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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:32:58 *
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Autor Thema: Arge legt Unterhalt fest  (Gelesen 2124 mal)
Kevin78
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« am: 03. Dezember 2011, 16:51:08 »

Hallo zusammen,
ich bin hier neu und habe gleich eine Frage.

Meine Frau und ich haben uns vor einigen Monaten getrennt. ich bin Ende August ausgezogen und habe mit ihr persönlich vereinbart das ich 400€ Kindesunterhalt für unsere
2 KInder zahlen werde,schriftlich.
Meine Frau musste wegen der Trennung Alg2 beantragen da sie nicht arbeitet. Ich sollte der Arge meinein verdienst offenlegen,was ich auch tat,heute hatte ich Post von der Arge und bin vom Glauben gefallen.

Vorneweg,ich zahle für meine Kinder und das auch gerne. Das verhältnis zu meiner Frau ist hervorragend,wir verstehen uns gut und das soll auch so bleiben. Eine Scheidung wollen wir beide nicht da wir hoffen,das wir wieder zueinander finden.

So jetzt zu den Daten.

Ich verdiene 1366€ netto
ich zahle zur zeit 400€ Unterhalt.
ich soll 535€ zahlen und 420€ nachzahlen.
In dem Schreiben steht auch das ich unter den Selbstbehalt rutsche dies aber so Nitwendig ist.
Ist das rechtens?
Mein Kollege hat mir geraten direkt zum Jugendamt zu gehen und den Unterhalt von denen festsetzen zu lassen,denn die Arge darf nicht den Kindesunterhalt festsetzen.
ist das richtig was er sagt?

Ich muss auch sagen das bei uns alles anders läuft. ich habe meien Kinder nicht nur alle 2 Wochen,sondern jedes Wochenende,ausser ich will mal weg,was aber bis jetzt erst 2 mal vorkam. manchmal schlafen sie auch in der Woche bei mir,denn ich bin der meinung das eine Trennung nichts mit den Kindern zu tun haben und ich möchte nicht das sie sich verlassen fühlen von mir.
Wie sind da meine rechte jetzt,kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
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« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 17:13:43 »

Hallo,

nein das ist nicht "notwendig". Ich würde an Deiner Stelle den unstrittigen KU titulieren, wenn Dein Verdienst bereinigt bei 1.366 Euro liegt, dann hast Du maximal 416 Euro zu verteilen. Wie alt sind Deine Kinder? Sind sie beide unter 6, läge der KU bei 2 x 225 Euro, Du bist also auf jeden Fall ein Mangelfall.

Die ARGE darf Deinen Selbstbehalt nicht kraft eigener Wassersuppe runtersetzen, das darf nur ein Gericht. Und Du darfst durch Deine Unterhaltsleistungen auch nicht selbst bedürftig werden, bspw. weil Du selber so wenig hast, dass Du Wohngeld oder ALG2 beantragen müsstest.

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Kevin78
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« Antwort #2 am: 03. Dezember 2011, 17:20:19 »

Meine KInder sind 7 und 12 Jahre alt.

Was meinst du damit,das es nicht notwenidig ist? Den Widerspruch oder der Gang zum Jugenamt?

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

ich musste ja eine verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate ausfüllen lassen.

Im Frühling diesen jahres hatte ich 2 Gehälter die fast 2000€ betrgen,weil ich 2 mal eine Provision erhielt,da war ich aber noch mit meiner Frau zusammen,im bescheid wurden diese gehälter aufs ganze jahr verteilt
und es stand drin das sie mein Monatsgehalt auf 1450€ pro MOnat ansetzen. Was ich überhaupt nicht verstehe.
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Lausebackesmama
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« Antwort #3 am: 03. Dezember 2011, 17:51:12 »

In dem Schreiben steht auch das ich unter den Selbstbehalt rutsche dies aber so Nitwendig ist.

Darauf bezog sich mein "notwendig". Die ARGE kann nicht einfach bestimmen, dass Du weniger als den Selbstbehalt hast.

