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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:33:17 *
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Autor Thema: Hausverkauf, 2 Anwälte, zwei Meinungen  (Gelesen 539 mal)
papaschlumpf11
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« am: 03. Dezember 2011, 21:35:25 »

Hallo,
wir bewohnen seit ca 7 Jahren ein Einfamilienhaus. Gekauft haben wir es  für 145 t € und haben dann nochmals 45 t € reingesteckt für renovierunsarbeiten. Diese 45 kamen damals von meiner Frau, die das geld schon vor unserer Heirat geerbt hat. Nun ist unser Haus ca 220 t € wert.  Wir habe noch ca 110 t € Schulden. Meine Frau möchte nach unserer Trennung mit Hilfe ihrer Eltern, dass Haus ablösen und für sich behalten. Im Grundbuch sind wir beide noch als Besitzer eingetragen. Nun hat mir meine Anwältin bei einem Beratunsgespräch ausgerechnet, dass ich auf ca. 45t € anrecht hätte. Meine Frau hatte eine Beratungsgespräch bei einem Anwalt der meinte, dass ich keinen Cent bekommen würde. Gibts bei euch Erfahrungswerte....
Vielen Dank für Antworten....
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 21:56:46 »

Wenn deine Zahlen und der Wert so stimmen und es sonst kein Vermögen gibt oder gab hat sie Anfangsvermögen 45T und du von 0,-

Das Endvermögen von euch Beiden wäre je 55.000,-

Du hättest also einen Zugewinn von 55.000,- gemacht und sie von 10.000,-.
D.h. du müsstest ihr 22.500,-€ an Zugewinnausgleich zahlen, bzw. sie müsste dir für deine Haushälfte noch 32.500,- zahlen.

Wobei die RAin der Gegenseite sicher von anderen Zahlen ausgeht, also du.

Wie sicher bist du z.B. über den Wert von 220.000,-, bzw. ist sie auch dieser Meinung?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
papaschlumpf11
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« Antwort #2 am: 03. Dezember 2011, 22:13:52 »

Ich denke,dass 210t € bis 220 t€ realistisch sind...
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Beppo
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« Antwort #3 am: 03. Dezember 2011, 22:18:19 »

Ich denke,dass 210t € bis 220 t€ realistisch sind...
Gut, nur vielleicht denkt sie ja was anderes.
Wie hat denn die RAin die 0,-€ begründet?
Nur mit: "Der kriegt nix" oder war da auch noch ein wenig Substanz?

Gibt es noch weitere Vermögensgegenstände oder Streitfelder?
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papaschlumpf11
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« Antwort #4 am: 03. Dezember 2011, 22:30:44 »

War wohl schon begründet, wie hat mir meine Ex aber nicht gesagt.
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Beppo
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« Antwort #5 am: 04. Dezember 2011, 08:39:22 »

Das heißt, deine Ex hat nur gesagt: "Ich will das Haus und du kriegst nichts dafür!"?
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papaschlumpf11
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« Antwort #6 am: 04. Dezember 2011, 10:36:57 »

Naja, so in der Art, die Anwältin hätte iht eigentlich genau das Gegenteil von dem erzählt was mein Anwalt sagte. Nachdem ich zu diesem Zeitpunkt noch in der Verdrängungsphase war, und dies Thema ein enormes Streitportential hat,haben wir nicht weiter  darüber geredet.....
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Malachit
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Beiträge: 2.262



« Antwort #7 am: 04. Dezember 2011, 11:19:37 »

Hallo Papa Schlumpf,

Nachdem ich zu diesem Zeitpunkt noch in der Verdrängungsphase war, und dies Thema ein enormes Streitportential hat,haben wir nicht weiter  darüber geredet.....

Versuch's positiv zu sehen; denn sie will die Hütte halten, dir ist die Hütte egal. Betrachte das ruhig als einen kleinen taktischen Vorteil - wenn sie in den Verhandlungen mit gar zu dummen Vorschlägen kommt, dann zuckst du mit den Schultern und äußerst dich in der Art von "na gut, dann verkaufen wir die Hütte eben, bezahlen aus dem Erlös alle Verbindlichkeiten, und das übrige Geld lässt sich bestimmt leichter verteilen als ein paar Kubikmeter Steine und Beton".

Für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, dass die Ex dann mit dem Naturheulverfahren kommt, weil doch die Kinder in diesem Haus ihre Heimat hätten, hier schon mal die passende Antwort dazu: "Kinder brauchen natürlich ein Dach über dem Kopf, aber niemand hat gesagt, dass es genau dieses Dach sein muss. Was Kinder wirklich brauchen, das ist die Liebe, die Zuwendung, und die Zeit ihrer Eltern - und das ist offensichtlich unabhängig davon, in welcher Wohnung die Kinder leben".

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
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