicht!

Wenn Deine Exe ihrer Pflicht nicht nachkommt und den Umgang zu Dir nicht fördert bzw ihn komplett verweigert, musst Du das Gericht um Hilfe anrufen. Du musst das Gericht auffordern für Euren Sohn eine feste Umgangsregelung vorzugeben, an die sich die KM zu halten hat. Hält sie sich dann da auch nicht dran, kannst Du ihr rechtliche Konsequenzen aufbrummen. Mitunter erreicht so etwas Strafzahlungsandrohungen von 25.000€ und mehr bei wiederholt verweigertem Umgang.

Und DANN hast Du auch etwas in der Hand und kannst massiv einschreiten, wenn sie den Kurzen mal wieder nicht mitgeben möchte. Dann holst Du nämlich irgendwann einfach die Polizei oder den Gerichtsvollzieher und die Sache ist erledigt.

Also - ab zum Anwalt.

Greetz,
Milan

Edit: Und verinnerliche mal das:

Du hast NICHTS zu verlieren! Die Umgangsregelung bekommst Du vom Gericht zu 99% zugesprochen. Solltest Du zu den 1% gehören, die sie nicht bekommen (was ich mir nicht vorstellen kann), dann hättest Du auch nicht weniger als jetzt. Richtig?
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 16:39:45 von Milan » Gespeichert

nnt0
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« Antwort #12 am: 05. Dezember 2011, 17:20:43 »

Hallo,

ich danke euch alle für eure vielen Ratschläge.
Vors Gericht gehen wird mir zum Schluß nichts anderes übrig bleiben.

Aber ich bin der selben Meinung wie Garfield.
Ich versuche immer mit KM friedlich das zu klären.
Daher versuche ich es noch einmal mit ihr in Ruhe zu reden.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Vielen Dank nochmal für alles!!!

Liebe Grüße
nnt0
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United
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« Antwort #13 am: 05. Dezember 2011, 18:15:18 »

Moin nochmal,

Ich versuche immer mit KM friedlich das zu klären.
Versuche das. Aber zügig !
In Anbetracht Deiner Schilderungen solltest Du aber nicht zuviel Hoffnung investieren ...

Ferner lasse Dich nicht auf eine Erpressung nach dem Motto "zahl die Privatschule und Du darfst Junior sehen" ein ...

Besten Gruß
United
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« Antwort #14 am: 05. Dezember 2011, 23:18:18 »

@United:
ja, werde ich machen. Danke!

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Wildlachs
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« Antwort #15 am: 06. Dezember 2011, 08:27:16 »

Moin nnt0,

die Rechtsgrundlagen
zum Umgang:
Art. 6 GG Elternrecht
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern

zum Anspruch gegen das JA:
§ 18 Abs. 3 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

zum Verfahrensablauf:
§ 155 FamFG Vorrang- und  Beschleunigungsgebot
§ 165 FamFG Vermittlungsverfahren
§ 1696 BGB Abänderung gerichtlicher Entscheidungen

Ganz gleich, ob nun eine Elternvereinbarung, eine Vereinbarung, der das Gericht beigetreten ist, ein Vergleich oder ein Beschluß jeweils mit Androhung eines Ordnungsgeldes vorliegt, von der Störung des Umgangs bis zum Antrag auf Umgangsregelung beim FG sollten mE nicht viel mehr als 4 Wochen vergehen.

Der schon genannte 'Dreisprung' hat sich bewährt.
Dabei sollte eine enge Friststetzung von jeweils 14 Tagen eingehalten werden.

1. Bitte an Kindesmutter, ganz höflich und bestimmt anschreiben und um Antwort binnen 14-Tagefrist bitten.
Wenn erfolglos, dann
2. Antrag beim zuständigen JA auf Vermittlung stellen gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage
Wenn erfolglos, dann
3. Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Regelung des Umganges stellen gemäß § 1684 BGB oder
Antrag auf gerichtliche Vermittlung gemäß § 165 FamFG oder (wenn Beschluß schon vorhanden)
Antrag auf Abänderung gemäß 1696 BGB. Wichtig sind ganz klare Vorstellungen, wie die Regelung aussehen soll. Für diesen Antrag braucht es idR keinen Anwalt, gute Antragsvorlagen gibt es im iNetz, ggf. hilft ein örtlicher Väterverein bei der Umsetzung.