Naja, die rechnen (10*1366 + 2 * 2000) /12, aber auch dann stimmt die Rechnung nicht.

Du bist 3 Menschen gegenüber unterhaltsverpflichtet, bleibst also definitiv in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Sie wollen 272 für Kind 2 und 334 Euro für Kind 1, das sind schon mal nur 506 Euro und nicht 535. Aber die 506 Euro machen Dich zum Mangelfall. Du müsstest argumentieren, dass diese zwei Sonderzahlungen einmalig waren und keine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die sich wiederholen. Auch das JA wird versuchen, dass Du den Mindestunterhalt titulierst.

Andere Frage, hast Du noch Steuerklasse 3? Dann wechsel die SOFORT ab Januar! Erstens musst Du es (weil ihr nicht mehr zusammen veranlagen dürft ab 2012) und zweitens wird sonst der Unterhalt wesentlich zu hoch angesetzt, Du wirst ab Januar deutlich weniger Geld haben. Es muss also eine Prognose gemacht werden, wie Dein reguläres Einkommen ab 2012 aussieht, dann kannst Du nicht mal mehr 400 Euro zahlen.

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« Antwort #4 am: 03. Dezember 2011, 18:06:51 »

Ich dachte man muss die Steuerklasse erst wechseln wenn man geschieden ist?

Also sollte ich nicht zum ugendamt gehen und mir den KU ausrechnen lassen?

Denn ich glaueb das die es anders berechnen. Denn ein Freund von mir Verdient fast genauso viel wie hat aber 3 Kinder muss aber nur 300€ Unterhalt zahlen vom Jugendamt aus.
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Lausebackesmama
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« Antwort #5 am: 03. Dezember 2011, 18:17:16 »

Moin,

nein, die Steuerklasse ändert sich in dem Jahr, in dem ihr von Beginn an dauernd getrennt lebt. Also ab 1.1.12.

Wenn Du Deinen neuen Verdienst kennst, dann solltest Du das titulieren, was Du wirklich zahlen kannst. Und das würde ich dann lieber beim Notar titulieren lassen als bei einem JA, das Dich belatschert, dass Du mindestens den Mindest-KU zahlen sollst, obwohl Du dazu gar nicht in der Lage bist.

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« Antwort #6 am: 03. Dezember 2011, 18:56:57 »

Wie sind da meine rechte jetzt,kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

Kevin, "festlegen" können sowas Gerichte. Die Arge kann fordern, wenn, wie hier der Fall, der Anspruch auf sie übergangen ist.

Das mit der Berücksichtigung der Sonderprämien wird tatsächlich so gehandhabt, wirst Du schwer los werden.

Aber auf der Kostenseite schreibst Du garnichts. wenigstens um 5% Werbungskostenpauschale kannst Du Dein Einkommen doch bereinigen. Und vielleicht noch einen Altersvorsorge-Sparvertrag? Und um Umgangskosten.

Und der Verlust der Steuerklasse 3 ab Januar wird Dich auch nochmal 150€ im Monat kosten.

Schreib mal bisschen mehr zu Deiner Kostensituation, dann können wir Dir zielgerichteter raten, wie Du der Arge antworten solltest.

Und Jugendamt lass mal, und schon garnichts vorschnell titulieren, wärst nicht der erste, der da in die Steuerklassenfalle tappt.
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Kevin78
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« Antwort #7 am: 03. Dezember 2011, 19:28:06 »

Ich zahle 500€ Warmmiete,Altersvorsorge und sonstwas habe ich nicht. habe auch kein Auto,wenn ich eins brauche kann ich das meienr Frau nutzen.
Fahrtkosten zur Arbeit habe ich auch nicht weil ich genau über meiner Arbeitsstelle wohne. Umgangskosten sind eigentlich auch nicht weil meine Frau 50m von mir entfernt wohnt.

