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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:28:39 *
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Autor Thema: Fragen, Fragen, fragen,  (Gelesen 567 mal)
papaschlumpf11
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« am: 03. Dezember 2011, 12:12:21 »

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzen von meiner Frau getrennt. Wir waren knapp 15 Jahre zusammen, davon 8 verheiratet. Wir haben zwei Kinder 4 und 11 jahre. Beschlossen haben meine Frau und ich, dass wir beide das Sorgerecht behalten und die Kinder mal bei mir oder meine Ex sind. In der Theorie super, denke ich. Aber könnte mir meine Frau das Sorgerecht ohne Gründe wegnehmen lassen? Was hätte sie denn für Möglichkeiten, wenn sie mal nichtmehr  gut auf mich zu sprechen ist, frage ich hier mal ganz naiv...
Vielen Dank für eure Antworten
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 12:43:32 »

Hi Schlumpf,

willkommen hier. Wenn ihr das GSR zusammen habt, bleibt Dir das in der Regel auch. Wie schauts denn sonst aus? Seid ihr schon geschieden? Wenn noch nicht und ihr Euch noch so gut versteht, könnt ihr über eine einvernehmliche Scheidung nachdenken. Das spart Geld und Nerven und ist auch für die Kinder besser. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #2 am: 03. Dezember 2011, 13:10:43 »

Moin PS,

ich habe den Eindruck, Ihr werft als "Frischlinge" da noch ein paar Dinge durcheinander. Das Sorgerecht habt Ihr für gemeinsame Kinder aufgrund Eurer Ehe sowieso gemeinsam; das muss man nicht "behalten". Was Ihr offensichtlich meint, ist ein so genanntes "Wechselmodell", bei dem sich die Eltern die Kinderbetreuung und die Erwerbstätigkeit halbwegs gleichmässig teilen. Ist für die Kinder tatsächlich die bessere Wahl; setzt aber einen respektvollen Umgang der Eltern miteinander voraus - und den Verzicht auf "gute Freundinnen", die der Mutter einflüstern, wieviel Unterhalt sie von Dir bekommt, wenn sie die Kinder in ihren Besitz bringt. Und ganz ehrlich: Das ist für Mütter ziemlich einfach und damit verlockend.

Am besten leierst Du möglichst schnell eine Mediation an, in der Ihr die Lösungen für die anstehenden Probleme selbst erarbeitet und am Ende in einer Elternvereinbarung festhaltet. Wenn erst einmal Anwälte im Spiel sind, wird es meistens hässlich - denn die leben vom Streiten und nicht vom Schlichten.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
bagger1975
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« Antwort #3 am: 03. Dezember 2011, 13:15:12 »

Servus P-S11,

willkommen. Wegen Deinen Fragen und bisherigen zeitlichen Angaben müsstest Du noch etwas mehr mitteilen.

Hast Du für beide Kinder die Vaterschaft anerkannt? Wenn ja, dann besteht für das jüngere Kind, das in die bestehende Ehe geboren wurde, seit der Geburt das GSR. Und im Hinblick auf das ältere Kind, wenn dieses vor der Ehe geboren wurde, das GSR mit Eurer damaligen Eheschließung.

Das GSR kann man im Übrigen nicht so einfach weggeben oder gesprächsweise behalten. Sofern GSR besteht, bleibt es beiden Eltern auch bei einer Trennung erhalten und lässt es sich (oder Teile davon) überdies nur durch gerichtlichen Beschluss einem Elternteil nachträglich entziehen. Dafür gelten aber spezielle Anforderungen.

Und ja, dass Du Dich hier informierst, ist sicher gut. Und sofern tatsächlich das Wechselmodell gemeint ist, s.o.