Schritt 2 wird von Gerichten gern gesehen als Nachweis, dass man alles für eine gütliche Regelung getan hat. Jugendämter haben jederzeit einen weiten Ermessensspielraum, ob und inwieweit sie überhaupt tätig werden. Im Verfahren müssen sie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

6 Monate kein Umgang sind definitiv zu viel.

Viel Erfolg wünscht
Wildlachs

« Letzte Änderung: 06. Dezember 2011, 08:28:59 von Wildlachs » Gespeichert
82Marco
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« Antwort #16 am: 06. Dezember 2011, 08:55:35 »

Servus!
Ich denke, der Dreisprung ist hier nicht mehr von Nöten, es existiert bereits ein Umgangsbeschluss, offensichtliich weil KM nicht bereit war, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Daher würde ich sofort zum Familiengericht, KM auf Einhaltung des Beschlusses verklagen, wenn es ein muss mit
Mitunter erreicht so etwas Strafzahlungsandrohungen von 25.000 € und mehr bei wiederholt verweigertem Umgang.
, sofern dies nicht bereits im bestehenden Umgangsbeschluss enthalten.

Grüßung
Marco
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« Antwort #17 am: 06. Dezember 2011, 09:22:49 »

Wie schon gesagt,
Gerichte sehen es germ, wenn alle Möglichkeiten zur gütlichen Einigung ausgeschöpft wurden.
Insofern würde ich persönlich immer diese Schritte gehen, schon um der Gegenseite die Möglichkeit zu nehmen, Mutwilligkeit vorzuwerfen.

Antrag auf Ordnungsmittel würde ich wirklich nur im äußersten Fall stellen. Gut ist, wenn diese Anordnung amtswegig erfolgt und nicht von einer Partei angeregt wird.
Es soll ja noch soetwas wie Elternebene entwickelbar bleiben.  

Wildlachs

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« Antwort #18 am: 06. Dezember 2011, 20:15:26 »

Hallo,

da bin ich leider wieder :-(
Grund dafür kann sich jeder ausmalen. :-(

Vielen Dank für eure Tipps.
Auch dir Wildlachs für die ausführliche Erklärung! Da muss ich glaube ich wieder ein paar
Gesetzbücher lesen, bis ich den Rest voll verstanden habe :-)

Ich habe gehofft mit der KM friedlich zu reden, wie es weiter gehen soll.
Sie hat mir am Geburtstag meines Sohnes zugestimmt, dass wir telefonisch nochmal drüber reden.
Aber diese Gelegenheit hatte sie mir heute nicht gegeben.

Habe sehr oft bei ihr aufs Festnetz und Handy angerufen, sodass es schon fast aufdringlich war.
Sie hat einfach nicht abgehoben und zu guterlest den Telefonstecker abgezogen.
Ich dann später wg. Belästigung, ihr ein Grund zu geben wollte ich nicht und habe es aufgegeben.
Werde heute, wie gestern, bestimmt nicht schlafen können.

Wie es auszieht, komme ich nicht mit einer gerichtlichen Klage drum rum.
Ich wollte es soooo... sehr vermeiden. Ständig mit ihr zu streiten war schon schlimm genug,
und jetzt auch noch vor dem Gericht. Da werden wieder schmutzige Wäsche gewaschen.

Ich will doch nur wieder mein Sohn in den Armen halten :-(

Ich bin Rechtschutzversichert. Habe vor ein Jahr schon geahnt, dass sowas mal auf mich zukommen wird.
Kann mir jemand bitte vielleicht sagen, was da alles auf mich zukommt?

Es wird bestimmt ein Gutachten geben, oder?
Zählt ein Gutachten auch, wenn ich beim vorgeschlagenen Berater des JA war???