Mein neuer verdienst wäre mit Steuerklasse 1 dann ca. 1250€

Sorry aber diese Situation regt mich voll auf. Denn meine Frau und ich versuchen alles wieder geregelt zu bekommen,diese Situation drängt uns zu einer Entscheidung,die wir beide noch nciht jetzt treffen wollten.

ich möchte weder das meien Frau darunter leidet oder meien Kinder und sie möchte nicht das ich kaum geld zum Leben habe.



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« Antwort #8 am: 03. Dezember 2011, 19:33:12 »

Hallo Kevin,

da gibt es gar nicht viel aufzuregen. Du bist dann ca. im Rahmen von 300 Euro leistungsfähig, darüber hinaus muss die ARGE einspringen. 950 Euro müssen Dir verbleiben, es sei denn ein Gericht bestimmt etwas Anderes. Deine Frau wird - egal wieviel Du zahlst - nicht einen Euro mehr in der Tasche haben. Wenn du wegen einer besseren Steuerklasse mehr netto hättest, hätte Deine Frau entsprechend weniger ALG2.

Die ARGE versucht sich hier aus der Pflicht zu wurschteln.

Nebenbei bemerkt sind eure Kinder groß genug, dass Deine Frau Vollzeit arbeiten gehen kann. Oder eben Teilzeit, wenn sie mit weniger klarkommt.

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« Antwort #9 am: 03. Dezember 2011, 20:01:43 »

Nein meine Frau ist nicht arbeitsfähig,sie ist Herzkrank,sie kan laut Amtsarzt täglich 3 Std leichte Tätigkeiten ausführen.

Aber dadurch ist sie nicht vermittelbar. Ja das weiß ich da smeien Frau im Grunde nichts davon hat egal wieviel ich zahle.

Also was ich schreibe ich der Arge am besten?

Ichhabe noch eine Frage. Meine Frau bezieht ja Alg2,aber nur sie nicht meien KInder,denn die haben ihren bedarf mit UNterhalt Kindergeld und Wohngeld gedeckt.
Dürfen die sich da dann überhaupt einmischen,denn sie zahlen für die KInder ja gar nichts
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2011, 20:08:58 von Kevin78 » Gespeichert
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« Antwort #10 am: 03. Dezember 2011, 20:21:00 »

Hallo Kevin,

es wäre sehr hilfreich, wenn Du die Infos nicht immer scheibchenweise rausrücken würdest. Das erleichtert es nämlich, Dir die korrekten Antworten zu geben. Ich bin was ALG angeht nicht fit genug, da können dann inhaltlich - auch wegen des Widerspruchs - andere besser weiterhelfen.

Aber vorab überlege bitte, ob es noch weitere Faktoren gibt, die in dem Zusammenhang wichtig sein könnten und unter Angabe welcher Vorschriften die ARGE WAS GENAU fordert.

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« Antwort #11 am: 03. Dezember 2011, 20:36:34 »

Also sollte ich nicht zum ugendamt gehen und mir den KU ausrechnen lassen?
Du kannst da gerne hin gehen und sie rechnen lassen, darfst aber auf keinen Fall sofort etwas unterschreiben. Die besch* Väter nämlich mindestens genauso gerne wie die es hier die Arge tut.

Du gehst da freundlich hin und bittest um die Berechnung.
Dann lässt du die Berechnung und das Formular, dass du unterschreiben sollst mit geben und stellst hier rein.
Wir schauen dann drüber und sagen dir, ob das i.O. ist oder nicht.
Mit über 50% Wahrscheinlichkeit ist es das nicht.

Du gehst dann mit den von korrigierten Werten wieder hin und lässt das titulieren, was wir dir errechnet haben.

Wenn die sich weigern, lässt du dir die Weigerung rechtsmittelfähig schriftlich geben und legst Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Die sind nämlich verpflichtet, dass zu titulieren, was du für richtig hältst. Wenn denen das nicht passt, sollen sie dich verklagen.

Du kannst dann auch zum Notar gehen und da titulieren lassen. Kostet rund 20,- €.

