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Autor Thema: KM verweigert Umgang mit mein Sohn  (Gelesen 1886 mal)
United
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #50 am: 09. Dezember 2011, 16:38:30 »

Moin nnt0,

nochmal: Ohne einen Umgangsbeschluss, der die Möglichkeit vorsieht, eine Kindesübergabe ggf. mit Hilfe der Polizei zu realisieren, ist das auch sinnlos.
... und bevor man einen Umgangsbeschluss hat, in dem "unmittelbarer Zwang" legitimiert wird, werden Ordnungsmittel verhängt.
... und dafür wäre interessant, ob Du schon einen Umgangsbeschluss hast, bzw. wie der derzeitige Status ist.

... und deshalb nochmal die Frage, wann Du gedenkst Deinen Scheidungsbeschluss mit seinen Aussagen zum Umgang hier einzustellen ? Ankündigung ist drei Tage her ...

Besten Gruß
United
Gespeichert
nnt0
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 20



« Antwort #51 am: 09. Dezember 2011, 17:37:15 »

Hallo,

@United: jetzt habe ich den Urteil abgetippt:

[Text]
Der Antragsgebner hat das Recht und die Plicht, den gemeinsamen Sohn Alexander , alle 14 Tage
von Freitagnachmittag 15.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr zu betreuen, wobei der Umgang von
dem Antragsgegner persönlich durchgeführt wird. Nächster persönlicher Umgang ist am Freiag, den 14.05.2010

Der Antragsgegner hat hierbei das Recht und die Pflicht, den gemeinsamen Sohn um 15 Uhr
bei der Antragstellerin abzuholen und ihn am Sonntag um 18.00 Uhr pünklich an diesem Ort zurückzubringen.
Die Antragstellerin hat das Recht und die Pflicght, den gemeinsamen Sohnum 15.00 Uhr
am Freitag pünktlich zu übergeben und um 18.00 Uhr am Sonntagabend ihn wieder in Empfang zu nehmen.

Die Beteiligten vereinbaren, dass der Antragsgegner das Umgangsrecht zum Zwecke der Betreuung des gemeinsamen
Kindes während der Ferien nach einvernehmlicher Absprache hat, wobei die Umgangszeiten für die Ferien
gesondern abgesprochen werden. Ziel ist zwischen den Beteiligten, dass die gesamten
bayerischen Schulferien hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
[Text]

Was könnt ihr mir raten???
Vielen Dank im Voraus für eure hilfreiche Beiträge.

lg
nnt0
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Milan
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #52 am: 09. Dezember 2011, 17:59:56 »

Hi nntO!

Soweit ich das beurteilen kann, IST das ein Umgangsbeschluss. Leider steht keine Strafe drin, falls die KM den Umgang nicht gewährt.

Also: Es gibt an dieser Stelle nichts mehr, worüber Du mit der KM diskutieren müsstest. Der Umgang ist Beschluss und somit hat sie da keine Wahl. Sie MUSS Umgang zulassen. Sofern sie das nicht tut, musst Du bei Gericht eine Erweiterung des Beschlusses beantragen und diesen um Strafsanktionen gegen die KM ergänzen lassen. Das sind z.B. Strafzahlungen die sie entrichten muss, wenn sie weiterhin boykottiert.

Ich an Deiner Stelle würde zu jedem im Urteil festgelegten Termin zur KM fahren um den Kurzen abzuholen.

Gibt sie ihn nicht raus, sofort einen Eilantrag ans Gericht, damit der Boykott mit Strafe geahndet wird. Du könntest jetzt THEORETISCH auch die Polizei anrufen. Da Du aber schon so lange selbst den Umgang nicht wahr nimmst glaube ich nicht, dass sie Dir helfen werden. Und wenn sie helfen, das wurde hier bereits erörtert, würden sie kommen und mit der KM reden. Gewaltsam geht da niemand vor.

Bauchschmerzen habe ich, weil Du schon so lange einfach hinnimmst, dass sie den Umgang boykottiert. Das könnte man Dir nun aufs Butterbrot schmieren. Aber egal - der Umgang ist beschlossen und steht Dir zu. Nun liegt es an Dir Dich stark zu machen dafür.

Greetz,
Milan
Gespeichert

nnt0
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 20



« Antwort #53 am: 09. Dezember 2011, 18:26:38 »

Hallo Milan,

danke für dein Beitrag.