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!!

lg
nnt0

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« Antwort #19 am: 06. Dezember 2011, 20:41:51 »

Hi Nn,

warum kannst Du nicht schlafen? Weil eine elektronische Schaltverbindung zwischen zwei Telefongeräten nicht zu Stande gekommen ist? Weil Du nicht weisst, ob gerade der Grießbrei auf dem Herd angebrannt ist, sie deshalb nicht ans Telefon konnte oder das Telefon auf lautlos gestellt war?

Da flüchtige Medien NICHT geeignet sind, Konflikte zu klären, mach es schriftlich. Schreib einen Brief mit Deinen Anliegen, lass ihn die User hier durchschauen und kommentieren und dann bekommst Du in der Regel ein Recht gutes Schreiben hinn, dass Du dann per Einschreiben Einwurf der KM zustellen kannst. Und dann wartest Du mal die Reaktion ab bzw. kannst zum Anwalt gehen. Ob hier eine Rechtsschutzversicherung etwas zahlt, halte ich dazu für höchst zweifelhaft. Da solltest Du beim Konzern nachfragen bzw. in Deine AGBs schauen. Gruß Ingo  
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« Antwort #20 am: 06. Dezember 2011, 20:53:19 »

Moin nnt0,

nach meinem Empfinden hast Du lange genug gewartet ...

sofern dies nicht bereits im bestehenden Umgangsbeschluss enthalten.
Nochmal: Was steht in Deinem Scheidungsbeschluss zum Thema Umgang ?
Guck nach und schreib das wortwörtlich (ohne Namen) hier rein.

Besten Gruß
United
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« Antwort #21 am: 06. Dezember 2011, 20:56:08 »

Hallo Ingo30,

ich mache immer für jeden und alles Gedanken.
Das war wieder mal eine Enttäuschung.

Grundsätzlich vertrette ich immer der Auffassung (kann nur für mich sagen), dass wenn beide Elternteile sich streiten oder sich bekriegen,
immer das Kind zu leiden haben.
Manchmal war ich auch ein Trotell und kann mich nicht zusammen reißen, aber das habe ich mittlerweile gelernt :-(
Meistens hilft doch ruhig zu bleiben, ein paar mal tief durchatmen, oder 3-4 oder 10 runden ums Haus zu machen.

Aber das mit ein Brief ist eine echt gute Idee von dir!!! Werde ich übermorgen machen.
Habe aber wenig Hoffnung, weil vor zwei Wochen ich ihr über ein Internet-Dienst Blumen mit einer Karte und für mein Sohnemann
ein kleines Teddybär nach hause haben bringen lassen. Hatte nichts gebracht :-(((
Daher hatte ich doch die Gelegenheit den Geburtstag meines Sohnen persönlich bei ihr aufzutauchen.
Du hast doch mitbekommen das es nicht so viel gebracht hat. :-(

Aber ich versuche es mal mit ein Brief. Das habe ich noch nicht probiert.
Mann soll alles versuchen, nicht das ich es später bereue, nicht alles für mein Sohn zu machen :-(

ich habe euch auf den Laufenden.
Wenn es geklappt hat, werde ich ein Sekt aufmachen. Und wenn nicht, werde ich höchstwarscheinlich mich hier ausweinen :-((

Ich danke euch alle!

lg
nnt0
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« Antwort #22 am: 06. Dezember 2011, 20:57:21 »

werde ich machen United!!!
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« Antwort #23 am: 06. Dezember 2011, 21:06:29 »

NN,

gut so.. und nicht übermorgen, MORGEN. Und stell den Brief bitte VORHER hier ein, damit die User hier Dir helfen können. Gruß Ingo
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« Antwort #24 am: 06. Dezember 2011, 21:19:19 »

Hallo Ingo30,

übermorgen deswegen, weil ich Übermorgen 2 Einsendearbeiten für die Uni machen muss
und bis heute noch gar nichts gemacht habe. Muss ja nebenbei das Geld für die Ex verdienen ;-)

Zählt vor Gericht auch E-Mail, die ich ihr geschickt habe??
Davon habe ich bestimmt sehr viel!

lg
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