Vielleicht kommst du mit dem niedrigeren Titel durch und wenn nicht, gehst du zur Arge und beantragst aufstockendes H4 für dich.
Dann zahlt die Arge dir das, was sie dir vorher zuviel weg nehmen wollte.
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« Antwort #12 am: 04. Dezember 2011, 19:56:51 »

Ich zahle 500€ Warmmiete,Altersvorsorge und sonstwas habe ich nicht. habe auch kein Auto,wenn ich eins brauche kann ich das meienr Frau nutzen.
Fahrtkosten zur Arbeit habe ich auch nicht weil ich genau über meiner Arbeitsstelle wohne. Umgangskosten sind eigentlich auch nicht weil meine Frau 50m von mir entfernt wohnt.

Mein neuer verdienst wäre mit Steuerklasse 1 dann ca. 1250€

Gibt aber in den Leitlinien eine Pauschale für Werbungskosten von 5%. Wohl richtig, dass die im Einzelfall von einem Gericht auch schonmal kassiert wird, aber wie gesagt: von einem Gericht. Nicht von der Arge.

Und wenn Du deren 1450€ nimmst, minus 5% und minus 950 Euro Selbstbehalt, dann kommen da 428 raus.

Du schreibst zwar, Du hättest keine Kosten, aber natürlich hast Du welche. 500€ Warmmiete zahlt man nicht, weils dann so schön warm ist, sondern entweder weil man den Platz braucht (-> Umgangskosten) oder weil wann die Nähe zum Arbeitsplatz braucht (-> Werbungskosten).

Würde also für 2011 (sind immerhin nur 5 Monate) diese 428€ akzeptieren, ensprechend 5*(428-400) = 140€ nachzahlen und weiterhin darauf hinweisen, dass ab 2012 Dein Einkommen durch den Steuerklassenwechsel neu berechnet werden muss.

Du gibst so dem Argemenschen das Erfolgserlebnis, dass er was erreicht hat und gewinnst Zeit, um vielleicht für die ernsthafte, eventuell gerichtliche Auseinandersetzung um das eigentliche Problem (ab 2012) möglichst diese Sonderprämien aus dem Focus zu kriegen.
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« Antwort #13 am: 08. Dezember 2011, 12:18:51 »

ich habe jetzt in diesem Thread hier

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23960.html

gelsen das man da irgendwas hinbiegen kann wegen diesen Sonderzahlungen. Genau das ist ja bei mir passiert das die Arge mir ein fiktives einkommen errechnet hat was ich nicht verdiene,wegen diesen SonderzahlungeIch kopiere mal was ich bis jetzt geschrieben habe wegen den Widerspruch,natürlich noch nicht abgeschickt,wäre das so in Ordnung?


Sehr geehrte Frau B.,
hiermit lege ich Widerspruch gegen ihre Zahlungsaufforderung ein, denn in ihrem ganzen Brief und ihrer Berechnung sind Fehler drin.  Ich lege kein Widerspruch ein, dass ich Unterhalt zahlen muss, das werde ich weiterhin tun.  Erst mal schreiben sie, ich zitiere: „ Ihre Ehefrau und ihre minderjährigen Kinder können den Lebensbedarf nicht durch eigene Einkünfte decken“

Dies stimmt nicht. Meine Kinder beziehen jeweils 96€ Wohngeld, 200€ Unterhalt 184€ Kindergeld, damit können sie ihren Bedarf decken. Da es sogar zum Einkommensüberhang kommt, wird ein Teil des Einkommens meiner Kinder bei  meiner Frau angerechnet. Wo  ich auch gleich zum nächsten Punkt komme. In ihrem Schreiben, schreiben sie, das meine Kinder seit 1.10.2011 121,66€ Sozialleistungen beziehen. Meine Kinder erhalten kein Cent vom Jobcenter, dies ist eine falsche Angabe von Ihnen. Meine Kinder gehören auch nicht zu Bedarfs Gemeinschaft meiner Frau , sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft.

