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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:34:00 *
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Autor Thema: Kindesunterhalt und Ausgleichszahlungen nach PV  (Gelesen 543 mal)
Sasquatch
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2



« am: 04. Dezember 2011, 11:57:21 »

Zwischen mir und meiner ehemaligen Partnerin gibt es unterschiedliche Ansichten über Zahlungen zum Kindesunterhalt bzw. zu Zahlungen aus einem notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag. Wir waren nicht verheiratet, lebten 14 Jahre zusammen und haben 2 Kinder 7 und 10 Jahre. Für eines Hausbau nahmen wir zusammen einen Kredit auf der ausschließlich von mir bedient wurde, da von Seiten der Partnerin ein hoher Eigenkapitalanteil eingebracht wurde. Aus dem PV resultiert eine Ausgleichssumme von vca. 30.000,- den meine Partnerin an mich zuzahlen hat. Da sie finanziell nicht in der Lage ist, diese Schuldsumme auf einmal zu zahlen, ist vereinbart dies in Raten abzuzahlen. Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. 1200,-€.
Kann eine kontinuierliche Ratenzahlung ihrerseits als Einkommen meinerseits angesehen werden, das dann ja wiederum einen höheren Kindesunterhaltsanspruch rechtfertigt?

Da ich aus dem neu gebauten EFH ausziehe muß ich meinen Hausstand komplett neu aufbauen, so dass mir da ja auch (nicht unerhebliche) Kosten entstehen.

Kann mir jemand weiterhelfen, Vielen Dank im voraus
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 04. Dezember 2011, 18:12:49 »

Hallo Sasquatch,

nein, die Raten sind kein Einkommen für den Kindesunterhalt. Wenn sie Dir die Summe auf einmal zahlen würde, müsstest Du das Vermögen auch nicht zur Unterhaltszahlung verwenden. Nur die Zinsen darauf, also wenn Du das Geld anlegst, wären als Einkommen für den Unterhalt zu nutzen.

Was den Hausrat betrifft, würde ich auf eine faire Teilung bestehen. Oder entsprechend auch eine Ausgleichszahlung.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
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wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Sasquatch
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2



« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 07:43:01 »

  Vielen Dank, viel gehilft  thumbup
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