Der Grund warum es so lange dauert, war das Unfähige Jungendamt.
Die Dame war ihr Urlaub wichtiger. Und dann hatte ich erst nach einer Ewigkeit (ein Monat und mehr) bei der Beratungsstelle ein Termin bekommen :-(((

lg
nnt0
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #54 am: 09. Dezember 2011, 18:59:16 »

Moin nnt0,

Der Grund warum es so lange dauert, war das Unfähige Jungendamt.
Die Dame war ihr Urlaub wichtiger. Und dann hatte ich erst nach einer Ewigkeit (ein Monat und mehr) bei der Beratungsstelle ein Termin bekommen :-(((
mal Hand auf's Herz: Der Umgangsbeschluss ist reichlich eineinhalb Jahre alt; dass davon 18 Monate lang nichts umgesetzt wurde, ist kaum mit einem unfähigen Jugendamt oder dem Urlaub einer Mitarbeiterin zu erklären. Wenn Dir Dein Chef monatelang kein Gehalt bezahlen würde, würdest Du ja sicher auch sofort auf die Barrikaden gehen und nicht erst nach über einem Jahr mal zaghaft anfragen, oder?

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
nnt0
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Beiträge: 20



« Antwort #55 am: 09. Dezember 2011, 20:14:16 »

hallo Marin,

versteh nicht was du meinst?
Vielleicht hast du was verwechselt.

Natürlich ist der Beschluß fast zwei Jahre alt. Ich durfte vor ein Jahr auch den Kleinen holen.
Erst vor einem Jahr hatte die KM gedacht, das sie sich dran nicht mehr halten muss.

Hoffe, dass du mich jetzt besser verstehst.

lg
nnt0
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #56 am: 09. Dezember 2011, 20:37:27 »

HI Nn,

Martin macht es doch sehr deutlich:

Zitat
Der Grund warum es so lange dauert, war das Unfähige Jungendamt.
Die Dame war ihr Urlaub wichtiger. Und dann hatte ich erst nach einer Ewigkeit (ein Monat und mehr) bei der Beratungsstelle ein Termin bekommen :-(((

Ein Urlaub der Sachbearbeiterin kann nicht der Grund sein. Du musst in die Puschen kommen und "Deine Rechte und Pflichten" auch umsetzen. Ansonsten musst Du wieder zu Gericht. Gruß Ingo
Gespeichert
Milan
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #57 am: 09. Dezember 2011, 20:45:08 »

Hey nntO!

Was Martin sagen will - Du hast ganz gewaltig GEPENNT! Und da hat er vollkommen recht.

Die Tante vom JA hat damit rein gar nichts zu tun. Das JA ist nicht dafür zuständig nichteingehaltene Umgangsregelungen durchzusetzen. Es sei denn, sie wären davon explizit durch das Gericht beauftragt worden. Das werden sie aber erst, wenn der KV dies konkret beantragt bei Gericht - und zwar als Massnahme den Umgang durchzusetzen.

Also den Schuh musst Du Dir anziehen - Du hast Dich knapp 1 Jahr von der KM zum Affen machen lassen und hast so gut wie keine Initiative gezeigt um daran etwas zu ändern. Das jetzt auf das JA zu schieben ist eine durchsichtige Ausrede.

Aber gut, nu isses so. Also gib JETZT Gas!

Schick der KM als ersten Schritt eine Mitteilung, dass Du ab sofort die gerichtlich angeordnete Umgangsregelung umsetzen willst und wirst und bitte sie um ihre Mithilfe. Und dann stehst Du zum kommenden Umgangstermin bei ihr vor der Haustüre. Gibt sie den Kurzen nicht raus, sitzt Du noch am selben Tag bei einem Anwalt zur ersten Besprechung zwecks Klage gegen die KM.

Versprochen?

Greetz,
Milan
Gespeichert

nnt0
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 20



« Antwort #58 am: 09. Dezember 2011, 21:29:07 »

guten Abend!

ihr habt recht!
@Milan: genau, so werde ich es machen.

Danke euch.
Bis dann.
nnt0
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #59 am: 10. Dezember 2011, 00:27:57 »

Moin nnt0,

noch eine Ergänzung: Mach Dich frei von solchen Annahmen:
Der Grund warum es so lange dauert, war das Unfähige Jungendamt.
Die Dame war ihr Urlaub wichtiger.
Kein JA-Mitarbeiter schläft schlecht, wenn irgendeine Muddi den Kindesumgang boykottiert. Und keiner verschiebt deswegen seinen Feierabend oder gar seinen Urlaub. Für die sind Deine Probleme nur Teil des Jobs; keine Lebensaufgabe und kein persönlicher Kreuzzug.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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