Nach  § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II  gehören  Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Und das können meine Kinder und deshalb beziehen sie keine Sozialleistungen der Arge(Jobcenter). Deswegen würde es mich sehr interessieren, wie sie auf die Summe von 121,66€ kommen, die meine Kinder angeblich beziehen. Dann schreiben Sie das ein Unterhaltsrückstand von 402€ besteht, aber ich soll 420€ an das Jobcenter zahlen. Haben sie sich da vertippt, oder wieso soll ich 18€ mehr bezahlen als der angebliche Rückstand beträgt?

Des weiteren konnte ich in ihrer Berechnung kein Abzug der 5% berufsbedingten  Kosten finden, die mir auch zustehen. Da ich der Meinung bin das ihre Berechnung völlig falsch ist und einige Dinge nicht stimmen, werde ich selber zum Jugendamt gehen und mir den Unterhalt  von denen festsetzen lassen, notfalls auch mit einem Titel. Ich werde jetzt erst mal die 400€ an meine Frau weiterzahlen, bis das Jugendamt oder Familiengericht mir den Unterhalt ausgerechnet hat. Denn das sie mir ein fiktiven Lohn ausgerechnet haben, bedeutet für mich das ich fast so viel Geld habe wie ein Hartz 4 Empfänger .

Das ich in diesem Jahr Provisionen erhalten habe, war eine absolute Ausnahme. Wenn man meinen Lohn der letzten Jahre sich nimmt wird man sehen das dies sonst nie so war. Es wird auch nicht mehr so sein. Ich bin nun mal nicht voll Leistungsfähig und stelle ein Mangelfall dar.
Wie gesagt ich zahle und tue das auch weiterhin ,aber da in ihrem Schreiben sehr viele Fehler sind, möchte ich mir das von der Stelle ausrechnen lassen, die eigentlich dafür zuständig sind.


***Realnamen entfernt und Leerzeilen eingefügt***

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 14:23:46 von oldie » Gespeichert
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« Antwort #14 am: 08. Dezember 2011, 13:41:08 »

Hi,

90% von deinem Entwurf würde ich mal einfach weglassen.

Stell deine Zahlen hier genau ein, lass dann rechnen und geh mit dem Betrag der dabei rauskommt  zum JA und lass darüber einen Titel erstellen. Bitte dieses Dokument mit  heim nehmen, nicht gleich unterschreiben! wieder abtippen und nochmal überprüfen lassen, sonst angelst du dir unter Umständen noch Vertragsbedingungen ein die kein Mensch braucht.

Den dann fertigen Titel kopierst du und schickst ihn mit freundlichen Grüßen und einem extrem knappen Widerspruchsanschreiben an die Arge. Und dann beginnt das warten.

Erklär nicht zuviel, gar nicht nötig, stelle Fakten klar und gut.

LG
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« Antwort #15 am: 08. Dezember 2011, 13:56:53 »

Hi,

kann Nadda nur zustimmen. Auch wenn es für Widersprüche keine Formvorschriften gibt, machst Du es den Sachbearbeitern so nicht leicht, Dein Anliegen schnell zu erfassen und vielleicht zu Deinen Gunsten zu entscheiden. Ich bin jetzt kein ALGII-Experte aber aus meiner Sicht schmeisst Du hier auch Sachen durcheinander. Gerade die Argumentation zur Haushaltsgemeinschaft ist aus meiner Sicht Quatsch, da die Kinder noch kein eigenes Geld verdienen, also kein wirkliches "Einkommen" haben und natürlich die KM für alle zusammen wirtschaftet mit dem Geld. Aber das ist wirklich Sache für einen ALG-Experten.

Was Du wann beim JA tun willst, interessiert die Sachbeabeiter nicht, da sie sich nur auf die jetzt vorliegende Situation stützen können. Auch die Aussage das da "alles falsch gerechnet" ist, würde ich mir sparen. Durch den Widerspruch wird der Vorgang noch mal überprüft.

Warum gehst Du nicht mal persönlich bei der ARGE vorbei bzw. nutzt die Sprechzeiten? Oft können Probleme so viel schneller ausgeräumt werden. Gruß Ingo
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Kevin78
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« Antwort #16 am: 08. Dezember 2011, 14:06:30 »

Also das ist sehr wichtig mit der haushaltsgemeinschaft,denn sie behaupten das meien KInder Alg2 erhalten was nicht stimmt.