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2011, 13:24:22 von bagger1975 » Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
papaschlumpf11
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« Antwort #4 am: 03. Dezember 2011, 21:21:25 »

hallo,
 ja es ist das Wechselmodel angedacht. das Sorgerecht habe ich auch für die Große (damals Vaterschaft anerkannt und von der Frau das Sorgerecht bekommen). Im Moment verstehen wir uns und die Kinder stehen klar im Vordergrund. Allerdings habe ich natürlich auch die Ängste, dass irgendwan die "böse" Freundin kommt und böses tut. Ist es denn noch so einfach wie früher, dass die Mutter mir das Sorgerecht relativ einfach, mit Hilfe des Gericht nehmen kann? und mich dementsprechend finanziell ausbluten lassen kann. Soll nicht paranoid klingen, aber ich habe halt doch ein wenig Angst , neben meinen alten Leben auch noch mein neues inkl. Kinder zu verlieren. Gibt es kurz nach einer Trennung noch irgendwelche rechtlichen Aspekte zu berücksichten?
Vielen Dank für Antworten...
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Lausebackesmama
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« Antwort #5 am: 03. Dezember 2011, 21:39:29 »

Hallo,

"ausbluten" lassen kann sie Dich theoretisch auch bei gemeinsamem Sorgerecht. Das Wechselmodell kann sie jederzeit kippen, wenn sie der Meinung ist, es ist nicht mehr "gut" so. Es funktioniert nur, wenn ihr euch einig seid und dahinter steht. Und selbst beim Wechselmodell kann es zu Unterhaltszahlungen kommen, nämlich dann, wenn das Einkommen in einem groben Missverhältnis zu einander steht.

Ihr solltet daher am gegenseitigen Vertrauen auf Elternebene arbeiten, vielleicht könntet ihr mit Hilfe Dritter (Mediator) eine Vereinbarung erarbeiten, hinter der ihr beide steht. Diese ist aber auch nicht rechtsverbindlich.

Wichtig ist, dass das GSR keinen Einfluss auf Umgang und Unterhalt hat, denn diese beiden Gebiete unterliegen ihren eigenen unabhängigen Regeln.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
papaschlumpf11
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« Antwort #6 am: 03. Dezember 2011, 22:17:11 »

Ist es denn noch so, dass die Mutter bestimmt? D.h. sorgerecht, aufenthalt usw. ich dachte es hätte sich die letzten Jahre einfach etwas zu gunsten der Väter geändert...
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 03. Dezember 2011, 22:20:32 »

ich dachte es hätte sich die letzten Jahre einfach etwas zu gunsten der Väter geändert...
Wenig.
Es wird nur immer behauptet, dass die Väter ständig besser gestellt werden.
Und du bist anscheinend auch darauf rein gefallen.
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Malachit
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« Antwort #8 am: 03. Dezember 2011, 22:22:10 »

Hallo Papa Schlumpf,

Ihr solltet daher am gegenseitigen Vertrauen auf Elternebene arbeiten, vielleicht könntet ihr mit Hilfe Dritter (Mediator) eine Vereinbarung erarbeiten, hinter der ihr beide steht.

Yep, das ist mutmaßlich das Beste, was unter den hiesigen Randbedingungen zu bekommen ist.

Zusätzlich solltest du allerdings, und zwar ohne darüber auch nur ein Wort zu verlieren, so weit wie möglich sicherstellen, dass du jederzeit und aus dem Stand auch die volle Betreuung der Kinder übernehmen könntest - nämlich um wenigstens eine winzige Chance zu haben, ihr zuvorzukommen, falls sich zukünftiges Unheil zusammenbraut.

Von unserer deutschen Unrechtssprechung hast du im Fall des Falles keine Hilfe zu erwarten, im Gegenteil.

Ist es denn noch so, dass die Mutter bestimmt? D.h. sorgerecht, aufenthalt usw. ich dachte es hätte sich die letzten Jahre einfach etwas zu gunsten der Väter geändert...

Lies z.B. einfach mal kreuz & quer die Forumsbeiträge aus den letzten drei Monaten - danach reden wir weiter ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #9 am: 03. Dezember 2011, 22:23:53 »

Also, auf dem Papier ist bei GSR das Recht "gleich verteilt".

ABER......

.... Mütter haben eben einfach noch die besseren Karten.

Arbeitet Deine Ex?
Ist sie finanziell unabhängig?
Habt ihr euch die Kinderbetreuung schon während der Ehe geteilt?