Und da meien KInder keien Alg2 bezieher sind,ist die Arge eigentlich auch nicht für sie zuständig und dürfen meienr meinung nicht sich um den UNterhalt kümmern.

Und ich mache nur alles schriftlich,habe schon sachen erlebt wenn man persönlich hingeht das behauptet wurde das dieses gespräch nie stattgefunden hat.


Ich weiß jetzt nicht was ich genau für zahlen schreiben soll,was braucht ihr alles genau um zu rechnen?

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« Antwort #17 am: 08. Dezember 2011, 14:14:36 »

Hi Kevin,

natürlich sind Deine Kinder dann auch ALGII Bezieher, da sie in Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter leben. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören meines Wissens immer auch die Kinder. Das ALG berechnet sich aus dem Bedarf minus der Einnahmen der Familie (wozu auch Dein Unterhalt gehört).

Und natürlich darf sich die ARGE kümmern, da Deine Ex durch Eure Trennung nun dem Steuerzahler auf der Tasche liegt, da nun ALGII geleistet werden muss. Und da wird natürlich geschaut, was bei Dir zu holen ist.

Wie gesagt, es gibt keine Formvorschriften für Widersprüche, ich würde ihn aber umformulieren. Dann schick den Widerspruch aber bitte auch per Einschreiben / Rückschein - sonst kann Dir das Gleiche mit dem Brief passieren. Gruß Ingo
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« Antwort #18 am: 08. Dezember 2011, 14:15:58 »

Moin Kevin,

in Ergänzung zu nadda und Ingo: Das hier:
Meine Kinder beziehen jeweils 96€ Wohngeld
steht im Widerspruch zu
das meine Kinder seit 1.10.2011 121,66€ Sozialleistungen beziehen. Meine Kinder erhalten kein Cent vom Jobcenter, dies ist eine falsche Angabe von Ihnen.
Sozialleistungen sind schliesslich nicht auf dieZahlungen des Jobcenters begrenzt.

Ich an Deiner Stelle würde mich nicht mit denen "absabbeln" (TM Beppo), sondern den unstrittigen Unterhalt titulieren und der Dame hierüber eine kurze formlose Information zukommen lassen.

Deine Rechnung könnte beispielsweise lauten: 1.366 € monatliches Netto minus 950 € Selbstbehalt = 416 € Unterhalt für beide Kinder bzw. 208 € pro Kind. Das ist zwar noch immer knapp unter dem Mindestunterhalt von derzeit 225 € pro Kind, aber dann kann die Dame ja überlegen, ob sie deswegen eine Klage starten möchte. Wichtig allerdings: Was Du mit Deiner Ex vereinbart hast, ist ohne Belang, sobald sie in irgendwelche Sozialtöpfe greift. Die ARGE kann also so rechnen, als würde Deine Ex für Eure Kinder den Mindestunterhalt von Dir bekommen und ihr entsprechend weniger auszahlen.

Grüssles
Martin

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« Antwort #19 am: 08. Dezember 2011, 14:16:40 »

@Kevin

Also das ganze sollte nicht nur "unterhaltrechtlich" betrachtet werden. Im übrigen darf die ARGE nicht fiktiv bei deinem Einkommen rechnen, das darf nur ein Familienrichter.

Aus meiner Sicht hast du 2 wichtige Verteidigungsmöglichkeiten:

1. Vereinbare mit der Mutter die hälftige Betreuung der Kinder oder zumindest einen umfangreichen Umgang schriftlich --> während dieser Zeiten gehören dann die Kinder zu deinem Haushalt (zeitweise Bedarfsgemeinschaft)

2. Du bist mit dem Einkommen selbst ALGII-berechtigt als Aufstocker (anders könnte es nur aussehen soweit du größerees Vermögen hast oder mit neuer Partnerin lebst)
--> prüfe umgehend, selbst einen Antrag zu stellen. Das ist die wirksamste Verteidigung gegen diese Forderungen.