Wenn Du alles mit NEIN beantwortest hast Du schon mal hervorragende Chancen, zum Zahlemann zu werden. Denn wenn Ex nicht arbeitet und ihr euch nach der Trennung die Kinder "teilt", muss sie von irgendwoher ja an Geld kommen. Wenn es nicht Deins ist, dann werden ihr JA und ARGE schon klarmachen, dass es in erster Linie Deins sein sollte. Das klappt am besten, indem man das Wechselmodell torpediert und somit eine Unterhaltspflicht für die Kinder und unter gewissen Voraussetzungen auch für Ex herbeizaubert.

Außerdem kann sie feststellen, dass sie keine Lust hat, die Kinderbetreuung über alle 2 WE hinaus mit Dir zu teilen. Wenn sie vor Gericht sagt, sie war schon immer während der Ehe wegen der Betreuung zu Hause, dann hat sie gute Karten, auch weiterhin zum "Betreuungselternteil" ausgesucht zu werden. Während Du mit Job eben nicht die Betreuung rund um die Uhr sicherstellen könntest und demnach nur der Elternteil mit den zweitbesten Voraussetzungen bist.

Kurz: Das von euch angedachte Modell wird nur funktionieren, wenn Ex da absolut hinter steht und im finanziellen worst case ihren Hintern hebt und alles daran setzt, um für sich selbst sorgen zu können. Du kennst sie: Wird sie das?

Im mittelprächtigen Fall hast Du die Kinder mehr als der WE-Umgangspapa, sagen wir zu 1/3 und erkaufst Dir das mit vollem Kindesunterhalt.

Das ist dann eher deutsche Familienrechtsrealität.

LG LBM
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Malachit
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« Antwort #10 am: 03. Dezember 2011, 22:40:41 »

Hallo Papa Schlumpf,

Arbeitet Deine Ex?
Ist sie finanziell unabhängig?
Habt ihr euch die Kinderbetreuung schon während der Ehe geteilt?
Wenn Du alles mit NEIN beantwortest hast Du schon mal hervorragende Chancen, zum Zahlemann zu werden (...)

In deinem Fall kommt noch etwas hinzu: In deinem anderen Thema habe ich gelesen, dass deine Ex mit einer Übernahme der gemeinsamen Immobilie liebäugelt, und das würde für sie bedeuten: Schulden in Höhe von 110.000 europäischen Eiern, eventuell zuzüglich einer saftigen Ausgleichszahlung an dich (über deren Höhe streitet ihr beide ja noch). Da könnte der Dame beim Blick in die Düsseldorfer Tabelle durchaus der Gedanke kommen, ob sich aus dem Kindesunterhalt (sozusagen aus den darin enthaltenen Wohnkosten) nicht eine prima Möglichkeit ergäbe, die Hütte wesentlich schneller schuldenfrei zu kriegen als sie es aus eigener Kraft schaffen könnte ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #11 am: 03. Dezember 2011, 22:58:28 »

Ne, würden ihre Eltern bezahlen, aber macht sicherlich die Stimmung nicht besser. ich möchte mich an dem Haus nicht bereichern, da meine Kinder da aufgewachsen sind und darin leben. d.h. für mich, wenn ich da mit null € und g. Sorgerecht rausgehe bin ich zufrieden. Ich habe auch kein Interesse an einer "Schlammschlacht" da ich denke, dass letztendlich nur meine Kinder darunter leiden, die ich über alles liebe. 
Aber ich dachte halt, dass wir Väter inzwischen etwas mehr Rechte hätten und nicht nur von den Wohlwollen unserer ehemalligen abhängig sind. ich bin ab nächstes Jahr ganz selbstständig und habeda  noch ein paar Möglichkeiten, mich nicht "ausbluten" zu lassen, so hoffe ich. Noch verstehen wir uns ja auf einer gewissen Ebene.. ...
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Malachit
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« Antwort #12 am: 03. Dezember 2011, 23:28:54 »

Hallo Papa Schlumpf,

d.h. für mich, wenn ich da mit null € und g. Sorgerecht rausgehe bin ich zufrieden. (...)

Zum Mitmeißeln: Du hast das Sorgerecht, und im Normalfall behältst du es, ohne dass darüber auch nur diskutiert wird.

Andersherum gesagt: Wenn deine Ex dir das Sorgerecht nehmen lassen will, dann muss sie dafür vor Gericht wirklich schweres Geschütz auffahren; z.B. "Papa Schlumpf hat die Angewohnheit, in besoffenem Zustand mit den nicht angeschnallten Schlumpflingen bei Tempo 250 auf der Autobahn zu fahren - und zwar entgegen der Fahrtrichtung!" Wenn es aber erst mal so weit gekommen ist, dass sie mit derlei Lügen operiert, dann befindet ihr euch sowieso im Stellungskrieg, und dann geht da keiner von euch beiden mit Null raus.

Wichtig für dich ist aber dieses, und das verinnerlichst du bitte: Das Sorgerecht befindet sich nicht in der Verhandlungsmasse; du brauchst es dir von deiner Ex nicht gegen Geld oder sonstige Zugeständnisse zu erkaufen. Wenn die Schlumpfine also mit einem Vorschlag daherkommt wie, sagen wir mal: "Du gibst mir 10.000 Euro Rabatt auf den Kaufpreis für deinen Anteil an der Schlumpfhütte, und als Gegenleistung taste ich dein Sorgerecht nicht an" - dann betrachte es bitte als das, was es ist. Im "besten" Fall ist es der Versuch, dich für dumm zu verkaufen; im schlimmsten Fall ist es eine Kriegserklärung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #13 am: 03. Dezember 2011, 23:44:54 »

Hi,

ich ergänze Malachit noch insoweit:

Wenn Du davon ausgehst, gleichberechtigt zu sein, dann solltest Du auch entsprechend auftreten. Dazu gehört auch, nicht schon aus vorauseilender Konfliktvermeidung Geschenke in fünfstelliger Form zu überreichen. Denn das könnte unter Umständen auch das Gefühl wecken, dass man es "mit Dir ja machen kann". Du kannst ihr in diversen Dingen entgegenkommen, wenn sie das auch tut. Jeder hat ja so seine Wünsche und Vorstellungen. Aber Rechte mit Geld erkaufen ist meist eine unkluge Idee. Denn man kann das Geld nehmen und das vermeintliche "Recht" dann aber trotzdem mit Füßen treten und niemand ahndet es.

Daher: Trenne die Bereiche sauber, sei (selbst-)bewusst. Wenn Du wie ein Bittsteller auftrittst, brauchst Du Dich nicht wundern, wenn Du wie einer behandelt wirst.

Also, behalte Deine Verhandlungsmasse für Dich und geh nicht auf den Basar und biete sofort das, was Du auch zu geben bereit bist. (Mal Leben des Brian gesehen??)

LG LBM
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papaschlumpf11
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« Antwort #14 am: 04. Dezember 2011, 00:14:10 »

DANKE! Das war die Antwort die ich gebraucht habe......und gesucht habe....
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Ingo30
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« Antwort #15 am: 04. Dezember 2011, 00:24:25 »

Hi Schlumpf,

leider hab ich noch keine Antwort erhalten: Steht die Scheidung noch an? Was habt ihr da geplant?

Zitat
Ich habe auch kein Interesse an einer "Schlammschlacht" da ich denke, dass letztendlich nur meine Kinder darunter leiden, die ich über alles liebe.

Das ist schön, dass Du diese Absicht nicht hast. Da wirst Du im Zweifel aber auch nicht gefragt. Das macht Deine Ex ganz einfach von alleine - und by the way... Männer die da "ach so verständnisvoll sind und nie ein Wässerchen trüben können" werden als erstes über den Tisch gezogen. Es geht letztlich in vielen Fällen nur um die Kohle - Deine Kohle. Sei Dir der Sache bewußt und lege Dir eine klare Strategie zurrecht. Und mit "ich bin so nett" gewinnst Du leider nichts in diesem Spiel. Gruß Ingo
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« Antwort #16 am: 04. Dezember 2011, 08:47:24 »

ich bin ab nächstes Jahr ganz selbstständig und habeda  noch ein paar Möglichkeiten, mich nicht "ausbluten" zu lassen, so hoffe ich.
Auch falsch. Bei Selbstständigen lassen die Richter ihre Einkommensphantasien so richtig austoben.