Beispielrechnung (Zahlen mußt du mit deiner Miete/Anzahl Umgangstage korrigieren. :

Bedarf:
364.-Regelsatz Erw.
520.- Kosten der Unterkunft (??)
83,60 anteiliger Regelsatz Kind1 bei 10 Umgangstagen durchschnittlich)
83,60 antl. RS Kind 2 (dito)
--------
1051,20

Vom Einkommen (1366.-) bleiben 316,60 als Freibetrag anrechnungfrei.

Ohne Unterhaltszahlung würdest du 1,80 Euro monatlich aufstockend bekommen(+GEZ befreiung, etc.. Mit Unterhaltzahlung, die abziehbar ist vom EK dann eben 507,80 Euro.

Gegenüber der ARGe solltest du immer mindestens den oben dargestellten Bedarfsbetrag als "notwendiger Selbstbehalt nach BGB" geltend machen. Laß dich nicht mit der Düsseldorfer Tabelle abspeisen!

gruss
Maxo
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« Antwort #20 am: 08. Dezember 2011, 14:48:34 »

Ja das habe ich mir jetzt auch ausgerechnet,denn wenn ich diesen betrag zahle,werde ich selber hilfebedürftig und könnte ergänzendes Alg2 beantragen,aber das ist jawohl nicht Sinn der sache.

Und im schreiben stand das meien Kinder nach dem SGB2 Sozialleistungen erhalten,Wohngeld ist das nicht. Bei uns ist das Wohnungsamt und Jobcenter 2 verschieden Stellen.

Und wegen der bedarfsgemeinschaft muss ich widersprechen,wie ich in meienm Widerspruch schrieb,ist das richtig festgelegt worden das kInder aus Alg2 Familien,die Wohngeld erhalten nicht zur bedarfsgemeinschaft gehören.

ja ich werde jetzt erstmal nächste Woche zum Jugendamt gehen.
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« Antwort #21 am: 08. Dezember 2011, 14:56:55 »

Denn wenn ich diesen betrag zahle,werde ich selber hilfebedürftig und könnte ergänzendes Alg2 beantragen,aber das ist jawohl nicht Sinn der sache.
Das sehe ich durchaus als denkbare Alternative an.
Das Jobcenter ist zwar auch niemand, mit dem man gerne zu tun hat aber du hast sie ja sowieso im Nacken.

Bedenke, dass du titulierte und geleistete Unterhaltszahlungen von deinem Einkommen abziehen kannst und dann noch Freibeträge für deine Eigenleistungen existieren.
Das gilt auch als Armutsnachweis und lässt den Elan der Aasgeier vielleicht etwas erlahmen.
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« Antwort #22 am: 08. Dezember 2011, 15:59:13 »

Danke für die vielen tollen Tips.

Wer bearbeitet denn eigentölich meinen Widerspruch,die gleiche Frau,die mir diesen brief geschrieben hat? Weil wenn ja wird sie doch ihre fehler und ihre berechnung nicht beheben?
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« Antwort #23 am: 08. Dezember 2011, 16:05:41 »

Kommt drauf an, normalerweise werden Widersprüche von der nächst höheren Dienststelle bearbeitet. Das kann aber auch abweichend geregelt sein. Die Sachbearbeiterin oder ihr Vorgesetzte werden den Widerspruch schon ordentlich prüfen, da Du ja dann auch einen neuen Bescheid bekommst und danach auch Klage einreichen kannst. Einen Anspruch auf Korrektur zu Deinen Gunsten hast Du natürlich nicht. Kommt die Agentur wieder zum gleichen Ergebnis musst Du anonsten den Klageweg beschreiten. Gruß Ingo
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« Antwort #24 am: 08. Dezember 2011, 16:11:59 »

Und wenn och jetzt zum Jugenamt gehe und die mir als beispiel was ganz anderes ausrechnen,muss das Jobcenter das dann akzeptieren oder gilt trotzdem was das Jobcenter sagt?
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