Da kann dann schon mal Umsatz zu Gewinn werden, Kosten zum Privatvergnügen und besondere Gewinne aus dem letzten Jahr auf das nächste Jahr fortgeschrieben.
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« Antwort #17 am: 04. Dezember 2011, 09:12:59 »

Guten Morgen.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass hier die Begrifflichkeiten noch etwas durcheinander gehen. Gemeinsamens Sorgerecht besteht und die Hürden sind wie geschildert recht hoch, dass Dir dieses entzogen wird.

Ich lese aus Deinen Beiträge, dass es Dir um eine möglichst gleichberechtigte Betreuung der Kinder (idealerweise WM) geht und dazu Rechtssicherheit zu erhalten. Und da beginnen die Probleme, denn ein WM kann man idR nicht von Gerichten als Urteil bekommen, dementsprechend ist es nicht durchsetzbar, wenn sich einET versucht davon zu stehlen. Und wenn Ex das WMnicht aus Überzeugung zusammen mit Dir verfolgt, sondern finanzielle Ziele verfolgt, dann ist ein "normaler Umgang" oder aus ein "grosszügiger Umgang" (weniger als 50% Betreuung bei Dir) immer sehr interessant für Sie, da Du dann voll unterpflichtig für sie wirst! (die Unterhaltspflicht für Ex selbst wäre mE noch getrennt zu betrachten).

Zur Verhandlungstaktik: Ich an Deiner Stelle würde das Thema Ausgleichszahlung für das Eigenheim nicht in den Vordergrund stellen, damit Du nicht den Ruf gerätst, Geldgeil zu sein. Das das hätte vermutlich sofort die Reaktion zur Folge, dass Ex KU (und damit kein WM) will. Die Themen komplett zu verquicken ist aber auch nicht sinnvoll.

Du müsst also in den Gesprächen zur zukünftigen Betreuung herausfinden, ob Ex es Ernst meint, mit einer (annähernd) gleichmäßigen Betreuung. wenn dem so ist, dann wuerde ich versuchen, die Ausgleichszahlung für die Haushaelfte zu bekommen ("Spatz in der Hand"), eine Elternvereinbarung aufzusetzen, die das maximale an Betreuung für dich raus holt (mehr Rechtssicherheit kannst Du eigentlich nicht kriegen, aber die Zeit spielt für Dich, wenn Ex in Zukunft sich es mal anders überlegt). und da Du den Spatz ja schon in der Hand hälst, musst Du nicht aus Unterhaltsgruenden ein 50:50 anstreben (bei dem idR kein oder kaum KU anfällt), sondern kannst auch  einer Betreuung 45:55 KU lt DDT zahlen.

Gruss Toto
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papaschlumpf11
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« Antwort #18 am: 04. Dezember 2011, 10:40:18 »

Hallo Ingo,
nein, wir sind noch nicht geschieden. Wir sind seit ca. 2 Wochen auch Räumlich getrennt.....
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Ingo30
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« Antwort #19 am: 04. Dezember 2011, 12:16:52 »

Hi Papa,

ah okay.. steuerlich gesehen ist natürlich die (spätenstens jetzt faktische) Trennung zum Jahresende sehr unpraktisch, da ihr so ein Jahr gemeinsame Veranlagung in 2012 verliert (ja, es gibt hier geteilte Meinungen zu). Somit musst Du spätestens nächste Woche aufs Finanzamt und Deine Lohnsteuerklasse für 01.01.2012 auf Klasse 1 umstellen lassen (falls noch nicht geschehen). Falls Du noch Fragen zu einer einvernehmlichen Scheidung mit notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung hast, können wir Dir auch hier weiterhelfen. Gruß Ingo
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papaschlumpf11
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« Antwort #20 am: 04. Dezember 2011, 16:32:06 »

OK, vielen Dank! Kommen bestimmt im Laufe der nächsten Zeit noch viele Fragen auf.....
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